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Autor Thema: Erfahrungsbericht zur unbegründeten Forderung von 2014-2019  (Gelesen 11239 mal)

P
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Exakt. Es gab nur Festsetzungsbescheide, denen allen widersprochen wurde mit Begründung und "Beweisen".

Die Akteneinsicht kam postalisch und beinhaltete alle Schreiben von und zur GEZ/Rundfunkanstalt von über 10 Jahren und zusätzlich "interne Dokumente" wie z.B. die Formulare die genutzt werden um beim Einwohnermeldeamt eine Anschrift einer Person mittels Namen und Geburtsdatum abzufragen, die Antwort des Einwohnermeldeamtes, interne Notizen z.B., wenn man bei denen anruft. Dann sieht man was die Person im System notiert hat "...Beitragszahler berichtet...". Man sieht Auszüge aus den automatisierten elektronischen Übermittlungen der Einwohnermeldeämter bzw. halt den Verlauf bei denen im System falls man umzieht.

Ob meine Akteneinsicht nun vollständig ist, ob Sachen ausgelassen worden sind oder ob dies hätte anders ablaufen müssen (zu denen ins Büro z.B.) weiß ich nicht.

Ich würde sagen, solange man ordentlich alle Schreiben von und zu denen inklusive "wichtige" Dokumente wie eine Anmeldung beim Bürgeramt aufhebt, kann man sich die Akteneinsicht sparen - außer man möchte denen extra Arbeit bescheren.***


***Edit "Bürger": Dem wird entgegengehalten, dass man ohne Akteneinsicht nie weiß, was denn nun wirklich dort drin ist - oder eben auch nicht, d.h. was mglw. enthalten ist, aber nicht empfangen wurde oder auch was vom Betroffenen versendet aber mglw. dort keinen Eingang gefunden hat usw. - siehe u.a. unter
allgem. Hinweise/ Erfahrungen Schriftverkehr/ FAX mit LRA/BS + eigene Akten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35882.0
Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0
Im Übrigen scheinen Person A wohl insbesondere nur nicht verifizierte "Papier-Reproduktionen" der im personen-bezogenen "elektronischen Datenverarbeitungssystem gespeicherten Dokumente" vorgelegt worden zu sein, nicht jedoch die - eigentlich relevante - raumeinheiten-bezogene vollständige Original-Akte zur in den "Festsetzungsbescheiden" unter "Kontoauszug" ausgewiesenen "Raumeinheit", welche i.d.R. bezeichnet ist mit "Straße Nr., PLZ Ort". Das ist aber ein gewaltiger Unterschied ;)
Denn nur mit der raumeinheiten-bezogenen vollständigen Original-Akte zur in den "Festsetzungsbescheiden" unter "Kontoauszug" ausgewiesenen "Raumeinheit" kann geprüft bzw. belegt werden, dass für die gleiche Raumeinheit bereits für Person A wirkende Zahlungen - von wem auch immer - geleistet wurden. Dass genau diese "Raumeinheiten-Akte" quasi "geheimgehalten" wird, vertuscht ein strukturelles Erhebungs- und Vollzugsdefizit bzw. eine strukturell angelegte Mehrfachbebeitragung und somit wohl Gebührenüberhebung. Das alles wäre aber bitte nicht hier zu vertiefen, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Danke ;)


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Also, wenn in all den Jahren nie ein Widerspruchsbescheid gekommen ist, dann steckt die Rundfunkanstalt im Verwaltungsvorverfahren multipel fest und kann nichts anderes machen (auch nicht vollstrecken), als... genau: mal wenigstens 1 Widerspruchsbescheid erlassen. Sonst geht es auch für sie nicht weiter.

Pfff, dann sollen Rundfunkanstalt (und Beitragsservice) in ihrem Saft noch jahrelang weiterschmoren. Scheinbar wollen die das Geld nicht.

*shrug*

Man könnte natürlich Untätigkeitsklage erheben und damit Rundfunkhunde wecken. Vielleicht ziehen sie dann aber den Schwanz schnell wieder ein, da es für sie nichts zu beißen gäbe.

Im übrigen ist der genauen Analyse von Bürger zuzustimmen. Es riecht tatsächlich danach, dass die Akte nie vollständig zur Einsicht vorlag.

Die Sachlage ist durchaus ungewöhnlich. Also mal was Neues.

Keine Rechtsberatung.


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@puma: Ist die Akte paginiert?  Sind Seitenzahlen drauf? Das kann zumindest ein Indiz für eine Vollständigkeit sein. Auf jeden Fall wird damit behauptet, eine vollständige Akte vorgelegt zu haben...


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@Bürger: Mittlerweile bereue ich es diesen Thread so genannt zu haben. Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass ein separater Thread mit entsprechendem Titel besser ist, aber jetzt das zu tun wäre doch zu fragmentiert, da man dann zwischen beiden hin und her springen würde. Ich kann jedoch gerne einen weiteren Thread aufmachen und das bis jetzt geschehene dort zusammenfassen und alle können darüber diskutieren. Ich nehme an die Umbenennung dieses Threads ist keine Möglichkeit?

@ope23: Was ist ein Verwaltungsvorverfahren? Wenn ich jedoch deine und die Nachrichten anderer lese dann sollte Person A hypothetisch gesehen wohl antworten und nach "detaillierterer" Akteneinsicht verlangen.

@seppl: Nein. Der Großteil der "Akte" sind vergangene Briefe und die "internen" Dokumente haben zwar gewisse Identifikationsnummern und weitere Zahlen, die sind aber für externe komplett unlogisch. Die einzige Logik die sich finden lässt ist das die Dokumente chronologisch sind.

Person A wird nun hypothetisch nach raumbezogenen Akteneinsicht fragen und sich dabei speziell auf die Akten für die Wohnungen/Adressen aus den Festsetzungsbescheiden beziehen für den Zeitraum für den Gebühren verlangt werden und das Wort Gebührenüberhebung außerdem erwähnen.


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Zitat
@seppl: Nein. Der Großteil der "Akte" sind vergangene Briefe und die "internen" Dokumente haben zwar gewisse Identifikationsnummern und weitere Zahlen, die sind aber für externe komplett unlogisch. Die einzige Logik die sich finden lässt ist das die Dokumente chronologisch sind.

...dann ist das keine Akte, sondern eine Loseblattsammlung. Bei paginierten Akten können zwar auch einzelne Seiten herausgenommen werden, aber mit dem Ersatz einer Aktennotiz, warum und wann. Unpaginiert können ganze Vorgangsstränge, die im Nachhinein unangenehm werden könnten, verschwinden.

@Bürger und auch ich wissen aus einigen Fällen, dass die Paginierung erst hinterher, beim Ausdruck, eingesetzt wird. Das ist aber keine Aktenführung. Ich würde da nachhaken, denn in meiner Akte waren zu Anfang noch Sachen drin, die mit Stasi-Methoden verglichen werden könnten. z.B. E-Mail Kommunikationen über mich zwischen Beitragsservice und Vollstreckungsstelle, in der auch mal flapsig über mich gesprochen wurde... inzwischen ist meine Akte dünner geworden, aber wo nun die Seiten verblieben sind, weiss ich nicht.

Die fehlende korrekte Aktenführung ist ein Angriffspunkt vor Gericht! Eine Aktenführung muss für Unbeteiligte (z.B. Richter, die über etwas entscheiden sollen) eindeutig geführt werden.


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@seppl, vielen Dank. Das ist ziemlich interessant, was dort hinter den Türen so passiert.

So langsam wird Person A müde. Das ist schon sehr nervig und zermürbend vor allem, weil das jetzt nach mehr als 3 Jahren wieder auftaucht. Man hat das nach 3 Jahren Stille bereits alles verdrängt. Die Summen, die gefordert werden, bewegen sich in einem Bereich den Person A stemmen könnte nur um dieses Thema endgültig hinter sich zu lassen. Mal schauen, ob nach dem Schreiben jetzt noch etwas passiert.
Nebenbei ist zu erwähnen, das auf dem Schreiben eine konkrete Adresse mit Sachbearbeiter inklusive Telefonnummer genannt wird.

Ich halte euch auf dem laufenden.


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Die fehlende korrekte Aktenführung ist ein Angriffspunkt vor Gericht! Eine Aktenführung muss für Unbeteiligte (z.B. Richter, die über etwas entscheiden sollen) eindeutig geführt werden.
Moin, wie greift man das hypothetisch vor Gericht an?
Person A hat Einsicht in die elektronischen Akten, für Ihre 3 Klagen bekommen und steht auf dem Schlauch...


Edit "Bürger": Bitte hier im Thread keine Vertiefung zu dieser vom hiesigen Kern-Thema abschweifenden, eigenständigen Frage der (untauglichen) "Aktenführung" und "wirksamen Geltendmachung vor Gericht".
Beitrag muss moderiert/ ausgegliedert werden. Bitte etwas Geduld. Danke. Siehe dazu u.a. auch nochmals
allgem. Hinweise/ Erfahrungen Schriftverkehr/ FAX mit LRA/BS + eigene Akten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35882.0
Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0
und zur "Paginierung" siehe u.a. auch Erwähnungen unter
Untätigkeitsklage Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld VG Hamburg 19 K 1668/19
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30834.msg197380.html#msg197380
Im Übrigen wurde sinngemäß die gleiche Frage ja bereits gestellt unter
Antrag auf Akteneinsicht gemäß (L)VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36931.msg224234.html#msg224234


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Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein. (Jiddu Krishnamurti)

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Hallo zusammen,

schneller als gedacht geht die Geschichte weiter. Person A erhielt nun vom Beitragsservice einen vierseitigen Widerspruchsbescheid. In diesem wird zugegeben das der erste Bescheid falsch war und dieser wird fallen gelassen. Der zweite ist ebenfalls zum Teil und wird "umgedeutet" und der Zeitraum auf den er sich bezieht wird verringert. Nun soll Person A "nur" noch für 2 Jahre seinen Beitrag entrichten. In diesen 2 Jahren war Person A jedoch wohnhaft in einer Wohnung, die ihm der Arbeitgeber überlassen hat aber angeblich ist unter der genannten Beitragsnummer eine Betriebsstätte gemeldet und daher muss Person A trotzdem den Beitrag entrichten.

Das macht für Person A keinen Sinn, da die Wohnung überlassen worden ist mit einer Wohnungsgeberbestätigung. Natürlich wurde die entsprechende Wohnungsgeberbestätigung ebenfalls an den Beitragsservice geschickt, und das vor Jahren schon (vor über 3 Jahren).

Auf die Forderung einer ordentlich Akteneinsicht wird natürlich nicht eingegangen und auch auf die weiteren Anmerkungen wie z.B. eine Mehrfachbebeitragung wird ebenfalls ignoriert.

Das aktuelle Schreiben ist quasi ein neuer Widerspruchsbescheid für ca. die Hälfte der ursprünglichen Summe. Person A wird dies widersprechen mit dem Hinweis das eben der Arbeitgeber die Wohnung bezahlt hat. Ob das nun eine Betriebsstätte ist oder nicht ist ja total egal.


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Im Fall, das sei ein Widerspruchsbescheid mit einer Angabe zu weiteren rechtlichen Möglichkeiten, so ist zu prüfen ob diese Angabe richtig ist. Gegebenenfalls könnte es sein, dass weitere Einwände in einem nicht genau geregelten Verfahren vor Gericht eingebracht werden sollen.


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Im Fall, das sei ein Widerspruchsbescheid mit einer Angabe zu weiteren rechtlichen Möglichkeiten, so ist zu prüfen ob diese Angabe richtig ist. Gegebenenfalls könnte es sein, dass weitere Einwände in einem nicht genau geregelten Verfahren vor Gericht eingebracht werden sollen.
So ist es. Am Ende wird auf die Möglichkeit, eine Klage einzureichen, hingewiesen. Vor Gericht wird Person A definitiv nicht ziehen, da dann Kosten, Aufwand und Stress deutlich höher sind als die Forderung. Leider sehr schade aber irgendwann ist man auch Müde.


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Auf die Forderung einer ordentlich Akteneinsicht wird natürlich nicht eingegangen
Was ist denn eine "ordentliche" Akteneinsicht? Wir hatten das Thema der "Loseblattsammlung" ja schon.
Ich habe die Akten bei allen meinen drei Klagen - allerdings jedesmal nach wiederholter nachdrücklicher Aufforderung - per Post vom NDR ausgedruckt zugesendet bekommen.
Die Akteneinsicht ist Grundlage des Rechts auf ein faires Verfahren gem. Art. 6 EMRK und ist bei anstehender Klage in den VwGO's der Länder in §100 festgelegt. Ist keine Klage eingelegt worden, dürfte  § 29 VwVfG bzw. § 8 EGovG bei elektronischer Aktenführung greifen. Es liegt dann einfach ein Verwaltungsverfahren vor.
https://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht_(Deutschland)#Rechtsgrundlagen


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Zitat
Was ist denn eine "ordentliche" Akteneinsicht?
Das was hier besprochen wurde: eben keine Loseblattsammlung und auch die Akten bezogen auf die betroffenen Wohneinheiten der unterschiedlichen Beitragsnummern.


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Guten TagX,

ist denn so eine Art Tabelle (Historie) bei den zugestellten "Dokumenten" bei?

Thema: GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722

In der Spalte BK steht der Anfangsbuchstabe G für GEZ, L für Landesrundfunkanstalt. Weitere Erläuterungen der Abkürzungen finden sich im Thread. Die VGNR wird vom Scanner erzeugt und ist die Nummer der Image(Bild)-Datei. Das Image hat meistens einen Rahmen, die Nummer steht oben; pro Image, also pro Seite, werden verschiedene Nummern vergeben, bei mehreren Images, also z.B. mehrseitiger Widerspruch wird die erste vergebene Nummer bei der weiteren Datenverarbeitung bezeichnet und dann in der Historie als "Grundvorgang" verwendet.

Zu den sog. "Behördenakten":
ich ... piep, piep, piep ... zensiert ... auf die "Behördenakte". Es ist schon nicht klar wer diese "Behördenakte" "erstellt" bzw, "nachbearbeitet".

Grundlage für die "Erforschung des Lebenssachverhaltes" der rechtswidrigen Meldedatenverarbeitung sollte grundsätzlich die elektronisch geführte "Teilnehmerakte zum Beitragskonto" beim Zentralen Beitragsservice und die Historie sein.

Nur wer seine komplette elektronische "Teilnehmerakte"  und die Historie kennt, weiß später was die "Behörde" weglässt.
"Behörde" ist in diesem Fall der dezentrale Beitragsservice, z.B. für Bremen und den NDR (es gibt keinen Beitragsservice Radio Bremen) der NDR-Beitragsservice entweder in Hamburg oder Rostock.
"Behörde" kann auch das Justitiariat der Landesrundfunkanstalt sein, die dann die "Behördenakte" "endbearbeitet". Grundlage dieser "Behördenakten" bildet die "Teilnehmerakte", da LS (Landesrundfunkanstalt; schriftlich) durch GV 541 die "TN-Akte" beim Zentralen Beitragsservice anfordert.

Zum Recht auf "Akteneinsicht":
Wir haben 2023. Da müsste ja nun jedem klar sein, dass die Daten beim Zentralen Beitragsservice größtenteils vollautomatisch verarbeitet werden. Wir leben jetzt auch im Zeitalter der DSGVO und deshalb:

Thema: Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34005.msg206787.html#msg206787

EuGH PRESSEMITTEILUNG Nr. 71/23
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-05/cp230071de.pdf
Zitat
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF
DSGVO: Das Recht, eine „Kopie“ der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgefolgt wird[/b
]
Dieses Recht impliziert das Recht, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten
oder auch von Auszügen aus Datenbanken, die diese Daten enthalten, zu erlangen, wenn dies unerlässlich ist,
um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch die DSGVO verliehenen Rechte zu
ermöglichen


Rechtsprechung EuGH, 04.05.2023 - C-487/21   
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-487/21

Komplette Datenkopie der Teilnehmerakte, einschließlich Historie verlangen!

Die Entscheidungen der Maschine in Köln (GIM) wurden durch das Projekt DV2005 "implementiert". Im Rahmen des Projektes DV2005 machte die "GEZ" eine Reise zu IBM in die USA und Japan. Ein GEZ-Manager ist wohl auch zu Bordellbesuchen, Formel-1-Rennen, Fußballbundesligaspielen und Edelrestaurantbesuchen in NRW eingeladen worden.
So ist das bei ARD, ZDF und Co. vor dem Skandal ist nach dem Skandal und manchmal auch umgekehrt!

Rechnungsprüfer und EU-Kommission haben GEZ im Visier
https://www.heise.de/news/Rechnungspruefer-und-EU-Kommission-haben-GEZ-im-Visier-154467.html
 
Die GEZ hatte seit Übernahme der "Bearbeitung" von der Bundespost von Anfang an das Ziel, personenbezogene Daten massenhaft vollautomatisch zu verarbeiten. Der wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag wurde auch nicht wegen der Beitragsgerechtigkeit sondern zur "Reaktivierung ruhender Teilnehmerkonten" eingeführt. ARD, ZDF und Co. waren nämlich "not amused" darüber, dass die Bevölkerung ins Lager der Nichtgeräteinhaber wechselte! Und so schielte die GEZ (Dr. Eicher SWR JustiZar a.D., der Vater des UnfuXbeitrages und der UnfuX-Rasterfahndung) auf die Meldedaten!

Rechtsprechung VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 1 S 310/94
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=15.11.1994&Aktenzeichen=1%20S%20310/94

Übermittlung von Meldedaten an eine Rundfunkanstalt zwecks Feststellung der Rundfunkgebührenpflichtigen/Anmeldepflichtigen zur Vorbereitung des Rundfunkgebühreneinzugs

Jetzt haben wir den Rundfunkbeitrag und es besteht die Vermutung der "Wohnungsinhaberschaft" durch die Speicherung unserer personenbezogenen Daten in den Meldedatenbanken.

Im vorliegenden Lebensachverhalt bedurfte es keiner Anmeldung, da ja für die fraglichen Wohnungen bereits ein Beitragskonto geführt wurde und wohl auch keines dieser Konten im Rückstand war. Wie so oft können wir also feststellen, dass die vollautomatische Meldedatenverarbeitung und Direktanmeldung überwiegend Personen betrifft, die kein Teilnehmerkonto haben und ihrer Anzeigepflicht nach dem RBStV nicht nachgekommen brauchen, weil für die Wohnung bereits GEZahlt wird!

Empört ruft daher eine fikitive Person N.I.E.D.E.R. M.I.T. D.E.R. G.E.Z aus:

Zitat

Sagen Sie mal, woraus leiten Sie eigentlich Ihre rechtliche Befugnis ab, meine personenbezogenen Meldedaten über Jahre hinweg zu verarbeiten, obwohl hierfür kein rechtlicher Grund vorlag!?! Ich darf Sie daran erinnern, dass der erst einmalige bundesweite Meldedatenabgleich § 14 Abs. 9 alt RBStV, dann der zweimalige bundesweite Meldedatenabgleich § 14 Abs. 9a alt RBStV und jetzige sich alle 4 Jahre wiederholende bundesweite Meldedatenabgleich § 11 Abs. 5 RBStV zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes dienen! Ich darf Sie ferner daran erinnern, dass die jeweiligen Sätze 2 der Rechtsvorschriften §§ 14 Abs. 9 alt und § 11 Abs. 5 RBStV lauten:
Hat die zuständige Landesrundfunkanstalt nach dem Abgleich für eine Wohnung einen Beitragsschuldner festgestellt, hat sie die Daten der übrigen dort wohnenden Personen unverzüglich zu löschen, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist.

Wie kann es da sein, dass Sie mir für das vergangene Jahrzehnt "Festsetzungsbescheide" zusandten, obwohl für die fraglichen Wohnungen bereits Rundfunkbeiträge entrichtet wurden? Wollen Sie mir allen Ernstes erklären, dass Sie - nachdem Ihnen bundesweit drei Mal der nahezu gesamte Meldedatenbestand übermittelt wurde - noch "Wohnungsinhaber 2013" suchen? Zum 01.01.2013 wurde der wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag im privaten Bereich eingeführt. 2023 kennen Sie immer noch nicht den beitragspflichtigen Wohnungsbestand? Wie kann das sein?
Mit jedem bundesweiten Meldedatenabgleich haben Sie doch Kenntnis vom bundesweiten Wohnungsbestand erlangt. Dass von Ihnen betriebene vollautomatische Verfahren ist wohl überhaupt nicht in der Lage die Wohnungen den gemeldeten Personen zuzuordnen. Offensichtlich stützt sich Ihr vollautomatischer Programmablauf einzig und alleine auf die Annahme ein Meldedatensatz eine Wohnung! Damit können Sie gar keine sachgerechte Entscheidung zu treffen, da Ihre Datengrundlage völlig unzureichend ist.
 
Kann es sein, dass die Ursache für dieses RBStV-Datenverarbeitungs-Debakel in Ihrem eigentlichen "Kerngeschäft Fernsehen" liegt und Sie daher mit der "behördlichen personenbezogenen Massendatenverarbeitung" völlig überfordert sind? Rechtlich betrachtet sieht Ihre RBStV-Datenverarbeitung echt alt aus, so wie Ihre gleichnamige Fernsehserie "Der Alte". Der gute Mann wusste damals nicht wo die Reise bei der Datenverarbeitung (Einführung DSGVO in der gesamten EU) hingeht, das scheint bei Ihnen auch der Fall zu sein!

Ich darf Sie ferner an § 7 Abs. 4 RBStV erinnern, wonach für die Verjährung von Beitragsforderungen die Vorschriften über die regelmäßige Verjährung des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten. Dementsprechend ist die Speicherfrist für Daten nach § 11 Abs. 5 Satz 3 RBStV
(Im Übrigen darf sie die Daten zur Feststellung eines Beitragsschuldners für eine Wohnung nutzen, für die bislang kein Beitragsschuldner festgestellt wurde)
auf 3 Jahre begrenzt, vorausgesetzt es wurde für entsprechende Wohnungen kein Rundfunkbeitrag geleistet, was in meinen Lebenssachverhalt und in vielen anderen nicht zutrifft.

Wir leben hier auch nicht mehr im Zeitalter "des Oberinspektors Derricks" sondern im Zeitalter der DSGVO.
Sie haben im Hier und Jetzt Art. 22 DSGVO zu beachten, wonach wir alle das Recht haben nicht ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die uns gegenüber eine rechtliche Wirkung entfaltet oder in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Ohne jeden Zweifel liegt hier eine Ausschließlichkeit vor, da Ihre Festsetzungsbescheide sofort vollstreckbar sind und Sie bislang das fragliche personenbezogene (und nicht wohnungsbezogene) Beitragskonto gar nicht löschen konnten!
Die Ausschließlichkeit begründet sich auch darauf, dass Sie offensichtlich § 8 (Anzeigepflicht) RBStV falsch anwenden und die Anmeldung "durch vollautomatische Entscheidung vom IBM-Mainframe in Köln" vorgenommen wird.

Vermutlich wundert sich GIM im IBM-Mainframe daher auch bei jedem bundesweiten Meldedatenabgleich über die zig. Millionen "Anzeigen" und denkt sich: "die Bevölkerung ist bekloppt! Jetzt zeigen schon wieder Millionen ihre Wohnung an, obwohl ja schon ein Konto vorhanden ist!"
 
In der Realität und nicht in der ARD-ZDF-GIM-MatriX gilt: liegt keine Anmeldung einer natürlichen Person vor bedeutet dies auch, dass bereits eine andere Person der Anzeigepflicht nach § 8 RBStV nachgekommen ist und die Rundfunkbeiträge zahlt. Sie können doch nicht bei jedem bundesweiten Meldedatenabgleich die Bevölkerung unter "Generalverdacht" stellen und dann vollautomatisch hundertausende "neue Beitragskonten" generieren!
Bei der Gelegenheit können Sie mir gleich erläutern, woraus Sie Ihre rechtliche Befugnis ableiten mich zur "Zahlung von Rundfunkbeiträgen" vollautomatisch anzumelden (Direktanmeldung).
Wie Sie wissen gilt § 10 a RBStV nur für "rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide".
Die ohne meine Zustimmung vorgenommene vollautomatische Anmeldung und vollautomatische Fortführung des Beitragskontos - unter Missachtung der Löschungspflicht - haben keine Verwaltungsaktqualität. Damit ist § 10 a RBStV nicht anwendbar und Sie verletzen Art. 22 Abs. 1 DSGVO!

Zusammenfassend nochmal im KlarteXt: für die Wohnungen wurde bzw. wird Rundfunkbeitrag geleistet!
Deshalb war ich auch nicht Anmeldepflichtig!

Sie haben somit in erheblichen Umfang meine Recht aus Art. 22 Abs. 1 DSGVO verletzt, sodass ich vorsorglich gem. § 389 BGB aufrechne:
Ihren rechtswidrigen RBStV-Forderungen in Höhe von xxx stelle ich meine berechtigte RBStV-Schadensersatzforderung in Höhe von xxxxxxxxx gegenüber.

Wann darf ich mit dem Eingang Ihrer Zahlung rechnen?   


Einfach für alle: niX GEZahlt und den Spieß umdrehen!

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2023, 18:08 von Profät Di Abolo«

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Icke nochmal!

Rein fiktiv und vorsorglich zur fiktiven nicht beitragspflichtigen Betriebsstätte "erste Monteurswohnung1" und des möglichen fiktiven Rückerstattungsanspruches eines fiktiven Arbeitgebers, der die "erste fiktive Monteurswohnung" vermietete. Verjährung ist auch bei!

Rechtsprechung VG Hamburg, 04.05.2020 - 3 K 1496/18
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=04.05.2020&Aktenzeichen=3%20K%201496/18
Verjährung des Rundfunkbeitrags; Rundfunkbeitragspflicht für vermietete Ferienwohnung; Anspruch auf Verzugszinsen im Rahmen des rundfunkbeitragsrechtlichen Erstattungsanspruchs

Rundfunkgebühren bei Unterkünften, Wohnungen und Zimmern für Monteure und Handwerker
https://www.deutschland-monteurzimmer.de/ratgeber/gez-gema

 :)

1 Begriff Ferienwohnung durch Monteurswohnung ersetzen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2023, 00:03 von Markus KA«

  • Beiträge: 7.391
Rechnungsprüfer und EU-Kommission haben GEZ im Visier
https://www.heise.de/news/Rechnungspruefer-und-EU-Kommission-haben-GEZ-im-Visier-154467.html
Diese Angelegenheit dürfte zu nachstehender EuGH-Entscheidung passen?

Entscheidung nach einer Vorlage durch das Oberlandesgericht Düsseldorf
EuGH C-337/06 - Dt. ÖRR sind öffentliche Auftraggeber
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35532.0

Gleiche Entscheidung, anderer Schwerpunkt:
Entscheidung nach einer Vorlage durch das Oberlandesgericht Düsseldorf
EuGH C-337/06 - Die Rundfunkgebühr ist unionsrechtlich eine echte Steuer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35533.0

Gleiche Entscheidung, anderer Schwerpunkt:
Entscheidung nach einer Vorlage durch das Oberlandesgericht Düsseldorf
EuGH C-337/06 - Begriffe "Gegenleistung" vs. "öffentliche Finanzierung"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36682.0

Weil ÖRR gegen

Zitat
GEWA – Gesellschaft für Gebäudereinigung und Wartung mbH,

Die mündliche Verhandlung in dem Verfahren war lt. Urteilstext im Juni 2007, was wiederum zeitlich zu dem verlinkten Heise-Artikel passt, der auf 09. März 2007 datiert ist.



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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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