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Autor Thema: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?  (Gelesen 28159 mal)

s
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hiermit erhebe ich, ... Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg...

Hiermit beantrage ich,

1) den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom [Datum] aufzuheben;
2) den Beklagten zu verpflichten, den Kläger wegen der in seinem Fall vorliegenden Grundrechtsverletzung durch den Beklagten von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen zu befreien [Summe] für Zeitraum [Zeitraum] und alle eventuellen weiteren rechtswidrig vom Beklagten berechneten Kosten);
3) den Beklagten zu verpflichten,  das Beitragskonto des Klägers mit Nummer [Nummer] zu löschen;
4) den Beklagten zu verpflichten, die Adresse und alle anderen Daten des Klägers zu löschen und keine weiteren Briefe zu schicken;
5) dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Vielen dank für alle Klärungen und Hinweisen.

Könnte jemand noch sagen, ob die oben liegende Punkte der Klage verständlich sind?
Um was geht im Punkt 1? Ist er nötig? (Den hat Person A einfach kopiert...)

Irgendwo habe ich gelesen, dass man auch auf ein "schriftliches Verfahren" beim VG beantragen.
Auf der Website meines VG sehe ich solche Möglichkeit nicht...






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R
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Warum stellst Du so viele Anträge? Wobei gerade der erste der wichtigste ist und auch die Bescheide sollten aufgehoben werden.

Schau Dir doch mal die Anträge dieser Klage an - das sollte passen.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

s
  • Beiträge: 175
wird besser:

"1) den Gebühren-/Beitragsbescheid vom [Datum] und den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom [Datum] aufzuheben" ?

Die Anzahl =5 ist aber nicht so groß und bedeutet keine weitere Kosten, oder?
Die Klage muss 120% klar sein. Auch wenn jemand gewinnt, wird er nach einer Zeit neue Briefe vom BS-Köln kriegen und das ganze "Theater" beginnt vom Anfang - darum beantragt Person A auch: die Adresse zu löschen und keine weiteren Briefe zu schicken.

Noch mal Entschuldigung, dass ich so viele Frage habe und bekannte für Anderer Themen wieder rufe...
Bis heute kenne ich aber eine ERFOLGREICHE KLAGE und deshalb ist mein Ziel, meine eigene Klage so gut wie möglich vorberaiten.

mit freundlichen Grüßen


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s
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Ich bin mit nicht sicher, ob die EU-Grundrechtecharta auf den RBStV formal überhaupt anwendbar ist, da nur die Zuständigkeit der deutschen Bundesländer bzw. über das Abgabenrecht das deutsche Bundesrecht berührt wird (...)

Art 23 des GG
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. (...)

Art 25 des GG:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

hätte wirklich die "Charta" keine Bedeutung?



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P
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Hiermit beantrage ich,

1) den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom [Datum] aufzuheben;
2) den Beklagten zu verpflichten, den Kläger wegen der in seinem Fall vorliegenden Grundrechtsverletzung durch den Beklagten von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen zu befreien [Summe] für Zeitraum [Zeitraum] und alle eventuellen weiteren rechtswidrig vom Beklagten berechneten Kosten);
3) den Beklagten zu verpflichten,  das Beitragskonto des Klägers mit Nummer [Nummer] zu löschen;
4) den Beklagten zu verpflichten, die Adresse und alle anderen Daten des Klägers zu löschen und keine weiteren Briefe zu schicken;
5) dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

1) und 5) finde ich ok.
2), 3) und 4) finde ich nicht ok, geradezu unnötig und überflüssig, da rechtlich in keiner Weise zulässig und durchsetzbar.

Als Begründung zu 1.) gibst du jene Gründe an, die du hier schon gelesen, verlinkt bekommen und teilweise schon zitiert hast.


Du kannst ergänzen, dass du mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren, falls das Gericht dies so wolle, einverstanden wärest.
Allerdings bin ich nicht sicher, dass dies vorteilhaft wäre.
Vor allem deshalb, weil das VG dann sehr schnell ein Urteil erlassen kann. Dadurch verbaust du dir Chancen, aus den baldigen Urteilen anderer Widerständler Argumente zu übernehmen, insbesondere aus den Urteilen aus München und Koblenz.



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s
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Danke schön.
Nach 2,5 Monaten hat Person A kein Bescheid von "GEZ".

Verstehe ich aber richtig, dass die zwei Punkte der Klage:
1) den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom [Datum] aufzuheben;
2) dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
ganz genug werden?

Spielt es eine Rolle, ob die Klage auch gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid erhoben wird?
Oder "gegen den Widerspruchsbescheid" sagt dem VG alles?

Gibt es keine Pflicht, die konkreten Kosten dem VG zu schreiben? zB. 17,98 Euro x 9 Monaten?
Wird es genug, dass die Kosten im Gebühren-/Beitragsbescheid oder/und im Widerspruchsbescheid von "GEZ" gegeben werden?


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awawaw

Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....
2) dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. - ENTBEHRLICH nur bei ZPO ein Muss http://dejure.org/gesetze/VwGO/154.html
....................................
Klage richtet sich gegen den Grundverwaltungsakt - also
erhebe ich Klage und beantrage,
1. den Beitragsbescheid des Beklagten,  vom x.x.07 sowie den Widerspruchsbescheid vom xx.x.07 aufzuheben

Gibt es keine Pflicht, die konkreten Kosten dem VG zu schreiben? zB. 17,98 Euro x 9 Monaten?
Was meinst du ???


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Was meinst du ???

Ich meine den STREITWERT.

Deshalb wollte ich früher:
2) den Beklagten zu verpflichten, den Kläger von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen zu befreien [SUMME=STREITWERT] für Zeitraum [Zeitraum] und alle eventuellen weiteren rechtswidrig vom Beklagten berechneten Kosten);


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awawaw

6..; den Beklagten zu verurteilen mir jeden Monat 20 Kästen Becks frei Haus zu liefern...
ohne Aussicht auf Erfolg ....aber man kann es mal versuchen (-:


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Ich meine den STREITWERT.
Der Streitwert braucht nicht angegeben werden, es wird ja der Bescheid angefochten, wie awawaw geschrieben hat, daraus ist der Streitwert ersichtlich, das Gericht rechnet selbst und verlangt dafür 105 Euro, wenn keine Verfahrenstrennung vorgenommen wird. Vorsorglich kann man aber den Streitwert in Summe nennen: z.B. 169,82 Euro


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Noch mal danke schön für alle Hinweise!
Zum Schluss - wäre es genug, wenn A am Anfang der Klage so schreibe:

Klage gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid
und gegen den Widerspruchsbescheid
des Rundfunks Berlin-Brandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich, [VORNAME NAME], polnischer, deutscher und EU-Bürger, Klage gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid vom [DATUM1] und gegen den Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg (Masurenallee 8-14, 14057 Berlin) vom [DATUM2].

Hiermit beantrage ich,

1) den Gebühren-/Beitragsbescheid des Beklagten, vom [DATUM1] sowie den Widerspruchsbescheid des Beklagten, vom [DATUM2], aufzuheben;

{und eventuell, trotz es nicht notwendig ist}:

2) dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2014, 08:03 von Uwe«

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der Widerspruchsbescheid ist schon da:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.15.html#lastPost

könnte jemand noch auf letzte Frage antworten, ob die Punkte 1 und 2 gut wären?


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Punkt 1 und 2 ist ok


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Person A erhebt in Kürze (Ende Mai, Anfang Juni) ihre Klage gegen RBB ARD-ZDF-Deutschlandradio.
Weil aber sie im Sommer 3 Wochen Urlaub hat, ratet ihr der VG, einen entsprechenden Antrag zu legen, dass der VG NICHTS mit der Klage während des Urlaubs der Person A macht. 

Wie man am besten den Auftrag formulieren ? Wie man betonen, dass um wichtigen Familienurlaub geht?

(Person A vermutet aber, dass es auch möglich ist, dass ihre Klage ziemlich schnell vom VG bearbeitet wird.) 


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Person A erhebt in Kürze (NOCH IM MAI) ihre Klage gegen RBB ARD-ZDF-Deutschlandradio.
Weil aber sie im JULI/AUGUST 3 Wochen Urlaub hat, ratet ihr der VG, einen entsprechenden Antrag zu legen, dass der VG NICHTS mit der Klage während des Urlaubs der Person A macht. 

Wie man am besten den Auftrag formulieren ?

Hätte jemand eine Idee ?


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