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Autor Thema: Widerspruchsbescheide des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg): Erfahrungen?  (Gelesen 26191 mal)

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weswegen sollte es mit der Klage schnell gehen?

Erst wird die Klage eingereicht.

In der Regel bekommt Person A dann nach 2-3 Wochen eine Bestätigung und Kostenrechnung. Die zu bezahlen hat Person A dann immer noch 2 Wochen Zeit. Dann erst wird die Klage an den Beklagten zur Stellungnahme weitergeleitet.

Der Beklagte hat dann 4 Wochen Zeit Stellung zu nehmen. Dann hat Person A wieder 4 Wochen Zeit, hierzu Stellung zu nehmen usw.

3 Wochen Urlaub sollten kein Problem sein.



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Person A: "Soll ich extra beantragen, nichts mit meiner Klage zu machen während meines Urlaubs [JULI/AUGUST]"?

VG: "Bitte stellen Sie einen entsprechenden Antrag".

- deshalb denkt Person A, dass es gut wäre, den Antrag zusammen mit der Klage dem VG zu liefern...


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3 Wochen Urlaub ist gut, normalerweise betragen die Fristen für das Gericht 4 Wochen. Wenn man schlimmstenfalls nur noch eine Woche Zeit hat für eine Antwort, kann man immer noch um Fristverlängerung bitten, sofern die Formulierung einer Antwort länger dauert.
Vorsorglich kann ein Antrag so aussehen:
Ich beantrage, in der Zeit Juli/August 2014, wegen Auslandaufenthalts meinerseits, das Verfahren in dieser Zeit ruhen zu lassen.
Ich wünsche dir einen schönen Urlaub mit viel Sonne und ganz viel Spaß und Erholung.


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Wie Roggi schon sagt, so schnell geht ein verwaltungsrechtliches Verfahren nicht.

schau mal hier:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2013/12/klage-gegen-den-rbb-eingereicht.html

am 7.12.2013 wurde die Klage eingereicht und es ist immer noch keine Entscheidung getroffen worden.

Aber wenn Person A sicher gehen will, kann sie ganz oben zu den Anträgen noch schreiben:

Zitat
Hinweis: Person A ist von .... bis .... wegen einer wichtigen Angelegenheit nicht in Deutschland.


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Ich denke nicht das es so schnell geht???!!! Man könnte beruhigt in den Urlaub fahren!! ::)


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Person A hat heute ihre Klage gegen Rundfunk Berlin-Brandenburg beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) erhoben :)


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Person A hat heute ihre Klage gegen Rundfunk Berlin-Brandenburg beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) erhoben :)

Schön  :) Viel Erfolg von Person B!


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Hallo Solec1,

schön von Dir zu lesen, dass Du die Klage eingereicht hast. In unserer letzten Korrespondenz (außerhalb des Forums) im Frühjahr 2014 hatten wir uns ja mehrmals ausgetauscht. Jetzt musst Du die Klageerwiderung abwarten (das kommt darauf an, wie beschäftigt der rbb ist) und kannst notfalls nochmals eine Stellungnahme auf die Klageerwiderung abgeben. Generell kannst Du auch weitere neue Argumente nachschieben, so lange die Klageerwiderung nicht kommt.

MfG
Dopser


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Gestern habe ich vom VG die Bestätigung gekriegt, dass meine Klage gegen RBB eingegangen ist.
Das Verfahren hat schon die Nummer. Die Kostenrechnung kommen aber separat (es steht nicht wann?)

Ich habe aber kleine Zweifel, wenn es um die Höhe des Streitwertes geht, nämlich:

a) in der Klage habe ich geschrieben: der Streitwert ist 17,98 EUR MONATLICH, RBB fordert noch 8 EUR Säumniszuschlag;
b) im Widerspruchsbescheid steht:
"Aktuell beläuft sich der monatliche Beitrag auf 17,98 EUR, im Dreimonatszeitraums auf 53,94 EUR",  und
"aktueller Kontostand 223,76 EUR" (12 Monaten x 17,98 EUR + 8 EUR Säumniszuschlag)
c) Das VG schreibt:
"Der vorläufige Streitwert ist unanfechtbar festgesetzt worden auf 61,94 EUR".

Diese 61,94 EUR entsteht natürlich als die Summe von 53,94 EUR + 8 EUR.
Macht es aber kein Problem, dass RBB schon 215,76 EUR + 8 EUR = 223,76 EUR von mir fordert?
Oder soll ich achten, dass es im Brief vom VG um VORLÄUFIGEN Streitwert geht?
Ich meine: falls 61,94 EUR nicht begründet wäre, wird natürlich "automatisch" auch 223,76 EUR nicht begründet,
falls aber  61,94 EUR begründet wäre, wird 223,76 EUR auch begründet und ich muss zahlen...

Außerdem: soll ich jetzt einfach ruhig auf die Kostenrechnung warten?
Und wenn ich sie schon kriege und bezahle, wird ernst die Klage vom VG zum RBB schicken?


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Diese 61,94 EUR entsteht natürlich als die Summe von 53,94 EUR + 8 EUR.
Macht es aber kein Problem, dass RBB schon 215,76 EUR + 8 EUR = 223,76 EUR von mir fordert?
Nein, kein Problem.
Die Klage kann sich, so meinte ein Bekannter von mir, ja nur auf den im Gebührenbescheid festgesetzten Betrag richten und gerade nicht auf die
- noch nicht bescheideten - weiteren Gebührenforderungen.

Und bzgl. der Gerichtskosten meinte mein Bekannter, dass bei ihm in der Kostenrechnung gestanden wäre, dass diese sofort fällig seien und dass man dennoch bis zu 4 Wochen Zeit hätte.
Die Klage wird dennoch sofort der Beklagten zugestellt und das Verfahren eröffnet.



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Die Klage kann sich, so meinte ein Bekannter von mir, ja nur auf den im Gebührenbescheid festgesetzten Betrag richten (...)

Danke schön! Alles stimmt: im Gebührenbescheid steht 61,94 EUR.
Außerdem werden die Kosten gleich bis zum 500EUR-Streitwert - so spielt eher keine Rolle, ob es um 60 oder 220 EUR geht, oder? 


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Die Klage kann sich, so meinte ein Bekannter von mir, ja nur auf den im Gebührenbescheid festgesetzten Betrag richten (...)

Danke schön! Alles stimmt: im Gebührenbescheid steht 61,94 EUR.
Außerdem werden die Kosten gleich bis zum 500EUR-Streitwert - so spielt eher keine Rolle, ob es um 60 oder 220 EUR geht, oder?

solec1, Du bekommst jetzt von der Verwaltungsgerichtskasse einen Kostennote mit einer Summe von 105,00 Euro. So war es bei mir und ist es auch bei fast allen, die Klage eingereicht haben.
Diese 105,00 Euro werden mit dem Streitwert verrechnet. Je nach Ausgang des Verfahrens sind entweder die ausstehenden Rundfunkbeiträge fällig oder anteilig fällig. Aber Du kannst davon ausgehen, dass die Rundfunkanstalten im Falle einer Abweisung - also Deiner Klage zugestimmt wird - die Rundfunkanstalten auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen werden. Sie berufen sich ja auf den neuen RBStV bzw. 15. RÄStV.

Du wirst also als nächstes von der rbb lesen und zwar bekommst Du dann die Klageerwiderung zugestellt. Das kann aber etwas dauern, je nach dem, wie viele Klagen die bearbeiten müssen. In der Klageerwiderung wird man auf Deine Klage eingehen oder Du wirst mit Standardtexten abgespeist! Das Verwaltungsgericht dient im Moment nur als Vermittler zwischen Dir und der Rundfunkanstalt rbb.


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Person S hat gerade 105,00 EUR der Gerichtskosten GEZ >:Dahlt ;)
Wie Person S alles richtig versteht, soll sie jetzt "einfach" auf die Klageerwiderung warten, oder?
Wie es funktioniert? - wird die Klageerwiderung vom ARD-ZDF zuerst an VG geschickt und kriegt Person S vom VG die Kopie?
Oder kriegt Person S die Klageerwiderung direkt vom ARD-ZDF?

Danke und Grüße von der Person S :)


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Person S hat gerade 105,00 EUR der Gerichtskosten GEZ >:Dahlt ;)
Wie Person S alles richtig versteht, soll sie jetzt "einfach" auf die Klageerwiderung warten, oder?
Wie es funktioniert? - wird die Klageerwiderung vom ARD-ZDF zuerst an VG geschickt und kriegt Person S vom VG die Kopie?
Oder kriegt Person S die Klageerwiderung direkt vom ARD-ZDF?

Danke und Grüße von der Person S :)

Person S hat alles richtig verstanden und wartet, bis das VG ihm die Klageerwiderung vom rbb schickt. Die Rundfunkanstalt schickt die Klageerwiderung an das VG. Wenn Person S diese dann bekommt, hat er die Möglichkeit (innerhalb einer Frist) darauf eine Stellungnahme abzugeben - also darauf zu antworten; wenn in der Klageerwiderung Dinge stehen, die seine Grundrechte verletzten, obwohl die Rundfunkanstalten alles gerade anders herum sehen bzw. drehen.

Gruß und viel Erfolg
Dopser


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(...) Wenn Person S diese dann bekommt, hat er die Möglichkeit (innerhalb einer Frist) darauf eine Stellungnahme abzugeben - also darauf zu antworten; (...)

Weil Person S bald in Deutschland selten ist, denkt sie langsam über die Antwort auf die Klageerwiderung (unabhängig, was ARD-ZDF-DR schreibt);
Die Frage ist: hat die Antwort einen speziellen-offiziellen Name? Dh. Widerspruch => Widerspruchsbescheid => Klage => Klageerwiderung => ???
Oder schreibt man einfach zB. "Meine Stellungnahme zur Klageerwiderung des ARD-ZDF-DR/RBB" ?
Person S sieht im Forum ein Beispiel, aber ohne konkreten Name. 


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