@mail, welche im spam war, sorry,
Es dürfte deutlich schwerer werden, wenn der Kläger anhand von genauen Darlegungen aufzeigt wie der Beitrag den Kläger einschränken wird als nur die reine Erklärung das dem so wäre, diesen Punkt genau so zu begründen, wie in dem verlinkten Urteil.
Die Nachfrage vom Schreiber dazu
Wie würde das also formal geschrieben werden?PersonX wird das in etwa wie folgt beschreiben. Also mittels von tatsächlich vorhanden Rechnungen die Ausgaben, welche für die aktuell genutzten Medien, wie im Widerspruch von PersonX geschriebenen anfallen und den Punkt zur Einschränkung der Mittel in Bezug auf die sportlichen Tätigkeiten, ebenfalls Rechnungen, dass wenn PersonX jetzt den Rundfunkbeitrag bezahlen würde, welche für PersonX keinen Vorteil darstellt eben die Mittel fehlen werden für die Medien und den Sport und die eigene Vorsorge (Rente), PersonX würde also offenlegen, welche Ausgaben wofür tatsächlich verplant sind und aufzeigen, dass in diesem Plan kein Zwangsbeitrag vorgesehen ist, weil für diesen gar kein Geld mehr bleibt ohne eine der anderen Ausgaben einzuschränken. PersonX müsste also zwangsläufig einen der anderen Punkte einschränken um zu zahlen, wenn PersonX tatsächlich dazu gezwungen wird, dann erfüllt dieser Beitrag den prohibitiven Charakter.
Das sieht dann ungefähr so aus, in der Klage dann gestaffelt nach Wichtigkeit und nach Grundbedürfnissen (das ist hier jetzt nicht vollständig und auch nicht sortiert)
+Netto Einkommen X Wert
- Ausgaben
Vorsorge Rente Riester und Lebensversicherung (der Staat hat gefordert, dass sich jeder zusätzlich zur gesetzlichen Rente besser noch zusätzlich selbst absichert, das hat PersonX also in ausreichender Höhe gemacht)
Vorsorge Versicherungen (Hausrat)
Vorsorge BU
Vorsorge Krankenversicherung (Zähne/Brille etc.)
Vorsorge XXX
Vorsorge Unfallversicherung
Miete
Lebensmittel
Auto
...
und soweiter
bis
Ausgaben Zeitungen und Zeitschriften
Ausgaben Sport
...
Das Ganze steht alles in einem normalen Verhältnis zu einander und ist auch nicht übertrieben.
Am Ende der Liste steht dann ein Betrag welcher kleiner als der Rundfunkbeitrag ist.
Der kann aus dem Betrag, welcher zur persönlichen Verfügung steht nicht beglichen werden ohne dass die anderen Punkte dafür einzuschränken sind. Das Grundgesetz sichert zu das PersonX frei entscheiden kann, was mit dem privaten Vermögen passiert. Schränkt ein weiteres Gesetz diese Möglichkeit ein, dann bricht diese das Grundgesetz. Und das kann sowohl bereits theoretisch gezeigt werden als auch objektiv.
PersonX wird nicht behaupten dass der Beitrag einen prohibitiver Charakter hat, sondern anhand der Ausgaben zeigen.
Ein jeder kann z.B. hier Anregungen prüfen, wie das Geld im Mittel ausgeben wird
z.B. für
http://www.musterhaushalt.de/durchschnitt/einkommen-und-ausgaben/singlehaushalt/http://www.musterhaushalt.de/durchschnitt/einkommen-und-ausgaben/familienhaushalt/Im Musterhaushalt sind keine Ausgaben für Zwang vorhanden, diese dürften sich dann wahrscheinlich verstecken in den Punkten/Rubriken
Nachrichtenübermittlung
oder
Freizeit, Unterhaltung, Kultur
Beides geht an sich nicht, wahrscheinlicher wäre also die Rubrik "Freizeit, Unterhaltung, Kultur", weil PersonX denkt, dass mit Nachrichtenübermittlung Telefon/Internet etc. zu verstehen wäre.
Den absoluten Zahlen wird PersonX in der Klage noch die % Zahlen im Musterhauhalt gegenüberstellen, damit der Richter sich natürlich ein objektives Bild der Ausgaben machen kann.