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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Puma am 19. Januar 2020, 21:30

Titel: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 19. Januar 2020, 21:30
Hallo zusammen,

ich wünschte ich hätte dieses Forum früher gefunden. Früher habe ich mich immer bei Bernd Höcker und seiner Webseite informiert und so war ich traurig das dort seit Jahren nichts neues dazu kam. Ich weiß nicht wie relevant mein fiktiver Beitrag hier zu ist, aber auch ich möchte meinen Beitrag hierzu leisten. Sei es nur der Vollständigkeithalber.

Alles im folgenden ist Fiktion und nur hypothetisch.

Person A hat ende 2019 einen Brief bekommen das er 900 € nachzahlen soll aus den Jahren 2014-2019. Der Brief beinhaltet keine Details zu den exakten Zeiräumen, die Aufschlüsselung der Summe oder wie hoch die Säumniszuschläge sind (oder überhaupt dabei sind). Also hat A erstmal das widersprochen und um Erklärung gebeten. Tatsächlich sind die Beträge von A immer bezahlt worden bzw. hat der Hauptmieter bezahlt.

A erhielt nun ein rückdatiertes Festsetzungsbescheid (Jahresbeginn) mitte Januar. (Anmkerkung: wie zur Hölle ist das erlaubt oder legitim seine Schreiben zu rückdatieren??). Dieses widerspricht er dank Hilfe hier im Forum mittels Einschreiben + Fax (simple-fax.de, da er kein physisches Faxgerät besitzt) mit dem Verweis, dass der Mitbewohner dies bereits bezahlt hat. Dummerweise konnte der Mitbewohner die Beitragsnummer nicht finden und auch der BS konnte diese in ihren Unterlagen nicht mehr finden. Mitbewohner soll einen Brief an den BS schreiben und nach der Beitragsnummer fragen. Da allen Beteiligten klar ist, dass der BS monatelang braucht um Briefe zu beantworten hat A jetzt nur den Namen des Mitbewohner in seinem Widerspruch genannt. Sollen sie selber die Beitragsnummer anhand der Anschrift ermitteln.

Interessanterweise ist der Bescheid nur für 3 Monate (ende 2014 bis anfang 2015). Wenn das so weiter geht darf A also noch viele weitere Widersprüche vornehmen. Da diese alle keine Grundlage haben, weil sie jeweils von einem Mitbewohner immer bezahlt wurden, wird dieser Spaß in den kommenden Wochen/Monaten viel Arbeit auf seiten des BS verursachen. Selber schuld.


In dem Sinne würde ich gerne euch alle daran teilhaben lassen und werde sukzessiv neue Ereignisse hier posten.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 03. Juni 2020, 20:03
Hallo miteinander,

ich habe es nicht vergessen diese Geschichte weiterzuerzählen, sondern will es realistisch halten: Der BS benötigt immer einen längeren Zeitraum bis er es schafft zu antworten. Hier die Fortsetzung.

Der Widerspruch von A wurde bis zum heutigen Datum ignoriert. Keine Reaktion darauf.

Es kam jedoch ein weiterer Festsetzungsbescheid für die restlichen Monate. Diesen Festsetzungsbescheid widerspricht A ebenfalls aus mehreren Gründen.

Zwischenzeitlich hat ein netter Forumsnutzer mir per PN mitgeteilt, dass diese Forderungen nach 3 Jahre zum ende des Jahres verjähren (§7 Abs. 4 RBStV, §195 BGB). Das heißt Forderungen aus 2014 beginnen zum 31.12.2014 23:59:59 zu verjähren, wenn kein Bescheid darüber ergeht. Da solch ein Bescheid erst im Januar 2020 hier postalisch einging sind alle Forderungen zwischen 2014-2016 nichtig.

A fragt sich nun, ob dieser einen Nachtrag zum Widerspruch an den BS schicken soll, der auf diese Verjährung hinweisen soll?
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Roggi am 03. Juni 2020, 22:35
Verjährung muss man geltend machen, also auf jeden Fall einen Widerspruch diesbezüglich nachreichen.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: tigga am 03. Juni 2020, 23:27
Der BS hat keine Handlungsmöglichkeiten in diesem und anderen Fällen. Alle solche Schreiben gehen immer direkt zur zuständigen Rundfunkanstalt! IMMER!
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: rave am 03. Juni 2020, 23:31
@tigga:
Ganz wichtig: Und dort immer zu Händen des Intendanten! Immer!
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: tigga am 03. Juni 2020, 23:41
Ganz wichtig: Und dort immer zu Händen des Intendanten! Immer!
Das ist eigentlich egal. Denn egal wie man es dreht und wendet, es kommt wohl kaum was bei der herrschenden Person an. Einschreiben + Rückschein? Da darf irgendeine kleine Stelle unterschreiben, "i.A." versteht sich. Briefe von der Intendanz selber? Dafür hat man in diesen Gehaltsstufen keine Zeit.

Gerichtlich verwertend und gültig ist die Ankunft der Schreiben bei der Rundfunkanstalt. "Woher soll man als kleiner Bürger wissen, wie dieses Gebilde aufgebaut ist?" Insofern: Schriftstücke an Rundfunkanstalt und gut ist. Im Zweifel sieht man sich vor Gericht (wieder) und hat dann zumindest gut was in der Hinterhand, wenn es um Rechtssicherheit geht.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Spark am 04. Juni 2020, 02:19
So ganz egal ist das nun auch wieder nicht. Der rechtliche und auch verantwortliche Vertreter einer Rundfunkanstalt ist der/die Intendant/in. Also sollten Schreiben auch direkt an diese Personen adressiert sein. Wie das dort nun intern geregelt und gehandhabt wird, kann dem Bürger eigentlich egal sein. Hauptsache, niemand kann hinterher behaupten, er hätte sich nicht an die richtige Person gewandt.
Denn für jede Reaktion und auch Handlung auf ein Schreiben ist letztendlich der/die Intendant/in verantwortlich.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte diesen Thread nicht zerfleddern mit hier themenfremden und zudem schon andernorts mehrfach geführten Grundsatzdiskussionen bzgl. Adressierung der Schreiben an ARD-ZDF-GEZ! Im Übrigen: Ich überblicke auf die Schnelle nicht ob und wo, meine aber erst kürzlich irgendwo hier im Forum bereits geschrieben zu haben, dass zwar die Adressierung an die "Landesrundfunkanstalt" bzw. dortige "Intendanz" gut und recht sein möge, dies aber im Zweifel das Problem birgt, dass zwar eine etwaige Frist formal gewahrt ist, die Maschine in Köln davon aber mglw. gar nicht oder nicht rechtzeitig durch die "Landesrundfunkanstalt" in Kenntnis gesetzt wird und also ihr vollautomatisiertes Teufelswerk unbeeindruckt weiterbetreibt - mit der Folge, dass man sich dümmstenfalls selber weitere, vermeidbare(!) Scherereien verursacht. Daher nochmals meine ausdrückliche Devise, basierend auf dutzendfachen Erlebnissen aus dem Kreise der Betroffenen, immer(!!!) auch oder vordringlich die Schreiben an die eigentliche Maschine nach Köln zu senden. Wer dabei ein emotionales Problem hat, der kann sich auch damit behelfen, das Schreiben zwar an die "Intendanz"/ "Behördenleitung" der "Verwaltungsbehörde" der "zuständigen Landesrundfunkanstalt" zu adressieren, jedoch ggf. unter "c/o Beitragsservice" - mindestens jedoch ein wie auch immer adressiertes Schreiben an die dortige(!!!) Fax-Nummer der alles in die Wege leitenden Maschine namens "Beitragsservice" in Köln zu senden - und allenfalls zusätzlich auch an die "Landesrundfunkanstalt" selbst.

Damit bitte wieder zurück zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Die Moderation der zwischenzeitlichen Beiträge bzgl. Adressierung bleibt vorbehalten.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Bürger am 04. Juni 2020, 05:06
Zurück zum Thema:
A fragt sich nun, ob dieser einen Nachtrag zum Widerspruch an den BS schicken soll, der auf diese Verjährung hinweisen soll?
Verjährung muss man geltend machen, also auf jeden Fall einen Widerspruch diesbezüglich nachreichen.

Fiktive Personen A-C könnten dies z.B. mit einem kurzen Einzeiler getan haben, ähnlich diesem:
Zitat
Für verjährte Beträge mache ich hiermit Einrede der Verjährung geltend und beantrage deren Ausbuchung.

Kurz und schmerzlos.

Dass die Forderungen schon ohne Rechtsgrund bestehen, da für die bebeitragte Wohnung bereits gezahlt wurde, kommt ja noch oben drauf.

Person A könnte (sollte) Akteneinsicht in die Akte zu dieser Wohnung beantragen (können die nicht bieten, weil die keine wohnungsbezogenen, sondern nur personenbezogene Akten führen = Modellfehler), um sich selbst zu entlasten - z.B. so oder so ähnlich
Zitat
Ich stelle hiermit Antrag auf kostenfreie Zusendung der vollständigen materiellen und formellen Akte der "Verwaltungsbehörde" zu der „bebeitragten“/ im „Festsetzungsbescheid“ ausgewiesenen Wohnung.

Vorsorglich der Hinweis, dass der Erlass eines Widerspruchsbescheides ohne vorherige Gewährung der Akteneinsicht den Widerspruchsbescheid mglw. von sich aus schon rechtswidrig machen würde, da einem ja ohne Akteneinsicht die Rechtsverteidigung im Vorverfahren quasi verunmöglicht würde.

Ein ganz besonders "pöser" Beitragsunwilliger könnte gar auf den Gedanken gekommen sein, bei der Landesrundfunkanstalt quasi deren Selbstanzeige bei ihrer zuständigen Rechtsaufsicht zu beantragen - z.B. so oder so ähnlich >:D
Zitat
Gegen die Mehrfachbebeitragung (Gebührenüberhebung) für ein und dieselbe Wohnung lege ich hiermit zugleich Beschwerde bei der Ihnen übergeordneten Aufsichtsbehörde ein und beantrage die Verweisung dieser Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde.

Und immer weiter so ;)


Edit 02.09.2020:
Bei etwaigen komischen, rechtsunverbindlichen Anworten seitens ARD-ZDF-GEZ siehe u.a. unter
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 18. Juli 2020, 19:13
Hallo zusammen,

der BS hat es geschafft in ca. 4 Wochen auf das Schreiben von Person A zu antworten. Das ist echt ein Novum, denn normalerweise dauert dies zwischen 3-6 Monaten. In dem Schreiben schreiben sie, dass "...der Sachverhalt geprüft wurde und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das Beitragskonto für den verjährten Zeitraum abgemeldet" wurde. Vielleicht sollte A nun den Kniefall machen und dem BS für diese Großzügigkeit danken, da dieser davon absieht, unberechtigte Beiträge zu fordern?

Nichtsdestotrotz wird weiterhin für den nicht-verjährten Zeitraum Beträge gefordert. Hier weist der BS darauf hin, dass alle volljährigen Bewohner einer Wohnung als Gesamtschuldner beitragspflichtig seien.

Im nächsten Absatz wird dann endlich auf das Schreiben von A eingegangen, indem entgegenet wird, dass die Forderung nicht verjährt ist. Aber gnädigerweise wird im ersten Absatz A mitgeteilt, dass das Beitragskonto im verjährten Zeiraum abgemeldet wurde. Interessant.

Naja, die Hälfte der Forderung hat der BS also fallen gelassen, also geht es jetzt weiter. So langsam wird A aber echt wütend, denn der BS ignoriert gezielt Passagen und Nachweise, wie es ihm gerade passt. A wird jetzt wiedermal widersprechen und auf die vorangegangen 8-9 Briefe mit Nachweisen verweisen. A sieht es nicht mehr ein, jedes mal die Nachweise zu schicken und die Erläuterungen immer wieder zu wiederholen, nur damit diese ignoriert werden.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Bürger am 06. September 2020, 19:26
Der Eigenständigkeit wegen ausgegliederte Beiträge unter
Beginn der Verjährungsfrist erst nach "Kenntnis des Anspruchs"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34216.0
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 07. September 2020, 10:46
Vielleicht käme ja auch eine Strafanzeige wegen Betruges (auch der Versuch ist strafbar...) an den Intendanten infrage? Schließlich wollen sie den Beitrag zweimal...
Und der Betroffene hat den Sachverhalt ja wohl ausreichend dargestellt ("es hat schon jemand anderes für die Wohnung bezahlt.").
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht... ist natürlich Bullshit. Verjährt ist nach Einrede der Verjährung verjährt!

Wenn sich der Betroffene schon soviel Mühe macht, dann ist es an der Zeit, den Spieß umzudrehen, er hat ja schließlich den Luxus, daß jemand anderes bezahlt.
Die Mühe ist übrigens die gleiche, wenn gar keiner bezahlt, nur mal so als Hinweis...
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: GEiZ ist geil am 07. September 2020, 12:02
Vielleicht käme ja auch eine Strafanzeige wegen Betruges (auch der Versuch ist strafbar...) an den Intendanten infrage? Schließlich wollen sie den Beitrag zweimal...
Das ist leider sinnlos, habe ich gemacht. Die Oberstaatsanwaltschaft ist der Meinung, das seien alles Versehen. Ist doch logisch, Staatsanwaltschaft und Staatsfunk müssen doch zusammenhalten, egal was kommt.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Bürger am 07. September 2020, 12:47
Der "salomonischere" Begriff für eine solche "Mehrfach-Abzocke" wäre mglw.
"Gebührenüberhebung" (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChren%C3%BCberhebung
Zitat
Gebührenüberhebung ist ein Straftatbestand des deutschen Strafgesetzbuchs. Nach § 352 StGB wird ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, der Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu eigenem Vorteil erheben darf, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er diese Gebühren wider besseres Wissen zu Unrecht oder zu hoch erhebt.

Die Vorschrift ist lex specialis gegenüber dem allgemeinen Betrugstatbestand des § 263 StGB; sie ist zugleich auch ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, so dass derjenige, der sich einer Gebührenüberhebung schuldig macht, auch nach deliktsrechtlichen Regeln schadenersatzpflichtig ist.

Und so führt also auch dieser Begriff gleich zum Strafgesetzbuch... ;)
(Ob allerdings in dieser Form auf ARD-ZDF-GEZ übertragbar, wäre ggf. zu überprüfen.)
...was aber nicht bedeuten muss, dass man gleich jemanden "anzeigen" muss.
Es sollte im Forum hinreichend bekannt sein, dass wirksame Strafanzeigen zu stellen mit Laienkenntnissen kaum praktisch möglich oder zielführend sein dürfte. Man kann aber unabhängig davon die "Gebührenüberhebung" geltend machen - ob nun in Widerspruch und/oder Klage.

Dies sollte aber bitte, da eigenständiges Thema, wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff eigenständig diskutiert/ vertieft werden. Hier im Thread würde es den Rahmen sprengen. Hier bitte nur zum Einstiegsthema, welches da lautet
Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 31. Oktober 2023, 12:19
Hallo miteinander,

es ist nun mehr über 3 Jahre her seitdem ich diesen Thread eröffnet habe, um über die Tortur der Person A mit der GEZ/Rundfunkanstalt zu berichten.

Kleine Zusammenfassung:
Es werden mehrere hunderte Euro gefordert für Wohnungen in denen Person A zwar gewohnt hat über die Jahre aber bei denen der Rundfunkbeitrag bereits vom Wohnungsinhaber gezahlt wird. Es gab Festsetzungsbescheide denen allen widersprochen worden waren, da verjährt bzw. die Beträge bereits gezahlt werden. Punktuell gesehen braucht die Rundfunkanstalt auch Wochen, Monate bis sie antwortet. Wenn sie dann antwortet, dann ohne auf die Punkte einzugehen, wie z.B. die Beweise, dass bereits bezahlt worden ist. Zusätzlich sind auch die Daten der Rundfunkanstalt falsch bzgl. Einzugsdatum. Dies hat Person A nachgewiesen durch einreichen von Dokumenten wie die Anmeldung bei der Stadt, wenn man umzieht.

Nun wird sich der eine oder andere fragen warum ich diesen 3 Jahre alten Thread wieder ausgrabe.

Person A hat in seinem Schreiben vom Juli 2020 Akteneinsicht gefordert sowie alle Forderungen nach Löschung des Beitragskontos usw. beantragt und Widerspruch eingelegt. Darauf gab es nie eine Antwort bis zum heutigen Tag!
Es hat mehr als 3 Jahre gedauert bis Akteneinsicht gewährt wird. Leider wird in dem Schreiben nicht auf die Punkte von 2020 eingegangen, sondern nur erwähnt das man nun Akteneinsicht gewährt hat und Person A jetzt 4 Wochen Zeit hat sich zu melden.

Person A wird genau das gleiche tun wie vor über 3 Jahren und nochmals den selben Brief hinschicken aber diesmal keine Akteneinsicht fordern. Nebenbei ist die Akteneinsicht zwar interessant, da man auch sieht welche Informationen die Einwohnermeldeämter an die Rundfunkanstalten melden aber insgesamt doch eher nutzlos, da diese hauptsächlich aus den eigenen Schreiben und paar interne Informationen besteht.

In dem Sinne sehen wir uns alle evtl. in paar Wochen, Monaten, oder doch Jahren wieder.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: ope23 am 31. Oktober 2023, 17:40
Es gab also nie Widerspruchsbescheide? Geschweige denn Mahnung noch Vollstreckungsversuch?

Eine Klage würde das Kartenhaus der Rundfunkanstalt zusammenbrechen lassen... denn - soweit ersinnlich - hat kein VG es gewagt, die Klage abzuweisen, wenn längst bezahlt wurde.

Da es wohl schon eine Akteneinsicht gab (und ich in jedem Fall zu einer erneuten Wahrnehmung raten würde): Wie macht denn eine Rundfunkanstalt eine Akteneinsicht? Kriegt man da unpaginierte Zettel zugesendet, oder wird man auf dem Sendegelände in eine Kammer geführt? Immerhin wird sich wohl nicht hinter "elektronische Akte" verschanzt, in die man natürlich ebenfalls Einsicht nehmen können darf.

Wenn die Rundfunkanstalt nicht mal vollstreckt, ist sie selbst schuld, wenn ihr die Beiträge unterm Sendemast wegverjähren.

Welches Bundesland ist das überhaupt?
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 31. Oktober 2023, 19:45
Exakt. Es gab nur Festsetzungsbescheide, denen allen widersprochen wurde mit Begründung und "Beweisen".

Die Akteneinsicht kam postalisch und beinhaltete alle Schreiben von und zur GEZ/Rundfunkanstalt von über 10 Jahren und zusätzlich "interne Dokumente" wie z.B. die Formulare die genutzt werden um beim Einwohnermeldeamt eine Anschrift einer Person mittels Namen und Geburtsdatum abzufragen, die Antwort des Einwohnermeldeamtes, interne Notizen z.B., wenn man bei denen anruft. Dann sieht man was die Person im System notiert hat "...Beitragszahler berichtet...". Man sieht Auszüge aus den automatisierten elektronischen Übermittlungen der Einwohnermeldeämter bzw. halt den Verlauf bei denen im System falls man umzieht.

Ob meine Akteneinsicht nun vollständig ist, ob Sachen ausgelassen worden sind oder ob dies hätte anders ablaufen müssen (zu denen ins Büro z.B.) weiß ich nicht.

Ich würde sagen, solange man ordentlich alle Schreiben von und zu denen inklusive "wichtige" Dokumente wie eine Anmeldung beim Bürgeramt aufhebt, kann man sich die Akteneinsicht sparen - außer man möchte denen extra Arbeit bescheren.***


***Edit "Bürger": Dem wird entgegengehalten, dass man ohne Akteneinsicht nie weiß, was denn nun wirklich dort drin ist - oder eben auch nicht, d.h. was mglw. enthalten ist, aber nicht empfangen wurde oder auch was vom Betroffenen versendet aber mglw. dort keinen Eingang gefunden hat usw. - siehe u.a. unter
allgem. Hinweise/ Erfahrungen Schriftverkehr/ FAX mit LRA/BS + eigene Akten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35882.0
Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0
Im Übrigen scheinen Person A wohl insbesondere nur nicht verifizierte "Papier-Reproduktionen" der im personen-bezogenen "elektronischen Datenverarbeitungssystem gespeicherten Dokumente" vorgelegt worden zu sein, nicht jedoch die - eigentlich relevante - raumeinheiten-bezogene vollständige Original-Akte zur in den "Festsetzungsbescheiden" unter "Kontoauszug" ausgewiesenen "Raumeinheit", welche i.d.R. bezeichnet ist mit "Straße Nr., PLZ Ort". Das ist aber ein gewaltiger Unterschied ;)
Denn nur mit der raumeinheiten-bezogenen vollständigen Original-Akte zur in den "Festsetzungsbescheiden" unter "Kontoauszug" ausgewiesenen "Raumeinheit" kann geprüft bzw. belegt werden, dass für die gleiche Raumeinheit bereits für Person A wirkende Zahlungen - von wem auch immer - geleistet wurden. Dass genau diese "Raumeinheiten-Akte" quasi "geheimgehalten" wird, vertuscht ein strukturelles Erhebungs- und Vollzugsdefizit bzw. eine strukturell angelegte Mehrfachbebeitragung und somit wohl Gebührenüberhebung. Das alles wäre aber bitte nicht hier zu vertiefen, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Danke ;)
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: ope23 am 01. November 2023, 10:42
Also, wenn in all den Jahren nie ein Widerspruchsbescheid gekommen ist, dann steckt die Rundfunkanstalt im Verwaltungsvorverfahren multipel fest und kann nichts anderes machen (auch nicht vollstrecken), als... genau: mal wenigstens 1 Widerspruchsbescheid erlassen. Sonst geht es auch für sie nicht weiter.

Pfff, dann sollen Rundfunkanstalt (und Beitragsservice) in ihrem Saft noch jahrelang weiterschmoren. Scheinbar wollen die das Geld nicht.

*shrug*

Man könnte natürlich Untätigkeitsklage erheben und damit Rundfunkhunde wecken. Vielleicht ziehen sie dann aber den Schwanz schnell wieder ein, da es für sie nichts zu beißen gäbe.

Im übrigen ist der genauen Analyse von Bürger zuzustimmen. Es riecht tatsächlich danach, dass die Akte nie vollständig zur Einsicht vorlag.

Die Sachlage ist durchaus ungewöhnlich. Also mal was Neues.

Keine Rechtsberatung.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: seppl am 01. November 2023, 16:08
@puma: Ist die Akte paginiert?  Sind Seitenzahlen drauf? Das kann zumindest ein Indiz für eine Vollständigkeit sein. Auf jeden Fall wird damit behauptet, eine vollständige Akte vorgelegt zu haben...
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 01. November 2023, 20:56
@Bürger: Mittlerweile bereue ich es diesen Thread so genannt zu haben. Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass ein separater Thread mit entsprechendem Titel besser ist, aber jetzt das zu tun wäre doch zu fragmentiert, da man dann zwischen beiden hin und her springen würde. Ich kann jedoch gerne einen weiteren Thread aufmachen und das bis jetzt geschehene dort zusammenfassen und alle können darüber diskutieren. Ich nehme an die Umbenennung dieses Threads ist keine Möglichkeit?

@ope23: Was ist ein Verwaltungsvorverfahren? Wenn ich jedoch deine und die Nachrichten anderer lese dann sollte Person A hypothetisch gesehen wohl antworten und nach "detaillierterer" Akteneinsicht verlangen.

@seppl: Nein. Der Großteil der "Akte" sind vergangene Briefe und die "internen" Dokumente haben zwar gewisse Identifikationsnummern und weitere Zahlen, die sind aber für externe komplett unlogisch. Die einzige Logik die sich finden lässt ist das die Dokumente chronologisch sind.

Person A wird nun hypothetisch nach raumbezogenen Akteneinsicht fragen und sich dabei speziell auf die Akten für die Wohnungen/Adressen aus den Festsetzungsbescheiden beziehen für den Zeitraum für den Gebühren verlangt werden und das Wort Gebührenüberhebung außerdem erwähnen.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: seppl am 01. November 2023, 21:14
Zitat
@seppl: Nein. Der Großteil der "Akte" sind vergangene Briefe und die "internen" Dokumente haben zwar gewisse Identifikationsnummern und weitere Zahlen, die sind aber für externe komplett unlogisch. Die einzige Logik die sich finden lässt ist das die Dokumente chronologisch sind.

...dann ist das keine Akte, sondern eine Loseblattsammlung. Bei paginierten Akten können zwar auch einzelne Seiten herausgenommen werden, aber mit dem Ersatz einer Aktennotiz, warum und wann. Unpaginiert können ganze Vorgangsstränge, die im Nachhinein unangenehm werden könnten, verschwinden.

@Bürger und auch ich wissen aus einigen Fällen, dass die Paginierung erst hinterher, beim Ausdruck, eingesetzt wird. Das ist aber keine Aktenführung. Ich würde da nachhaken, denn in meiner Akte waren zu Anfang noch Sachen drin, die mit Stasi-Methoden verglichen werden könnten. z.B. E-Mail Kommunikationen über mich zwischen Beitragsservice und Vollstreckungsstelle, in der auch mal flapsig über mich gesprochen wurde... inzwischen ist meine Akte dünner geworden, aber wo nun die Seiten verblieben sind, weiss ich nicht.

Die fehlende korrekte Aktenführung ist ein Angriffspunkt vor Gericht! Eine Aktenführung muss für Unbeteiligte (z.B. Richter, die über etwas entscheiden sollen) eindeutig geführt werden.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 21. November 2023, 13:38
@seppl, vielen Dank. Das ist ziemlich interessant, was dort hinter den Türen so passiert.

So langsam wird Person A müde. Das ist schon sehr nervig und zermürbend vor allem, weil das jetzt nach mehr als 3 Jahren wieder auftaucht. Man hat das nach 3 Jahren Stille bereits alles verdrängt. Die Summen, die gefordert werden, bewegen sich in einem Bereich den Person A stemmen könnte nur um dieses Thema endgültig hinter sich zu lassen. Mal schauen, ob nach dem Schreiben jetzt noch etwas passiert.
Nebenbei ist zu erwähnen, das auf dem Schreiben eine konkrete Adresse mit Sachbearbeiter inklusive Telefonnummer genannt wird.

Ich halte euch auf dem laufenden.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Kuddeldaddel am 22. November 2023, 10:07
Die fehlende korrekte Aktenführung ist ein Angriffspunkt vor Gericht! Eine Aktenführung muss für Unbeteiligte (z.B. Richter, die über etwas entscheiden sollen) eindeutig geführt werden.
Moin, wie greift man das hypothetisch vor Gericht an?
Person A hat Einsicht in die elektronischen Akten, für Ihre 3 Klagen bekommen und steht auf dem Schlauch...


Edit "Bürger": Bitte hier im Thread keine Vertiefung zu dieser vom hiesigen Kern-Thema abschweifenden, eigenständigen Frage der (untauglichen) "Aktenführung" und "wirksamen Geltendmachung vor Gericht".
Beitrag muss moderiert/ ausgegliedert werden. Bitte etwas Geduld. Danke. Siehe dazu u.a. auch nochmals
allgem. Hinweise/ Erfahrungen Schriftverkehr/ FAX mit LRA/BS + eigene Akten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35882.0
Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0
und zur "Paginierung" siehe u.a. auch Erwähnungen unter
Untätigkeitsklage Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld VG Hamburg 19 K 1668/19
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30834.msg197380.html#msg197380
Im Übrigen wurde sinngemäß die gleiche Frage ja bereits gestellt unter
Antrag auf Akteneinsicht gemäß (L)VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36931.msg224234.html#msg224234
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 16. Dezember 2023, 19:37
Hallo zusammen,

schneller als gedacht geht die Geschichte weiter. Person A erhielt nun vom Beitragsservice einen vierseitigen Widerspruchsbescheid. In diesem wird zugegeben das der erste Bescheid falsch war und dieser wird fallen gelassen. Der zweite ist ebenfalls zum Teil und wird "umgedeutet" und der Zeitraum auf den er sich bezieht wird verringert. Nun soll Person A "nur" noch für 2 Jahre seinen Beitrag entrichten. In diesen 2 Jahren war Person A jedoch wohnhaft in einer Wohnung, die ihm der Arbeitgeber überlassen hat aber angeblich ist unter der genannten Beitragsnummer eine Betriebsstätte gemeldet und daher muss Person A trotzdem den Beitrag entrichten.

Das macht für Person A keinen Sinn, da die Wohnung überlassen worden ist mit einer Wohnungsgeberbestätigung. Natürlich wurde die entsprechende Wohnungsgeberbestätigung ebenfalls an den Beitragsservice geschickt, und das vor Jahren schon (vor über 3 Jahren).

Auf die Forderung einer ordentlich Akteneinsicht wird natürlich nicht eingegangen und auch auf die weiteren Anmerkungen wie z.B. eine Mehrfachbebeitragung wird ebenfalls ignoriert.

Das aktuelle Schreiben ist quasi ein neuer Widerspruchsbescheid für ca. die Hälfte der ursprünglichen Summe. Person A wird dies widersprechen mit dem Hinweis das eben der Arbeitgeber die Wohnung bezahlt hat. Ob das nun eine Betriebsstätte ist oder nicht ist ja total egal.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: PersonX am 16. Dezember 2023, 21:12
Im Fall, das sei ein Widerspruchsbescheid mit einer Angabe zu weiteren rechtlichen Möglichkeiten, so ist zu prüfen ob diese Angabe richtig ist. Gegebenenfalls könnte es sein, dass weitere Einwände in einem nicht genau geregelten Verfahren vor Gericht eingebracht werden sollen.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 16. Dezember 2023, 21:51
Im Fall, das sei ein Widerspruchsbescheid mit einer Angabe zu weiteren rechtlichen Möglichkeiten, so ist zu prüfen ob diese Angabe richtig ist. Gegebenenfalls könnte es sein, dass weitere Einwände in einem nicht genau geregelten Verfahren vor Gericht eingebracht werden sollen.
So ist es. Am Ende wird auf die Möglichkeit, eine Klage einzureichen, hingewiesen. Vor Gericht wird Person A definitiv nicht ziehen, da dann Kosten, Aufwand und Stress deutlich höher sind als die Forderung. Leider sehr schade aber irgendwann ist man auch Müde.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: seppl am 16. Dezember 2023, 22:16
Auf die Forderung einer ordentlich Akteneinsicht wird natürlich nicht eingegangen
Was ist denn eine "ordentliche" Akteneinsicht? Wir hatten das Thema der "Loseblattsammlung" ja schon.
Ich habe die Akten bei allen meinen drei Klagen - allerdings jedesmal nach wiederholter nachdrücklicher Aufforderung - per Post vom NDR ausgedruckt zugesendet bekommen.
Die Akteneinsicht ist Grundlage des Rechts auf ein faires Verfahren gem. Art. 6 EMRK und ist bei anstehender Klage in den VwGO's der Länder in §100 festgelegt. Ist keine Klage eingelegt worden, dürfte  § 29 VwVfG bzw. § 8 EGovG bei elektronischer Aktenführung greifen. Es liegt dann einfach ein Verwaltungsverfahren vor.
https://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht_(Deutschland)#Rechtsgrundlagen
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 16. Dezember 2023, 22:20
Zitat
Was ist denn eine "ordentliche" Akteneinsicht?
Das was hier besprochen wurde: eben keine Loseblattsammlung und auch die Akten bezogen auf die betroffenen Wohneinheiten der unterschiedlichen Beitragsnummern.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Profät Di Abolo am 17. Dezember 2023, 17:57
Guten TagX,

ist denn so eine Art Tabelle (Historie) bei den zugestellten "Dokumenten" bei?

Thema: GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722

In der Spalte BK steht der Anfangsbuchstabe G für GEZ, L für Landesrundfunkanstalt. Weitere Erläuterungen der Abkürzungen finden sich im Thread. Die VGNR wird vom Scanner erzeugt und ist die Nummer der Image(Bild)-Datei. Das Image hat meistens einen Rahmen, die Nummer steht oben; pro Image, also pro Seite, werden verschiedene Nummern vergeben, bei mehreren Images, also z.B. mehrseitiger Widerspruch wird die erste vergebene Nummer bei der weiteren Datenverarbeitung bezeichnet und dann in der Historie als "Grundvorgang" verwendet.

Zu den sog. "Behördenakten":
ich ... piep, piep, piep ... zensiert ... auf die "Behördenakte". Es ist schon nicht klar wer diese "Behördenakte" "erstellt" bzw, "nachbearbeitet".

Grundlage für die "Erforschung des Lebenssachverhaltes" der rechtswidrigen Meldedatenverarbeitung sollte grundsätzlich die elektronisch geführte "Teilnehmerakte zum Beitragskonto" beim Zentralen Beitragsservice und die Historie sein.

Nur wer seine komplette elektronische "Teilnehmerakte"  und die Historie kennt, weiß später was die "Behörde" weglässt.
"Behörde" ist in diesem Fall der dezentrale Beitragsservice, z.B. für Bremen und den NDR (es gibt keinen Beitragsservice Radio Bremen) der NDR-Beitragsservice entweder in Hamburg oder Rostock.
"Behörde" kann auch das Justitiariat der Landesrundfunkanstalt sein, die dann die "Behördenakte" "endbearbeitet". Grundlage dieser "Behördenakten" bildet die "Teilnehmerakte", da LS (Landesrundfunkanstalt; schriftlich) durch GV 541 die "TN-Akte" beim Zentralen Beitragsservice anfordert.

Zum Recht auf "Akteneinsicht":
Wir haben 2023. Da müsste ja nun jedem klar sein, dass die Daten beim Zentralen Beitragsservice größtenteils vollautomatisch verarbeitet werden. Wir leben jetzt auch im Zeitalter der DSGVO und deshalb:

Thema: Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34005.msg206787.html#msg206787

EuGH PRESSEMITTEILUNG Nr. 71/23
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-05/cp230071de.pdf
Zitat
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF
DSGVO: Das Recht, eine „Kopie“ der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgefolgt wird[/b
]
Dieses Recht impliziert das Recht, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten
oder auch von Auszügen aus Datenbanken, die diese Daten enthalten, zu erlangen, wenn dies unerlässlich ist,
um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch die DSGVO verliehenen Rechte zu
ermöglichen


Rechtsprechung EuGH, 04.05.2023 - C-487/21   
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-487/21

Komplette Datenkopie der Teilnehmerakte, einschließlich Historie verlangen!

Die Entscheidungen der Maschine in Köln (GIM) wurden durch das Projekt DV2005 "implementiert". Im Rahmen des Projektes DV2005 machte die "GEZ" eine Reise zu IBM in die USA und Japan. Ein GEZ-Manager ist wohl auch zu Bordellbesuchen, Formel-1-Rennen, Fußballbundesligaspielen und Edelrestaurantbesuchen in NRW eingeladen worden.
So ist das bei ARD, ZDF und Co. vor dem Skandal ist nach dem Skandal und manchmal auch umgekehrt!

Rechnungsprüfer und EU-Kommission haben GEZ im Visier
https://www.heise.de/news/Rechnungspruefer-und-EU-Kommission-haben-GEZ-im-Visier-154467.html
 
Die GEZ hatte seit Übernahme der "Bearbeitung" von der Bundespost von Anfang an das Ziel, personenbezogene Daten massenhaft vollautomatisch zu verarbeiten. Der wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag wurde auch nicht wegen der Beitragsgerechtigkeit sondern zur "Reaktivierung ruhender Teilnehmerkonten" eingeführt. ARD, ZDF und Co. waren nämlich "not amused" darüber, dass die Bevölkerung ins Lager der Nichtgeräteinhaber wechselte! Und so schielte die GEZ (Dr. Eicher SWR JustiZar a.D., der Vater des UnfuXbeitrages und der UnfuX-Rasterfahndung) auf die Meldedaten!

Rechtsprechung VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 1 S 310/94
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=15.11.1994&Aktenzeichen=1%20S%20310/94

Übermittlung von Meldedaten an eine Rundfunkanstalt zwecks Feststellung der Rundfunkgebührenpflichtigen/Anmeldepflichtigen zur Vorbereitung des Rundfunkgebühreneinzugs

Jetzt haben wir den Rundfunkbeitrag und es besteht die Vermutung der "Wohnungsinhaberschaft" durch die Speicherung unserer personenbezogenen Daten in den Meldedatenbanken.

Im vorliegenden Lebensachverhalt bedurfte es keiner Anmeldung, da ja für die fraglichen Wohnungen bereits ein Beitragskonto geführt wurde und wohl auch keines dieser Konten im Rückstand war. Wie so oft können wir also feststellen, dass die vollautomatische Meldedatenverarbeitung und Direktanmeldung überwiegend Personen betrifft, die kein Teilnehmerkonto haben und ihrer Anzeigepflicht nach dem RBStV nicht nachgekommen brauchen, weil für die Wohnung bereits GEZahlt wird!

Empört ruft daher eine fikitive Person N.I.E.D.E.R. M.I.T. D.E.R. G.E.Z aus:

Zitat

Sagen Sie mal, woraus leiten Sie eigentlich Ihre rechtliche Befugnis ab, meine personenbezogenen Meldedaten über Jahre hinweg zu verarbeiten, obwohl hierfür kein rechtlicher Grund vorlag!?! Ich darf Sie daran erinnern, dass der erst einmalige bundesweite Meldedatenabgleich § 14 Abs. 9 alt RBStV, dann der zweimalige bundesweite Meldedatenabgleich § 14 Abs. 9a alt RBStV und jetzige sich alle 4 Jahre wiederholende bundesweite Meldedatenabgleich § 11 Abs. 5 RBStV zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes dienen! Ich darf Sie ferner daran erinnern, dass die jeweiligen Sätze 2 der Rechtsvorschriften §§ 14 Abs. 9 alt und § 11 Abs. 5 RBStV lauten:
Hat die zuständige Landesrundfunkanstalt nach dem Abgleich für eine Wohnung einen Beitragsschuldner festgestellt, hat sie die Daten der übrigen dort wohnenden Personen unverzüglich zu löschen, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist.

Wie kann es da sein, dass Sie mir für das vergangene Jahrzehnt "Festsetzungsbescheide" zusandten, obwohl für die fraglichen Wohnungen bereits Rundfunkbeiträge entrichtet wurden? Wollen Sie mir allen Ernstes erklären, dass Sie - nachdem Ihnen bundesweit drei Mal der nahezu gesamte Meldedatenbestand übermittelt wurde - noch "Wohnungsinhaber 2013" suchen? Zum 01.01.2013 wurde der wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag im privaten Bereich eingeführt. 2023 kennen Sie immer noch nicht den beitragspflichtigen Wohnungsbestand? Wie kann das sein?
Mit jedem bundesweiten Meldedatenabgleich haben Sie doch Kenntnis vom bundesweiten Wohnungsbestand erlangt. Dass von Ihnen betriebene vollautomatische Verfahren ist wohl überhaupt nicht in der Lage die Wohnungen den gemeldeten Personen zuzuordnen. Offensichtlich stützt sich Ihr vollautomatischer Programmablauf einzig und alleine auf die Annahme ein Meldedatensatz eine Wohnung! Damit können Sie gar keine sachgerechte Entscheidung zu treffen, da Ihre Datengrundlage völlig unzureichend ist.
 
Kann es sein, dass die Ursache für dieses RBStV-Datenverarbeitungs-Debakel in Ihrem eigentlichen "Kerngeschäft Fernsehen" liegt und Sie daher mit der "behördlichen personenbezogenen Massendatenverarbeitung" völlig überfordert sind? Rechtlich betrachtet sieht Ihre RBStV-Datenverarbeitung echt alt aus, so wie Ihre gleichnamige Fernsehserie "Der Alte". Der gute Mann wusste damals nicht wo die Reise bei der Datenverarbeitung (Einführung DSGVO in der gesamten EU) hingeht, das scheint bei Ihnen auch der Fall zu sein!

Ich darf Sie ferner an § 7 Abs. 4 RBStV erinnern, wonach für die Verjährung von Beitragsforderungen die Vorschriften über die regelmäßige Verjährung des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten. Dementsprechend ist die Speicherfrist für Daten nach § 11 Abs. 5 Satz 3 RBStV
(Im Übrigen darf sie die Daten zur Feststellung eines Beitragsschuldners für eine Wohnung nutzen, für die bislang kein Beitragsschuldner festgestellt wurde)
auf 3 Jahre begrenzt, vorausgesetzt es wurde für entsprechende Wohnungen kein Rundfunkbeitrag geleistet, was in meinen Lebenssachverhalt und in vielen anderen nicht zutrifft.

Wir leben hier auch nicht mehr im Zeitalter "des Oberinspektors Derricks" sondern im Zeitalter der DSGVO.
Sie haben im Hier und Jetzt Art. 22 DSGVO zu beachten, wonach wir alle das Recht haben nicht ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die uns gegenüber eine rechtliche Wirkung entfaltet oder in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Ohne jeden Zweifel liegt hier eine Ausschließlichkeit vor, da Ihre Festsetzungsbescheide sofort vollstreckbar sind und Sie bislang das fragliche personenbezogene (und nicht wohnungsbezogene) Beitragskonto gar nicht löschen konnten!
Die Ausschließlichkeit begründet sich auch darauf, dass Sie offensichtlich § 8 (Anzeigepflicht) RBStV falsch anwenden und die Anmeldung "durch vollautomatische Entscheidung vom IBM-Mainframe in Köln" vorgenommen wird.

Vermutlich wundert sich GIM im IBM-Mainframe daher auch bei jedem bundesweiten Meldedatenabgleich über die zig. Millionen "Anzeigen" und denkt sich: "die Bevölkerung ist bekloppt! Jetzt zeigen schon wieder Millionen ihre Wohnung an, obwohl ja schon ein Konto vorhanden ist!"
 
In der Realität und nicht in der ARD-ZDF-GIM-MatriX gilt: liegt keine Anmeldung einer natürlichen Person vor bedeutet dies auch, dass bereits eine andere Person der Anzeigepflicht nach § 8 RBStV nachgekommen ist und die Rundfunkbeiträge zahlt. Sie können doch nicht bei jedem bundesweiten Meldedatenabgleich die Bevölkerung unter "Generalverdacht" stellen und dann vollautomatisch hundertausende "neue Beitragskonten" generieren!
Bei der Gelegenheit können Sie mir gleich erläutern, woraus Sie Ihre rechtliche Befugnis ableiten mich zur "Zahlung von Rundfunkbeiträgen" vollautomatisch anzumelden (Direktanmeldung).
Wie Sie wissen gilt § 10 a RBStV nur für "rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide".
Die ohne meine Zustimmung vorgenommene vollautomatische Anmeldung und vollautomatische Fortführung des Beitragskontos - unter Missachtung der Löschungspflicht - haben keine Verwaltungsaktqualität. Damit ist § 10 a RBStV nicht anwendbar und Sie verletzen Art. 22 Abs. 1 DSGVO!

Zusammenfassend nochmal im KlarteXt: für die Wohnungen wurde bzw. wird Rundfunkbeitrag geleistet!
Deshalb war ich auch nicht Anmeldepflichtig!

Sie haben somit in erheblichen Umfang meine Recht aus Art. 22 Abs. 1 DSGVO verletzt, sodass ich vorsorglich gem. § 389 BGB aufrechne:
Ihren rechtswidrigen RBStV-Forderungen in Höhe von xxx stelle ich meine berechtigte RBStV-Schadensersatzforderung in Höhe von xxxxxxxxx gegenüber.

Wann darf ich mit dem Eingang Ihrer Zahlung rechnen?   


Einfach für alle: niX GEZahlt und den Spieß umdrehen!

 :)
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Profät Di Abolo am 17. Dezember 2023, 21:33
Icke nochmal!

Rein fiktiv und vorsorglich zur fiktiven nicht beitragspflichtigen Betriebsstätte "erste Monteurswohnung1" und des möglichen fiktiven Rückerstattungsanspruches eines fiktiven Arbeitgebers, der die "erste fiktive Monteurswohnung" vermietete. Verjährung ist auch bei!

Rechtsprechung VG Hamburg, 04.05.2020 - 3 K 1496/18
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=04.05.2020&Aktenzeichen=3%20K%201496/18
Verjährung des Rundfunkbeitrags; Rundfunkbeitragspflicht für vermietete Ferienwohnung; Anspruch auf Verzugszinsen im Rahmen des rundfunkbeitragsrechtlichen Erstattungsanspruchs

Rundfunkgebühren bei Unterkünften, Wohnungen und Zimmern für Monteure und Handwerker
https://www.deutschland-monteurzimmer.de/ratgeber/gez-gema

 :)

1 Begriff Ferienwohnung durch Monteurswohnung ersetzen.

Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: pinguin am 17. Dezember 2023, 21:56
Rechnungsprüfer und EU-Kommission haben GEZ im Visier
https://www.heise.de/news/Rechnungspruefer-und-EU-Kommission-haben-GEZ-im-Visier-154467.html
Diese Angelegenheit dürfte zu nachstehender EuGH-Entscheidung passen?

Entscheidung nach einer Vorlage durch das Oberlandesgericht Düsseldorf
EuGH C-337/06 - Dt. ÖRR sind öffentliche Auftraggeber
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35532.0

Gleiche Entscheidung, anderer Schwerpunkt:
Entscheidung nach einer Vorlage durch das Oberlandesgericht Düsseldorf
EuGH C-337/06 - Die Rundfunkgebühr ist unionsrechtlich eine echte Steuer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35533.0

Gleiche Entscheidung, anderer Schwerpunkt:
Entscheidung nach einer Vorlage durch das Oberlandesgericht Düsseldorf
EuGH C-337/06 - Begriffe "Gegenleistung" vs. "öffentliche Finanzierung"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36682.0

Weil ÖRR gegen

Zitat
GEWA – Gesellschaft für Gebäudereinigung und Wartung mbH,

Die mündliche Verhandlung in dem Verfahren war lt. Urteilstext im Juni 2007, was wiederum zeitlich zu dem verlinkten Heise-Artikel passt, der auf 09. März 2007 datiert ist.

Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Markus KA am 18. Dezember 2023, 00:02
Vor Gericht wird Person A definitiv nicht ziehen, da dann Kosten, Aufwand und Stress deutlich höher sind als die Forderung. Leider sehr schade aber irgendwann ist man auch Müde.
Wenn der deutliche Eindruck besteht, dass die gesamte Forderung rechtswidrig sein könnte, dann könnte der Sachverhalt einem Rechtsanwalt übergeben werden. Der Streß wäre reduziert und im Falle, dass im gerichtlichen Verfahren die streitgegenständlichen Bescheide zurückgenommen oder gar aufgehoben werden, die angefallenen Kosten*** der Beklagte übernehmen muss.


***Edit "Bürger": ...jedoch - selbst im Erfolgsfalle - nur in erstattungsfähiger Höhe (jedenfalls ohne zusätzliche, erneuten Aufwand verursachende und Kosten riskierende Schadensersatz-Geltendmachung), für welche i.d.R. Anwälte schwer bis gar nicht aufzutreiben sind, vielleicht aber in Ausnahmefällen. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Hier bitte nicht vertiefen.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Profät Di Abolo am 18. Dezember 2023, 08:29
Guten TagX,

nee @Pinguin, der "Fall IBM Reise, Bordellbesuche etc." landete nicht beim EuGH.
Das von dir verlinkte EuGH Verfahren ist vom Vergabesenat:

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 13/06
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2006/VII_Verg_13_06beschluss20060721.html

Es geht um die Reinigungsfirmen.

Der fiktive Erfahrungsbericht ist hier sehr nützlich. Ob nun vor einem fiktiven Verwaltungsgericht geklagt wird, muss jeder selbst wissen. Gut ist es auf jeden Fall hier im GEZ-Boykott-Forum seine fiktive Erfahrungen mitzuteilen. Vielleicht gibt es ja dann einige Hinweise und Hilfen, rein fiktiv natürlich.

Dieser fiktive Erfahrungsbericht hat jedenfalls GEZeigt, dass die GIM-Maschine in Kölle keine Verjährungsfristen kennt und die vollautomatischen Festsetzungsbescheide einfach "durchrattern".
Daaaaanke @Puma für deinen fiktiven Bericht!
Noch eine Frage zu diesem fiktiven Erfahrungsbericht: welche fiktive "Anstalt" handelt denn hier?

Dann mal ein realer Erfahrungsbericht der TAZ:

Rundfunkbeitrag in Deutschland:
Der Beitragsservice und ich

https://taz.de/Rundfunkbeitrag-in-Deutschland/!5793947/
Unserem Autor soll das Gehalt gepfändet werden – wegen des Rundfunkbeitrags. Dabei hatte er gezahlt. Eine Reise durch die Wirren der Bürokratie.

Bei diesem realen Fall weiß der Autor und damit die TAZ bis heute nicht mit wem sie da Bekanntschaft gemacht haben! Von GIM haben die noch niX gehört! Von den Gefahren der vollautomatischen "Bürokratie" in Kölle wissen die bei der TAZ niX! Die regelmäßige Rasterfahndung und VolXbefragung scheint die da nicht zu interessieren, es sei denn: sie sind selbst betroffen!
Vielleicht geht denen bei der TAZ ja ein Licht auf ... irgendwann.
Schließlich kommt die nächste bundesweite NSA-BeitraXservice-Rasterfahndung mit VolXbefragung (mit wem wohnst du und wie lautet die BeitraXnummer?) ganz bestimmt.

Für euch da draußen, die ihr nicht in diesem Forum Mitglied seid:
traut euch! Wir beißen nicht!

Schildert ruhig fiktiv eure Erfahrungen mit GIM, dem Geist In der Maschine, der die gemeldete Bevölkerung dieses Landes bundesweit jetzt alle 4 Jahre heimsucht und wahllos Menschen zu Rundfunkbeiträgen anmeldet, die sich nicht anmelden brauchen, weil für die Wohnung bereits GEZahlt wird!

 :'(
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: pinguin am 18. Dezember 2023, 14:40
nee @Pinguin, der "Fall IBM Reise, Bordellbesuche etc." landete nicht beim EuGH.
Das von dir verlinkte EuGH Verfahren ist vom Vergabesenat:

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 13/06
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2006/VII_Verg_13_06beschluss20060721.html

Es geht um die Reinigungsfirmen.
Die Reinigungsfirmen werden im Heise-Artikel doch auch erwähnt?

Rechnungsprüfer und EU-Kommission haben GEZ im Visier
https://www.heise.de/news/Rechnungspruefer-und-EU-Kommission-haben-GEZ-im-Visier-154467.html

Zitat
[...] Der EU-Kommission liegt eine Beschwerde eines Reinigungsunternehmens aus NRW vor, das sich bei der GEZ um einen Auftrag mit einem jährlichen Volumen von 400.000 Euro beworben hatte. Die Firma kam nicht zum Zug, obwohl sie das günstigste Angebot unterbreitet hatte, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die EU-Kommission schickte der Bundesregierung im Oktober vorigen Jahres ein Mahnschreiben und leitete ein Verfahren ein, da die GEZ hier den Auftrag nicht europaweit ausgeschrieben hatte. [...]
Heise hat hier auch diesen Sachverhalt in den Artikel gepackt.

Allerding will ich dieses Thema jetzt nicht weiter shreddern, ist ja kein fiktiver Erfahrungsbericht.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 23. Dezember 2023, 18:57
Ich möchte diesen fiktiven Bericht weiterführen. Man hat jetzt zum Jahresende wieder bisschen Zeit, seiner Kreativität freien Lauf zu lassen.

Die "Akten" enthielten keine Tabelle oder dergleichen. Es waren wirklich nur eingescannte Dokumente, die hauptsächlich aus denen von Person A besteht. Die anderen Dokumente sind die vom Rundfunk.
In diesem Fall handelt es sich um den Hessischen Rundfunk.

Mittlerweile ist die Forderung "reduziert" worden auf einen Festsetzungsbescheid für die Jahre 2017-2019. Hier greift die Verjährung nicht, da der Festsetzungsbescheid 2020 kam. Scheint soweit zu stimmen laut § 199 BGB.

Person A wird jetzt ganz fiktiv dem Beitragsservice wieder schreiben und darauf verweisen, dass eine erneute Zahlung für die Anschrift eine Überbebeitragung ist, dass bereits gezahlt worden ist und dabei Namen, Anschrift und Beitragsnummer des Zahlenden nennen. Normalerweise würde man nun fairerweise davon ausgehen, dass mit dieser Information der Beitragsservice in der Lage ist, dies entsprechend bei sich zu recherchieren und dann auch den letzten Festsetzungsbescheid aufzuheben.

Interessant wird es natürlich, wenn der Beitragsservice irgendwann von sich aus keine Lust mehr auf das hin und her hat und dann selber den Rechtsweg geht mit Klage.*** Hier bin ich mir jedoch gar nicht sicher, welche Möglichkeiten der Beitragsservice jetzt noch hat und wie hier die Geschichte weitergeführt werden könnte.***

***Edit "Bürger": ARD-ZDF-GEZ gehen nicht "selbst den Rechtsweg mit Klage", sondern werden, wenn denen das Hin und Her genug ist, einen (rechtsmittelfähigen) "Widerspruchsbescheid" erlassen bzw. (mitunter auch unabhängig davon) nach erforderlicher Mahnung eine Vollstreckung einleiten. Siehe überall im Forum, beginnend u.a. unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Bei Angabe von Name, Anschrift und sogar der Beitragsnummer dürften jedoch den bisherigen fiktiven Erfahrungen nach prinzipiell erst einmal gute Aussichten auf Erfolg bestehen.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Roggi am 23. Dezember 2023, 21:40
Üblicherweise wird sogar diese Beweislast mit einem ablehnenden Widerspruchsbescheid vom BS beantworten. Man wird gezwungen, dagegen eine Klage zu erheben, die BS dann verliert. Aber die hoffen wohl, dass den Leuten das zu anstrengend ist und dass von Bürgern der bequeme Weg der "Zahlung der Schutzgelderpressung" beschritten wird.
Der Klageweg ist gut hier im Forum beschrieben, also für alle Mitleser hier im Forum gut zu bewältigen. Man darf sich nur nicht einschüchtern lassen.
Kurzform: Klage erheben am Verwaltungsgericht, wie auf der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben. Kostet 105 €***. und wäre im Fall der gewonnenen Klage von der LRA zu zahlen.

Je nach Formulierung des Widerspruchs könnte es sein, dass die den Widerspruch doch bewilligen. Z.B. darauf hinweisen, dass das gerne gerichtlich geklärt werden kann.

***Edit "Bürger": Die 105€ Gerichtskosten (z.B. für eine Anfechtungsklage bis zu einem Streitwert von 500€) sind nach diesseitiger Kenntnis nicht mehr ganz aktuell, sondern dürften zwischenzeitlich etwas gestiegen sein, Bitte im Netz verfügbare Prozesskostenrechner dazu konsultieren.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 22. Februar 2024, 17:11
Hallo miteinander,

es geht weiter.

2 Monate nach dem Widerspruch mit erneuter Begründung bekam Person A jetzt eine "Mahnung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung". Offensichtlich wurde der Widerspruch nicht anerkannt oder ignoriert oder vielleicht noch gar nicht bearbeitet vom Sachbearbeiter und diese Mahnung ist ein Automatismus.
Letztendlich wird Person A jetzt erstmal die Frist der Mahnung abwarten und dann sollte die Zwangsvollstreckung kommen. Dieser wird dann widersprochen und man landet dann doch vor Gericht und darf alles wieder erklären.
Titel: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Roggi am 22. Februar 2024, 17:37
Es werden nur Forderungen vollstreckt, die nicht mehr anfechtbar sind. Sofern eine Klage oder ein Widerspruch noch unbearbeitet anhängig ist, solange ist die Zwangsvollstreckung unzulässig, denn es könnte ja zu Gunsten des Schuldners entschieden werden. Das Widerspruch und Klage angeblich keine aufschiebende Wirkung haben sollen, ist bezüglich des Rundfunkbeitrags nicht feststellbar - es wird nicht vollstreckt oder die Vollstreckung wird eingestellt, wenn man das nachweisen kann. Vom Gericht hat man üblicherweise ein Aktenzeichen, vom Beitragsservice hat man nichts. Da kann man nur den Widerspruch in Kopie und den Postbeleg der Einschreibesendung vorlegen. Das ging bisher bequem per Post, oder persönlich bei der Stadtkasse abgeben, oder sogar per Email, wenn alles nötige vorhanden ist.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 22. Februar 2024, 17:43
Wenn ich dich richtig verstehe dann heißt es abwarten und der Vollstreckung widersprechen, sobald die dann von der Vollstreckungsbehörde kommt?

Person A hat die Briefe nie mit Einschreiben versendet, sondern immer als normalen Brief und als Fax zusätzlich.
Vom Fax gibt es natürlich die elektronische Bestätigung das es angekommen ist.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: ope23 am 22. Februar 2024, 18:44
sorry, Du verstehst Roggi nicht richtig... er sagt ausdrücklich nicht - und hier wird überall davon abgeraten, solange es geht -, dass man die Vollstreckung abwarten und dann widersprechen solle. Nein! Bloß nicht! Das wird ein Spießrutenlauf mit kürzesten Zeitfristen (nach Tagen), und bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Vollstrecker - sich völlig im Recht fühlend - stur wie... wie ein überladener Lkw Person A überfahren werden. Person A würde am Ende vermutlich Recht bekommen, aber mit Verletzungen.

Hat Person A einen Widerspruchsbescheid bekommen? Dem Vernehmen nach anscheinend Nein. Dann liegt der von Roggi beschriebene Fall vor, dass der Widerspruch von Person A noch unbearbeitet anhängig ist. Person A ist im Verwaltungsvorverfahren, und erfahrungsgemäß wird nicht in ein Verwaltungsvorverfahren hinein vollstreckt (man kann sich hier im Forum zum Stichwort "Bumerang" belesen).

Ich würde direkt an den Intendanten mit Kopie an den Beitragsservice schreiben, dass der Widerspruch noch nicht beschieden wurde und die Angelegenheit von Person A sich also noch im Verwaltungsvorverfahren befindet. Am besten fügt Person A ihren Widerspruch in Kopie noch bei.

Das ist natürlich alles fiktiv und schon deshalb keine Rechtsberatung.
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 22. Februar 2024, 18:52
Danke. Fiktiv natürlich alles.

Fiktiv hat Person A einen Widerspruchsbescheid bekommen. In diesem wurden einige Sachen aufgehoben aber eine gewisse Summe wird immer noch gefordert. Hier wurde wieder widersprochen und erklärt, warum deren Forderung nicht rechtens ist. Denn der Betrag wurde bereits von einer anderen Beitragsnummer bezahlt. Hier wurden alle Informationen genannt (Beitragsnummer, Anschriften usw.)

Auf das Widerspruchsschreiben zum Widerspruchsbescheid kam bis jetzt keine Antwort, sondern die Mahnung zur Zwangsvollstreckung. Auf dem Widerspruchsbescheid stand, dass man innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Erhalt Klage einreichen kann beim Verwaltungsgericht. Das hat Person A nicht getan, weil sie davon ausgegangen ist, dass die Rundfunkanstalt auf einen Widerspruch reagieren wird, anstatt diesen einfach zu ignorieren. Da die Frist abgelaufen ist, kann Person A wohl jetzt keine Klage mehr einreichen beim zuständigen Verwaltungsgericht - oder sollte Person A das doch tun?
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: ope23 am 22. Februar 2024, 19:35
Fiktiv hat Person A einen Widerspruchsbescheid bekommen. In diesem wurden einige Sachen aufgehoben aber eine gewisse Summe wird immer noch gefordert. Hier wurde wieder widersprochen und erklärt warum deren Forderung nicht rechtens ist. Den der Betrag wurde bereits von einer anderen Beitragsnummer bezahlt. Hier wurden alle Informationen genannt (Beitragsnummer, Anschriften usw.)

Einem Widerspruchbescheid kann man nicht widersprechen. Man kann ihn im Normalfall nur noch mit einer Klage anfechten. Das steht auch so im Rechtsbehelf.
Wenn der Betrag bereits von einer anderen Beitragsnummer bezahlt wurde, wäre ein Schreiben direkt an die LRA, die ja letztlich die Vollstreckung auslöst, schon sehr hilfreich. Hier ist aber die Schwarmintelligenz des Forums gefragt, wie zu reagieren ist, um den sonst von der Maschine ausgelösten Automatismus der Vollstreckung zu verhindern. Man muss nicht für eine Wohnung zweimal bezahlen, auch nicht nach negativem Widerspruchsbescheid. Aber hier fängt nun eben der Spießrutenlauf an...

Eine Hintertür könnte noch sein, dass die Klagefrist nicht unbedingt die üblichen vier Wochen beträgt, sondern länger (1 Jahr), aber dazu müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen (bitte Forumssuche bemühen, Stichwort "Klagefrist").


Auf das Widerspruchsschreiben zum Widerspruchsbescheid kam bis jetzt keine Antwort, sondern die Mahnung zur Zwangsvollstreckung.
Maschine läuft.

Die Mahnung enthält keinen Rechtsbehelf.

Man könnte aber auf die Mahnung sehr gut mit einem Schreiben reagieren mit dem Inhalt, dass Beiträge gemahnt werden, die schon entrichtet wurden. Bitte spätestens jetzt an die Intendantin direkt schreiben mit unkommentierter Kopie an den Beitragsservice. Sonst wird das nie was.

Auf dem Widerspruchsbescheid stand, dass man innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Erhalt Klage einreichen kann beim Verwaltungsgericht. Das hat Person A nicht getan, weil sie davon ausgegangen ist, dass die Rundfunkanstalt auf einen Widerspruch reagieren wird, anstatt diesen einfach zu ignorieren.
Vielleicht kommt von der Schwarmintelligenz noch was. Ich habe keine Ahnung, nicht einmal fiktiv.

Da die Frist abgelaufen ist, kann Person A wohl jetzt keine Klage mehr einreichen beim zuständigen Verwaltungsgericht - oder sollte Person A das doch tun?
Probieren. Vermutlich wird die Klage gleich als unzulässig verworfen werden... *shrug*
Was sagt die Schwarmintelligenz?

Ein sehr fiktives Spielchen, das hier alles.


Edit "Bürger": Wenn der "Widerspruchsbescheid" nicht förmlich zugestellt wurde, könnte mglw. eine Klagefrist noch gar nicht zu laufen begonnen haben.
Wichtig erscheinen hier jedoch insbesondere auch die relativierenden Hinweise u.a. unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.msg124103.html#msg124103
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Roggi am 22. Februar 2024, 19:41
Hier überschneiden sich die Antworten um wenige Sekunden, aber trotzdem poste ich es:

Auf einen Widerspruchsbescheid kann nur gemäß der enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung reagiert werden, das ist in diesem Fall kein weiterer Widerspruch, sondern Klage am VG. Die Frist ist abgelaufen und unanfechtbar, gegen die Forderung kann kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Es kann jedoch versucht werden, gegen die Vollstreckung anzugehen, falls Formfehler vorhanden sind. Eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung z.B.  verlängert die Frist zum Klagen auf ein Jahr. Also Formfehler suchen und im Forum nach "Vollstreckung abwehren" suchen. Dass die Bescheide bei Person A angekommen sind, kannst A jedoch nicht mehr bestreiten, wird es doch auch oft vorgeschlagen.
Falls ein weiterer Festsetzungsbescheid zwischenzeitlich erlassen wurde, kann wieder ein Widerspruch erhoben werden, mit einigen weiteren, neuen Argumenten (die alten Argumente wurden ja schon beschieden). Das nennen wir Bumerangeffekt, im Forum gut beschrieben.


Edit "Bürger": Wenn der "Widerspruchsbescheid" nicht förmlich zugestellt wurde, könnte mglw. eine Klagefrist noch gar nicht zu laufen begonnen haben.
Wichtig erscheinen hier jedoch insbesondere auch die relativierenden Hinweise u.a. unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.msg124103.html#msg124103
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Puma am 22. Februar 2024, 19:47
Vielen Dank.

Leider muss dann fiktiv gesprochen Person A sich ergeben. Das ganze geht jetzt seit über 4 Jahren (siehe ersten Beitrag). Die Geschichte sollte so langsam abgeschlossen werden. Person A hat es sprichwörtlich wohl verkackt, da wegen Unwissenheit ein Fehler begangen worden ist im gesamten Prozess.

Realistisch betrachtet wird Person A jetzt ein letztes Mal versuchen, diese Angelegenheit mit Schreiben an den Intendanten, Beitragsservice und die Rundfunkanstalt zu klären, aber falls keine positive Antwort bis zur Frist kommt, dann wird Person A die "Schulden" einfach begleichen und das ganze als Lehrgeld betrachten.

So langsam wird man wirklich mürbe, gestresst und kann das ganze einfach nicht mehr durchziehen. Das überhaupt so etwas möglich ist und man als einfacher Bürger so drangsaliert wird...


Edit "Bürger": Unabhängig von bzw. parallel zu Rechtsmitteln, sollte intensivst vom Beschwerderecht Gebrauch gemacht werden...
BESCHWERDE an LRA + VERWEISUNG an Aufsicht + ANFRAGE AZ+Sachstand LRA/LT/StK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37733.0
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
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Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: GEiZ ist geil am 22. Februar 2024, 20:13
Ein Widerspruchsbescheid muss zugestellt werden. Das heißt, nicht mit normaler Post versendet werden sondern zugestellt, mit Zustellungsurkunde oder durch Gerichtsvollzieher etc. Wenn der Bescheid nicht zugestellt sondern nur mit einfachem Brief versendet wurde, kann dies zur Folge haben, dass sich die Klagefrist verlängert***. In der Regel stellt der Zwangsbezahlfunk nicht zu und riskiert die Verlängerung der Klagefrist. Auf jeden Fall muß der Sender den Zugang im Bestreitensfalle nachweisen, was er nicht kann. Wenn man einen fiktiven Zugangszeitpunkt behauptet, beginnt wahrscheinlich dann die Klagefrist.

Hier im Forum noch weitere Ausführungen hierzu:
Widerspruchsbescheid: Fehlerhafte Zustellung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13628.msg217216.html#msg217216


***Edit "Bürger": Wenn der "Widerspruchsbescheid" nicht förmlich zugestellt wurde, könnte mglw. eine Klagefrist noch gar nicht zu laufen begonnen haben.
Wichtig erscheinen hier jedoch insbesondere auch die relativierenden Hinweise u.a. unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.msg124103.html#msg124103
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: ope23 am 22. Februar 2024, 20:27
Der richtige Moment, der mürbe gemachten (nichts anderes wollen die LRA) Person A wieder aufzuhelfen.

Die Doppeltbezahlung ist ein sehr starkes Argument. Das zumindest kann man sehr gut anbringen.

Edit: Sehe gerade aus dem jetzt vorigen Posting... Wenn der Widerspruchsbescheid nicht förmlich zugestellt wurde, verlängert sich in der Tat die Klagefrist auf ein Jahr***. Fragt sich, wie man das anbringt? vermutlich muss man in der Klage als erstes schreiben, dass die Klagefrist eingehalten wurde, weil der Bescheid nicht "zugestellt" (so der juristische Ausdruck), sondern mit einfacher Post versandt wurde. Hierzu gibt es zahlreichste Forumsbeiträge. Wenn es nur ein einfacher weißer/grauer Umschlag war, hat die LRA (der BS) nichts in der Hand: in ihrem Postausgangsbuch steht dann nichts drin. Lügen dürfen sie nicht. - Die Bekanntgabe des Widerspruchsbescheid ist leider gesichert nachgewiesen, weil Person A ihm "noch einmal" widersprochen hat. Person A kann nur noch aus der Formalie der nicht erfolgten Zustellung einen Vorteil ziehen. Bitte die Forumsbeiträge zu diesem Thema studieren.


Im übrigen ist das eigentlich doch nur ein Spiel. Um wieviel Geld geht es doch nur?

Mein Nachbar steht mit fiktiven 500 Euro dabei plus jetzt zweimal realen Klagekosten - über deutlich mehr als vier Jahre gestreckt. Der braucht dieses ganze Geld nicht und spielt den Sch...rott mit den LRA und der Verwaltungsgerichtsbarkeit einfach weiter und hat sein Ziel, so richtig viel Kosten zu verursachen, längst übererfüllt und will es weiterhin übererfüllen. Was man für Arbeitskräfte binden kann! Wahnsinn.

Ich und der Nachbar haben unfassbar viel gelernt, waren in so einem antiken Gerichtsgebäude inmitten muffig riechender Akten, wo andere ihre 40 Stunden absitzen müssen (  :-[ ),  oder im Gerichtssaal als Zuschauer, um zu sehen, dass eine Gerichtsverhandlung zum Rundfunkbeitrag pureste Zeitverschwendung ist und schon deswegen verboten gehören sollte (Gewinn war allerdings die Bekanntschaft mit anderen illustren Gestalten). Viel gelernt für andere - ernsthaftere - Rechtssachen und überhaupt fürs Leben.

Also. Weitermachen.  :D  Also fiktiv...


***Edit "Bürger": Wenn der "Widerspruchsbescheid" nicht förmlich zugestellt wurde, könnte mglw. eine Klagefrist noch gar nicht zu laufen begonnen haben.
Wichtig erscheinen hier jedoch insbesondere auch die relativierenden Hinweise u.a. unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.msg124103.html#msg124103
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Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Bürger am 23. Februar 2024, 00:01
Ungeachtet dieser Hinweise:
***Edit "Bürger": Wenn der "Widerspruchsbescheid" nicht förmlich zugestellt wurde, könnte mglw. eine Klagefrist noch gar nicht zu laufen begonnen haben.
Wichtig erscheinen hier jedoch insbesondere auch die relativierenden Hinweise u.a. unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.msg124103.html#msg124103
Unabhängig von bzw. parallel zu Rechtsmitteln, sollte intensivst vom Beschwerderecht Gebrauch gemacht werden...
BESCHWERDE an LRA + VERWEISUNG an Aufsicht + ANFRAGE AZ+Sachstand LRA/LT/StK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37733.0
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Sofern tatsächlich ein - nachweisbarer - Fall der Mehrfachbebeitragung für die gleiche Raumeinheit vorliegt und somit die über die bereits erfolgte Zahlung hinausgehenden Beträge ohne Rechtsgrund(!) gefordert und mglw. auch noch eingetrieben werden, hätte Person A - ungeachtet oben beschriebener verschiedener Mittel und Wege - in jedem Falle das Recht auf Rückerstattung nach
§ 10 Abs. 3 RBStV - Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-10
Zitat von: § 10 Abs. 3 RBStV - Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
(3) 1Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. 2Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. 3Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

Am besten sollte dieser Erstattungsanspruch bereits jetzt mit nochmaligem Verweis auf die bereits mitgeteilten Namen/ Beitragsnummern/ Zeiträume etc. geltend gemacht werden, um deutlich zu machen, dass eine Beitreibung am Ende ins Leere läuft und der ganze Verwaltungsaufwand völlig für die Katz ist (wenn dem denn so ist...).

Damit aber auch die für diesen ganzen Bockmist verantwortliche Landespolitik davon erfährt (Merke: "Wer nichts sagt, kann nicht gehört werden."), gehört das nach Überzeugung einer Person B immer(!!!) auch auf den Tisch des Landtags und der Staatskanzlei. Die müssen tonnenweise die gleichen Vorgänge auf den Tisch bekommen wie ARD-ZDF-GEZ. Sonst denken die weiter, dass alles "in Butter" sei... daher auch meine gebetsmühlenartige Wiederholung :angel:
Titel: Re: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Beitrag von: Markus KA am 23. Februar 2024, 15:37
In diesen 2 Jahren war Person A jedoch wohnhaft in einer Wohnung, die ihm der Arbeitgeber überlassen hat aber angeblich ist unter der genannten Beitragsnummer eine Betriebsstätte gemeldet und daher muss Person A trotzdem den Beitrag entrichten.

Das aktuelle Schreiben ist quasi ein neuer Widerspruchsbescheid für ca. die Hälfte der ursprünglichen Summe. Person A wird dies widersprechen mit dem Hinweis das eben der Arbeitgeber die Wohnung bezahlt hat. Ob das nun eine Betriebsstätte ist oder nicht ist ja total egal.


Der Thread bzw. einige Aussagen sind leider etwas verwirrend.

Der Betreff müsste wohl besser heißen, "Ist die Wohnung meines Arbeitgebers beitragspflichtig?"

Die Befreiung einer Betriebsstätte in einer Wohnung ist möglich, aber nicht die Befreiung der Wohnung in/von einer Betriebsstätte.
Zumindest wird dieser Standpunkt von der Gegenseite so vertreten und diverse Gerichte haben bereits in diesem Sinne entschieden.

Im besonderen Einzelfall wäre natürlich die Klage notwendig, um den vorliegenden speziellen Sachverhalt genauer zu betrachten und gerichtlich klären zu können.
Sollte sich allerdings der Sachverhalt von bisherigen Urteilen nicht deutlich unterscheiden, dann hätte die Klage zumindest eine aufschiebende Wirkung haben können.
Allerdings wären die Gerichtsgebühren, und je nach Landesrundfunkanstalt, Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite hinzunehmen.

Über die Themen "Widerspruchsbescheid nicht zugestellt" oder "Briefe an die Politiker etc." kann man diskutieren.
Die bisherigen Reaktionen und Entscheidungen der Gegenseite/Gerichte sind allerdings den Forumsmitgliedern bekannt.

Wenn man der Meinung ist, keine Klage einreichen zu wollen, könnte man sich früh mit dem Thema Vollstreckung auseinandersetzen.

Verständlicherweise kann der Boykott ermüdend sein, darum gibt es auch die Möglichkeit einfach nichts zu tun.  8)