Person A hat gegen den Beitragsbescheid vom 01.12.2014, fristgerecht, am 27.12.2014, Widerspruch eingelegt.
In dem Widerspruch hat A die
Begründungen für einen späteren Zeitpunkt angekündigt, diese aber
niemals abgeschickt!Jetzt hat A doch glatt, nach 7 Monaten eine Mitteilung des BS bekommen.
Es muß wirklich jemand die Dokumente lesen, die bei denen so ankommen.
"Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen"
"Sie wenden sich ohne weitere Angaben gegen den Festsetzungsbescheid vom...."
"Damit wir ihr Anliegen prüfen können, bitten wir darum ihren Einwand zu begründen. Wir haben das Mahnverfahren bis Ende 07.2015 ausgesetzt und bitten bis dahin um ihre Erläuterung"
Es folgt blabla.
So, da natürlich jedwede Begründung seitens Person A einen ablehnenden Bescheid nach sich zieht, dachte sich A einfach, schreib doch folgendes:
Sehr geehrte Frau Beitragsservice,
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich, entgegen dem Wortlaut in meinem Widerspruchsschreiben, zum jetzigen Zeitpunkt, nun doch keine Begründung nachliefern möchte.
Die Begründungen werde ich im Zuge der Klageerhebung zur Verfügung stellen.
Ich bitte Sie daher, mir schnellstmöglich, ihren Widerspruchsbescheid zukommen zu lassen.
vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Abschicken würde Person A das Schreiben am 30.07.2015, damit auch schön Alles seine Richtigkeit hat.
Den normalen Weg hatte Person A ja schon letztes Jahr, privat, beschritten und eine schallende Ohrfeige vom VG Augsburg erhalten.
Jetzt geht's um die Firma.
Was meint Ihr?
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.