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Autor Thema: Bayerische Staatskanzlei antwortet auf Exner/Seifarth  (Gelesen 4912 mal)

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Hier wird offiziell zugegeben, in vollem Bewusstsein der sich ergebenden Probleme gehandelt zu haben. Danke für nichts, Ihr Volksvertreter.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2014, 21:20 von Uwe«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

V
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Das würde ich Antworten:

Gute Frau/guter Mann, entweder sind Sie falsch informiert oder Sie versuchen die Bürger hinters Licht zu führen, in dem Sie sagen:

Zitat
Natürlich kann bei einer so tiefgreifenden Reform der Rundfunkfinanzierung, die nahezu alle Bürgerinnen und Bürger betrifft, nicht von allen Seiten uneingeschränkte Zustimmung erweitert werden. Dessen war sich die Politik bewusst …

Die Reform der Rundfunkfinanzierung betrifft ausschließlich das Überangebot der ö.-r. Anstalten. Das Gegenteil der "Zustimmung" ist der Fall:

Der Rundfunkbeitrag ohne Ausstiegsmöglichkeiten wird als ungerecht empfunden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist sein Geld nicht wert und wird für unsere Demokratie nicht benötigt. Die SWR-Umfrage können Sie hier als Bildarchiv nachlesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html

Ein paar Anmerkungen zu der manipulierten Umfrage der ö.-r. Anstalten (gleicher Link wie vorhin):
“Auf die Frage “Befürworten Sie die Veränderung des neuen Modells oder lehnen Sie diese ab?” antworteten im Dezember 76,3 Prozent der Befragten, dass sie die Beitragsreform begrüßen.”

Das heißt also: Die Antwort auf die Frage, ob die Menschen die neue Zwangsabgabe / Wohungspauschale / GEZ-Reform gut finden oder nicht wurde nicht ermittelt, in dem sie gefragt wurden, ob sie  die neue Zwangsabgabe / Wohnungspauschale / GEZ-Reform (je nach Wording erhalten Sie die gewünschten Ergebnisse) gut oder schlecht finden. Oder ob sie die alte Erhebungsform besser fanden oder nicht oder welche sie besser finden. Sie wurde ermittelt, indem man Menschen gefragt hat, ob sie die Veränderung des neuen Modells befürworten.

Ich finde diese Fragestellung nicht nur krude. Ich finde sie auch missverständlich, ja frech, denn ich kann mit der Beantwortung machen, was ich will.

Von einer Aufsichtsstelle kann man deutlich mehr Umsicht erwarten. Bitte werden Sie für den Bürger Ihrer Aufsichtsfunktion gerecht und arbeiten nicht für Falschspieler/Meinungsmanipulatoren die gegen den §10 und §11 des Rundfunkstaatsvertrages grob verstoßen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
In diesem Zusammenhang möge die Staatskanzlei bitte auch umfassend erläutern, weshalb sie wesentliche Aspekte des vom offensichtlich hoch angesehenen Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a. D., verfassten und dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugrundeliegenden (einzigen!) Auftragsgutachtens von ARD, ZDF und Deutschlandradio, nicht in die Gesetzgebung hat einfließen lassen - vgl. hierzu die

Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html

Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257 )
kam heute Antwort:
Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,
[...]
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.
[...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

Diese Aussagen von Prof. Kirchhof - die wir hier z.T. schon mehrfach reklamiert haben - zielen u.a. auf die sogenannte "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" ab.
Die "Regelvermutung" lautet: "Jeder Haushalt hat Geräte - jeder Haushalt nutzt Rundfunk..."
...dies müsse jedoch widerlegbar sein, wie auch formuliert im Gutachten von Prof. Kirchhof:

3) Paul KIRCHHOF
zu den Bedingungen für die RECHTSSICHERHEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
Zitat
"[...] erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks", S. 62
www.ard.de/download/398406/index.pdf

Diese essenzielle Regelung der "Widerlegbarkeit der Nutzung" des als (wohlgemerkt *einzige*!) Grundlage für den sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" herangezogenen Gutachtens wurde bei der Gesetzgebung (vorsätzlich?) grob missachtet und ignoriert!
Die NICHT- und TEILnutzer wurden und werden unfair, ungerecht, unsozial, unsolidarisch, unzeitgemäß und grundgesetzwidrig übergangen!
Das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit wurde und wird damit eklatant verletzt!

Die angestrebte "Rechtssicherheit und öffentliche Akzeptanz" sind somit nicht gegeben - bzw. sogar ins Gegenteil verkehrt!

Eben diese bestehenden Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit sind anhand dreier wichtiger Protagonisten dieses Themas u.a. hier ansatzweise erörtert:

Video: Anna Terschüren über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6332.msg61263.html#msg61263

Die "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" wird ebenfalls u.a. in dem
herausragenden Fachartikel von Bölck thematisiert - siehe u.a. unter
Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html

Allein schon das öffentlich zugängliche Inhaltsverzeichnis klingt wie ein juristisches Repetiergewehr
Zitat
I. Einführung
II. Der Begriff des Beitrags
III. Realistische Möglichkeit der Nichtverwirklichung des Abgabentatbestandes
IV. Widerlegungsmöglichkeit für die Annahme der Rundfunknutzung
V. Fehlende enge Verbindung zwischen der Wohnungs- bzw. Betriebsstätteninhaberschaft und der Abgabenzahlungspflicht als Systembruch der steuerlichen Gesetzgebung
VI. Bisherige Rechtsprechung
VII. Ausblick


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V
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Im Prinzip kann jeder der will, die Staatskanzlei wegen der Antwort anschreiben.


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K
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Zitat
Im Prinzip kann jeder der will, die Staatskanzlei wegen der Antwort anschreiben.

Im Prinzip will eigentlich keiner mit denen reden, sondern man will sie einfach nur weg haben und mundtot sehen.

Von welcher Reform reden die eigentlich? Ich sehe da nicht den kleinsten Ansatz einer Reform, sondern lediglich einen Austausch von Wörten vom Rundfunkgebührenvertrag in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Wenn Bürger davon spricht, dass man Kirchhoff übergangen hat, dann ist das ganz einfach zu erklären. Sie haben ihn benutzt. Die haben einen Dummen gesucht, dem sie nachher alles in die Schuhe schieben können, um das zu tun was sie als Politiker immer tun.

Sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen und ihre eigenen Gesetze machen!

Mal sehen wie lange sich das Volk das noch gefallen lässt. Kirchhoff und die anderen haben nix zu melden. Politiker kannst du nur mit ihren eigenen Mitteln schlagen.

Ich habe ja immer noch die Hoffnung, dass vorher die Finanzblase platzt, um zur Normalität zurückzukehren und um einen Neuanfang zu starten.

Hier kann man noch so viel quatschen und argumentieren. Wenn nicht eindeutig bewiesen werden kann, dass es sich bei der Beitragserhebung um eine Rundfunksteuer handelt, die diesen Vertrag verfassungwidrig werden lässt, dann bleibt alles so wie es ist. Punkt.

Einen Kompromiss sollte es in dieser Sache nicht geben.


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Wo wird das zugegeben? Ich kann da leider keinen Link erkennen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. November 2014, 21:11 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 285
Wo wird das zugegeben? Ich kann da leider keinen Link erkennen.

"Dessen war sich die Politik bewusst"

"Die von Ihnen vorgebrachten Argumente ... kannten die beteiligten Kreise sehr genau"

"in Kenntnis der damit im Einzelnen verbundenen finanziellen Belastungen ... mitgetragen haben"

Reicht das?


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Wir sollen sich hier nicht selbst aufreiben.

Viel mehr bringt es, die Leute mit Fragen zu löchern, die den Murks verbrochen haben und die Staatskanzleien, welche die Aufsicht machen sollten und es dennoch nicht tun. Dass die Staatskanzleien ihre Infos aus unverlässlichen manipulativen Quellen beziehen, sollte wir genauso anprangern. ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. November 2014, 15:28 von Viktor7«

C
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Mir fällt i.d. Antwortschriben folgender Passus auf, letzter Absatz Seite 1:
"......die die Landesparlamente sorgfältig geprüft und letztendlich umfassend und in Kenntnis.... "

Hatte hier nicht neulich jmd. dargelegt, dass da ein Unterzeichner (Ministerpräsident/in?) letztendlich gar nicht wusste, was er da unterzeichnete, weil nicht vorab ausreichend mit beschäftigt? ...oder kurz vor Unterzeichung nochmal die Änderung nicht wahrgenommen?
Soviel zur Sorgfalt ....


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