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Autor Thema: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019  (Gelesen 8176 mal)

P
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Hallo zusammen,

ich wünschte ich hätte dieses Forum früher gefunden. Früher habe ich mich immer bei Bernd Höcker und seiner Webseite informiert und so war ich traurig das dort seit Jahren nichts neues dazu kam. Ich weiß nicht wie relevant mein fiktiver Beitrag hier zu ist, aber auch ich möchte meinen Beitrag hierzu leisten. Sei es nur der Vollständigkeithalber.

Alles im folgenden ist Fiktion und nur hypothetisch.

Person A hat ende 2019 einen Brief bekommen das er 900 € nachzahlen soll aus den Jahren 2014-2019. Der Brief beinhaltet keine Details zu den exakten Zeiräumen, die Aufschlüsselung der Summe oder wie hoch die Säumniszuschläge sind (oder überhaupt dabei sind). Also hat A erstmal das widersprochen und um Erklärung gebeten. Tatsächlich sind die Beträge von A immer bezahlt worden bzw. hat der Hauptmieter bezahlt.

A erhielt nun ein rückdatiertes Festsetzungsbescheid (Jahresbeginn) mitte Januar. (Anmkerkung: wie zur Hölle ist das erlaubt oder legitim seine Schreiben zu rückdatieren??). Dieses widerspricht er dank Hilfe hier im Forum mittels Einschreiben + Fax (simple-fax.de, da er kein physisches Faxgerät besitzt) mit dem Verweis, dass der Mitbewohner dies bereits bezahlt hat. Dummerweise konnte der Mitbewohner die Beitragsnummer nicht finden und auch der BS konnte diese in ihren Unterlagen nicht mehr finden. Mitbewohner soll einen Brief an den BS schreiben und nach der Beitragsnummer fragen. Da allen Beteiligten klar ist, dass der BS monatelang braucht um Briefe zu beantworten hat A jetzt nur den Namen des Mitbewohner in seinem Widerspruch genannt. Sollen sie selber die Beitragsnummer anhand der Anschrift ermitteln.

Interessanterweise ist der Bescheid nur für 3 Monate (ende 2014 bis anfang 2015). Wenn das so weiter geht darf A also noch viele weitere Widersprüche vornehmen. Da diese alle keine Grundlage haben, weil sie jeweils von einem Mitbewohner immer bezahlt wurden, wird dieser Spaß in den kommenden Wochen/Monaten viel Arbeit auf seiten des BS verursachen. Selber schuld.


In dem Sinne würde ich gerne euch alle daran teilhaben lassen und werde sukzessiv neue Ereignisse hier posten.


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Hallo miteinander,

ich habe es nicht vergessen diese Geschichte weiterzuerzählen, sondern will es realistisch halten: Der BS benötigt immer einen längeren Zeitraum bis er es schafft zu antworten. Hier die Fortsetzung.

Der Widerspruch von A wurde bis zum heutigen Datum ignoriert. Keine Reaktion darauf.

Es kam jedoch ein weiterer Festsetzungsbescheid für die restlichen Monate. Diesen Festsetzungsbescheid widerspricht A ebenfalls aus mehreren Gründen.
  • Hauptmieter hat mittlerweile vom BS seine damalige Beitragsnummer erhalten. Mit Verweis darauf werden die Forderungen aus diesem Zeitraum widersprochen.
  • Ein anderer Hauptmieter hat A ebenfalls seine damalige Beitragsnummer zukommen lassen und deshalb werden Forderungen aus diesem Zeitraum ebenfalls widersprochen.
  • 1 Monat wird für die aktuelle Wohnung gefordert, obwohl der Beitrag hier ebenfalls vom Hauptmieter bezahlt wird. Selbes spiel wie vorher.
  • Einige der Forderungen sind auch inhaltlich falsch, da zu dem Zeitpunkt A noch gar nicht an diesem Wohnort wohnhaft war.

Zwischenzeitlich hat ein netter Forumsnutzer mir per PN mitgeteilt, dass diese Forderungen nach 3 Jahre zum ende des Jahres verjähren (§7 Abs. 4 RBStV, §195 BGB). Das heißt Forderungen aus 2014 beginnen zum 31.12.2014 23:59:59 zu verjähren, wenn kein Bescheid darüber ergeht. Da solch ein Bescheid erst im Januar 2020 hier postalisch einging sind alle Forderungen zwischen 2014-2016 nichtig.

A fragt sich nun, ob dieser einen Nachtrag zum Widerspruch an den BS schicken soll, der auf diese Verjährung hinweisen soll?


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Verjährung muss man geltend machen, also auf jeden Fall einen Widerspruch diesbezüglich nachreichen.


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Der BS hat keine Handlungsmöglichkeiten in diesem und anderen Fällen. Alle solche Schreiben gehen immer direkt zur zuständigen Rundfunkanstalt! IMMER!


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

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@tigga:
Ganz wichtig: Und dort immer zu Händen des Intendanten! Immer!


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
Ganz wichtig: Und dort immer zu Händen des Intendanten! Immer!
Das ist eigentlich egal. Denn egal wie man es dreht und wendet, es kommt wohl kaum was bei der herrschenden Person an. Einschreiben + Rückschein? Da darf irgendeine kleine Stelle unterschreiben, "i.A." versteht sich. Briefe von der Intendanz selber? Dafür hat man in diesen Gehaltsstufen keine Zeit.

Gerichtlich verwertend und gültig ist die Ankunft der Schreiben bei der Rundfunkanstalt. "Woher soll man als kleiner Bürger wissen, wie dieses Gebilde aufgebaut ist?" Insofern: Schriftstücke an Rundfunkanstalt und gut ist. Im Zweifel sieht man sich vor Gericht (wieder) und hat dann zumindest gut was in der Hinterhand, wenn es um Rechtssicherheit geht.


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
So ganz egal ist das nun auch wieder nicht. Der rechtliche und auch verantwortliche Vertreter einer Rundfunkanstalt ist der/die Intendant/in. Also sollten Schreiben auch direkt an diese Personen adressiert sein. Wie das dort nun intern geregelt und gehandhabt wird, kann dem Bürger eigentlich egal sein. Hauptsache, niemand kann hinterher behaupten, er hätte sich nicht an die richtige Person gewandt.
Denn für jede Reaktion und auch Handlung auf ein Schreiben ist letztendlich der/die Intendant/in verantwortlich.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte diesen Thread nicht zerfleddern mit hier themenfremden und zudem schon andernorts mehrfach geführten Grundsatzdiskussionen bzgl. Adressierung der Schreiben an ARD-ZDF-GEZ! Im Übrigen: Ich überblicke auf die Schnelle nicht ob und wo, meine aber erst kürzlich irgendwo hier im Forum bereits geschrieben zu haben, dass zwar die Adressierung an die "Landesrundfunkanstalt" bzw. dortige "Intendanz" gut und recht sein möge, dies aber im Zweifel das Problem birgt, dass zwar eine etwaige Frist formal gewahrt ist, die Maschine in Köln davon aber mglw. gar nicht oder nicht rechtzeitig durch die "Landesrundfunkanstalt" in Kenntnis gesetzt wird und also ihr vollautomatisiertes Teufelswerk unbeeindruckt weiterbetreibt - mit der Folge, dass man sich dümmstenfalls selber weitere, vermeidbare(!) Scherereien verursacht. Daher nochmals meine ausdrückliche Devise, basierend auf dutzendfachen Erlebnissen aus dem Kreise der Betroffenen, immer(!!!) auch oder vordringlich die Schreiben an die eigentliche Maschine nach Köln zu senden. Wer dabei ein emotionales Problem hat, der kann sich auch damit behelfen, das Schreiben zwar an die "Intendanz"/ "Behördenleitung" der "Verwaltungsbehörde" der "zuständigen Landesrundfunkanstalt" zu adressieren, jedoch ggf. unter "c/o Beitragsservice" - mindestens jedoch ein wie auch immer adressiertes Schreiben an die dortige(!!!) Fax-Nummer der alles in die Wege leitenden Maschine namens "Beitragsservice" in Köln zu senden - und allenfalls zusätzlich auch an die "Landesrundfunkanstalt" selbst.

Damit bitte wieder zurück zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019
Die Moderation der zwischenzeitlichen Beiträge bzgl. Adressierung bleibt vorbehalten.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Zurück zum Thema:
A fragt sich nun, ob dieser einen Nachtrag zum Widerspruch an den BS schicken soll, der auf diese Verjährung hinweisen soll?
Verjährung muss man geltend machen, also auf jeden Fall einen Widerspruch diesbezüglich nachreichen.

Fiktive Personen A-C könnten dies z.B. mit einem kurzen Einzeiler getan haben, ähnlich diesem:
Zitat
Für verjährte Beträge mache ich hiermit Einrede der Verjährung geltend und beantrage deren Ausbuchung.

Kurz und schmerzlos.

Dass die Forderungen schon ohne Rechtsgrund bestehen, da für die bebeitragte Wohnung bereits gezahlt wurde, kommt ja noch oben drauf.

Person A könnte (sollte) Akteneinsicht in die Akte zu dieser Wohnung beantragen (können die nicht bieten, weil die keine wohnungsbezogenen, sondern nur personenbezogene Akten führen = Modellfehler), um sich selbst zu entlasten - z.B. so oder so ähnlich
Zitat
Ich stelle hiermit Antrag auf kostenfreie Zusendung der vollständigen materiellen und formellen Akte der "Verwaltungsbehörde" zu der „bebeitragten“/ im „Festsetzungsbescheid“ ausgewiesenen Wohnung.

Vorsorglich der Hinweis, dass der Erlass eines Widerspruchsbescheides ohne vorherige Gewährung der Akteneinsicht den Widerspruchsbescheid mglw. von sich aus schon rechtswidrig machen würde, da einem ja ohne Akteneinsicht die Rechtsverteidigung im Vorverfahren quasi verunmöglicht würde.

Ein ganz besonders "pöser" Beitragsunwilliger könnte gar auf den Gedanken gekommen sein, bei der Landesrundfunkanstalt quasi deren Selbstanzeige bei ihrer zuständigen Rechtsaufsicht zu beantragen - z.B. so oder so ähnlich >:D
Zitat
Gegen die Mehrfachbebeitragung (Gebührenüberhebung) für ein und dieselbe Wohnung lege ich hiermit zugleich Beschwerde bei der Ihnen übergeordneten Aufsichtsbehörde ein und beantrage die Verweisung dieser Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde.

Und immer weiter so ;)


Edit 02.09.2020:
Bei etwaigen komischen, rechtsunverbindlichen Anworten seitens ARD-ZDF-GEZ siehe u.a. unter
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0


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Hallo zusammen,

der BS hat es geschafft in ca. 4 Wochen auf das Schreiben von Person A zu antworten. Das ist echt ein Novum, denn normalerweise dauert dies zwischen 3-6 Monaten. In dem Schreiben schreiben sie, dass "...der Sachverhalt geprüft wurde und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das Beitragskonto für den verjährten Zeitraum abgemeldet" wurde. Vielleicht sollte A nun den Kniefall machen und dem BS für diese Großzügigkeit danken, da dieser davon absieht, unberechtigte Beiträge zu fordern?

Nichtsdestotrotz wird weiterhin für den nicht-verjährten Zeitraum Beträge gefordert. Hier weist der BS darauf hin, dass alle volljährigen Bewohner einer Wohnung als Gesamtschuldner beitragspflichtig seien.

Im nächsten Absatz wird dann endlich auf das Schreiben von A eingegangen, indem entgegenet wird, dass die Forderung nicht verjährt ist. Aber gnädigerweise wird im ersten Absatz A mitgeteilt, dass das Beitragskonto im verjährten Zeiraum abgemeldet wurde. Interessant.

Naja, die Hälfte der Forderung hat der BS also fallen gelassen, also geht es jetzt weiter. So langsam wird A aber echt wütend, denn der BS ignoriert gezielt Passagen und Nachweise, wie es ihm gerade passt. A wird jetzt wiedermal widersprechen und auf die vorangegangen 8-9 Briefe mit Nachweisen verweisen. A sieht es nicht mehr ein, jedes mal die Nachweise zu schicken und die Erläuterungen immer wieder zu wiederholen, nur damit diese ignoriert werden.


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Der Eigenständigkeit wegen ausgegliederte Beiträge unter
Beginn der Verjährungsfrist erst nach "Kenntnis des Anspruchs"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34216.0


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Vielleicht käme ja auch eine Strafanzeige wegen Betruges (auch der Versuch ist strafbar...) an den Intendanten infrage? Schließlich wollen sie den Beitrag zweimal...
Und der Betroffene hat den Sachverhalt ja wohl ausreichend dargestellt ("es hat schon jemand anderes für die Wohnung bezahlt.").
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht... ist natürlich Bullshit. Verjährt ist nach Einrede der Verjährung verjährt!

Wenn sich der Betroffene schon soviel Mühe macht, dann ist es an der Zeit, den Spieß umzudrehen, er hat ja schließlich den Luxus, daß jemand anderes bezahlt.
Die Mühe ist übrigens die gleiche, wenn gar keiner bezahlt, nur mal so als Hinweis...


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Vielleicht käme ja auch eine Strafanzeige wegen Betruges (auch der Versuch ist strafbar...) an den Intendanten infrage? Schließlich wollen sie den Beitrag zweimal...
Das ist leider sinnlos, habe ich gemacht. Die Oberstaatsanwaltschaft ist der Meinung, das seien alles Versehen. Ist doch logisch, Staatsanwaltschaft und Staatsfunk müssen doch zusammenhalten, egal was kommt.


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Der "salomonischere" Begriff für eine solche "Mehrfach-Abzocke" wäre mglw.
"Gebührenüberhebung" (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChren%C3%BCberhebung
Zitat
Gebührenüberhebung ist ein Straftatbestand des deutschen Strafgesetzbuchs. Nach § 352 StGB wird ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, der Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu eigenem Vorteil erheben darf, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er diese Gebühren wider besseres Wissen zu Unrecht oder zu hoch erhebt.

Die Vorschrift ist lex specialis gegenüber dem allgemeinen Betrugstatbestand des § 263 StGB; sie ist zugleich auch ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, so dass derjenige, der sich einer Gebührenüberhebung schuldig macht, auch nach deliktsrechtlichen Regeln schadenersatzpflichtig ist.

Und so führt also auch dieser Begriff gleich zum Strafgesetzbuch... ;)
(Ob allerdings in dieser Form auf ARD-ZDF-GEZ übertragbar, wäre ggf. zu überprüfen.)
...was aber nicht bedeuten muss, dass man gleich jemanden "anzeigen" muss.
Es sollte im Forum hinreichend bekannt sein, dass wirksame Strafanzeigen zu stellen mit Laienkenntnissen kaum praktisch möglich oder zielführend sein dürfte. Man kann aber unabhängig davon die "Gebührenüberhebung" geltend machen - ob nun in Widerspruch und/oder Klage.

Dies sollte aber bitte, da eigenständiges Thema, wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff eigenständig diskutiert/ vertieft werden. Hier im Thread würde es den Rahmen sprengen. Hier bitte nur zum Einstiegsthema, welches da lautet
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Hallo miteinander,

es ist nun mehr über 3 Jahre her seitdem ich diesen Thread eröffnet habe, um über die Tortur der Person A mit der GEZ/Rundfunkanstalt zu berichten.

Kleine Zusammenfassung:
Es werden mehrere hunderte Euro gefordert für Wohnungen in denen Person A zwar gewohnt hat über die Jahre aber bei denen der Rundfunkbeitrag bereits vom Wohnungsinhaber gezahlt wird. Es gab Festsetzungsbescheide denen allen widersprochen worden waren, da verjährt bzw. die Beträge bereits gezahlt werden. Punktuell gesehen braucht die Rundfunkanstalt auch Wochen, Monate bis sie antwortet. Wenn sie dann antwortet, dann ohne auf die Punkte einzugehen, wie z.B. die Beweise, dass bereits bezahlt worden ist. Zusätzlich sind auch die Daten der Rundfunkanstalt falsch bzgl. Einzugsdatum. Dies hat Person A nachgewiesen durch einreichen von Dokumenten wie die Anmeldung bei der Stadt, wenn man umzieht.

Nun wird sich der eine oder andere fragen warum ich diesen 3 Jahre alten Thread wieder ausgrabe.

Person A hat in seinem Schreiben vom Juli 2020 Akteneinsicht gefordert sowie alle Forderungen nach Löschung des Beitragskontos usw. beantragt und Widerspruch eingelegt. Darauf gab es nie eine Antwort bis zum heutigen Tag!
Es hat mehr als 3 Jahre gedauert bis Akteneinsicht gewährt wird. Leider wird in dem Schreiben nicht auf die Punkte von 2020 eingegangen, sondern nur erwähnt das man nun Akteneinsicht gewährt hat und Person A jetzt 4 Wochen Zeit hat sich zu melden.

Person A wird genau das gleiche tun wie vor über 3 Jahren und nochmals den selben Brief hinschicken aber diesmal keine Akteneinsicht fordern. Nebenbei ist die Akteneinsicht zwar interessant, da man auch sieht welche Informationen die Einwohnermeldeämter an die Rundfunkanstalten melden aber insgesamt doch eher nutzlos, da diese hauptsächlich aus den eigenen Schreiben und paar interne Informationen besteht.

In dem Sinne sehen wir uns alle evtl. in paar Wochen, Monaten, oder doch Jahren wieder.


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o
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Es gab also nie Widerspruchsbescheide? Geschweige denn Mahnung noch Vollstreckungsversuch?

Eine Klage würde das Kartenhaus der Rundfunkanstalt zusammenbrechen lassen... denn - soweit ersinnlich - hat kein VG es gewagt, die Klage abzuweisen, wenn längst bezahlt wurde.

Da es wohl schon eine Akteneinsicht gab (und ich in jedem Fall zu einer erneuten Wahrnehmung raten würde): Wie macht denn eine Rundfunkanstalt eine Akteneinsicht? Kriegt man da unpaginierte Zettel zugesendet, oder wird man auf dem Sendegelände in eine Kammer geführt? Immerhin wird sich wohl nicht hinter "elektronische Akte" verschanzt, in die man natürlich ebenfalls Einsicht nehmen können darf.

Wenn die Rundfunkanstalt nicht mal vollstreckt, ist sie selbst schuld, wenn ihr die Beiträge unterm Sendemast wegverjähren.

Welches Bundesland ist das überhaupt?


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