Ich würde die Frage gern wieder aufgreifen, weil ich sie für wichtig halte. Mir kam es so ähnlich:
Wo ist eigentlich die Pflicht die festgesetzten Beiträge zu bezahlen definiert? Wo kommt die her?
Behörden und Amtsträger müssen sich an Recht und Gesetz halten. Gesetze sind also in erster Linie SCHUTZRECHTE des Bürgers vor Übergriffen anderer (Bürger und Amtsträger etc.). Der Bürger muss sich erstmal nicht an ein Gesetz halten, dessen Zwangswirkung sich nicht aus der Verfassung herleiten lässt und dass sonst niemanden belastet. Zweckloser Zwang genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Gesetz. Steuern zahlt man, weil man formal selbst darüber verfügt (durch Vertretung) und sie der Allgemeinheit nützen.
Doch der Rundfunkbeitrag nützt nicht der Allgemeinheit - und selbst wenn, dann ist das nicht der Punkt, wie das Bundesverfassungsgericht 2018 ausgeführt hat, sondern der Bürger bekommt einen "Vorteil" aufgedrückt. Doch mit welchem Recht? Ich will diesen "Vorteil" nicht.
Daher nochmal die Frage: Ist der Rundfunkbeitrag eine Enteignung? Wenn er keine Enteignung ist, was ist es dann? Die Behörden haben sich gewunden darauf zu antworten.
In Grundgesetz Artikel 5 steht jedenfalls nicht, dass der Bürger für sein Recht auf Information etwas zahlen muss.
Das ist keine Kleinigkeit. Ein Gesetz ist verfassungswidrig, wenn es einen Zwang ausübt, der nicht vom Grundgesetz zugelassen ist. Auch jede Interpretation des Bundesverfassungsgerichts muss irgendwo auf einen Artikel des Grundgesetzes verweisen, der diesen Zwang erlaubt. Ich sehe den nirgends. Der Rundfunkbeitrag ist für Nichtnutzer auch kein "implizit akzeptierter Tauschhandel".