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Autor Thema: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019  (Gelesen 8695 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.177
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Vor Gericht wird Person A definitiv nicht ziehen, da dann Kosten, Aufwand und Stress deutlich höher sind als die Forderung. Leider sehr schade aber irgendwann ist man auch Müde.
Wenn der deutliche Eindruck besteht, dass die gesamte Forderung rechtswidrig sein könnte, dann könnte der Sachverhalt einem Rechtsanwalt übergeben werden. Der Streß wäre reduziert und im Falle, dass im gerichtlichen Verfahren die streitgegenständlichen Bescheide zurückgenommen oder gar aufgehoben werden, die angefallenen Kosten*** der Beklagte übernehmen muss.


***Edit "Bürger": ...jedoch - selbst im Erfolgsfalle - nur in erstattungsfähiger Höhe (jedenfalls ohne zusätzliche, erneuten Aufwand verursachende und Kosten riskierende Schadensersatz-Geltendmachung), für welche i.d.R. Anwälte schwer bis gar nicht aufzutreiben sind, vielleicht aber in Ausnahmefällen. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Hier bitte nicht vertiefen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2023, 01:34 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 1.536
  • This is the way!
Guten TagX,

nee @Pinguin, der "Fall IBM Reise, Bordellbesuche etc." landete nicht beim EuGH.
Das von dir verlinkte EuGH Verfahren ist vom Vergabesenat:

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 13/06
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2006/VII_Verg_13_06beschluss20060721.html

Es geht um die Reinigungsfirmen.

Der fiktive Erfahrungsbericht ist hier sehr nützlich. Ob nun vor einem fiktiven Verwaltungsgericht geklagt wird, muss jeder selbst wissen. Gut ist es auf jeden Fall hier im GEZ-Boykott-Forum seine fiktive Erfahrungen mitzuteilen. Vielleicht gibt es ja dann einige Hinweise und Hilfen, rein fiktiv natürlich.

Dieser fiktive Erfahrungsbericht hat jedenfalls GEZeigt, dass die GIM-Maschine in Kölle keine Verjährungsfristen kennt und die vollautomatischen Festsetzungsbescheide einfach "durchrattern".
Daaaaanke @Puma für deinen fiktiven Bericht!
Noch eine Frage zu diesem fiktiven Erfahrungsbericht: welche fiktive "Anstalt" handelt denn hier?

Dann mal ein realer Erfahrungsbericht der TAZ:

Rundfunkbeitrag in Deutschland:
Der Beitragsservice und ich

https://taz.de/Rundfunkbeitrag-in-Deutschland/!5793947/
Unserem Autor soll das Gehalt gepfändet werden – wegen des Rundfunkbeitrags. Dabei hatte er gezahlt. Eine Reise durch die Wirren der Bürokratie.

Bei diesem realen Fall weiß der Autor und damit die TAZ bis heute nicht mit wem sie da Bekanntschaft gemacht haben! Von GIM haben die noch niX gehört! Von den Gefahren der vollautomatischen "Bürokratie" in Kölle wissen die bei der TAZ niX! Die regelmäßige Rasterfahndung und VolXbefragung scheint die da nicht zu interessieren, es sei denn: sie sind selbst betroffen!
Vielleicht geht denen bei der TAZ ja ein Licht auf ... irgendwann.
Schließlich kommt die nächste bundesweite NSA-BeitraXservice-Rasterfahndung mit VolXbefragung (mit wem wohnst du und wie lautet die BeitraXnummer?) ganz bestimmt.

Für euch da draußen, die ihr nicht in diesem Forum Mitglied seid:
traut euch! Wir beißen nicht!

Schildert ruhig fiktiv eure Erfahrungen mit GIM, dem Geist In der Maschine, der die gemeldete Bevölkerung dieses Landes bundesweit jetzt alle 4 Jahre heimsucht und wahllos Menschen zu Rundfunkbeiträgen anmeldet, die sich nicht anmelden brauchen, weil für die Wohnung bereits GEZahlt wird!

 :'(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2023, 08:41 von DumbTV«

  • Beiträge: 7.301
nee @Pinguin, der "Fall IBM Reise, Bordellbesuche etc." landete nicht beim EuGH.
Das von dir verlinkte EuGH Verfahren ist vom Vergabesenat:

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 13/06
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2006/VII_Verg_13_06beschluss20060721.html

Es geht um die Reinigungsfirmen.
Die Reinigungsfirmen werden im Heise-Artikel doch auch erwähnt?

Rechnungsprüfer und EU-Kommission haben GEZ im Visier
https://www.heise.de/news/Rechnungspruefer-und-EU-Kommission-haben-GEZ-im-Visier-154467.html

Zitat
[...] Der EU-Kommission liegt eine Beschwerde eines Reinigungsunternehmens aus NRW vor, das sich bei der GEZ um einen Auftrag mit einem jährlichen Volumen von 400.000 Euro beworben hatte. Die Firma kam nicht zum Zug, obwohl sie das günstigste Angebot unterbreitet hatte, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die EU-Kommission schickte der Bundesregierung im Oktober vorigen Jahres ein Mahnschreiben und leitete ein Verfahren ein, da die GEZ hier den Auftrag nicht europaweit ausgeschrieben hatte. [...]
Heise hat hier auch diesen Sachverhalt in den Artikel gepackt.

Allerding will ich dieses Thema jetzt nicht weiter shreddern, ist ja kein fiktiver Erfahrungsbericht.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 15
Ich möchte diesen fiktiven Bericht weiterführen. Man hat jetzt zum Jahresende wieder bisschen Zeit, seiner Kreativität freien Lauf zu lassen.

Die "Akten" enthielten keine Tabelle oder dergleichen. Es waren wirklich nur eingescannte Dokumente, die hauptsächlich aus denen von Person A besteht. Die anderen Dokumente sind die vom Rundfunk.
In diesem Fall handelt es sich um den Hessischen Rundfunk.

Mittlerweile ist die Forderung "reduziert" worden auf einen Festsetzungsbescheid für die Jahre 2017-2019. Hier greift die Verjährung nicht, da der Festsetzungsbescheid 2020 kam. Scheint soweit zu stimmen laut § 199 BGB.

Person A wird jetzt ganz fiktiv dem Beitragsservice wieder schreiben und darauf verweisen, dass eine erneute Zahlung für die Anschrift eine Überbebeitragung ist, dass bereits gezahlt worden ist und dabei Namen, Anschrift und Beitragsnummer des Zahlenden nennen. Normalerweise würde man nun fairerweise davon ausgehen, dass mit dieser Information der Beitragsservice in der Lage ist, dies entsprechend bei sich zu recherchieren und dann auch den letzten Festsetzungsbescheid aufzuheben.

Interessant wird es natürlich, wenn der Beitragsservice irgendwann von sich aus keine Lust mehr auf das hin und her hat und dann selber den Rechtsweg geht mit Klage.*** Hier bin ich mir jedoch gar nicht sicher, welche Möglichkeiten der Beitragsservice jetzt noch hat und wie hier die Geschichte weitergeführt werden könnte.***

***Edit "Bürger": ARD-ZDF-GEZ gehen nicht "selbst den Rechtsweg mit Klage", sondern werden, wenn denen das Hin und Her genug ist, einen (rechtsmittelfähigen) "Widerspruchsbescheid" erlassen bzw. (mitunter auch unabhängig davon) nach erforderlicher Mahnung eine Vollstreckung einleiten. Siehe überall im Forum, beginnend u.a. unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Bei Angabe von Name, Anschrift und sogar der Beitragsnummer dürften jedoch den bisherigen fiktiven Erfahrungen nach prinzipiell erst einmal gute Aussichten auf Erfolg bestehen.


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Üblicherweise wird sogar diese Beweislast mit einem ablehnenden Widerspruchsbescheid vom BS beantworten. Man wird gezwungen, dagegen eine Klage zu erheben, die BS dann verliert. Aber die hoffen wohl, dass den Leuten das zu anstrengend ist und dass von Bürgern der bequeme Weg der "Zahlung der Schutzgelderpressung" beschritten wird.
Der Klageweg ist gut hier im Forum beschrieben, also für alle Mitleser hier im Forum gut zu bewältigen. Man darf sich nur nicht einschüchtern lassen.
Kurzform: Klage erheben am Verwaltungsgericht, wie auf der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben. Kostet 105 €***. und wäre im Fall der gewonnenen Klage von der LRA zu zahlen.

Je nach Formulierung des Widerspruchs könnte es sein, dass die den Widerspruch doch bewilligen. Z.B. darauf hinweisen, dass das gerne gerichtlich geklärt werden kann.

***Edit "Bürger": Die 105€ Gerichtskosten (z.B. für eine Anfechtungsklage bis zu einem Streitwert von 500€) sind nach diesseitiger Kenntnis nicht mehr ganz aktuell, sondern dürften zwischenzeitlich etwas gestiegen sein, Bitte im Netz verfügbare Prozesskostenrechner dazu konsultieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2023, 22:26 von Bürger«

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Hallo miteinander,

es geht weiter.

2 Monate nach dem Widerspruch mit erneuter Begründung bekam Person A jetzt eine "Mahnung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung". Offensichtlich wurde der Widerspruch nicht anerkannt oder ignoriert oder vielleicht noch gar nicht bearbeitet vom Sachbearbeiter und diese Mahnung ist ein Automatismus.
Letztendlich wird Person A jetzt erstmal die Frist der Mahnung abwarten und dann sollte die Zwangsvollstreckung kommen. Dieser wird dann widersprochen und man landet dann doch vor Gericht und darf alles wieder erklären.


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Es werden nur Forderungen vollstreckt, die nicht mehr anfechtbar sind. Sofern eine Klage oder ein Widerspruch noch unbearbeitet anhängig ist, solange ist die Zwangsvollstreckung unzulässig, denn es könnte ja zu Gunsten des Schuldners entschieden werden. Das Widerspruch und Klage angeblich keine aufschiebende Wirkung haben sollen, ist bezüglich des Rundfunkbeitrags nicht feststellbar - es wird nicht vollstreckt oder die Vollstreckung wird eingestellt, wenn man das nachweisen kann. Vom Gericht hat man üblicherweise ein Aktenzeichen, vom Beitragsservice hat man nichts. Da kann man nur den Widerspruch in Kopie und den Postbeleg der Einschreibesendung vorlegen. Das ging bisher bequem per Post, oder persönlich bei der Stadtkasse abgeben, oder sogar per Email, wenn alles nötige vorhanden ist.


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Wenn ich dich richtig verstehe dann heißt es abwarten und der Vollstreckung widersprechen, sobald die dann von der Vollstreckungsbehörde kommt?

Person A hat die Briefe nie mit Einschreiben versendet, sondern immer als normalen Brief und als Fax zusätzlich.
Vom Fax gibt es natürlich die elektronische Bestätigung das es angekommen ist.


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sorry, Du verstehst Roggi nicht richtig... er sagt ausdrücklich nicht - und hier wird überall davon abgeraten, solange es geht -, dass man die Vollstreckung abwarten und dann widersprechen solle. Nein! Bloß nicht! Das wird ein Spießrutenlauf mit kürzesten Zeitfristen (nach Tagen), und bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Vollstrecker - sich völlig im Recht fühlend - stur wie... wie ein überladener Lkw Person A überfahren werden. Person A würde am Ende vermutlich Recht bekommen, aber mit Verletzungen.

Hat Person A einen Widerspruchsbescheid bekommen? Dem Vernehmen nach anscheinend Nein. Dann liegt der von Roggi beschriebene Fall vor, dass der Widerspruch von Person A noch unbearbeitet anhängig ist. Person A ist im Verwaltungsvorverfahren, und erfahrungsgemäß wird nicht in ein Verwaltungsvorverfahren hinein vollstreckt (man kann sich hier im Forum zum Stichwort "Bumerang" belesen).

Ich würde direkt an den Intendanten mit Kopie an den Beitragsservice schreiben, dass der Widerspruch noch nicht beschieden wurde und die Angelegenheit von Person A sich also noch im Verwaltungsvorverfahren befindet. Am besten fügt Person A ihren Widerspruch in Kopie noch bei.

Das ist natürlich alles fiktiv und schon deshalb keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2024, 23:50 von Bürger«

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Danke. Fiktiv natürlich alles.

Fiktiv hat Person A einen Widerspruchsbescheid bekommen. In diesem wurden einige Sachen aufgehoben aber eine gewisse Summe wird immer noch gefordert. Hier wurde wieder widersprochen und erklärt, warum deren Forderung nicht rechtens ist. Denn der Betrag wurde bereits von einer anderen Beitragsnummer bezahlt. Hier wurden alle Informationen genannt (Beitragsnummer, Anschriften usw.)

Auf das Widerspruchsschreiben zum Widerspruchsbescheid kam bis jetzt keine Antwort, sondern die Mahnung zur Zwangsvollstreckung. Auf dem Widerspruchsbescheid stand, dass man innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Erhalt Klage einreichen kann beim Verwaltungsgericht. Das hat Person A nicht getan, weil sie davon ausgegangen ist, dass die Rundfunkanstalt auf einen Widerspruch reagieren wird, anstatt diesen einfach zu ignorieren. Da die Frist abgelaufen ist, kann Person A wohl jetzt keine Klage mehr einreichen beim zuständigen Verwaltungsgericht - oder sollte Person A das doch tun?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2024, 23:51 von Bürger«

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Fiktiv hat Person A einen Widerspruchsbescheid bekommen. In diesem wurden einige Sachen aufgehoben aber eine gewisse Summe wird immer noch gefordert. Hier wurde wieder widersprochen und erklärt warum deren Forderung nicht rechtens ist. Den der Betrag wurde bereits von einer anderen Beitragsnummer bezahlt. Hier wurden alle Informationen genannt (Beitragsnummer, Anschriften usw.)

Einem Widerspruchbescheid kann man nicht widersprechen. Man kann ihn im Normalfall nur noch mit einer Klage anfechten. Das steht auch so im Rechtsbehelf.
Wenn der Betrag bereits von einer anderen Beitragsnummer bezahlt wurde, wäre ein Schreiben direkt an die LRA, die ja letztlich die Vollstreckung auslöst, schon sehr hilfreich. Hier ist aber die Schwarmintelligenz des Forums gefragt, wie zu reagieren ist, um den sonst von der Maschine ausgelösten Automatismus der Vollstreckung zu verhindern. Man muss nicht für eine Wohnung zweimal bezahlen, auch nicht nach negativem Widerspruchsbescheid. Aber hier fängt nun eben der Spießrutenlauf an...

Eine Hintertür könnte noch sein, dass die Klagefrist nicht unbedingt die üblichen vier Wochen beträgt, sondern länger (1 Jahr), aber dazu müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen (bitte Forumssuche bemühen, Stichwort "Klagefrist").


Auf das Widerspruchsschreiben zum Widerspruchsbescheid kam bis jetzt keine Antwort, sondern die Mahnung zur Zwangsvollstreckung.
Maschine läuft.

Die Mahnung enthält keinen Rechtsbehelf.

Man könnte aber auf die Mahnung sehr gut mit einem Schreiben reagieren mit dem Inhalt, dass Beiträge gemahnt werden, die schon entrichtet wurden. Bitte spätestens jetzt an die Intendantin direkt schreiben mit unkommentierter Kopie an den Beitragsservice. Sonst wird das nie was.

Auf dem Widerspruchsbescheid stand, dass man innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Erhalt Klage einreichen kann beim Verwaltungsgericht. Das hat Person A nicht getan, weil sie davon ausgegangen ist, dass die Rundfunkanstalt auf einen Widerspruch reagieren wird, anstatt diesen einfach zu ignorieren.
Vielleicht kommt von der Schwarmintelligenz noch was. Ich habe keine Ahnung, nicht einmal fiktiv.

Da die Frist abgelaufen ist, kann Person A wohl jetzt keine Klage mehr einreichen beim zuständigen Verwaltungsgericht - oder sollte Person A das doch tun?
Probieren. Vermutlich wird die Klage gleich als unzulässig verworfen werden... *shrug*
Was sagt die Schwarmintelligenz?

Ein sehr fiktives Spielchen, das hier alles.


Edit "Bürger": Wenn der "Widerspruchsbescheid" nicht förmlich zugestellt wurde, könnte mglw. eine Klagefrist noch gar nicht zu laufen begonnen haben.
Wichtig erscheinen hier jedoch insbesondere auch die relativierenden Hinweise u.a. unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.msg124103.html#msg124103


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Hier überschneiden sich die Antworten um wenige Sekunden, aber trotzdem poste ich es:

Auf einen Widerspruchsbescheid kann nur gemäß der enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung reagiert werden, das ist in diesem Fall kein weiterer Widerspruch, sondern Klage am VG. Die Frist ist abgelaufen und unanfechtbar, gegen die Forderung kann kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Es kann jedoch versucht werden, gegen die Vollstreckung anzugehen, falls Formfehler vorhanden sind. Eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung z.B.  verlängert die Frist zum Klagen auf ein Jahr. Also Formfehler suchen und im Forum nach "Vollstreckung abwehren" suchen. Dass die Bescheide bei Person A angekommen sind, kannst A jedoch nicht mehr bestreiten, wird es doch auch oft vorgeschlagen.
Falls ein weiterer Festsetzungsbescheid zwischenzeitlich erlassen wurde, kann wieder ein Widerspruch erhoben werden, mit einigen weiteren, neuen Argumenten (die alten Argumente wurden ja schon beschieden). Das nennen wir Bumerangeffekt, im Forum gut beschrieben.


Edit "Bürger": Wenn der "Widerspruchsbescheid" nicht förmlich zugestellt wurde, könnte mglw. eine Klagefrist noch gar nicht zu laufen begonnen haben.
Wichtig erscheinen hier jedoch insbesondere auch die relativierenden Hinweise u.a. unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.msg124103.html#msg124103


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Vielen Dank.

Leider muss dann fiktiv gesprochen Person A sich ergeben. Das ganze geht jetzt seit über 4 Jahren (siehe ersten Beitrag). Die Geschichte sollte so langsam abgeschlossen werden. Person A hat es sprichwörtlich wohl verkackt, da wegen Unwissenheit ein Fehler begangen worden ist im gesamten Prozess.

Realistisch betrachtet wird Person A jetzt ein letztes Mal versuchen, diese Angelegenheit mit Schreiben an den Intendanten, Beitragsservice und die Rundfunkanstalt zu klären, aber falls keine positive Antwort bis zur Frist kommt, dann wird Person A die "Schulden" einfach begleichen und das ganze als Lehrgeld betrachten.

So langsam wird man wirklich mürbe, gestresst und kann das ganze einfach nicht mehr durchziehen. Das überhaupt so etwas möglich ist und man als einfacher Bürger so drangsaliert wird...


Edit "Bürger": Unabhängig von bzw. parallel zu Rechtsmitteln, sollte intensivst vom Beschwerderecht Gebrauch gemacht werden...
BESCHWERDE an LRA + VERWEISUNG an Aufsicht + ANFRAGE AZ+Sachstand LRA/LT/StK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37733.0
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0


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G
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Ein Widerspruchsbescheid muss zugestellt werden. Das heißt, nicht mit normaler Post versendet werden sondern zugestellt, mit Zustellungsurkunde oder durch Gerichtsvollzieher etc. Wenn der Bescheid nicht zugestellt sondern nur mit einfachem Brief versendet wurde, kann dies zur Folge haben, dass sich die Klagefrist verlängert***. In der Regel stellt der Zwangsbezahlfunk nicht zu und riskiert die Verlängerung der Klagefrist. Auf jeden Fall muß der Sender den Zugang im Bestreitensfalle nachweisen, was er nicht kann. Wenn man einen fiktiven Zugangszeitpunkt behauptet, beginnt wahrscheinlich dann die Klagefrist.

Hier im Forum noch weitere Ausführungen hierzu:
Widerspruchsbescheid: Fehlerhafte Zustellung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13628.msg217216.html#msg217216


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Wichtig erscheinen hier jedoch insbesondere auch die relativierenden Hinweise u.a. unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
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  • Beiträge: 1.573
Der richtige Moment, der mürbe gemachten (nichts anderes wollen die LRA) Person A wieder aufzuhelfen.

Die Doppeltbezahlung ist ein sehr starkes Argument. Das zumindest kann man sehr gut anbringen.

Edit: Sehe gerade aus dem jetzt vorigen Posting... Wenn der Widerspruchsbescheid nicht förmlich zugestellt wurde, verlängert sich in der Tat die Klagefrist auf ein Jahr***. Fragt sich, wie man das anbringt? vermutlich muss man in der Klage als erstes schreiben, dass die Klagefrist eingehalten wurde, weil der Bescheid nicht "zugestellt" (so der juristische Ausdruck), sondern mit einfacher Post versandt wurde. Hierzu gibt es zahlreichste Forumsbeiträge. Wenn es nur ein einfacher weißer/grauer Umschlag war, hat die LRA (der BS) nichts in der Hand: in ihrem Postausgangsbuch steht dann nichts drin. Lügen dürfen sie nicht. - Die Bekanntgabe des Widerspruchsbescheid ist leider gesichert nachgewiesen, weil Person A ihm "noch einmal" widersprochen hat. Person A kann nur noch aus der Formalie der nicht erfolgten Zustellung einen Vorteil ziehen. Bitte die Forumsbeiträge zu diesem Thema studieren.


Im übrigen ist das eigentlich doch nur ein Spiel. Um wieviel Geld geht es doch nur?

Mein Nachbar steht mit fiktiven 500 Euro dabei plus jetzt zweimal realen Klagekosten - über deutlich mehr als vier Jahre gestreckt. Der braucht dieses ganze Geld nicht und spielt den Sch...rott mit den LRA und der Verwaltungsgerichtsbarkeit einfach weiter und hat sein Ziel, so richtig viel Kosten zu verursachen, längst übererfüllt und will es weiterhin übererfüllen. Was man für Arbeitskräfte binden kann! Wahnsinn.

Ich und der Nachbar haben unfassbar viel gelernt, waren in so einem antiken Gerichtsgebäude inmitten muffig riechender Akten, wo andere ihre 40 Stunden absitzen müssen (  :-[ ),  oder im Gerichtssaal als Zuschauer, um zu sehen, dass eine Gerichtsverhandlung zum Rundfunkbeitrag pureste Zeitverschwendung ist und schon deswegen verboten gehören sollte (Gewinn war allerdings die Bekanntschaft mit anderen illustren Gestalten). Viel gelernt für andere - ernsthaftere - Rechtssachen und überhaupt fürs Leben.

Also. Weitermachen.  :D  Also fiktiv...


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