gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: solec1 am 23. April 2014, 09:22

Titel: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 23. April 2014, 09:22
Was für Erfahrungen haben Sie mit Widerspruchsbescheiden des RBB? (Rundfunk Berlin-Brandenburg, Masurenallee, Berlin)

1) kriegt man manchmal zwei oder mehr Gebühren-/Beitragsbescheide oder immer nur ein?

2) wie lange wartet man auf einen Widerspruchsbescheid, nachdem der Widerspruch geschickt worden ist?

3) werden alle Widerspruchsbescheide abgewiesen? oder gibt es mindestens ein Ausnahme?

   
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Peer_Gynt am 23. April 2014, 10:43
Schon 73 mal geantwortet, und dann noch solche Fragen? Das wundert mich.

Es ist doch ganz einfach:
1. Mal einen, mal zwei, und gerade heute wird ein dritter Beitragsbescheid gemeldet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9153.msg63748/topicseen.html#msg63748

2. Manchmal ein bis zwei Monate, manchmal 6 Monate, ich warte schon 7 Monate.

3. Von stattgegebenen Widersprüchen ist mir bisher nichts bekannt geworden.


Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Redfox am 23. April 2014, 11:01
Ich "warte" auf nichts - warum auch? Die wollen ja was von mir und nicht umgekehrt. Mein erster Widerspruch (von insgesamt 3) ist von Ende Juni 2013 - also rd. 10 Monate her.  Mir egal wann und ob es weiter geht - so lange ich nicht zahle ist doch alles ok.

Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. April 2014, 11:21
3. Von stattgegebenen Widersprüchen ist mir bisher nichts bekannt geworden.

Widerspruch stattzugeben ist unmöglich, so unmöglich wie eine Entscheidung der Politik gegen den Beitrag: das
ginge ja gegen die Finanzierungsgarantie der Rundfunkanstalten, die über alles, über alles in der Welt steht.
Leider gilt das auch bei manchen Richtern. Der Zweck (Finanzierung) rechtfertigt alles: das ist das endgültige
Argument dieser Leute.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 23. April 2014, 13:12
Entschuldigung, dass ich "alte Themen" wieder rufe...
Person A, die schon 2 Monaten auf den Widerspruchsbescheid wartet, ist aber manchmal 2-3 Wochen außer Deutschland und muss den Weg gegen "GEZ" sehr gut kennen, um eventuell schnell zu reagieren.
Wird die folgende Lösung richtig:

a) falls zweiter Gebühren-/Beitragsbescheid kommt => zweiter Widerspruch zu schicken (wird der gleiche Inhalt möglich?)

b) falls ein Widerspruchsbescheid kommt => die Klage an Verwaltungsgericht zu erheben

b) falls eine Mahnung kommt =>  nicht zu reagieren ???

Danke.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Redfox am 23. April 2014, 15:01
Alles richtig.

Selbst bei 3 Wochen Abwesenheit kann man die Fristen einhalten. Bei einem Widerspruch kann man auf die Begründung des vorherigen Widerspruchs vom .... verweisen - das reicht.

Bei der Klage reicht es, diese erst mal fristgerecht zu erheben und dabei zu erklären, dass man die Begründung nachreicht. Vorlagen für die Anfechtungsklage einschl. Klageantrag sind im Forum zu finden.

Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 23. April 2014, 15:22
Als die Begründung ihres Widerspruchs und ihrer eventuellen Klage nutzt Person A die Grundrechte (aus dem Grundgesetz und aus der Charta der Grundrechte der EU).
Person A kennt die Deutsche Sprache ziemlich gut, aber nicht sehr gut... Deshalb möchte Person A hier im Forum gefundene Klage-Beispiele teilweise verwenden.

Könnte jemand sagen, ob der unterliegende Anfang der Klage klar wird?


Klage gegen den Widerspruchsbescheid
des Rundfunks Berlin-Brandenburg (Masurenallee 8-14, 14057 Berlin) vom [Datum], postalisch eingegangen am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich, [Vorname] [Name], polnischer, deutscher und EU-Bürger, Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg vom [Datum], eingegangen am [Datum].

Hiermit beantrage ich,

1) den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom [Datum] aufzuheben;
2) den Beklagten zu verpflichten, den Kläger wegen der in seinem Fall vorliegenden Grundrechtsverletzung durch den Beklagten von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen zu befreien [Summe] für Zeitraum [Zeitraum] und alle eventuellen weiteren rechtswidrig vom Beklagten berechneten Kosten);
3) den Beklagten zu verpflichten,  das Beitragskonto des Klägers mit Nummer [Nummer] zu löschen;
4) den Beklagten zu verpflichten, die Adresse und alle anderen Daten des Klägers zu löschen und keine weiteren Briefe zu schicken;
5) dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

DIE BEGRÜNDUNG

der bei mir am [Datum] eingegangene Gebühren-/Beitragsbescheid und am [Datum] eingegangene Widerspruchsbescheid verletzen mich in meinen Rechten und sind daher unwirksam.
Als polnischer, deutscher (brandenburger) und EU-Bürger bin ich vom „ARD ZDF Deutschlandradio” Unternehmen in meinen Rechten verletzt:
1) in meinem Fall bricht der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag, auf dem das Unternehmen ab 1. Januar 2013 basiert, neun Artikel der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union” , nämlich:
a) Artikel 1 – Würde des Menschen
b) Artikel 6 - Recht auf Freiheit und Sicherheit
c) Artikel 7 - Achtung des Privat- und Familienlebens
d) Artikel 8 - Schutz personenbezogener Daten
e) Artikel 10 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
f) Artikel 11 - Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
g) Artikel 21 – Nichtdiskriminierung
h) Artikel 38 – Verbraucherschutz
i) Artikel 48 - Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
2) Das „ARD ZDF Deutschlandradio” (der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag) bricht in meinem Fall den Artikel 2 des Grundgesetzes.
3) Das „ARD ZDF Deutschlandradio” (der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag) bricht in meinem Fall die Artikel 10 und 11 der Verfassung des Landes Brandenburg.
4) Ich bin vom „ARD ZDF Deutschlandradio” beim Beitragsservice zwangsangemeldet.
5) Das „ARD ZDF Deutschlandradio” macht mir sehr großen Stress, geht mir auf und an die Nerven und verschlechtert meine Lebensqualität.

[weiter kommen die Details]...

Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Redfox am 24. April 2014, 08:14
Ich bin mit nicht sicher, ob die EU-Grundrechtecharta auf den RBStV formal überhaupt anwendbar ist, da nur die Zuständigkeit der deutschen Bundesländer bzw. über das Abgabenrecht das deutsche Bundesrecht berührt wird. Mein Wissen über die EU-Grundrechte geht aber über Wikipedia nicht hinaus:

Zitat von: Wikipedia, Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Zum anderen bindet die Charta aber auch die Mitgliedstaaten, soweit diese Unionsrecht durchführen, indem sie etwa europäische Richtlinien in nationales Recht umsetzen oder – durch ihre nationalen Verwaltungen – europäische Verordnungen ausführen.

Keine Anwendung findet die Charta somit auf rein nationale Sachverhalte. Hier sind weiterhin die mitgliedstaatlichen Grundrechte alleiniger Prüfungsmaßstab. Die meisten Anfragen bei der Europäischen Kommission betreffen derartige Sachverhalte, für die weder Kommission noch Europäischer Gerichtshof zuständig sind. Als grobe Faustregel kann gelten, dass die Charta nur dann anwendbar ist, wenn es einen europäischen Bezug gibt.
Quelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Charta_der_Grundrechte_der_Europ%C3%A4ischen_Union)

Ein Anknüpfungspunkt für das EU-Recht ergibt sich m.E. höchstens aus dem Beihilferecht der EU, das hat aber keinen Grundrechtscharakter.

Ich würde mich eher an den Grundrechten aus dem Grundgesetz bzw. ergänzend evtl. aus der Landesverfassung Deines Wohnortes beziehen. Die Bezugname würde ich, wenn überhaupt, nur zusätzlich mit anführen aber nicht als einer der Hauptgründe.

Eine gute Orientierung ist m.E. die Klage von Sebastian (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg61666.html#msg61666), auch was die gestellten Anträge angeht. Diese sollte um individuelle Tatabestände (persönliche Betroffenheit) ergänzt werden, z.B. Benachteiligung wegen Herkunft, vgl. Art. 10 der Berliner Verfassung (http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnVerf%2Fcont%2FBlnVerf.A10.htm). Auch eine Bezugnahme wegen mittelbarer Benachteiligung aus dem AGG (http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html) könnte hergeleitet werden, da mangels deutscher Sprachkenntnisse polnische Pay-TV Angebote zusätzlich erforderlich sind usw. ...

Der verlinkte Thread Jetzt kommt die Klage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.0.html) ist für eine Klageausarbeitung generell hilfreich. Auf neue Wege (wie EU-Grundrechte) würde ich mich nur stürzen, wenn Du Dich mit EU-Recht gut auskennst. Ich denke, dass dies aus den o.g. Gründen nicht zielführend ist.

Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 24. April 2014, 08:40
In der eventuellen Klage von der Person A wird alles zusammen gebunden: die Grundrechte aus der Verfassung des Landes Brandenburg, aus dem Grundgesetz und aus der "Charta der EU".
Falls Person A den "negativen" Widerspruchsbescheid kriegt, muss sie die Klage an VG schreiben - sie muss sich an konkreten VG im Land Brandenburg wenden.
Was das VG sagt, wenn es "europäische" Argumente in der klage sieht, ist andere Sache...
 

Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Redfox am 24. April 2014, 08:45
Dann ist natürlich die Brandenburger Verfassung zu nehmen und nicht die Berliner. Hoffentlich ist nicht das Verwaltungsgericht Potsdam zuständig, die sind schon ziemlich festgelegt.

Aber das AGG passt als Bundesgesetz in jedem Fall (egal ob Berlin oder Brandenburg).
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 24. April 2014, 09:16
Es geht nicht um Potsdam, sondern um eine Stadt in Brandenburg, nicht weit von Polen...

Ich habe empfohlene Links geguckt. Verstehe ich richtig, dass jemand schon 4 Widerspruchsbescheide bekommen hat, trotz er inzwischen die Klage an VG erhoben hat?
Werden die weitere (2., 3. und 4.) Widerspruchsbescheide von BS-Köln oder von der konkreten lokalen "GEZ" geschickt?

Person A hat ein Mal vom BS-Köln sehr konkreten Brief (von einer konkreten "GEZ"-Mitarbeiterin, mit der Unterschrift) gekriegt:

"Wenn Sie keine oder zu wenig Beiträge zahlen, erstellen wir in Kürze einen Beitragsbescheid.
Hiergegen können Sie Widerspruch erheben und erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Im Wege eines Klageverfahrens können Sie anschließend vor dem Verwaltungsgericht prüfen lassen, ob Ihre Auffassung zutreffend ist."

Person A hat den Gebühren-/Beitragsbescheid gekriegt.
Person A hat schon ihren Widerspruch erhoben.
Person A hat es der "GEZ"-Mitarbeiterin per Fax mitgeteilt, dass der Widerspruch schon beim RBB-ARD-ZDF ist.
Person A hat auch gefragt die "GEZ"-Mitarbeiterin, wann - wie es im Brief steht - ein Widerspruchsbescheid kommt?

Soll jetzt Person A eher den Widerspruchsbescheid erwarten oder können weitere Gebühren-/Beitragsbescheide oder Mahnungen zur Person A kommen?

Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 24. April 2014, 09:27
Verstehe ich richtig, dass jemand schon 4 Widerspruchsbescheide bekommen hat, trotz er inzwischen die Klage an VG erhoben hat?

natürlich ist die Frage:

Verstehe ich richtig, dass jemand schon 4 Gebühren-/Beitragssbescheide bekommen hat, trotz er inzwischen die Klage an VG erhoben hat?
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Redfox am 24. April 2014, 09:44
Die (rechtlich relevante) Reihenfolge ist:

1. Beitragsbescheid (ggf. auch mehrfach)
2. gegen jeden dieser Bescheide muss einzeln Widerspruch erhoben werden und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beantragt werden (Beitrags"service" Köln oder rbb)
3. Widerspruchsbescheid;  erst dann:
4. Klage vor dem Verwaltungsgericht

Du hast mit der Klage also noch viel Zeit. Selbst nach einer Klage könnten Beitragsbescheide kommen. Alles was vor dem Betragsbescheid passiert ist rechtlich nicht relevant.

(Auf keinen Fall vorher zahlen, sonst gibt es keinen Bescheid).
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 24. April 2014, 10:17
(...)
3. Widerspruchsbescheid;  erst dann:
4. Klage vor dem Verwaltungsgericht


Aus dem Forum sehe ich aber, dass einige schon die Klage erheben, ehe ein Widerspruchsbescheid kommt, oder?
Entsteht derzeit nicht zu großes Risiko? - falls das Verfahren vom Gericht verloren wird, gleich gewinnt die "GEZ", oder?
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Redfox am 24. April 2014, 11:03
(...)
3. Widerspruchsbescheid;  erst dann:
4. Klage vor dem Verwaltungsgericht


Aus dem Forum sehe ich aber, dass einige schon die Klage erheben, ehe ein Widerspruchsbescheid kommt, oder?
Entsteht derzeit nicht zu großes Risiko? - falls das Verfahren vom Gericht verloren wird, gleich gewinnt die "GEZ", oder?

Eine Klage bevor ein Widerspruchsbescheid kommt wird ggf. wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Rausgeschmissenes Geld also. Je nach Landesrecht (m.W. in Bayern) ist eine Klage gegen den Bescheid unmittelbar zulässig. Aber das steht dann in der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheides.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 24. April 2014, 13:39
hiermit erhebe ich, ... Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg...

Hiermit beantrage ich,

1) den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom [Datum] aufzuheben;
2) den Beklagten zu verpflichten, den Kläger wegen der in seinem Fall vorliegenden Grundrechtsverletzung durch den Beklagten von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen zu befreien [Summe] für Zeitraum [Zeitraum] und alle eventuellen weiteren rechtswidrig vom Beklagten berechneten Kosten);
3) den Beklagten zu verpflichten,  das Beitragskonto des Klägers mit Nummer [Nummer] zu löschen;
4) den Beklagten zu verpflichten, die Adresse und alle anderen Daten des Klägers zu löschen und keine weiteren Briefe zu schicken;
5) dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Vielen dank für alle Klärungen und Hinweisen.

Könnte jemand noch sagen, ob die oben liegende Punkte der Klage verständlich sind?
Um was geht im Punkt 1? Ist er nötig? (Den hat Person A einfach kopiert...)

Irgendwo habe ich gelesen, dass man auch auf ein "schriftliches Verfahren" beim VG beantragen.
Auf der Website meines VG sehe ich solche Möglichkeit nicht...




Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Redfox am 24. April 2014, 13:54
Warum stellst Du so viele Anträge? Wobei gerade der erste der wichtigste ist und auch die Bescheide sollten aufgehoben werden.

Schau Dir doch mal die Anträge dieser Klage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg61666.html#msg61666) an - das sollte passen.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 24. April 2014, 14:08
wird besser:

"1) den Gebühren-/Beitragsbescheid vom [Datum] und den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom [Datum] aufzuheben" ?

Die Anzahl =5 ist aber nicht so groß und bedeutet keine weitere Kosten, oder?
Die Klage muss 120% klar sein. Auch wenn jemand gewinnt, wird er nach einer Zeit neue Briefe vom BS-Köln kriegen und das ganze "Theater" beginnt vom Anfang - darum beantragt Person A auch: die Adresse zu löschen und keine weiteren Briefe zu schicken.

Noch mal Entschuldigung, dass ich so viele Frage habe und bekannte für Anderer Themen wieder rufe...
Bis heute kenne ich aber eine ERFOLGREICHE KLAGE und deshalb ist mein Ziel, meine eigene Klage so gut wie möglich vorberaiten.

mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 24. April 2014, 15:22
Ich bin mit nicht sicher, ob die EU-Grundrechtecharta auf den RBStV formal überhaupt anwendbar ist, da nur die Zuständigkeit der deutschen Bundesländer bzw. über das Abgabenrecht das deutsche Bundesrecht berührt wird (...)

Art 23 des GG
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. (...)

Art 25 des GG:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

hätte wirklich die "Charta" keine Bedeutung?

Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Peer_Gynt am 24. April 2014, 19:45
Hiermit beantrage ich,

1) den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom [Datum] aufzuheben;
2) den Beklagten zu verpflichten, den Kläger wegen der in seinem Fall vorliegenden Grundrechtsverletzung durch den Beklagten von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen zu befreien [Summe] für Zeitraum [Zeitraum] und alle eventuellen weiteren rechtswidrig vom Beklagten berechneten Kosten);
3) den Beklagten zu verpflichten,  das Beitragskonto des Klägers mit Nummer [Nummer] zu löschen;
4) den Beklagten zu verpflichten, die Adresse und alle anderen Daten des Klägers zu löschen und keine weiteren Briefe zu schicken;
5) dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

1) und 5) finde ich ok.
2), 3) und 4) finde ich nicht ok, geradezu unnötig und überflüssig, da rechtlich in keiner Weise zulässig und durchsetzbar.

Als Begründung zu 1.) gibst du jene Gründe an, die du hier schon gelesen, verlinkt bekommen und teilweise schon zitiert hast.


Du kannst ergänzen, dass du mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren, falls das Gericht dies so wolle, einverstanden wärest.
Allerdings bin ich nicht sicher, dass dies vorteilhaft wäre.
Vor allem deshalb, weil das VG dann sehr schnell ein Urteil erlassen kann. Dadurch verbaust du dir Chancen, aus den baldigen Urteilen anderer Widerständler Argumente zu übernehmen, insbesondere aus den Urteilen aus München und Koblenz.

Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 06. Mai 2014, 14:03
Danke schön.
Nach 2,5 Monaten hat Person A kein Bescheid von "GEZ".

Verstehe ich aber richtig, dass die zwei Punkte der Klage:
1) den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom [Datum] aufzuheben;
2) dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
ganz genug werden?

Spielt es eine Rolle, ob die Klage auch gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid erhoben wird?
Oder "gegen den Widerspruchsbescheid" sagt dem VG alles?

Gibt es keine Pflicht, die konkreten Kosten dem VG zu schreiben? zB. 17,98 Euro x 9 Monaten?
Wird es genug, dass die Kosten im Gebühren-/Beitragsbescheid oder/und im Widerspruchsbescheid von "GEZ" gegeben werden?
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: awawaw am 06. Mai 2014, 14:46
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....
2) dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. - ENTBEHRLICH nur bei ZPO ein Muss http://dejure.org/gesetze/VwGO/154.html
....................................
Klage richtet sich gegen den Grundverwaltungsakt - also
erhebe ich Klage und beantrage,
1. den Beitragsbescheid des Beklagten,  vom x.x.07 sowie den Widerspruchsbescheid vom xx.x.07 aufzuheben

Gibt es keine Pflicht, die konkreten Kosten dem VG zu schreiben? zB. 17,98 Euro x 9 Monaten?
Was meinst du ???
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 06. Mai 2014, 15:36
Was meinst du ???

Ich meine den STREITWERT.

Deshalb wollte ich früher:
2) den Beklagten zu verpflichten, den Kläger von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen zu befreien [SUMME=STREITWERT] für Zeitraum [Zeitraum] und alle eventuellen weiteren rechtswidrig vom Beklagten berechneten Kosten);
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: awawaw am 06. Mai 2014, 15:46
6..; den Beklagten zu verurteilen mir jeden Monat 20 Kästen Becks frei Haus zu liefern...
ohne Aussicht auf Erfolg ....aber man kann es mal versuchen (-:
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Roggi am 06. Mai 2014, 21:01
Ich meine den STREITWERT.
Der Streitwert braucht nicht angegeben werden, es wird ja der Bescheid angefochten, wie awawaw geschrieben hat, daraus ist der Streitwert ersichtlich, das Gericht rechnet selbst und verlangt dafür 105 Euro, wenn keine Verfahrenstrennung vorgenommen wird. Vorsorglich kann man aber den Streitwert in Summe nennen: z.B. 169,82 Euro
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 07. Mai 2014, 07:59
Noch mal danke schön für alle Hinweise!
Zum Schluss - wäre es genug, wenn A am Anfang der Klage so schreibe:

Klage gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid
und gegen den Widerspruchsbescheid
des Rundfunks Berlin-Brandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich, [VORNAME NAME], polnischer, deutscher und EU-Bürger, Klage gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid vom [DATUM1] und gegen den Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg (Masurenallee 8-14, 14057 Berlin) vom [DATUM2].

Hiermit beantrage ich,

1) den Gebühren-/Beitragsbescheid des Beklagten, vom [DATUM1] sowie den Widerspruchsbescheid des Beklagten, vom [DATUM2], aufzuheben;

{und eventuell, trotz es nicht notwendig ist}:

2) dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 13. Mai 2014, 17:41
der Widerspruchsbescheid ist schon da:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.15.html#lastPost

könnte jemand noch auf letzte Frage antworten, ob die Punkte 1 und 2 gut wären?
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Roggi am 13. Mai 2014, 23:01
Punkt 1 und 2 ist ok
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 15. Mai 2014, 07:49
Person A erhebt in Kürze (Ende Mai, Anfang Juni) ihre Klage gegen RBB ARD-ZDF-Deutschlandradio.
Weil aber sie im Sommer 3 Wochen Urlaub hat, ratet ihr der VG, einen entsprechenden Antrag zu legen, dass der VG NICHTS mit der Klage während des Urlaubs der Person A macht. 

Wie man am besten den Auftrag formulieren ? Wie man betonen, dass um wichtigen Familienurlaub geht?

(Person A vermutet aber, dass es auch möglich ist, dass ihre Klage ziemlich schnell vom VG bearbeitet wird.) 
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 16. Mai 2014, 14:50
Person A erhebt in Kürze (NOCH IM MAI) ihre Klage gegen RBB ARD-ZDF-Deutschlandradio.
Weil aber sie im JULI/AUGUST 3 Wochen Urlaub hat, ratet ihr der VG, einen entsprechenden Antrag zu legen, dass der VG NICHTS mit der Klage während des Urlaubs der Person A macht. 

Wie man am besten den Auftrag formulieren ?

Hätte jemand eine Idee ?
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Radio_Libertas am 16. Mai 2014, 14:55
weswegen sollte es mit der Klage schnell gehen?

Erst wird die Klage eingereicht.

In der Regel bekommt Person A dann nach 2-3 Wochen eine Bestätigung und Kostenrechnung. Die zu bezahlen hat Person A dann immer noch 2 Wochen Zeit. Dann erst wird die Klage an den Beklagten zur Stellungnahme weitergeleitet.

Der Beklagte hat dann 4 Wochen Zeit Stellung zu nehmen. Dann hat Person A wieder 4 Wochen Zeit, hierzu Stellung zu nehmen usw.

3 Wochen Urlaub sollten kein Problem sein.

Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 16. Mai 2014, 15:00
Person A: "Soll ich extra beantragen, nichts mit meiner Klage zu machen während meines Urlaubs [JULI/AUGUST]"?

VG: "Bitte stellen Sie einen entsprechenden Antrag".

- deshalb denkt Person A, dass es gut wäre, den Antrag zusammen mit der Klage dem VG zu liefern...
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Roggi am 16. Mai 2014, 15:07
3 Wochen Urlaub ist gut, normalerweise betragen die Fristen für das Gericht 4 Wochen. Wenn man schlimmstenfalls nur noch eine Woche Zeit hat für eine Antwort, kann man immer noch um Fristverlängerung bitten, sofern die Formulierung einer Antwort länger dauert.
Vorsorglich kann ein Antrag so aussehen:
Ich beantrage, in der Zeit Juli/August 2014, wegen Auslandaufenthalts meinerseits, das Verfahren in dieser Zeit ruhen zu lassen.
Ich wünsche dir einen schönen Urlaub mit viel Sonne und ganz viel Spaß und Erholung.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Radio_Libertas am 16. Mai 2014, 15:09
Wie Roggi schon sagt, so schnell geht ein verwaltungsrechtliches Verfahren nicht.

schau mal hier:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2013/12/klage-gegen-den-rbb-eingereicht.html

am 7.12.2013 wurde die Klage eingereicht und es ist immer noch keine Entscheidung getroffen worden.

Aber wenn Person A sicher gehen will, kann sie ganz oben zu den Anträgen noch schreiben:

Zitat
Hinweis: Person A ist von .... bis .... wegen einer wichtigen Angelegenheit nicht in Deutschland.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: uwpmd am 16. Mai 2014, 17:20
Ich denke nicht das es so schnell geht???!!! Man könnte beruhigt in den Urlaub fahren!! ::)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 23. Mai 2014, 10:27
Person A hat heute ihre Klage gegen Rundfunk Berlin-Brandenburg beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) erhoben :)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Radio_Libertas am 23. Mai 2014, 12:22
Person A hat heute ihre Klage gegen Rundfunk Berlin-Brandenburg beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) erhoben :)

Schön  :) Viel Erfolg von Person B!
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Dopser am 04. Juni 2014, 12:30
Hallo Solec1,

schön von Dir zu lesen, dass Du die Klage eingereicht hast. In unserer letzten Korrespondenz (außerhalb des Forums) im Frühjahr 2014 hatten wir uns ja mehrmals ausgetauscht. Jetzt musst Du die Klageerwiderung abwarten (das kommt darauf an, wie beschäftigt der rbb ist) und kannst notfalls nochmals eine Stellungnahme auf die Klageerwiderung abgeben. Generell kannst Du auch weitere neue Argumente nachschieben, so lange die Klageerwiderung nicht kommt.

MfG
Dopser
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 06. Juni 2014, 08:09
Gestern habe ich vom VG die Bestätigung gekriegt, dass meine Klage gegen RBB eingegangen ist.
Das Verfahren hat schon die Nummer. Die Kostenrechnung kommen aber separat (es steht nicht wann?)

Ich habe aber kleine Zweifel, wenn es um die Höhe des Streitwertes geht, nämlich:

a) in der Klage habe ich geschrieben: der Streitwert ist 17,98 EUR MONATLICH, RBB fordert noch 8 EUR Säumniszuschlag;
b) im Widerspruchsbescheid steht:
"Aktuell beläuft sich der monatliche Beitrag auf 17,98 EUR, im Dreimonatszeitraums auf 53,94 EUR",  und
"aktueller Kontostand 223,76 EUR" (12 Monaten x 17,98 EUR + 8 EUR Säumniszuschlag)
c) Das VG schreibt:
"Der vorläufige Streitwert ist unanfechtbar festgesetzt worden auf 61,94 EUR".

Diese 61,94 EUR entsteht natürlich als die Summe von 53,94 EUR + 8 EUR.
Macht es aber kein Problem, dass RBB schon 215,76 EUR + 8 EUR = 223,76 EUR von mir fordert?
Oder soll ich achten, dass es im Brief vom VG um VORLÄUFIGEN Streitwert geht?
Ich meine: falls 61,94 EUR nicht begründet wäre, wird natürlich "automatisch" auch 223,76 EUR nicht begründet,
falls aber  61,94 EUR begründet wäre, wird 223,76 EUR auch begründet und ich muss zahlen...

Außerdem: soll ich jetzt einfach ruhig auf die Kostenrechnung warten?
Und wenn ich sie schon kriege und bezahle, wird ernst die Klage vom VG zum RBB schicken?
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Peer_Gynt am 06. Juni 2014, 08:17
Diese 61,94 EUR entsteht natürlich als die Summe von 53,94 EUR + 8 EUR.
Macht es aber kein Problem, dass RBB schon 215,76 EUR + 8 EUR = 223,76 EUR von mir fordert?
Nein, kein Problem.
Die Klage kann sich, so meinte ein Bekannter von mir, ja nur auf den im Gebührenbescheid festgesetzten Betrag richten und gerade nicht auf die
- noch nicht bescheideten - weiteren Gebührenforderungen.

Und bzgl. der Gerichtskosten meinte mein Bekannter, dass bei ihm in der Kostenrechnung gestanden wäre, dass diese sofort fällig seien und dass man dennoch bis zu 4 Wochen Zeit hätte.
Die Klage wird dennoch sofort der Beklagten zugestellt und das Verfahren eröffnet.

Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 06. Juni 2014, 08:51
Die Klage kann sich, so meinte ein Bekannter von mir, ja nur auf den im Gebührenbescheid festgesetzten Betrag richten (...)

Danke schön! Alles stimmt: im Gebührenbescheid steht 61,94 EUR.
Außerdem werden die Kosten gleich bis zum 500EUR-Streitwert - so spielt eher keine Rolle, ob es um 60 oder 220 EUR geht, oder? 
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Dopser am 06. Juni 2014, 12:48
Die Klage kann sich, so meinte ein Bekannter von mir, ja nur auf den im Gebührenbescheid festgesetzten Betrag richten (...)

Danke schön! Alles stimmt: im Gebührenbescheid steht 61,94 EUR.
Außerdem werden die Kosten gleich bis zum 500EUR-Streitwert - so spielt eher keine Rolle, ob es um 60 oder 220 EUR geht, oder?

solec1, Du bekommst jetzt von der Verwaltungsgerichtskasse einen Kostennote mit einer Summe von 105,00 Euro. So war es bei mir und ist es auch bei fast allen, die Klage eingereicht haben.
Diese 105,00 Euro werden mit dem Streitwert verrechnet. Je nach Ausgang des Verfahrens sind entweder die ausstehenden Rundfunkbeiträge fällig oder anteilig fällig. Aber Du kannst davon ausgehen, dass die Rundfunkanstalten im Falle einer Abweisung - also Deiner Klage zugestimmt wird - die Rundfunkanstalten auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen werden. Sie berufen sich ja auf den neuen RBStV bzw. 15. RÄStV.

Du wirst also als nächstes von der rbb lesen und zwar bekommst Du dann die Klageerwiderung zugestellt. Das kann aber etwas dauern, je nach dem, wie viele Klagen die bearbeiten müssen. In der Klageerwiderung wird man auf Deine Klage eingehen oder Du wirst mit Standardtexten abgespeist! Das Verwaltungsgericht dient im Moment nur als Vermittler zwischen Dir und der Rundfunkanstalt rbb.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 10. Juni 2014, 10:49
Person S hat gerade 105,00 EUR der Gerichtskosten GEZ >:Dahlt ;)
Wie Person S alles richtig versteht, soll sie jetzt "einfach" auf die Klageerwiderung warten, oder?
Wie es funktioniert? - wird die Klageerwiderung vom ARD-ZDF zuerst an VG geschickt und kriegt Person S vom VG die Kopie?
Oder kriegt Person S die Klageerwiderung direkt vom ARD-ZDF?

Danke und Grüße von der Person S :)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Dopser am 10. Juni 2014, 12:28
Person S hat gerade 105,00 EUR der Gerichtskosten GEZ >:Dahlt ;)
Wie Person S alles richtig versteht, soll sie jetzt "einfach" auf die Klageerwiderung warten, oder?
Wie es funktioniert? - wird die Klageerwiderung vom ARD-ZDF zuerst an VG geschickt und kriegt Person S vom VG die Kopie?
Oder kriegt Person S die Klageerwiderung direkt vom ARD-ZDF?

Danke und Grüße von der Person S :)

Person S hat alles richtig verstanden und wartet, bis das VG ihm die Klageerwiderung vom rbb schickt. Die Rundfunkanstalt schickt die Klageerwiderung an das VG. Wenn Person S diese dann bekommt, hat er die Möglichkeit (innerhalb einer Frist) darauf eine Stellungnahme abzugeben - also darauf zu antworten; wenn in der Klageerwiderung Dinge stehen, die seine Grundrechte verletzten, obwohl die Rundfunkanstalten alles gerade anders herum sehen bzw. drehen.

Gruß und viel Erfolg
Dopser
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 11. Juni 2014, 10:31
(...) Wenn Person S diese dann bekommt, hat er die Möglichkeit (innerhalb einer Frist) darauf eine Stellungnahme abzugeben - also darauf zu antworten; (...)

Weil Person S bald in Deutschland selten ist, denkt sie langsam über die Antwort auf die Klageerwiderung (unabhängig, was ARD-ZDF-DR schreibt);
Die Frage ist: hat die Antwort einen speziellen-offiziellen Name? Dh. Widerspruch => Widerspruchsbescheid => Klage => Klageerwiderung => ???
Oder schreibt man einfach zB. "Meine Stellungnahme zur Klageerwiderung des ARD-ZDF-DR/RBB" ?
Person S sieht im Forum ein Beispiel, aber ohne konkreten Name. 
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Dopser am 11. Juni 2014, 11:59
Die Frage ist: hat die Antwort einen speziellen-offiziellen Name? Dh. Widerspruch => Widerspruchsbescheid => Klage => Klageerwiderung => ???
Oder schreibt man einfach zB. "Meine Stellungnahme zur Klageerwiderung des ARD-ZDF-DR/RBB" ?
Person S sieht im Forum ein Beispiel, aber ohne konkreten Name.

Hallo Solec1 ....  "Meine Stellungnahme zur Klageerwiderung des ARD-ZDF-DR/RBB", das reicht vollkommen aus.

Gruß
Dopser
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 23. Juni 2014, 14:47
noch kurze Frage:
kriegt Person S vom VG auch eine Bestätigung, dass sie die Gerichtskosten bezahlt hat oder/und dass die Klage schon an GEZ geschickt wurde; oder nur die Kopie der Klageerwiderung ?
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Peer_Gynt am 23. Juni 2014, 17:10
Ich erhielt vom VG
- keine Zahlungseingangsbestätigung für die Gerichtskosten,
- eine Klageeingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass die Klage mit der Aufforderung zur Erwiderung an die Beklagte
   weitergeleitet wurde,
- und natürlich etwas später eine Ausfertigung der Klageerwiderung.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Dopser am 23. Juni 2014, 17:57
noch kurze Frage:
kriegt Person S vom VG auch eine Bestätigung, dass sie die Gerichtskosten bezahlt hat oder/und dass die Klage schon an GEZ geschickt wurde; oder nur die Kopie der Klageerwiderung ?

Hallo solec1,
ein bisschen darfst Du den deutschen Gerichten schon, dass Dein Geld bei Ihnen in der 'Landesoberkasse (Berlin bzw. Brandenburg)' angekommen ist. Eine Bestätigung bekommst Du nicht, Du hast ja Deinen Bankbeleg! Die Bestätigung bekommst Du spätestens, wenn Du vor Gericht erscheinen musst und es vom Richter erwähnt wird, dass Du die Gerichtskosten bezahlt hast oder bei der Aufrechnung des tatsächlich geschuldeten Rundfunkbeitrags mit dem Streitwert.

Gruß
Dopser
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 10. Juli 2014, 07:54
Person S hat 105,00 Euro am 10.06.2014 bezahlt. So ein Monat ist schon vorbei.
Gerade gestern hat sie... schon 12. Brief vom Beitragsservice Köln erhalten - sie wollen weiter Geld, es steht natürlich gar nichts zum Thema "Klage" (zwar ist die Klage gegen RBB, nicht gegen Köln).

Soll Person S einfach den Brief ignorieren und weiter auf eine Klageerwiderung warten?

Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Unterstützer am 10. Juli 2014, 09:12
Hallo solec1,

es ist normal, dass der BS weiterhin Briefe verschickt auch wenn bereits Klage eingereicht wurde.
Bezüglich der Frage von Person S:
Wenn der 12. Brief nicht den Begriff "Bescheid" und keine "Rechtsbehelfsbelehrung" enthält, also nur eine normale Rechnung ist, einfach nur abheften und warten.
Falls der 12. Brief doch wieder ein Bescheid sein sollte, einfach genau so widerspechen wie bisher.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 10. Juli 2014, 09:17
Danke!
Person S sagt: der 12. Brief ist "einfach" die nächste Rechnung ("Zahlung der Rundfunkbeiträge ... am 15.07 fällig ... Euro ... Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio")
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 11. Juli 2014, 11:12
Gestern hat Person S die Abschrift des Schriftsatzes der "GEZ" erhalten.
Person S hat einen Eindruck, als ob ihre Klage nicht gelesen wurde...

Da steht zB.:
"Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich auch nicht, wie der Kläger meint, um eine Steuer, sondern um einen Beitrag.",
- obwohl Person S früher schrieb:
"Die deutsche Demokratie unterstütze ich genug, indem ich in Deutschland meine Steuern bezahle. Bisher gibt es in Deutschland keine ARD-ZDF-Deutschlandradio-Steuer. Wenn solche Steuer gewesen wäre, hätte ich sie bezahlt. Genauso wie ich alle Steuern bezahle." und
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um ein gutes und gerechtes Modell der Finanzierung des ÖR-Rundfunks
zu finden. (…) Man führt die neue „ARD-ZDF-Steuer” ein, die genauso
wie Kirchensteuern wirkt: die nur die Bürger bezahlen, die Verbindung und die Lust haben usw.

Da steht auch:
"Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass trotz des laufenden Gerichtsverfahrens ggf. rechtzeitig ein neuer Befreiungsantrag zu stellen ist."
- obwohl Person S keine Befreiung beantragt hat: Person A ist freie Person und deshalb braucht keine Befreiung.
usw.

Was aber nicht der Person S klar ist:
"Für die Erhebung eines Beitrags ist damit die Möglichkeit eines Vorteils ausreichend, den der damit Belastete nutzen könnte (BVerfG, B. v. 12.10.1978 – 2 BvR 154/74; B. v. 18.12.1974 – 1 BvR 430/65 u. 259/66)."
- WEIS JEMAND, UM WAS FÜR VORTEIL HIER GEHT ???


 
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Bürger am 11. Juli 2014, 16:11
WEIS JEMAND, UM WAS FÜR VORTEIL HIER GEHT ???

Nein. Keiner von uns weiß das.
Und die wissen es offenbar auch nicht.

Daher ist auch das Musterverfahren am VG Freiburg so interessant...

Berichterstattung im Forum
VG Freiburg - 02.04.2014 - Verwaltungsklage, Prof. Dr. jur. Koblenzer (Gutachtenersteller + Fachmann!)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62491.html#msg62491
Zitat
   Doch, jetzt wird´s doch nochmal spannend. Denn nach meinem Dafürhalten zieht jetzt Richter Bostedt einen Joker (für unsere Seite m.I.): Er möchte die jetzt etwas ausschweifende Debatte (m.I) auf die Kernfrage zurückführen (und ihr habt euch ja das Wort gemerkt, wie war´s nochmal? Ja, genau: die besondere Gegenleistung.) und fragt (mit Blickrichtung  den SWR m.I): " Was qualifiziert denn nun den Vorteil?" Er habe sich dazu einmal den RGStV durchgelesen, aber er finde nichts. Es heiße lediglich: (und jetzt muss ich leider passen, welcher § das war/ist und ich weiß auch nicht, ob ich richtig zitiere, aber ihr wisst bestimmt, welche Stelle gemeint ist!) Der Wohnungsinhaber entrichtet den RB ... Nirgends stehe, für welche besondere Gegenleistung.
   Weil es eine Frage war (Was qualifiziert denn nun den Vorteil?) und er zur Beklagten schaut, zücken die ihre RBStV, finden aber auch nichts, und jetzt Frau Heinze: "Ja, das stimmt, das steht nirgends." (Peinlich, peinlich! Da hat er sie sauber auflaufen lassen. m.I.)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 14. Juli 2014, 12:51
Genau dieser fiktive angebliche Vorteil war dem Gewerbebetrieb G in seinem Widerspruch so wichtig, als daß er darauf im Vergleich zu anderen von ihm zu leistenden Zwangsbeiträgen herumgeritten ist:

Zweck eines Unternehmens ist es nunmal Gewinne zu erwirtschaften.

In Abgrenzung zu anderen Zwangsbeiträgen, zum Beispiel IHK oder Handwerkskammer, die eine Interessenvertretung darstellen, aber grundsätzlich nicht dem prinzipiellen Unternehmensziel widersprechen und konkret von diesen Organisationen bereitgestellte Leistungen bei ihrem Abruf das Unternehmensziel fördern, so bleibt die Rundfunkanstalt in der Beschreibung des fiktiven Vorteils für Unternehmen eine Antwort schuldig. Denn mit welcher Leistung sorgt ÖR Fernsehen und Radio dafür, daß das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet? - Ganz im Gegenteil, sind sie doch einen ganzen Monat dafür verantwortlich gewesen, daß die Mitarbeiter wegen nächtlicher Fußballspielübertragungen völlig übermüdet Minderleistungen erbringen ;D
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Bürger am 14. Juli 2014, 14:55
[...] so bleibt die Rundfunkanstalt in der Beschreibung des fiktiven Vorteils für Unternehmen eine Antwort schuldig.
Ich entsinne mich - ohne die Urteile näher gelesen zu haben - bisher immer nur an Formulierungen wie "gleichsam struktureller Vorteil" - und ähnliches Geschwurbel.

Meinem Verständnis nach ist aber (im Forum bzw. in den Gutachten schon mehrfach darauf eingegangen)
wesentliches Merkmal eines "Beitrags" ein "individueller/ individualisierbarer Vorteil".

Ein "struktureller" Vorteil ist für mich aber doch deutlich näher an einer ("strukturellen") Steuer/ Zwecksteuer/ allgemeinen Sonderabgabe.

"Strukturell" steht für mich im Widerspruch zu "individuell/ individualisierbar".

Die Pille ist noch nicht geschluckt!!! ;)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 16. Juli 2014, 11:15
Person S hat noch eine dringende Frage (weil sie in Kürze ihre Stellungnahme beim VG legt) - wäre hier unten alles klar und richtig:

- §2 Abs. 1 RBStV (15-ter Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 21.12.2010: „Rundfunkbeitrag im privaten Bereich”) bricht die Regel der Unschuldsvermutung sowie europäische Gesetzgebung. Im Fall der Nicht-ÖR-Rundfunk-Nutzer bleibt der Artikel bis heute nicht begründet.

- Das „ARD ZDF Deutschlandradio” missachtet den §1 RBStV vom 21.12.2010 sowie §10, §11, §12 und §41 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) vom 31.08.1991.

Es geht nicht um den Inhalt, sondern um den Namen: RBStV und RStV sowie die §-Nummern.

Person S weißt, dass das Thema im Forum vom Anfang geklärt wurde. Person S hat aber einen Eindruck, dass letztens die §-Nummern ein bisschen anders verwendet werden:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
- früher gab es hier noch Artikeln und dann §; jetzt sind nur §...



Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: Viktor7 am 19. Juli 2014, 12:09
ARD - ZDF - GEZ - Was qualifiziert den öffentlich-rechtlichen Vorteil?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10287.0.html
Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 24. Juli 2014, 10:51
die bisherige Geschichte zwischen Person S und GEZ sieht folgend aus:

01.02.2014 - Gebühren-/Beitragbescheid [GEZ]
14.02.2014 - Widerspruch [Person S]
25.04.2014 - Widerspruchsbescheid [GEZ]
23.05.2014 - Klage [Person S]
27.06.2014 - Schriftsatz (=Klageerwiderung aber ohne Titel) [GEZ]
24.07.2014 - Stellungnahme [Person S]

Kriegt jetzt gleich die GEZ die Kopie der Stellungnahme vom VG?

Ab 25.07 lebt Person S im Ausland und kommt am 19.08 nach Deutschland zurück.
Mal sehen, was weiter kommt...

Titel: Re: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?
Beitrag von: solec1 am 27. August 2014, 08:12
Bis heute hat Person S nicht mehr vom VG gekriegt.
Wann und was sollte sie jetzt erwarten? Einen Termin?