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Autor Thema: Widerspruch (kurz)  (Gelesen 7442 mal)

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  • Beiträge: 1
Widerspruch (kurz)
Autor: 17. Mai 2015, 00:58
Ihr braucht euch nicht gegenseitig mit "gründen" und verweisen zu Gesetzten übertreffen.

Meine zusammengeschusterte version sieht so aus:

Zitat
Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Wiederspruch gegen Ihren Gebühren-/Beitragsbescheid vom xx.yy.zzzz, zugestellt am xx.yy.zzzz,ein.

Unteranderen verstößt der Rundfunktbeitrag gegen das Grundgesetzt. Hauptsächlich lehne ich jedoch aus Gewissensgründen ab, den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk weiterhin finanziell zu unterstützen. Ich bitte Sie hiermit, mich förmlich von der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages zu befreien.

Hauptgründe dafür sind der verstoßt der öffentlich-rechtlichen gegen den §11 Rundfunkstaatsvertrag.
»Die öffentlich-rechtlichen Rund- funkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Bericht-erstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.«

Es ist evident, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, diesem vertraglich fixierten Anspruch – der die Zwangsgebühren überhaupt nur rechtfertigt – in vielfacher Weise nicht mehr entsprechen.

Gern bin ich jedoch bereit, meinen Beitrag von monatlich 17,98 Euro einer Einrichtung zu überweisen, mit der ich mich auch solidarisch verbunden fühle und bei der ich direkt nachvollziehen kann, was dieser Beitrag positiv bewirkt.

Eine Klage am zuständigen Verwaltungsgericht halte ich mir für die Zukunft frei.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens umgehend schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Mai 2015, 01:38 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Widerspruch (kurz)
#1: 17. Mai 2015, 01:51
Ihr braucht euch nicht gegenseitig mit "gründen" und verweisen zu Gesetzten übertreffen.
Meine zusammengeschusterte version sieht so aus:

Es kommt darauf an, was Personen A-Z damit bezwecken wollen.
Wer möglichst schnell einen WiderspruchsBESCHEID erhalten möchte, um möglichst schnell Klage einreichen zu können, für den mag eine solch kurze und wenig fundierte Begründung "gut" sein... ;)

Wer ARD-ZDF-GEZ möglichst wenig Arbeitsaufwand verursachen möchte,
für den mag eine solch kurze und wenig fundierte Begründung "gut" sein... ;)

Vielleicht auch noch mal lesen...
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Für maximalen Arbeitsaufwand und somit maximale  Bearbeitungsdauer gilt vermutlich:
am besten handschriftlich, Schachtelsätze, "ohne Punkt und Komma", ohne Absätze, viele individuelle Gründe, usw. ;-)

Im Übrigen vermisse ich in diesem Kurz-Widerspruch den nicht gerade unwichtigen
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"...


Ich pladiere aus vorgenannten Gründen eher für eine umfassendere
WIDERSPRUCHS-BEGRÜNDUNG

"Anregungen"... - sowohl für Widerspruch als auch für die Klage -
...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen:

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485
sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636

...ein besonders ergötzlicher, sehr fundiert klingender Rundumschlag ;) :D
Man darf gespannt bleiben, welche Wirkung dies entfaltet...
Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße (Teile 1-4)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89290.html#msg89290

Mein Widerspruch (user Knax)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.0.html


etwas "alternativer"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html


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