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Autor Thema: Mahnung statt Widerspruchsbescheid  (Gelesen 2274 mal)

J
  • Beiträge: 2
Mahnung statt Widerspruchsbescheid
Autor: 04. September 2014, 21:04
Hallo zusammen,

Ich lese schon sehr lange mit. Das Forum ist bisher überaus hilfreich gewesen. Deshalb besten Dank.  :)

Nun zum wesentlichen:

Person A ist noch nie Zahler gewesen. Nach etlichen Informationsschreiben seit 01.2013 wurde
Person A 06.2014 auch der Beitragsbescheid zugesandt. Dem wurde, ebenso wie oben beschrieben, fristgerecht widersprochen mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Ein Widerspruchsbescheid vom BS ist daraufhin bis heute nicht an Person A ausgehändigt worden.
Es gingen lediglich "Bittschreiben" und "Infopost" an Person A - Sie solle doch zahlen. (Mit ganz viel bitte-bitte)

Nun, nach etlichen Monaten des Wartens ist Person A heute (09.2014) ein Schreiben ("Mahnung") eingegangen, mit dem Betrag der Mahnung, sowie offenen Forderung seit dem Zeitraum des Widerspruchs der Person A.
Außerdem ist nun die rede von Vollstreckungsmaßnahmen. In diesem Schreiben selbst ist von Rechtsbehelfsbelehrung nichts zu lesen. Auf der Rückseite des Schreibens sind in grauen Lettern nur Rechtsgrundlagen für die Erhebung des Rundfunkbeitrags aufgelistet.

Wie ist also damit umzugehen ? In wie weit ist dieses Schreiben rechtlich zu beachten ? Ist diese "Mahnung" Widerspruchswürdig ?

1.Getrost ignorieren?
2.Anschreiben an BS mit Bitte um Zusendung des Widerspruchbescheids?

Person A als Leihe ist verunsichert und bittet um Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise und um aufmunternde Worte. ;)

Beste Grüße


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. September 2014, 11:04 von Bürger«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: Mahnung statt Widerspruchsbescheid
#1: 04. September 2014, 23:25
Liebes neues Forumsmitglied,

herzlich Willkommen im Forum. Hättest du Interesse und Mut an einem Experiment teilzunehmen?


Es ist an der Zeit, dass der gute Beitragsservice dem Namen eine Ehre macht und uns alle mit seinem SERVICE begeistert.

Wir bitten Dich bei dem Beitragsservice anzurufen, den Fall der Person P zu schildern und sich danach mit den Erkenntnissen im Forum zu melden. So können wir gemeinsam die Qualität der Hilfe zur Selbsthilfe deutlich steigern und den Beitragsservice zu dem machen, was der Bürger unter Service im Allgemeinen versteht. Bitte unterstütze uns bei dem Vorhaben der gerechten Lastenverteilung nach dem Verursacherprinzip. Denke bitte daran, nur die wirklich nötigen Angaben gegenüber dem Service zu machen. Nicht Du, sondern sie wollen dein Geld.
 
Selbstverständlich helfen wir nach dem Telefonat(-en) oder der Antwort des Beitragsservices nach Kräften weiter und stimmen die beste hypothetische Lösung für die Person P ab.


Nützliche Infos:
Eine Mahnung auf Grund eines Widerspruchs gegen den Beitragsbescheid ist kompletter Unsinn.  Der Widerspruch sollte beschieden werden, damit Person x ggf. klagen kann. Die Bescheidung sollte innerhalb von 3 Monaten erfolgen.

Bitte dem BS (GEZ) auf die Füße treten, notfalls zum Leiter des BS (GEZ) durchstellen lassen.

LG Tübingen • Beschluss vom 19. Mai 2014 • Az. 5 T 81/14
http://openjur.de/u/708173.html


Dazu noch folgende Anregungen:

Bei Gelegenheit könnten die Damen und Herren folgende Fragen erläutern. Bitte nicht abwimmeln lassen:

Auf die Fragen der Europäischen Kommission hat die ARD/BR wie folgt geantwortet:
Zitat
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/rundfunkrat/pdf-fragenkatalog-eu100.html
"… Diese Angebote dienen der Erfüllung des Programmauftrags und sind an diesen Auftrag gebunden. Sie informieren, bilden und unterhalten. …"

Welche essenzielle Funktion für die demokratische Ordnung erfüllen die ö.-r. TV-Beiträge, die andere Medien wie priv. Stadt-Radio, Webradio, Zeitungen, Zeitschriften, Internet, private TV-Anbieter, nationale und internationale Anbieter NICHT abdecken?

Sie alle "informieren, bilden und unterhalten".

Richter Bostedt vom VG Freiburg fragt erstaunt:
"Was qualifiziert denn nun den Vorteil?" Er habe sich dazu einmal den RGStV durchgelesen, aber er finde nichts."

Der Vorsitzende Richter Eidtner beim Massenverfahren vor dem VG Potsdam sagt folgendes?
"nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".

Wenn das gesundheitschädliche "Zeug" von ARD, ZDF & Co. Quatsch ist, dann kann es nicht, wie auch die SWR Umfrage besagt, wichtig für die Demokratie im Sinne der Bürger sein. Insbesondere TV-Medien werden immer zur Beeinflussung eingesetzt. Darüber hinaus kann der Quatsch dann nicht so wichtig sein, dass man für einen bestimmten Anbieter innerhalb eines Bundeslandes die Grundrechte aushöhlt. Niemand muss sich für den Quatsch sein Eigentum nach Art. 14 GG (=Geld) abnötigen lassen und sich zuerst bei ARD, ZDF & Co. freikaufen und erst dann vom Restgeld die Medien nach eigener Wahl kaufen (Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz, eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2).)

Der Quatsch, die Staatsabhängigkeit des ZDF, die Auslassungen, die Umformulierungen das Senden von Bruchteilen der Weltinformationen, einseitigen Meinungen, Beschuldigungen, Auftritten von Scheinexperten und der Scheindebatten bilden eine einseitige Meinung der Anstalten und entlarven die Luftnummer "strukturellen Vorteile".

Bezieht sich die "essenzielle Funktion" womöglich auf die Zeit um 1980?


Weitere Fragen:

TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html

Viele Grüße
Das gez-boykott-Team


FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2014, 23:37 von Viktor7«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Mahnung statt Widerspruchsbescheid
#2: 05. September 2014, 11:16
Kein Einzelfall ;)

Mahnung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10930.msg74834.html#msg74834

Diese "Mahnung" ist ein Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
Widerspruch nicht möglich. Es ist "informativ".
Ihm folgen üblicherweise noch die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Beitragsservice und dann die Einleitung der Zwangsvollstreckung mit einem Brief von der örtlichen Vollzugsstelle. [...]

Weitere Infos dann dort ;)


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