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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen April 2017 => Thema gestartet von: René am 02. April 2017, 18:04

Titel: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: René am 02. April 2017, 18:04
Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Quelle: welt.de

(https://www.welt.de/img/wirtschaft/mobile163238068/8871624897-ci23x11-w590/Digitales-Antennenfernsehen-Aus-DVB-T-wird-DVB-T2-2.jpg)
Quelle: welt.de

Zitat
Wer Fernsehen über Antenne empfängt, kann nicht anders, als neue Geräte zu kaufen. Das freut vor allem Hersteller und Fachgeschäfte – während die Berge von Elektronikschrott weiter wachsen. (...)

Staatsmonopolistischer Kapitalismus

Jetzt aber helfen die öffentlich-rechtlichen Sender mit, dies zu untergraben. Hersteller und Fachgeschäfte freuen sich. Letztere richten eigens einen verkaufsoffenen Sonntag ein. Und willst du nicht den technischen Qualitätssprung erkennen, dann zwinge ich dich dazu, lautet das Konzept. Hat da jemand „Staatsmonopolistischer Kapitalismus“ (Stamokap) gerufen, die alte linke Parole? (...)

Weiterlesen:
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article163340685/Zu-Zwangsgebuehren-kommt-jetzt-auch-noch-Zwangs-HD.html
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Wolfman am 02. April 2017, 18:07
Ich glaub ja immer noch, das die sich mit diesem DVB-2 selbst in den Fuß schießen.
Kann aber auch sein, dass ich mich mit der Blödheit eines großen Teils der Bevölkerung getäuscht habe,
und dieses "Angebot," jedes Jahr € 70,-- für den Empfang von Keif-TV zu bezahlen, breitflächig angenommen wird.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: René am 02. April 2017, 18:13
Pro Gerät, wohlgemerkt.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Buntschuh am 02. April 2017, 18:22
Moin,

wie schon mal bemerkt, hier in der Gegend um Düsseldorf sind die Wartefristen für die Installation einer Sat-Anlage bis Ende April.

Genaueres erfahren wir wohl erst wenn die ersten 4 Monate rum sind ....
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: rave am 02. April 2017, 19:15
Der Elektronikschrott könnte ja über die zuständige LRA entsorgt werden.
Eine Person "C" könnte sich vorstellen, eine Person "D" zu kennen, die schon mal was verschickt haben könnte.

Damit kann der Ball zurückgespielt werden.
Außerdem muss die LRA ja doch auch für irgendwas zuständig sein. Da wäre doch hier der perfekte Anknüpfpunkt.

Absender könnte ja der Intendant selbst sein oder ein anderer Funktionär.

Es gab ja immer schon mal interessante Aktionen wie "das letzte Hemd" "die Scheibe Käse" "Ziegen?" etc.

Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: faust am 02. April 2017, 19:27
... Erkenntnis ist halt manchmal ein schmerzhafter Prozess.

Mein Mitleid  >:D mit den "Betroffenen" hält sich in Grenzen.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 02. April 2017, 19:38
Der Elektronikschrott könnte ja über die zuständige LRA entsorgt werden.
Eine Person "C" könnte sich vorstellen, eine Person "D" zu kennen, die schon mal was verschickt haben könnte.

Damit kann der Ball zurückgespielt werden.
Außerdem muss die LRA ja doch auch für irgendwas zuständig sein. Da wäre doch hier der perfekte Anknüpfpunkt.

Absender könnte ja der Intendant selbst sein oder ein anderer Funktionär.

Es gab ja immer schon mal interessante Aktionen wie "das letzte Hemd" "die Scheibe Käse" "Ziegen?" etc.

Person F kennt mehrere Personen, die wenn sie genötigt werden, mit dem Laden zu kommunizieren (z.B. Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid) statt Einschreiben ein günstiges kleines Hermes Paket verschicken -> So haben sie Sendenachweis, Sendeverfolgung und die Möglichkeit mehrere Kilo dazuzupacken...sie verpacken auch besonders sorgfältig, da geht schon mal eine halbe Rolle Packband drauf  >:D
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: pinguin am 02. April 2017, 19:56
Sorry, aber welchen ehrlichen Rundfunknichtkonsument interessiert dieser Mist überhaupt?
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: tokiomotel am 02. April 2017, 20:31
Sofern es tatsächlich so sein sollte, mag es schleichen.
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
So manch eingeschworener Abstinenzler hat rein zufällig die perfekte Internetanbindung und möchte sie nicht missen.
Hightech zuhause und trotzdem zielstrebige Abschottung vom allgegenwärtigen Zwangsrundfunk !
Passt das zusammen ?  Über alles Bescheid wissen wollen, nur das eine bewusst krampfhaft ausblenden ?

Sorry, ich mag hier vieles verstehen und bin schon lange dabei....
Das Dilemma ist und bleibt, dass man nichts beweisen kann.
Allein die Behauptung Nichtnutzer zu sein, führt zu rein gar nichts.
Das Pferd muss anders aufgesattelt werden, ....
oder einfach nur erschossen.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: pinguin am 02. April 2017, 21:47
Hightech zuhause und trotzdem zielstrebige Abschottung vom allgegenwärtigen Zwangsrundfunk !
Passt das zusammen ?  Über alles Bescheid wissen wollen, nur das eine bewusst krampfhaft ausblenden ?
Definiere "Hightech".

Und dann schau in die europäische Definition dessen, was Rundfunk nicht ist;
und schau auch meinetwegen in die nationale Definition dessen, was Rundfunk nicht ist.

Kino bspw. wäre kein Rundfunk.

Ergo, nicht alles, was glitzert, flimmert und co. ist Rundfunk.

Befasst Euch doch mal erst mit den Definitionen des Gesetzgebers.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: cecil am 02. April 2017, 21:52
Der Elektronikschrott könnte ja über die zuständige LRA entsorgt werden.
Eine Person "C" könnte sich vorstellen, eine Person "D" zu kennen, die schon mal was verschickt haben könnte.
...
Damit kann der Ball zurückgespielt werden.
Außerdem muss die LRA ja doch auch für irgendwas zuständig sein. Da wäre doch hier der perfekte Anknüpfpunkt.

Absender könnte ja der Intendant selbst sein oder ein anderer Funktionär...

mir deucht (nicht däucht!), das wär ein guter Beitrag auch hier:

Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.0.html

lieber rave, magst du deinen Beitrag dort verlinken...?
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: drboe am 02. April 2017, 22:01
@Buntschuh: die Investition in eine Sat-Anlage wird sich u. U. nicht amortisieren, da die privaten in wenigen Jahren vermutlich die Übertragung in SD via Satellit beenden werden. Zweimal den Sat-Betreiber löhnen aber nur einmal für die Werbung kassieren ist nicht prickelnd. Spätestens 2022 ist Schluß.

@pinguin: es gibt nicht nur Nichtkonsumenten, die sich gegen den sogn. Rundfunkbeitrag wehren. Ich z. B. habe ein Fernsehgerät, halte den sogn. Beitrag aber für eine Steuer und die Ministerpräsidenten der Länder für nicht berechtigt diese zu beschliessen.

@Wolfman: die DVB-T Ausstrahlung war den privaten Sendern in einigen Gegenden völlig egal. Da wohl maximal 3,5 Mio Haushalte betroffen sind, von denen viele sicher Alternativen haben, ist der Verlust an Reichweite sicher zu verschmerzen. Die Zahl derjenigen, die bereit sind für Werbefernsehen zu bezahlen, gibt den Sendern Hinweise darauf, ob man gefahrlos die SD-Übertragung abschalten kann. Wer bereit ist zu zahlen, sollte sich aber im Klaren darüber sein, dass der derzeit geforderte Betrag sicher nur der Anfang ist und nach und nach steigen wird. Es kann durchaus sein, dass die Taktik dazu führt, das die Zwangszahlungen für den ÖR unter Druck geraten. Wenn man faktisch Pay-TV hat, fragt man sich ja ggf. warum der größte Teil für wenige Sender draufgeht.

Technisch wäre HD auch über das bisherige DVB-T möglich gewesen. Die Gründe für den Wechsel der Plattform sind daher sicher andere, als die behaupteten.

M. Boettcher
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: kai84 am 02. April 2017, 23:47
Ich verstehe die Aufregung um DVB-T2 ehrlich gesagt überhaupt nicht. Wer den schund sehen möchte soll doch einfach bezahlen.

So ein Modell sollte der Staatsrundfunk auch einführen - verschlüsseln und wer es sehen möchte soll doch bezahlen, wer nicht zahlt auch nicht. Sollte doch für den Staatsrundfunk, der nach eigenen Angaben doch ein so "qualitativ hochwertiges" Programm liefert überhaupt kein Problem sein!

Mir ist komplett schleierhaft was die Leute am linearen Fernsehen - sei es privat oder staatlich - überhaupt finden.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: pinguin am 03. April 2017, 00:36
es gibt nicht nur Nichtkonsumenten, die sich gegen den sogn. Rundfunkbeitrag wehren.
Das ist doch ok; ich finde es aber eben nicht ok, wenn von der Mehrheit auf alle geschlossen wird. Schrieb doch schon zu Anfang mal, daß mein audio-visueller Bedarf alleine durch bespielt gekaufte DVD abgedeckt wird; und die sind kraft europäischem Rahmenrecht kein Rundfunk; - (inzwischen ca. 150 Verpackungen mit gesamt ca. 400 DVD mit weit über 1.000 Stunden Laufzeit; 90% BBC-Naturfilme, einige National Geografic dazu; an regulären Spielfilmen hat es nur Jurassic Park und das vollständige H. Potter-Set, Rest sind Opern u.e.a.m); - und werden auch künftig kein Rundfunk sein. Dank Dussman - Kulturkaufhaus in Berlin an der Friedrichstraße - hat es da auch regelmäßig Nachschub; die haben alles, was ich diesbezüglich brauche. (Von der Technik mal abgesehen).
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: drboe am 03. April 2017, 08:29
Das ist doch ok; ich finde es aber eben nicht ok, wenn von der Mehrheit auf alle geschlossen wird.
Richtig! Das über einen Kamm scheren ist offenbar Standard, wenn es um Fernsehen geht. In allen Wohnungen wird geguckt, jeder will ÖR-Sendungen, alle interessieren sich für Fussball usw. Bei der Technik wird auf Panik gemacht. Wobei DVB-T Nutzer ja tatsächlich eine Minderheit darstellen, während in den Medien und insbesondere der Werbung so getan wird, als würde bei praktisch jedem der Bildschim schwarz bleiben. Tatsächlich gibt es mehr als 35 Mio Haushalte, die vom Wechsel auf DVB-T2 gar nicht betroffen sind. Dann die blöden Tipps, z. B. eine Settop-Box. Wie soll man auf modernen Flachbildglotzen eine solche Box stellen?
Ich habe weder eine Sat-Schüssel noch einen Kabelanschluß oder eine Außenantenne. Allerdings kann mein Gerät DVB-T2. Ich denke aber nicht daran den Betreibern dieses angeblichen "Freenet" Geld in den Rachen zu werfen. Und HD, naja; der Inhalt dessen, was da gezeigt wird, ist mit mehr Pixeln ebenso öde wie zuvor.

M. Boettcher

NB: nette Sammlung an DVD
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Karlson am 03. April 2017, 12:30
Ich war vor kurzem bei einer großen Elektronikkette. Den angeblichen Ansturm habe ich nicht sehen können. Auch die ganzen DVB-T2 Receiver (hevc) waren alle noch da. Die verkaufen so gut wie nichts von den Dingern.

Und wer einen Stick für den Rechner hat. Bei dem könnte es reichen einen neuen Treiber herunterzuladen.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Profät Di Abolo am 03. April 2017, 14:08
Guten TagX!

Ahhhh! Zwangs-HD! Markt- und Verbraucher-Verdrängung! Markt-Räume eng machen! Verdrängung in den Kabel-Markt! Gewinneröffnung- und -maximierung! Hervorragende Thing-Tank Strategie!

Zitat
Zur  Förderung  des  Breitbandinternetausbaus  in  den  ländlichen  Regionen  Deutschlands hat die Bundesregierung beschlossen, einen  Teil  der  bisher  für  DVB-T  genutzten Übertragungsfrequenzen   auf   den   Mobilfunk  umzuwidmen. 

https://www.rbb-online.de/unternehmen/presse/presseinformationen/unternehmen/2017/02/dvb-t2-hd-flyer-berlin.file.html/DVB-T2%20HD%20Flyer_RBB-Berlin.pdf

Ich hab´s immer geahnt! Berlin iss nen Dorf!  :)

DVB-T2 HD ist eine Initiative von ARD, den Medienanstalten, Mediengruppe RTL Deutschland, ProSiebenSat.1 Media SE, VPRT und ZDF:

Zitat
Impressum
Projektbüro DVB-T2 HD Deutschland
c/o Bayerische Medien Technik GmbH
Rosenheimer Straße 145e
81671 München

http://www.dvb-t2hd.de/aktuelles

http://www.bmt-online.de/

Zitat
Nachdem bis Ende November erst 100 000 Empfänger für das neue System verkauft wurden, setzen sich inzwischen immer mehr Verbraucher mit dem Thema auseinander. „Das belegen die rasant steigenden Anfragen bei unserem Kundenservice, bei den Website-Zugriffen und auch beim Verkauf der Empfänger, die monatlichen Zuwachsraten liegen hier bei über 50 Prozent“, sagt Kerstin Köder, die beim technischen Dienstleister Media Broadcast für Freenet TV zuständig ist. Ein Grund dafür ist sicherlich die derzeit laufende Anzeigen- und Informationskampagne.

Ahhh! Media Broadcast! Staatliche Privatisierung. Tolles Beispiel:

Zitat
Unsere Unternehmensgeschichte

Wir haben die Geschichte des Radio- und Fernsehempfangs maßgeblich geprägt. Damit etablierten und festigten wir über die Jahre unsere Position als solider und zuverlässiger Full Service-Provider.

Unsere Geschichte ist nahezu einzigartig. Sie ist zugleich Verpflichtung, das Unternehmen erfolgreich durch den Wandel der Digitalisierung zu führen. Sie ist auch Herausforderung, da einige Paradigmen der Vergangenheit durch den Strukturwandel in der Medienindustrie ihre Gültigkeit verloren haben.

Wunderbar! Nahezu 100 Jahre Rundfunkerfahrung! Super!

Zitat
1961

Die Deutsche Bundespost erhält das Recht, Hörfunk- und Fernsehsender zu betreiben. Sie übernimmt zunächst Aufbau und Betrieb der Sender für die Deutsche Welle und den Deutschlandfunk

https://www.media-broadcast.com/de/enabling-media-innovation/ueber-uns/unternehmensprofil/geschichte/

Zitat
Unternehmensprofil

MEDIA BROADCAST ist Teil der freenet Group und Deutschlands größter Serviceprovider der Rundfunk- und Medienbranche. Im Kerngeschäft projektiert, errichtet und betreibt das Unternehmen national und weltweit multimediale Übertragungsplattformen für Fernsehen und Hörfunk, basierend auf modernen Sender-, Leitungs- und Satellitennetzwerken. Der Fokus liegt dabei auf terrestrischen Sendernetzen. Hier ist das Unternehmen mit über 2.000 Sendern für UKW, DAB+ und DVB-T Marktführer in Deutschland und seit Mai 2016 Betreiber der DVB-T2 HD Plattform freenet TV.

MEDIA BROADCAST betreut rund 750 nationale und internationale Kunden: öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter, TV- und Radio-Produktionsfirmen, Kabelnetzbetreiber, Medienanstalten sowie private Unternehmen und öffentliche Institutionen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Köln und mehrere Standorte in Deutschland.

Dollet Ding! Von der deutschen Post zur Freenet Gruppe! Was für eine Geschichte!

Zitat
Impressum:
MEDIA BROADCAST GmbH
Erna-Scheffler-Straße 1
51103 Köln

Nanu? Huch? Kölle?

"Aufsichts"behörde ist die Bundesnetzagentur. Diss sieht Mensch z.B. hier:

Stellungnahme zur 2. Teilentscheidung in dem Verwaltungsverfahren wegen der Überprüfung
des Standardangebots der MEDIA BROADCAST GmbH für die Mit­benutzung von analogen
UKW-Antennenanlagen

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK3-GZ/2015/2015_0001bis0999/BK3-15-0001/BK3-15-0001_Stellungnahme_MediaBroadcast_bf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Vielleicht sollten die Menschen mal über die Privatisierung staatlicher Infrastruktur nachdenken.

Wenn nämlich irgendwann auf dem Wasserhahn NÄSELE draufsteht und beim Aufdrehen die Stimme ertönt:
Zitat
"Ihr Guthaben ist aufgebraucht. Überweisen Sie für die nächsten 10 Liter 17,50 Euronen.

Für Ihre Überweisung haben wir ein Überweisungsformular vorbereitet."

Bupp. Papierrolle fällt ausm Wasserhahn
  :o

dann iss es zu spät.

Grundversorgung: Strom, Wasser, Kommunikationsnetze, Post, Autobahn, Eisenbahn, Krankenhäuser und ...

Privatisierung der Sicherheit
Eine sozialwissenschaftliche Expertise

http://www.diss.fu-berlin.de/docs/servlets/MCRFileNodeServlet/FUDOCS_derivate_000000003585/sr_11.pdf

Rein fiktiv natürlich:

Wetten, dass ...

Na Lupus? Ditt läuft, waa? Machste dann demnächst die "Kundenbetreuung" von Freenet gleich mit, waa? Jahrzehntelange Unternehmenserfahrung auf dem Gebiet der Rundfunkgebühren- und -beitragsverwaltung kannste vorweisen ...

Da kommt ja die "vorgeschaltete Inkassonummer" gerade recht, waa Lupus?
Kannste Erfahrung mit der Zwangsvollstreckung ohne "Selbsttitulierung" und "Amtshilfe" sammeln.

Yoo Lupus! Kostenloser Tipp! Macht doch aus Media Broadcast eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ey, dann kann die Festsetzungsbescheide erlassen! 

Da können die privaten TV Sender auch endlich ihre "Gebühren" kassieren und "verdeckte Amtshilfe" in Anspruch nehmen!

Naa, Lupus? Gerade voll um die römische Lampe geflogen?

 :)

Lieber heimlich schräg, als unheimlich TV!

Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: FuerstBerg am 05. April 2017, 09:37
Die terrestrische Ausstrahlung von Fernsehen ist eigentlich nur noch irgendwie Alibi.

Zu analogen Zeiten war sie für die Privaten uninteressant, weil zu teuer. Einige wenige große Sender haben sich um entsprechende Lizenzen und Sende-Anlagen bemüht, mussten dafür Regionalfenster einbauen. Der normale Kunde hat zu Hause entweder in eine Sat-Anlage oder einen Kabelanschluß investiert – manchmal sogar in beides. Auch von öffentlich-rechtlicher Seite wurde lange Zeit nicht viel unternommen – das Programm bestand aus drei Programmen: ARD, ZDF und das lokale Dritte – manchmal konnte man auch ein weiteres Drittes empfangen. Der Bildungsauftrag der Dritten wurde auf BR-alpha (jetzt ARD-alpha) übertragen, was aber terrestrisch m. W. n. nicht ausgestrahlt wurde.

Bei der Abschaltung der analogen Aussstrahlung wurde mancherorts nicht mal ein digitaler Ersatz (DVB-T) geschaffen.
Die Idee, DVB-T über DVB-H (Handheld: SmartPhones, Tablets, …) querzusubventionieren (DVB-H-Programme werden einfach in DVB-T-Programme mit eingefügt), hat auch nicht funktioniert.

Im Endeffekt ist DVB-T nur für abgelegene Höfe, Datschen und Campingplätze interessant. Logisch, daß die Privaten da auch nicht unbedingt mitspielen wollen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist Freenet TV lediglich eine Marke der Firma, die DVB-T (2) (auch) für die öffentlich-rechtlichen Sender ausstrahlt und irgendwie versucht, das eigene Produkt ein Stück weit attraktiv zu machen:Die Privaten wurden verpflichtet, ihre Sendungen in SD (vorerst) nicht zu verschlüsseln, um irgendwie eine Gratis-Ausstrahlung hinzustellen (Rundfunk-Gebühr und -Beitrag waren/sind ja nicht Gegenleistung für öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern schließen den privaten Rundfunk ausdrücklich mit ein, auch wenn das von den LRAs/BS bisweilen vergessen wird). Geht das Geschäftsmodell in die Hose, wird Media Broadcast in absehbarer Zeit nur noch analoges UKW-Radio ausstrahlen. Kann sein, daß Mobilcom-debitel Media Broadcast abstößt (nimmt vielleicht die Telekom zurück, andernfalls müssten dann die öffentlich-rechtlichen die Firma dann aufkaufen).

Wenn dem dann so ist, muß der Rundfunk-Beitrag wieder zweigeteilt werden: Wie die alte Gebühr ein paar Euro für's Radio und der Haupt-Teil für's Fernsehen. TV müsste dann verschlüsselt werden, sonst wäre ja der Haupt-Vorteil der Demokratie-Abgabe dahin: Die öffentlich-rechtlichen Sender beachten das Menschenrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Interessant am Rande:
Es ist schier unglaublich, wie vielen Leuten ich erklären musste, daß sie die Umstellung DVB-T auf DVB-T2 gar nicht betrifft, da sie DVB-C oder DVB-S gucken.
Oder vodafone: http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/vodafone-verschickt-dvb-t-werbebriefe-an-dreistigkeit-kaum-zu-ueberbieten-a-1130881.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/vodafone-verschickt-dvb-t-werbebriefe-an-dreistigkeit-kaum-zu-ueberbieten-a-1130881.html).
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: mullhorst am 05. April 2017, 09:57
Zitat
Es ist schier unglaublich, wie vielen Leuten ich erklären musste, daß sie die Umstellung DVB-T auf DVB-T2 gar nicht betrifft, da sie DVB-C oder DVB-S gucken
Hier liegt wohl das Hauptproblem! Etwa 80% von Leuten, denen Person X erklärt hat wofür sie überhaupt Rundfunkgebühren zahlen glauben dies nicht. 
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: drboe am 05. April 2017, 12:31
Im Endeffekt ist DVB-T nur für abgelegene Höfe, Datschen und Campingplätze interessant. Logisch, daß die Privaten da auch nicht unbedingt mitspielen wollen.

Höfe, Datschen und Campingplätze muss es dann in Deutschlands größter Stadt Berlin ziemlich häufig geben. Bei meinem letzten Besuch kam mir die Hauptstadt allerdings gar nicht so ländlich strukturiert vor, auch wenn es da teilweise sehr grün ist. In Berlin sollen nämlich 21,2% aller Haushalte DVB-T nutzen. In Brandenburg angeblich immerhin noch 16,9 %. Auch in Hamburg ist die Zahl der DVB-T Nutzer ziemlich hoch, so um 19%; in NRW bei ca. 13%. Das spricht wohl gegen die These, dass in abgelegenen Gebiete häufiger DVB-T genutzt wird. Rein logisch würde man da wohl auch eher mehr Satellitenschüsseln vermuten. Davon gibt es bundesweit nämlich 5 mal so viele Nutzer wie von DVB-T. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz liegt die DVB-T Nutzung übrigens unter 10% und bundesweit bei ca. 10%. So richtig exotisch ist das also nicht. Aber klar ist, wenn es auf DVB-T Fernsehern dunkel bleibt, dann betrifft das letztlich eine Minderheit. Über 35 Mio Haushalte können einfach weiter schauen, ganz ohne neuen Receiver, ohne neuen Fernseher und ohne Wechsel des Anschlusstyps.
Die Zahlen stammen übrigens aus einer Studie von Infratest im Auftrag von der Landesmedienanstalten unter Beteiligung von SES, MEDIA BROADCAST, Vodafone, Unitymedia, Deutschlandradio und ARD.

Dennoch ist der Wechsel zu DVB.T2 ein Geschäft. Nehmen wir an, von den ca. 3,5 Mio Nutzern von DVB-T würden nur 50% in ein neues Gerät (Receiver oder TV) investieren. Nehmen wir weiter an, die Käufer würden zu 50% eine Box kaufen (50 €), der Rest ein neues Fernsehgerät (300 €). Im Mittel würden dann 175 € fließen, so ist das ein Umsatz für die Elektronik-Fachgeschäfte von über 300 Mio Euro. Wenn dann ca. 2 Mio Nutzer bereit sind 69 EUR auszugeben, dann kann sich "Freenet TV", das ja 3 Monate nicht bezahlt werden will, auf über 100 Mio im ersten Jahr einstellen. Ich bin aber sicher, der Preis, und damit der Umsatz für "Freenet TV", wird sicher noch steigen. Und das für Werbefernsehen! ;D Richtig spannend wird es, wenn die SD-Übertragung per Satellit endet. Ob wohl 17,5 Mio Haushalte bereit sind für den Müll aus der Glotze noch mehr zu zahlen? Einen Einbruch der Reichweite in dieser Größenordnung dürfte die Werbeeinnahmen wohl ziemlich sinken lassen. Wo liegt wohl die Schmerzgrenze der privaten Sender?

M. Boettcher
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Profät Di Abolo am 05. April 2017, 12:54
Europäische Normen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Norm

DVB-T2:

ETSI EN 302 755
V1.2.1

http://www.etsi.org/deliver/etsi_en/302700_302799/302755/01.02.01_40/en_302755v010201o.pdf


Yoo Lupus! Toll! EU-Ausschreibung:

http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:49848-2016:TEXT:DE:HTML&src=0

Zitat

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR), der Bayerische Rundfunk (BR), der Hessische Rundfunk (HR),der Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB), der Saarländische Rundfunk (SR) und der Südwestrundfunk(SWR) planen für die Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 ihren Bedarf an DVB-T2-Sendern über eine Rahmenvereinbarung zu beschaffen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung und Installation von DVB-T2-Sendern mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer 2-maligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll am 1.1.2016 beginnen. Das Vergabeverfahren wird vom WDR durchgeführt, bei dem auch die Vergabestelle angesiedelt ist. Die Vergabe erfolgt losweise je beteiligter ARD-Rundfunkanstalt.
Die Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 soll von 2017 bis 2019 erfolgen.


Wie jetzt ARD? Ihr seid zu dämlich, die Installation mit euren "eigenen Mitteln" zu bewerkstelligen?

Der Grund für Selbstverwaltung ist doch euer "überragender Sachverstand und die Mittel" auf dem Gebiet des Fernsehens, oder?

Urteil EuGH

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=77566&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Zitat
„Staatliche Beihilfen – Digitales terrestrisches Fernsehen – Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB?T) in der Region Berlin-Brandenburg verwenden – Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Verhältnismäßigkeit – Verteidigungsrechte“

In der Rechtssache T?21/06


Und

Zitat
Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission verklagt Spanien wegen Nichtrückforderung unzulässiger Beihilfen von Betreibern des digitalen terrestrischen Fernsehens und Nichtaussetzung der Auszahlung dieser Beihilfen

Brüssel, 10. Januar 2017


http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-37_de.htm

Zwangs HD-Betroffen? Kein Mensch hört dir zu?

Privatsender über DVB-T2 kosten 69 Euro im Jahr?

Link Verbraucherzentrale:

https://www.verbraucherzentrale.de/dvb-t2-start-mit-sechs-programmen

Hilfe ist nicht in Sicht?

Werde Teil von

heimGEZahlt!

Zwangs HD-Betroffen?

Duale Rundfunkordnung = Duale staatliche Beitrags- und private Gebührenordnung?

Wehr dich!

 ;)

Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: FuerstBerg am 05. April 2017, 13:01
Im Endeffekt ist DVB-T nur für abgelegene Höfe, Datschen und Campingplätze interessant. Logisch, daß die Privaten da auch nicht unbedingt mitspielen wollen.
Höfe, Datschen und Campingplätze muss es dann in Deutschlands größter Stadt Berlin ziemlich häufig geben. Bei meinem letzten Besuch kam mir die Hauptstadt allerdings gar nicht so ländlich strukturiert vor, auch wenn es da teilweise sehr grün ist. In Berlin sollen nämlich 21,2% aller Haushalte DVB-T nutzen…
Ich habe da die Großstädte nicht wirklich berücksichtigt. In Ballungsgebieten haben die Privaten ihre Programme ja schon zu analogen Zeiten terrestrisch verbreitet. Sat-Anlagen sind dort eher problematisch, ich bin davon ausgegangen, daß dort Kabel fast schon Standard ist.

Ich wohne im ländlichen Schwarzwald. Und ich kenne keinen, der terrestrisch fern sieht.

Ändert aber nichts daran, daß DVB-T von Anfang an ein Nischenprodukt war, obwohl der Vorgänger (terrestrisches analoges TV) erst de-fakto-Standard und später noch lange Zeit Marktführer war.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Profät Di Abolo am 05. April 2017, 13:09
Tausende Rentner kommen in Berlin nicht klar! Die haben damals Berlin enttrümmert!
Eine ehemals geteilte Stadt! Und ihr teilt sie wieder über Antenne!
Doppelte Gebühr!

Ey RBB! Doppelt heimGEZahlt!

Ihr steckt doch alle unter einer Decke!

Zitat
Hey Du!  Loyaler jahrelanger RundfunkbeitraXzahler! Genau! Du!

Jetzt weißt Du warum der GEZ-Boykott so wichtig ist!

Come to the bright side of life!

Dein Antennenanschluss iss futsch?

Werde auch Du Teil des GEZ-Boykotts! Lass Dir nicht alles gefallen!

Erst WohnungsbeitraX und jetzt Private Freenet Rundfunkgebühr!

Denk nach! Genau!

Wem gehören die Frequenzen? Genau! Uns allen!

Wem gehört Deine Wohnung! Genau! Dir!

Wer hat die Verschlüsselung erlaubt und genehmigt? Genau! Der Staat!

Wer hat den WohnungsbeitraX eingeführt? Genau! Der Staat!

Du willst Deine Medienanstalt mal kräftig zurechtstutzen?

Die Bundesnetzagentur anschreiben?

Verbraucherzentrale einschalten?

Wo wirst du wohl echte Hilfe finden? Genau! Hier!

Werde hier Mitglied! Genau! Jetzt!

Spende für unseren epochalen Kampf gegen die GEZ und die Private Rundfunkgebühr!

Goldener Button oben rechts Spenden!

Come to the bright side of life!

 :)
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: FuerstBerg am 05. April 2017, 13:13
Wie jetzt ARD? Ihr seid zu dämlich, die Installation mit euren "eigenen Mitteln" zu bewerkstelligen?
Der Grund für Selbstverwaltung ist doch euer "überragender Sachverstand und die Mittel" auf dem Gebiet des Fernsehens, oder?

Die Dienstleistung Ausstrahlung wurde von Beginn an eingekauft:
https://de.wikipedia.org/wiki/Media_Broadcast (https://de.wikipedia.org/wiki/Media_Broadcast)
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Funkturm (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Funkturm)
So viel auch noch mal zum Thema Staatsferne. Das Bundes-Post-Ministerium hätte über Jahrzehnte die Möglichkeit gehabt, die TV-Ausstrahlung zu verhindern.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Profät Di Abolo am 06. April 2017, 16:13
Guten TagX!

Huhu @FuerstBerg! Gallische Grüße und gallischen Dank für den Link.

Disss jejejejeht ja jar nich!

https://www.dfmg.de/de/

Zitat
Die Deutsche Funkturm ist ein Teil der Deutschen Telekom Gruppe und wurde 2002 gegründet. In der Deutschen Funkturm hat die Deutsche Telekom ihre Aktivitäten rund um Funkstandorte gebündelt. Als Funkstandorte werden Dächer, Maste und Türme genutzt. Die Deutsche Funkturm akquiriert, plant, realisiert, betreibt und vermarktet mit über 700 Mitarbeitern bundesweit ein Portfolio von ca. 27.000 Funkstandorten für alle Funkdienste, also für Mobilfunk, Richtfunk und Rundfunk.

Fernsehtürme:

Zitat
Als Westdeutschland nach dem Krieg mit dem neuen Massenmedium Fernsehen versorgt werden sollte, wurde ein vollkommen neuer Bauwerkstyp erfunden, der Fernsehturm. Es wurde eine Attraktion geschaffen, die der ganzen Welt als Referenz diente: der Stuttgarter Fernsehturm aus Stahlbeton mit Aussichtsplattform und Restaurant verließ den bislang weltweit beschrittenen Weg des technischen Zweckbaus.

Während der Teilung Deutschlands erhielten Fernsehtürme zudem eine im wahrsten Sinnes des Wortes herausragende Rolle im Wettstreit der politischen Systeme: sie waren zum einen Brückenpfeiler der Funkbrücken zwischen Westdeutschland und Westberlin, die der ständigen Ausforschung der DDR ausgesetzt waren.

Anmerkung: Na toll! Und jetzt forschen uns ARD und ZDF in unseren Wohnungen aus!!!

Zum anderen waren sie Symbole der Machtdemonstration und Sendestationen zur Verbreitung von Information auf der jeweils anderen Seite. Die an der innerdeutschen Grenze aufgereihten Türme ermöglichten die „alltägliche Republikflucht ins Westfernsehen“.

Anmerkung: Ddddditt stimmt nich mehr! Jetzt iss Republikflucht die Flucht des VolX aus der Rundfunkgebühr / -beitraX!!!

Dddddddie haben unsere Fernsehtürme geklaut!!!!!  :'(

Rückt unsere Funktürme raus!!!!!!!!  :'(

Frechheit bodenlose. Privatisierung überall!!!!

Grenzen der Privatisierung öffentlicher Aufgaben aus verfassungsrechtlicher Sicht.

https://www.boeckler.de/wsimit_2008_10_bross.pdf

Haaa! ZeiX ihnen Prof. Broß!!!

Zitat
Da bei der Privatisierung öffentlicher Aufgaben die Verfassungsrechtslage und das Menschenbild des Grundgesetzes weitgehend ausgeblendet werden, muss auf eine bemerkenswerte Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts innerhalb des KPD-Urteils hingewiesen werden  (BVerf-GE 5, 85 <198>). In dieser hat es zum Sozialstaat unter anderem dargelegt, dass die Tendenz der Ordnung und die in ihr angelegte Möglichkeit der freien Auseinandersetzung zwischen allen realen und geistigen Kräften in Richtung auf Ausgleich und Schonung der Interessen aller wirke. Das Gesamtwohl werde eben nicht von vornherein gleichgestellt mit den Interessen oder Wünschen einer bestimmten Klasse; annähernd gleichmäßige Förderung des Wohles aller Bürger und annähernd gleichmäßige Verteilung der Lasten werde grundsätzlich erstrebt. Es bestehe das Ideal der „sozialen Demokratie in den Formen des Rechtsstaates“. Die staatliche Ordnung der freiheitlichen Demokratie müsse demgemäß systematisch auf die Aufgabe der Anpassung und Verbesserung und des sozialen Kompromisses angelegt sein; sie müsse vor allem Missbräuche der Macht hemmen.

Machtmissbrauch TV!!!!!

Diktatorisches-Imperiales-Antennen-TV-Kasten-System!!!!!

Kaste (portugiesisch/spanisch casta „Rasse“, von lateinisch castus „rein“) bezeichnet in der Ethnologie und Soziologie ein vorrangig aus Indien bekanntes und religiös begründetes und legitimiertes soziales Phänomen der hierarchischen Anordnung und Abgrenzung von gesellschaftlichen Gruppen.

Anmerkung: Quelle Wiki

Soziale Ausgrenzung durch FunXturm-Freenet-Gebühr!!!

Buuuh! Pfeiffff! Bonzen-TV raus!

Huhu! Du da! Ja genau! RundfunkbeitraX- und FunXturm-Freenet-Gebührenzahler!

Join the GEZ-Boykott!

Come to the bright side of life!

 :)

Und nun die Sendung mit der gallischen Maus.

Heute lernen wir was zum Thema "Gesetzesoutsourcing". Hää?  :o

Oder auch:

Die Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien

Bundestag Drucksache 17/9266

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/092/1709266.pdf

Buhhhh! Pfeiffff! Bonzen-Gesetze raus!!!!!

Toll! Alles privatisieren sogar die Gesetzgebung!

Und unsere Privatheit in der Wohnung mit Füßen treten!

Von wegen lateinisch castus „rein“ Lupus!

Du römischer Bonzen-caXtus!

(plural: kack :o  teen?)

Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: MMichael am 06. April 2017, 16:31
Zum Thema Privatisierung (= Versklavung) hat auch schon zur Jahrtausendwende 9900 die ehrenamtliche Richterin am Berliner Verfassungsgericht (https://www.berlin.de/gerichte/sonstige-gerichte/verfassungsgerichtshof/artikel.265018.php) Prof. Dr. Schönrock (http://www.hwr-berlin.de/prof/sabrina-schoenrock/publikationen/) dissertiert - hier: http://edoc.hu-berlin.de/docviews/abstract.php?lang=ger&id=10176
Zitat
Damit stellt sich die Frage, ob sich durch die Beschäftigung in der privaten Gesellschaft die Dienstleistungs- und die Diensterfüllungspflicht verändert haben, ob das Disziplinarrecht noch weiterhin Anwendung findet, oder ob dieses einzuschränken gilt, weiterhin, ob den privatisierten Beamten nunmehr ein Streikrecht zusteht, und wie sich die Mitwirkung der in den privatisierten Unternehmen beschäftigten Beamten hinsichtlich der betrieblichen Interessenvertretung gestaltet.

ungelesen - echt ;)
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Shuzi am 06. April 2017, 17:09
[...]
Und nun die Sendung mit der gallischen Maus.

Heute lernen wir was zum Thema "Gesetzesoutsourcing". Hää?  :o

Oder auch:

Die Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
[...]

Au Weia :o! Warum nicht gleich noch Rechtsprechungsoutsourcing an Private?
Da könnte man dann das gewünschte Urteil gleich (gegen Entgelt) bestellen.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: KlarSchiff am 06. April 2017, 17:17
da könnte man dann das gewünschte Urteil gleich (gegen Entgelt) bestellen.

das ist aber schon lange opportun in Politik und Justiz :(
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 06. April 2017, 17:27
Ich sehe das völlig gelassen, es handelt sich um einen Versuchsballon der privaten Rundfunkanbieter, herauszufinden, wieviel den Fernsehguckern die Sache "wert" ist.

ABER - und das spielt uns in die Hände: Erstmalig handelt es sich um eine breit und für viele Sender benutzte Verschlüsselungstechnologie.
Es wird somit der Beweis erbracht, wie simpel eine Verschlüsselung sein kann und wie man mit ihrem System nur die tatsächlichen Nutzer belasteten kann.

Genau deshalb dürften auch die Öffentlich-rechtlichen Sender ein Auge drauf haben, eventuell auch sorgenvoll.

Technisch ist der Umschenk auf DVBT2 sinnvoll, damit die unteren Frequenzbereiche für neue Mobilfunktechniken frei werden, bei gleichbleibender Kapazität bzw. mit Kapazitätserweiterung.
Und HD ist inzwischen Stand der Technik, alles andere ist Gaslicht...
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Profät Di Abolo am 06. April 2017, 18:19
Huhu @Zeitungsbezahler! Gallische Grüße und gallischen Dank!

Beweis! Ja genau! Das der BeitraX tatsächlich eine Gebühr ist und Werbung eigentlich gar keine Geige spielt. Und die Frequenzbereiche des StaatsvolX zur "Ware" werden. So wie andere Netze.
Bahn, Strom und Straße!

Versuchsballon! Versuchsballon!

Das können wir auch!

Huhu du da! Ja genau! Loyaler RundfunkbeitraXzahler und FunXturm-Freenet-Gebührenzahler!

Mit deiner Gelassenheit ist es vorbei?

Keiner interessiert sich für dich? Du wirst im Stich gelassen? Dein FunXturm wurde gestohlen?  :'(

Du denkst grad über § 31 VerfGHG BE nach?

Zitat
§ 31
Einstweilige Anordnung

(1) Der Verfassungsgerichtshof kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

BeitraX- und Gebührenfreiheit für alle Frequenzen?

Keine Hilfe weit und breit die sich mit dem Dualen-TV-System anlegen will?

Nur Niemand ist in Sicht? Die nichtrechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft BeitraXservus, die dir aus dem TV zusieht und deine Daten sammelt?

Lass dich nicht von Big Brother verarschen!

Join the GEZ-Boykott-Forum!

Hier werden Sie geholfen!

Hier jibbet fiktive Geschichten.

Hier hört Mensch von Personen G E Z    B O Y K nochmal O und den fiktiven Zwillingen T und T.

Und zwischendurch jibbet die Sendung mit der gallischen Maus! Völlig kostenlos!

 :)
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: MichaelEngel am 06. April 2017, 18:50
Es wird somit der Beweis erbracht, wie simpel eine Verschlüsselung sein kann und wie man mit ihrem System nur die tatsächlichen Nutzer belasteten kann.

Den Beweis gibt es seit langem. Es wird nur offensichtlich und offenkundig, was jeder, der ein bisschen Ahnung vom Stand der Technik hat, weiß. Gerichte werden es nicht mehr wie bisher leugnen können, ohne sich vor der Allgemeinheit lächerlich zu machen.

Nun, wird es uns helfen? Der Tenor der bisherigen Urteile war: "der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet [...]"

Also: er ist zur Verhältnismäßigkeit nicht verpflichtet, er ist zur Gleichbehandlung nicht verpflichtet, er ist zu den Grundrechten nicht verpflichtet. Und wir haben die Pflicht, den Rundfunkanstalten zu zahlen.

Alle Instanzen haben bisher so "argumentiert". Was machen wir, wenn das BVerfG mit so etwas kommt?
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: cecil am 07. April 2017, 01:53
Ich freu mich über eure sachkundige Beiträge – auch wenn und gerade weil ich von der Technik nicht allzuviel verstehe, fühle ich mich beruhigt von eurem Sachverstand, weil es mir ein Gefühl von Sicherheit vermittelt.

Kleine Meldung, frisch aus der lokalen Eck-Kneipe:

Zitat
DVB-T2? Des moch i net mit! Bloibt mein Fernseher hoit aus! Hob i widda mehr Zeit für anderes. Obber: i glaub, i hob echt EndzuX-Erschanungen...!

Und was das BVerfG angeht und die Hoffnung, die ich und viele andere sich bzgl. der anstehenden Entscheidung über den RBStV machen: Heute hab ich das Rundfunk-Urteil des BVerfG von 2012 gelesen. (1 BvR 199/11 , Beschluss vom 22.08.2012 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120822_1bvr019911.html

Geklagt hatte ein Rechtsanwalt in eigener Sache, weil sein zu beruflichen Zwecken notwendiger PC als Rundfunkempfangsgerät im Sinne des RGebStV gewertet wurde. Er könne die Rundfunkgebühr deshalb nicht vermeiden.

Das BVG hat alle möglichen Grundrechtsverstöße gerechtfertigt quasi mit der Notwendigkeit einer ausreichenden Finanzierung des ÖR in Anbetracht der zunehmenden Gebühren/BeitraXflucht. Hoffentlich knüpfen sie an diese ihre Entscheidung aktuell nicht an!

Randnummer 15
Zitat
Dieser Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Bei § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 RGebStV handelt es sich um ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG. Bei dessen Anwendung ist zu klären, ob die Güterabwägung zu einem Vorrang des Schutzes des Rechtsguts führt, dem das allgemeine Gesetz dient (vgl. BVerfGE 117, 244 <260> ). Es muss deshalb seinerseits im Lichte des beschränkten Grundrechts ausgelegt (vgl. BVerfGE 7, 198 <208>; 82, 43 <50>; stRspr) und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet werden (vgl. BVerfGE 71, 162 <181>; 74, 297 <337> )

Rn 18
Zitat
Die Erhebung von Rundfunkgebühren für den internetfähigen PC des Beschwerdeführers ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung zutreffend begründet hat, außerdem nicht unverhältnismäßig. Sie ist zunächst ein geeignetes Mittel zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da sie mit der Verbreiterung der Gebührenbasis und der Verhinderung einer drohenden „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellt. Die gebührenrechtliche Heranziehung von Personen, die mittels internetfähiger PCs Rundfunksendungen empfangen können, ist zur Erreichung des Ziels mangels eines milderen, gleich wirksamen Mittels auch erforderlich. Zugangssperren stellen schon deshalb kein gleich wirksames Mittel dar, weil in technischer Hinsicht Zweifel an einer umgehungssicheren Ausgestaltung bestehen. Zudem wäre eine Zugangsbeschränkung in rechtlicher Hinsicht problematisch, weil sie mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kollidieren würde (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 24. März 2009 - RO 3 K 8.01829 -, juris). Mag inzwischen auch mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt sein, war der Rundfunkgesetzgeber angesichts des ihm zukommenden politischen Gestaltungsspielraumes dennoch nicht verpflichtet, bereits zuvor ein völlig neuartiges Finanzierungskonzept nur zur Vermeidung eines Eingriffs in die Informationsfreiheit der Internetnutzer zu entwickeln. Die generelle Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs ist außerdem nicht unangemessen. Die Beeinträchtigung der Informationsfreiheit ist nur gering, weil der Beschwerdeführer nicht unmittelbar daran gehindert wird, sich aus dem sonstigen Angebot des Internets zu informieren, sondern hierfür lediglich mit einer verhältnismäßig niedrigen Zahlungsverpflichtung in Höhe der Grundgebühr belastet wird. Dieser nur geringen Beeinträchtigung steht mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (vgl. BVerfGE 119, 181 <214> m.w.N.) in einer effektiven und am Gleichheitsgrundsatz orientierten Weise ein Zweck von einigem Gewicht gegenüber.

Rn 20
Zitat
c) Zudem liegt keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes vor. Die Gleichbehandlung von Besitzern herkömmlicher und neuartiger Rundfunkempfangsgeräte beruht auf dem vernünftigen, einleuchtenden Grund (vgl. BVerfGE 76, 256 <329>; 90, 226 <239>; 123, 1 <19> ), einer drohenden „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ zu begegnen und dadurch eine funktionsadäquate Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen.

Ich seh grad ein wenig schwarz... (und das ganz ohne TV)

Was passiert eigentlich, wenn das BVerfG den RBStV durchwinkt?
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: pinguin am 07. April 2017, 07:51
Was passiert eigentlich, wenn das BVerfG den RBStV durchwinkt?
Bei Berücksichtigung der Entscheidung des EGMR zur italienischen Rundfunkgebühr, wonach diese eine Steuer ist, ist es unwahrscheinlich, daß das BVerfG die nationale Angelegenheit einfach durchwinkt.

Denn sowohl nach dem Recht der EU, worin auch das BVerfG keine vorrangige Entscheidungsbefugnis hat, als auch dem der EMRK, welches national Bundesrecht darstellt und damit vom BVerfG berücksichtigt werden darf, wird eine Rundfunkgebühr auf Basis des italienischen oder auch deutschen Modells nun mal aus staatlichen Mitteln geleistet und ist damit eine Steuer. Der EuGH umschreibt das bisher noch, aber wohl auch nicht mehr lange; der EGMR drückt das schon heute klarer aus.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Profät Di Abolo am 07. April 2017, 11:33
Die Sendung mit der gallischen Maus, fällt heute wegen Zwangs-HD aus!  :'(


Ahhh Herr Prof.EU Pinguin! Gallische Grüße.

Wenn das BVerfG nicht zu unseren Gunsten entscheidet, stellt sich dann allerdings die Frage woher das BVerfG seine verfassungsrechtliche Befugnis ableiten will auf dem Gebiet der Landesverfassung Berlins zu entscheiden. D.h. wir müssten hier annehmen der RBS TV stellt verstecktes Bundesrecht dar und die Rechtsprechung des BVerfG dient der "einheitlichen Anwendung". So viel zu den Verfassungsräumen und dem Bundesstaatsprinzip. Die UIltra-Vires-Lehre im Zusammenhang mit EU-Rechtsprechung, Solange I, Solange II, Bananenmarktordnung ... usw. ist da ein anderes Thema.

Falls Sie den Abweisungbeschluss Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (zweite Sektion), Rechtssache Bruno Antonio Faccio gegen Italien, Antrag Nr. 33/04 vom 31. März
2009 meinen:

Zitat
Der EGMR bemerkte, es sei unstrittig, dass die Versiegelung des Fernsehgeräts einen Eingriff in das Recht des Antragstellers auf den Empfang von Informationen und in sein Recht auf Achtung des Eigentums und des Privatlebens dargestellt habe. Er befand weiterhin, dass die Maßnahme, die nach den Bestimmungen des italienischen Rechts ergangen waren, ein legitimes Ziel verfolgt hätte:
Einzelpersonen davon abzuhalten, eine Steuer nicht zu zahlen, mit anderen Worten, sie davon abzuhalten, ihr Abonnement des öffentlich-rechtlichen Fernsehdienstes zu beenden.

Die Rundfunkgebühr stellt eine Steuer dar, die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet wird. Nach Ansicht des EGMR verpflichtet der bloße Besitz eines Fernsehgeräts zur Zahlung der fraglichen Steuer, ob Faccio nun Sendungen auf öffentlich-rechtlichen Kanälen sehen wolle oder nicht. Vielmehr würde ein System, welches es den Zuschauern ermöglicht, nur Privatkanäle ohne Zahlung der Rundfunkgebühren zu sehen, vorausgesetzt; dies wäre zwar technisch möglich, würde der Steuer aber ihren eigentlichen Sinn nehmen, da sie einen Beitrag zu einem Gemeinschaftsdienst darstelle und nicht einen Preis, der von einer Einzelperson für den Empfang eines bestimmten Kanals zu bezahlen sei.

Link:

http://merlin.obs.coe.int/iris_online/iris_2009/6.pdf.de

Und hier:

http://publi.obs.coe.int/documents/205595/2667238/IRIS+Themes+-+Vol+III+-+Ed+2015+DE.pdf/6505fcc6-4425-41ef-9e95-a48f75860c32

Unter diesem Gesichtspunkt werter Herr Prof.EU Pinguin rege ich an, ihre innere Einstellung nochmals zu überdenken.

Sorry, aber welchen ehrlichen Rundfunknichtkonsument interessiert dieser Mist überhaupt?

Wenn der Mensch sich selbst zum "EU-Verbraucher und Konsumenten" abstempelt und nur solche "Rechte" in Anspruch nimmt, dann muss Mensch sich nicht wundern, wenn er zum Schluss auch nur wie ein "EU-Verbraucher und Konsument" behandelt wird.

Die Würde des Menchen steht im Mittelpunkt des GG. Nicht EU-Marktrecht. Nicht EU-Wettbewerb.
Es sind die Rechte des einzelnen Menschen, die jetzt in den Vordergrund rücken werden. Das wird Europa zu dem machen, was es längst hätte sein müssen:

Der Raum von Freiheit und Recht.

Nicht für Unternehmen und Wettbewerb sondern für den einzelnen Menschen.

Wenn der Mensch nicht wirklich für seine Rechte und die der ANDEREN eintritt, dann nutzt auch die fortschrittlichste Verfassung wie z.b. des Landes Brandenburg niX, wie Mensch bei der Wasserversorgung in Brandenburg sehen kann!

Jetzt werter Prof.EU Pinguin wurde Ihnen "im Moloch Berlin", verschlüsselt in Gestalt von Zwang-HD, ein Argument für die These der Verletzung der Informationsfreiheit geliefert.

Denn aus der dualen Rundfunkordnung wurde was?

Denken Sie mal drüber nach werter Prof.EU Pinguin.

Huhu Du da! Ja genau! Zwangs-HD-Betroffener!

Mono Rundfunkordnung! Mono Rundfunkordnung! Mono Rundfunkordnung!

Ditt kommt davon wenn der Staat die Übertragungswege nicht in der Hand behält und den Netzzugang (Antenne und Kabel) nicht einheitlich regelt. Gleiche Gebühr für ARD und ZDF sowie die Privaten für die Einspeisung.

RunfunkbeitraX = Netzentgelt für duale Rundfunkordnung? Ähhh, nöö!

Was ist ein Netzentgelt (auch als Netznutzungsentgelt bezeichnet)?

Link:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/Energielexikon/Netzentgelt.html;jsessionid=19A82AA4DB40000FB9D4849F91EC2A4C?nn=266668

Privatisierung der staatlichen Infrastruktur und anderer Bereiche. Das geht uns alle! Das iss:

Bananenmarktordnung! Bananenmarktordnung!

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv102147.html

Da erschien plötzlich doch die gallische Maus und rief aus:

Volle Endnutzer Netzentgeltfreiheit bei Antenne! Keine TV-Roaming-Gebühren!


 :)
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: pinguin am 07. April 2017, 13:24
Die Würde des Menchen steht im Mittelpunkt des GG. Nicht EU-Marktrecht. Nicht EU-Wettbewerb.
Es sind die Rechte des einzelnen Menschen, die jetzt in den Vordergrund rücken werden. Das wird Europa zu dem machen, was es längst hätte sein müssen:

Der Raum von Freiheit und Recht.

Nicht für Unternehmen und Wettbewerb sondern für den einzelnen Menschen.
Folgt nicht aus "EU-Verbraucher und Konsument" auch sowohl Einhaltung wie auch Realisierung der dazugehörigen Grundrechte bzw. Rechte?

Betrachte es als "Komplettpaket", das zu stimmen hat; denn gerade deshalb, weil in dieser Gesellschaft bisher viel filettiert worden ist, geraten wesentliche Zusammenhänge aus dem Blickfeld.

Und gerade mit Blick auf das europäische Recht muß man den Binnenmarkt einbeziehen, wo alleine die EU regelungsbefugt ist, denn nur bei Anwendung bzw. Durchsetzung europäischem Rechtes sind die europäischen Grundrechte verbindlich.

Möglicherweise braucht es ja solche Formulierungen, nach denen "behördliche Eingriffe" untersagt sind; diese findest Du aber nicht im nationalen Recht, sondern alleine auf europäischer Ebene: -> Art 11 der Charta, bzw. Art 10 EMRK.

Es wäre zu kurz, würde man nur mit nationalen Grundrechten argumentieren.

Du brauchst den einheitlichen, größeren Bezug zur Durchsetzung auf kleineren Ebenen.

Das sind übrigens wohl allesamt dicke Bretter, die gebohrt werden müssen.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Profät Di Abolo am 07. April 2017, 15:08
Ahhh! Herr Prof.EU Pinguin. Gallische Grüße und gallischen Dank.

Zitat
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.


Zum Thema EU und RBS TV:

Gerne dürfen Sie mal den praktischen Versuch wagen und eine "Jedermanns" Beschwerde zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 11 beim EUGH einreichen. Ihr glanzvolles Scheitern ist vorprogrammiert. Woran das wohl liegt?
Gerne dürfen Sie auch eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen Beihilferecht als "Jedermann" bei der EU-Kommission einreichen. Ihr glanzvolles Scheitern ist vorprogrammiert. Woran das wohl liegt (kein betroffenes Rundfunkunternehmen).
Sie dürfen sich auch gerne bei der EU-Kommission über das mangelnde Recht auf Gute Verwaltung beim RundfunkbeitraX beschweren. Auch hier ist Ihr glanzvolles Scheitern vorprogrammiert. Woran das wohl liegt? (gilt nur bei Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union)

Die Regelungsbefugnis der EU erstreckt sich auch, wie Sie wissen Herr Prof.EU Pinguin, auf den Datenschutz.

Sofern Sie also Herr Prof.EU Pinguin eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen der Verletzung der Richtlinie 95/46/EG einreichen und die nicht dem Recht auf Gute Verwaltung entsprechend bearbeitet wird, ja dann werden Sie wohl glanzvoll siegen. Natürlich nur wenn Sie einen entsprechenden Anwalt zusätzlich beauftragen. Sie wissen schon Nichtigkeitsklage.

Wie "toll" die Gesetzgebung der EU funktioniert, sehen Sie werter Prof.EU Pinguin am Beispiel der neuen EU DSGVO.

Zitat
Wenn die EU Gesetze macht, schreiben auch Amazon, Ebay und die US-Handelskammer mit. Die Website Lobbyplag dokumentiert den Einfluss der Industrie: Beim Datenschutz sind europäische Politiker Lobby-Vorlagen gefolgt.

Link Spiegel:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/lobbyplag-zeigt-lobby-einflussname-bei-eu-datenschutz-richtlinie-a-882567.html

Yeap! Gesetzesoutsourcing auch bei der EU!

Wie weit die EU kommt, wenn sich ein Land entschließt ihr den Rücken zu kehren sehen wir grad am Brexit. Die Regionen (Bundesländer, Kantone u.ä.) sind der Schlüssel Herr Prof.EU Pinguin.

Das werden wir dann am Beispiel Schottland sehen.

Da hält Mensch sich doch lieber an seine Landesverfassung:

Zitat
Verfassung von Berlin
Artikel 6

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.



Und jaaaanz interresant:

Zitat
Artikel 24

Jeder Mißbrauch wirtschaftlicher Macht ist widerrechtlich. Insbesondere stellen alle auf Produktions- und Marktbeherrschung gerichteten privaten Monopolorganisationen einen Mißbrauch wirtschaftlicher Macht dar und sind verboten.

Da sieht die EU richtig alt aus,
das sagt auch die gallische Maus!

Und zu kurz Herr Prof.EU Pinguin ist hier niX,
dass sagt der schräge Profät mal fiX,
mit dem dicken Bohrer in der Hand,
stellt der Profät an die gallische Hauserwand,
gebohrte Bretter,
auch bei schlechtem Wetter.
Die EU ist ihm dabei völlig scheißegal,
der Profät bleibt bei Zwangs-HD gallisch-regional!
Und auch in der Sendung mit der gallischen Maus,
ertönt es laut:

rückt den Funkturm wieder raus!  :'(



Huhu! Du da! Ja genau! Loyaler BeitraXzahler und Zwang-HD-Betroffener.

Come to the bright side of life!
Join the GEZ-Boykott-Forum!

Home of the gallische Maus and the schräge Profät Di Abolo!

Nee du nich Lupus! Für dich:

Welcome to hell

 >:D
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: tokiomotel am 07. April 2017, 20:28
Ich war vor kurzem bei einer großen Elektronikkette. Den angeblichen Ansturm habe ich nicht sehen können. Auch die ganzen DVB-T2 Receiver (hevc) waren alle noch da.
Platzhirsch dieser neuen Macke im Vertrieb ist seltsamerweise wieder ein Verein namens Freenet.
Vor geraumer Zeit zu den Anfängen des Internet hatte sich kurioserweise genau das gleich grüne Etwas auf den Markt gedrängt und massenweise seine grünen Einwahl-CDs für die damals aktuell geilen Modems in jedem Elektronikmarkt hinterher geworfen.
Irgendwie waren damals die Vertragsbedingungen so undurchsichtig und verworren, das der neue Internetspaß für so manchem zu einer teuer neuen Erfahrung wurde.
Freenet war damals schon clever genug, schnellstmöglich das neue Pferd zu satteln und das neue Futter  möglichst goldig anzubieten und das beste damit heraus zu holen.
Des unwissenden Kunden gutes Geld...
Hoffentlich landen diese bescheuerten DVB-T2 Receiver alle in der Ramschkiste und bringen MediaMarkt  und Co. nur das ein, was sie tatsächlich wert sind. So gut wie nichts....
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Besucher am 07. April 2017, 21:21
Wenn das passiert...

...
Ich seh grad ein wenig schwarz... (und das ganz ohne TV)

Was passiert eigentlich, wenn das BVerfG den RBStV durchwinkt?

...womgl. wieder mit den selben Argumenten - also etwa ähnlich die »Flucht aus den Rundfunkgebühren müsse verhindert werden«, oder dass die Zwangszahlungen der Bürger gerechtfertigt seien zum Erhalt des ÖRR etc. pp. - dann würde das jedem vernünftigen Menschen zeigen, dass eben auch das BVerfG (bzw. der zuständige Senat) auf Seiten dieser 9 Mrd.-Euro Geldverbrennungsmaschine steht, nichts anderes. Dann muss aber konsequenterweise auch eingeführt werden, dass der Bürger ÖRR sehen *muss*. Unter Aufsicht, mindestens 4 h täglich, und mit Abfragen, ob er nach Tagessau, dem ZDF-Pendant, dem sogenannten Presseclub oder der Agitation von DRadio die Propaganda auch ja verinnerlicht hat :->>.

Bereits die alten Urteile des BVerfG waren ja bereits als durch einen nicht gerechtfertigten »Bias« zugunsten des ÖRR kritisiert worden. Also zugunsten einer Maschine, die heutzutage zu 90% Mist zur Volksverblödung produziert bzw. als Institution für »Betreutes Denken« des Bürgers, sowie als Luxus-Pensionskasse fungiert bzw. als Füllhorn zur Vergoldung von A...  wie auch des einen oder anderen weiteren Körperteils insbesondere zumal der höheren Beschäftigten.

Wenn das BVerfG in allen möglichen und unmöglichen anderen Belangen so »progressiv« agiert wie in der jüngeren Vergangenheit, bloss im Fall des ÖRR (wo mit Sicherheit dann wieder die Sektkorken knallen würden) sich aber dann wieder mit seinen Argumenten in die Goldenen Fünfziger Jahre zurückbeamt, dann sägt es eben an einer weiteren Säule dieses Staates, was dessen Akzeptanz beim Bürger angeht.

Wenn die u. U. also tatsächlich vor lauter Bäumen den Wald nicht sehen *wollen*, dass der eigentliche Grundversorgungsauftrag (der ja für Einsfuffzich oder 2 Eier pro Nase/Monat durchaus akzeptiert werden könnte), nurmehr max. 3 % des Finanzaufkommens ausmacht (ganz abgesehen davon, mit welch unverschämtem Grinsen die Damen & Herren Intendanten, Ressortchefs etc. pp. tagtäglich auf den unmissverständlich formulierten gesetzlichen Programmauftrag scheissen) heisst es eben einmal öfter - und dann irgendwann flächendeckend & im Chor: »Einfach für alle. Einfach nicht zahlen«.

Mal sehen, was das BVerfG (& der Justizapparat) dann machen und die HiWis der Anstalten und ihres »Beitragsservice« in den Stadtkassen.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Profät Di Abolo am 07. April 2017, 22:24
Huhu @Besucher! Gallische Grüße und hab gaaanz großen Dank.

Haaa! Ich wusste der Tag würde kommen!

Wenn die u. U. also tatsächlich vor lauter Bäumen den Wald nicht sehen *wollen* ...

Reiten im Walde!

Zitat
Schließlich sei Art. 14 Abs. 2 GG verletzt, denn die Sozialbindung des Eigentums enthalte das Recht des Reiters, ohne Einschränkung im Wald zu reiten.

Zitat
Der BVerfG-Beschluss „Reiten im Walde“ aus dem Jahre 1989 (1 BvR 921/85) ist einer der Klassiker des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 Abs. 1 GG und befasst sich mit der Reichweite des durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährten Schutzes.

http://www.juraexamen.info/reiten-im-walde-bverfg-entscheidung-1-bvr-92185/

"Also keine Sorge!" sagt die gallische Maus
"Im Wald kennt sich das BVerfG aus."

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv080137.html

Zitat
60

 c) Eine Verletzung des Art. 14 GG hat der Beschwerdeführer ebenfalls nicht in zulässiger Weise geltend gemacht.

61
Auf Art. 14 Abs. 2 GG kann er sich zur Begründung einer grundrechtlich geschützten Befugnis des Reitens auf privaten Waldwegen nicht berufen. Durch diese Verfassungsnorm werden nicht unmittelbar Dritten, die von der Sozialbindung des Eigentums begünstigt werden, verfassungsmäßige Rechte eingeräumt. Die Ausgestaltung der Eigentumsordnung ist dem Gesetzgeber überlassen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), der dabei einen weiten Gestaltungsbereich besitzt (vgl. BVerfGE 21, 73 [83]). Subjektive Rechtspositionen Dritter können insoweit erst nach Maßgabe der Vorschriften entstehen, die der Gesetzgeber aufgrund der "Richtschnur" (BVerfGE, a.a.O., S. 83) des Art. 14 Abs. 2 GG erlassen hat.

Sozialbindung des Eigentums! Haa!

Wem gehört eigentlich der RBB? Also vor der Reform iss klar, den Fernseh- und Radiobesitzern!

Hmmm... mach euch mal nen Kopp Intendancers! Ihr seid nicht Eigentümer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks!

Wem gehören eigentlich die Frequenzen?

Und wer hat der Telekom erlaubt den Funkturm zu klauen!  :'(

Also ich muss ja mal sagen, Zwangs-HD wirft echt verfassungsrechtliche Fragen auf.


 :)

Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Profät Di Abolo am 08. April 2017, 05:02
Guten TagX!

Willkommen zur Sendung mit der gallischen Maus.

Der, die, das, wieso, weshalb, warum. Wer nicht fragt bleibt dumm.

Heute lernen wir was über die Digitale Welt, virtuelles Eigentum, Digitale Dividende, Grundrechte in der Digitalen Welt und SOS.

SOS
Save our Spectrum

Ohne Ton - keine Information!
Initiative zur Sicherung von Funkspektrum für die Kultur- und Kreativwirtschaft.  :o

Link:

https://www.sos-save-our-spectrum.org/

Na Mensch, da kann die kreative gallische Maus nur staunen. Watt da so verlinkt ist.

Süddeute Zeitung, 26. Mai 2015, 09:37 Uhr, Auktion von Funkfrequenzen
Schnelles Internet für alle

http://www.sueddeutsche.de/digital/auktion-von-funkfrequenzen-zum-ersten-zum-zweiten-1.2492760

Da bekommt der Begriff Digitale Dividende ne völlig neue Bedeutung!

https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Dividende

Dividende! Bonzisch! Die Sprache des Goldes und der Gewinnmaximierung!

Digitale Dividende und Eigentum an Frequenzen.

BVerfG, 1 BvR 2553/11, Beschluss vom 25. Juni 2015

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
zum Widerruf telekommunikationsrechtlicher Lizenz- und Frequenzzuteilungen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/06/rk20150625_1bvr255311.html

Zitat
12

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin eine Verletzung ihrer Rechte aus
Art. 14 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.

Zitat
17

Schließlich sei die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf den gesetzlichen
Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht habe es unionsrechtswidrig unterlassen, die Frage nach Inhalt und Reichweite der sich aus Art. 10 Abs. 2, 3 und 5 GRL ergebenden Verpflichtung, vor einem Widerruf bestimmte Verfahrensschritte einzuhalten, vorab dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.

Was!?! Für ein Bonzen-Unternehmen mit Anwaltskanzlei nicht den EUGH eingeschaltet!?!
Wir sind also nicht alleine!  ;D

Zitat
18

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Uiii!

Zitat
20

1. Der von der Beschwerdeführerin gerügte Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG lässt sich nicht
feststellen. Dabei kann offen bleiben, ob die ersteigerten Lizenzrechte und die Frequenzzuteilungen
überhaupt Eigentumsschutz genießen. Selbst wenn dies zugunsten der Beschwerdeführerin unterstellt wird, verletzt der Widerruf der Lizenz- und Frequenznutzungsrechte nicht Art. 14 Abs. 1 GG.

21
a) Die hier zur Anwendung gekommene Widerrufsermächtigung in § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 TKG a.F. ist jedenfalls eine verfassungsgemäße Inhalts- und Schrankenbestimmung, sofern es sich bei den Lizenz- und Frequenznutzungsrechten um Eigentum handelt. Die Möglichkeit, die Zuteilung einer Lizenz beziehungsweise Frequenz zu widerrufen, wenn damit verbundene Versorgungsverpflichtungen nicht erfüllt werden, verfolgt das legitime Ziel der effizienten und störungsfreien Frequenznutzung. Dieses allgemein schon in § 2 Abs. 2 Nr. 7 TKG zum Ausdruck kommende Regulierungsziel, steht bei der Frequenzverwaltung in besonderem Maße im Vordergrund (§ 55 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, § 61 Abs. 3 Satz 1 TKG).

Bäh, bäh, bäh, klammheimliche Freude macht sich breit.

Zitat
28

4. Auch die Rüge einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen einer unterlassenden
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof bleibt ohne Erfolg. Es liegen weder die von der
Beschwerdeführerin geltend gemachte grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht noch die
Fallgruppe der Unvollständigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vor (vgl. BVerfGE 126, 286 <316 f.>).

29

Das Bundesverwaltungsgericht ist insbesondere anhand der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs jedenfalls vertretbar zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beschwerdeführerin sich auf die geltend gemachten Verfahrensrechte nicht berufen kann. Es ist nicht zu erkennen, dass die Ansicht der Beschwerdeführerin, die entsprechenden Verfahrensschritte seien nur im Falle eines drohenden Versorgungsnotstands verzichtbar, gegenüber der vom Gericht vertretenen Ansicht eindeutig vorzuziehen wäre, wonach ein unmittelbarer Widerruf keinen aktuellen konkreten Frequenzbedarf voraussetzt.

Ahhh, das Bundesverwaltungsgericht. Kenn wa och!

Das hier kannte die gallische Maus allerdings noch nicht:

BVerwG 6 C 9.10, Urteil vom 17.08.2011

Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht; Versorgungsverpflichtung; Widerruf; Eigentum; Versteigerung; Versteigerungserlös; Zuschlagspreis; Äquivalenzprinzip; Erstattung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Rücknahme; Widerruf; Wiederaufgreifen des Verfahrens.

Zitat
Leitsätze:

1. Die auf dem Ergebnis einer Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen beruhenden Frequenznutzungsrechte bilden Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG. Dieses wird durch die Frequenznutzungsbedingungen, insbesondere eine darin auferlegte Versorgungsverpflichtung, konkretisiert und eingeschränkt.

2. Der Versteigerungspreis bildet die durch die Zuweisung eröffnete, d.h. bei pflichtgemäßem Verhalten erzielbare Nutzungsmöglichkeit ab. Ein Widerruf der Frequenznutzungsrechte wegen Nichterfüllung der dem Inhaber auferlegten Versorgungsverpflichtung berechtigt daher grundsätzlich nicht dazu, den Versteigerungspreis ganz oder teilweise zurückzufordern.

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=170811U6C9.10.0

Zitat
29

aa) Die auf der UMTS-Lizenz beruhenden Frequenznutzungsrechte der Klägerin bildeten „Eigentum“ im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG. Öffentlich-rechtliche Positionen genießen den Schutz der Eigentumsordnung, soweit sie nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet und das Äquivalent einer nicht unerheblichen Eigenleistung sind (stRspr des BVerfG, s. nur Beschlüsse vom 12. Februar 1986 - 1 BvR 1578/82 - BVerfGE 72, 1 <18 f.> und vom 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 u.a. - BVerfGE 116, 96 <121> m.w.N.). Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Die auf der UMTS-Lizenz beruhenden Frequenznutzungsrechte stellen eine durch Eigenleistung, nämlich den im Wege des Höchstgebotes ermittelten Zuschlagspreis, für die Frequenzlaufzeit erworbene und insoweit schutzwürdige Rechtsposition dar (so auch
Martini, WiVerw 2011, 1 <19 ff.>).

31

Auch im Übrigen sind die Voraussetzungen erfüllt, die an den Eigentumsschutz öffentlich-rechtlicher Positionen aus Art. 14 Abs. 1 GG geknüpft sind: Dass die Frequenznutzungsrechte nicht auf Dauer, sondern nur für die Laufzeit der Lizenz erworben wurden, ist ohne entscheidende Bedeutung, wie das Beispiel des Besitzrechts des Mieters zeigt (s. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 - BVerfGE 89, 1 <5 ff.>). Ebenso wenig scheitert die Anwendbarkeit des Art. 14 Abs. 1 GG an der eingeschränkten Verfügungsbefugnis des Inhabers einer (altrechtlichen) UMTS-Lizenz, die darin zum Ausdruck kommt, dass § 150 Abs. 8 TKG 2004 insoweit die - durch § 62 TKG 2004 grundsätzlich
eröffnete - Möglichkeit des Frequenzhandels ausschließt. Zum einen ist eine uneingeschränkte Verfügungsbefugnis nicht Voraussetzung für den Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG a.a.O. zum Besitzrecht des Mieters). Zum anderen geht die Beklagte selbst davon aus, dass § 150 Abs. 8 TKG 2004 der Frequenzübertragung im Wege der Rechtsnachfolge nach § 55
Abs. 7 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 TKG 2004 nicht entgegensteht, falls der Erwerber die Voraussetzungen für eine Frequenzzuteilung erfüllt, eine Verzerrung des Wettbewerbs nicht zu besorgen und eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung gewährleistet ist (so auch: Geppert, in: BeckTKG, 3. Aufl. 2008, § 62 Rn. 15; Kroke, a.a.O. § 55 Rn. 55; a.A. insoweit Martini, a.a.O. S. 22; zur Abgrenzung zwischen der Frequenzübertragung nach § 55 Abs. 7 und dem Frequenzhandel nach § 62 TKG s. auch Mitteilung 152/2005, ABl RegTP S. 1021).

Soso, Frequenzhandel!!!! § 62 TKG oder die Digitale Dividende!!!!!

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__62.html

Watt kommt als nächstes? Die Verpachtung des Luftraumes? Da sehen Berlin und Brandenburg dann über dem Fluch-Hafen echt alt aus! Nee lasst mal Jungs! Den Luftraum könnt ihr behalten! NiX Wert!

Zitat
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 30 000 000 € festgesetzt (§ 39 Abs. 2, § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 GKG).

Uiii! Meine Fresse! Naja, ging ja nur um den Zuschlagspreis von 8.408.706.278,15 Euronen (8,4 Mrd.), wer hat der hat!

In der Digitalen Welt gibt es also Eigentum! Sogar virtuelles Eigentum! Watt? Ja echt!

Virtuelles Eigentum an virtuellen Gegenständen im deutschen Recht

https://www.hans-bredow-institut.de/webfm_send/756

Dazu der "Schnapp des Jahres":

Zitat
"Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse 'Etwas'"


BGH Urteil vom 17. Juli 2013 · Az. I ZR 34/12

https://openjur.de/u/639396.html

Ja die Digitale Welt! Da kann Mensch sogar Art. 8 GG in Anspruch nehmen! Watt? Ja echt! Die Online Demo!

Beschluss Az. 1 Ss 319/05, OLG Frankfurt am Main vom 22. Mai 2006

Zitat
Leitsätze
Der Aufruf zu einer Internetdemonstration erfüllt weder das Tatbestandsmerkmal
der Gewalt noch das der Drohung mit einem empfindlichen Übel im Sinne von 240 StGB.

https://openjur.de/u/297809.html

Du kannst dich sogar in "geschlossen Räumen" als Verein versammeln! Watt? Ja echt!

Beschluss Az. I-27 W 106/11, OLG Hamm vom 27. September 2011

Zitat
Ein Verein kann durch Satzung regeln, dass eine Mitgliederversammlung auch virtuell (online) durchgeführt werden kann.

https://openjur.de/u/268245.html

Na Mensch! Dollet Ding! Kannste da auch ein virtuelles Hausverbot aussprechen? Na klar!

Urteil Az. 10 O 457/99, LG Bonn vom 16. November 1999

https://openjur.de/u/150000.html

Zitat
19

Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, daß der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den: allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, daß er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.). Unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens entsteht eine Bindung des Eigentümers an die Zutrittsbefugnis, die es ihm verbietet, sein Hausrecht willkürlich auszuüben (Christensen, Taschenkontrolle im Supermarkt und Hausverbot, JuS 1996, 873 [874]).

20

Nicht anders verhält es sich hier: Die Verfügungsklägerin richtet, ihr Angebot unentgeltlich ihre Chat-Software zu nutzen, an alle Benutzer des Internets. Besondere Zugangskontrollen finden nicht statt. Ebensowenig werden verbindliche Bedingungen formuliert, unter denen die Nutzung gestattet wird. Soweit die Verfügungsklägerin vorgetragen hat, der Nutzer müsse die sogenannte "Chattiquette" akzeptieren, bei der es sich um "Benimmregeln" handelt, ist nicht ersichtlich, daß darin Bestimmungen enthalten seien die eine Nutzung des Dienstes verbindlich regeln.

21

Bestand damit für die Chat-Software eine generelle Nutzungsbefugnis, durfte die Verfügungsklägerin nicht durch willkürliche Ausübung ihres "virtuellen Hausrechts" diese dem Verfügungsbeklagten wieder entziehen. Gegenüber dem ausgesprochenen Nutzungsverbot konnte er sich auf das Verbot widersprüchlichen Verhaltens gemäß § 242 BGB berufen.

Na Mensch das virtuelle Hausrecht! Na dann ....

... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...

Zitat
Hi Lupus!

Ich nehme mein virtuelles Hausrecht für meine virtuelle Wohnung im Rechner des Meldeamtes XY wahr und erteile dir hiermit Hausverbot. Dies betrifft insbesondere deine virtuellen bundesweiten Gebäudedurchsuchungen 2018. Besorg dir nen Durchsuchungsbeschluss beim Ermittlungsrichter des BGH!

Du kannst auch gleich mal den Intendancers bescheid geben, dass ich sie hiermit virtuell aus meinen virtuellen Versammlungen in geschlossen Räumen ausschließe!

Ich untersage ARD und ZDF hiermit die Teilnahme an meinem politischen Willensbildungsprozess und fordere euch hiermit auf das Senden der Tagesschau, des Heute Journals, etc.. in meine Wohnung zu unterlassen. Ich, die gallische Maus und die gallischen Zecken nehmen Art. 8 GG in Anspruch!

Tja Lupus, denk mal drüber nach wer auf der anderen Seite des TV sitzt! Genau Art. 8 GG, das kollektive StaatsvolX!

Huhu! Du da! Ja genau loyaler BeitraXzahler und Zwangs-HD-Betroffener!

Der, die, das, wieso, weshalb, warum.

Lauter tolle Beiträge gibt es hier zu sehn,

manchmal muss Mensch fragen um das zu verstehn.

Der, die, das, wieso, weshalb, warum.

Wer nicht fragt, bleibt dumm.

Komm doch einfach rumm:


Aktionstag und Demo gegen den Rundfunkbeitrag – Berlin, 29. April 2017

https://berlin2017.online-boykott.de/

Mach nicht nur von deinem online Versammlungsrecht gebrauch!

KOMM ZUR DEMO!!!!

Werde auch Mitglied beim GEZ-Boykott-Forum!

Hier werden Sie geholfen!

Das war die heutige Sendung mit der Maus!


 :)
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: pinguin am 08. April 2017, 08:19
Dazu der "Schnapp des Jahres":
Zitat
"Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse 'Etwas'"
Hierzu hat es eine aktuelle Entscheidung des BGH; Keine Haftung des Anschlussinhabers bei nicht autorisierter Nutzung des Telefonanschlusses für ein "Pay by Call-Verfahren" http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a1a12e1bb255c76a5fd6e105d903421e&nr=77950&linked=pm&Blank=1

Mir ist aber klar, daß Du das jetzt sicher in einem anderen Zusammenhang verstanden wissen willst.

Zitat
Zitat
Unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens
Wenn LRA und Co also sagen würden, sie wären keine Behörden, täten aber so tun, als wären sie welche, wäre das, weil widersprüchlich, verboten.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: FuerstBerg am 08. April 2017, 10:10
Zitat von: Rn 18
[…] Die gebührenrechtliche Heranziehung von Personen, die mittels internetfähiger PCs Rundfunksendungen empfangen können, ist zur Erreichung des Ziels mangels eines milderen, gleich wirksamen Mittels auch erforderlich. Zugangssperren stellen schon deshalb kein gleich wirksames Mittel dar, weil in technischer Hinsicht Zweifel an einer umgehungssicheren Ausgestaltung bestehen.

Das Umgehen einer Zugangsbeschränkung stellt ggf. eine Straftat dar; sei es Betrug, weil man eine Leistung ohne Gegenleistung ausnutzt; oder schlimmer: man könnte die Zugangsbeschränkungen der Bundeswehr-Server umgehen, die aktuellen Schlachtpläne herunterladen und dem IS verkaufen.
Das BVerfG geht hier davon aus, daß jeder PC-Besitzer automatisch diese Straftaten begeht.

Der RBStV geht davon aus, daß jeder Inhaber einer Wohnung einen internetfähigen PC hat.

Die direkten Folgen:Als gute Staatsbürger sollten wir allesamt umgehend die nächstgelegene Staatsanwaltschaft darüber informieren und Selbstanzeigen erstatten.

Andererseits reicht aber die Anmeldung bei Youtube vollkommen aus, um dem Jugendschutz genüge zu tun…
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: pinguin am 08. April 2017, 13:17
Das Umgehen einer Zugangsbeschränkung stellt ggf. eine Straftat dar; sei es Betrug, weil man eine Leistung ohne Gegenleistung ausnutzt;
Der abgepresste Zwangsbeitrag ist keine Gegenleistung für die Möglichkeit, Rundfunk empfangen zu können, sagen ja sowohl das BVerfG als auch der EuGH.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: cecil am 08. April 2017, 18:29
Der abgepresste Zwangsbeitrag ist keine Gegenleistung für die Möglichkeit, Rundfunk empfangen zu können, sagen ja sowohl das BVerfG als auch der EuGH.

sondern? Ich steh gerade ein wenig "auf der Leitung", scheint mir.... ??? Meist du so was:

... Beitrag zu einem Gemeinschaftsdienst ... und nicht einen Preis, der von einer Einzelperson für den Empfang eines bestimmten Kanals zu bezahlen sei.

also Steuerhinterziehung???


@pinguin+profät
ich verstehe leider euren Dialog nicht, ich fürchte, ich kann der Argumentation nicht folgen...  :-\

Bei Berücksichtigung der Entscheidung des EGMR zur italienischen Rundfunkgebühr, wonach diese eine Steuer ist, ist es unwahrscheinlich, daß das BVerfG die nationale Angelegenheit einfach durchwinkt.

Gerne dürfen Sie mal den praktischen Versuch wagen und eine "Jedermanns" Beschwerde zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 11 beim EUGH einreichen. Ihr glanzvolles Scheitern ist vorprogrammiert. Woran das wohl liegt?

Stellt die Anrufung des EuGH nun einen möglichen Ausweg für uns dar, oder ist da Pessimismus angebracht?
(Und was gibt es, wenn alle hohen Gerichte sich dem Boykott verweigern? Revoluzzion?? Wird die sich am Rundfunkbeitrag entzünden...  ;) )

Aber mal im ernst, könntest z.B. du, lieber Profät, deine Argumentation bitte kurz und allgemeinverständlich für (solche wie) mich nochmal zusammenfassen? Ich habe kaum mehr verstanden, als dass du meinst, der Einfluss von Lobbyisten auf (auch die EU-)Gesetzgebung (und?) Rechtsprechung ist ziemlich groß (womit du wohl u.a. den ÖR meinst?) ...? Netzentgelt... ? Wald-Eigentum...?? ;)?

(Ein Beispiel für Lobbyisten-Einfluss könnte auf Bundesebene z.B. sein, dass die ZPO kürzlich geändert wurde, wodurch die Befugniss für Gerichtsvollzieher/innen zu rascheren Datenabfragen erweitert wurden - das Gesetz kam durch Mitwirkung der Inkasso-Branche Deutschlands zustande)
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21166.msg136037.html#msg136037)


@besucher
Zitat
Dann muss aber konsequenterweise auch eingeführt werden, dass der Bürger ÖRR sehen *muss*. Unter Aufsicht, mindestens 4 h täglich,....

Rn 18
...Zugangssperren stellen schon deshalb kein gleich wirksames Mittel dar, weil in technischer Hinsicht Zweifel an einer umgehungssicheren Ausgestaltung bestehen. Zudem wäre eine Zugangsbeschränkung in rechtlicher Hinsicht problematisch, weil sie mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kollidieren würde (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 24. März 2009 - RO 3 K 8.01829 -, juris).

Sogesehen hätten alle Personen, die schon früher kein Rundfunkgerät besaßen/angemeldet hatten bei der GEZ, die ganze unangemeldete Zeit über gegen das GG verstoßen, indem sie den Zugang zu ÖR-Angeboten selbst verhinderten bzw. verhinderten, dass der ÖR seinen Grundversorgungsauftrag erfüllte?  ;)


Bitte, liebe Mod's (bzw. René): ich möchte bitte gerne ein smiley-icon, das sich fragend am Kopf kratzt....!!  :)
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: drboe am 08. April 2017, 19:19
Sogesehen hätten alle Personen, die schon früher kein Rundfunkgerät besaßen/angemeldet hatten bei der GEZ, die ganze unangemeldete Zeit über gegen das GG verstoßen, indem sie den Zugang zu ÖR-Angeboten selbst verhinderten bzw. verhinderten, dass der ÖR seinen Grundversorgungsauftrag erfüllte ;)

Ist zwar leicht OT, aber das ist wohl in etwa die Position des Auftragsschreibers Prof. Kirchhoff, der alle Nichtnutzer des ÖRR als Gebührenverweigerer diffamierte.

M. Boettcher
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: Profät Di Abolo am 08. April 2017, 19:26
Huhu @cecil. Guten TagX!

Nicht verzagen und die gallische Maus fragen!  :)
Der, die, das, wieso, weshalb, warum ...

Der EGMR ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Grundrechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nicht die EU sondern alle Mitgliedsstaaten der EMRK wie z.B. auch die Türkei und Russland (ich glaub die wollen kündigen).  :'(

Nach Rechtswegerschöpfung also nach Urteil des BVerfG oder eines LVerfG ist jedem der Rechtsweg zum EGMR eröffnet.

Europäischer Gerichtshof, EU-Recht.
EUGH kein direkter Zugang für jeden!

http://www.iuspublicum-thomas-schmitz.uni-goettingen.de/Downloads/Schmitz_EK-EuR-StaatsR-III_Schema4.pdf

Nur mittelbar über die Klagearten. Für uns kommt über die Beschwerde bei EU-Kommission im Falle der Versagung, also etwa durch Untätigkeit, Klage über Anwalt in betracht. Also ggf. eine Untätigkeitsklage nach Art. 265 AEUV

https://dejure.org/gesetze/AEUV/265.html

Daneben kommt ggf. eine Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AUEV in betracht, wenn die EU-Kommission also im Falle der Beschwerde nicht Maßnahmen ergreift.

https://dejure.org/gesetze/AEUV/263.html

Dazu braucht Mensch dann aber einen Anwalt.

Soweit klar waa?
> EUGH nur mittelbar und mit Anwalt.
> EGMR jeder ohne Anwalt nach Rechtswegerschöpfung.


Dann könn wa versuchen über die Gerichte eine Vorabentscheidung beim EUGH zu erreichen.
Viel Spass!  :'(
Wenn wir das bisher nicht mal die Vorabentscheidung bei BVerfG oder LVerfG erreicht haben, tja ...

Watt soll Mensch da sagen?

Na jaanz klar, dann renn wa einfach durch!!!!!  ;D

Thema:
VG Berlin: Zulassungsantrag eines Kassationsverfahrens
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19865.msg141229.html#msg141229

Gallisches Rugby! Denn wir haben den gallischen Brian Gary HabaniX!

OT:
Bryan Habana - The fastest man in rugby [video ~3:30min]]
https://www.youtube.com/watch?v=qNFkFlISeRM


 ;D ;D ;D ;D

Ohh! Ja ich weiß @Bürger! Beim Thema bleiben! Ja verstanden.

So nun mutt Mensch auch "beschwert" sein. D.h. unmittelbar betroffen sein. Naja und bei Beihilfen nach EU-Recht biste nunmal nicht betroffen, es sein denn du bist RundfunXveranstalter oder Film / Presse.

Jetzt kommt die Frage aller Fragen! Haaa!

Was war zuerst da?

Der Fesetzungsbescheid, also die Aufforderung zum Leisten des ZwangsbeitraX
oder dein Meldedatensatz und die automatisierte Verarbeitung?

Hihihi!

Thema:
Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzes
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.0.html

Yoo Lupus! Welcome to hell!  >:D

Wir haben Brian Gary HabaniX!

Mit nem Hinkelstein unter Arm auf der Aussenbahn durchspurten!  ;D

Und nun macht euch mal alle nich son Kopp,

hier iss der GEZ-Boykott!

Watt auch immer die entscheiden,

sie werden uns beneiden!

Denn so oder so es bleibt dabei,

kein Cent und kein goldenes Ei!

Da sagt auch die gallische Maus jaanz fiX,

die kriegen von uns so oder so niX!


VIVA GEZ-BOYKOTT-FORUM


 :)
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: pinguin am 08. April 2017, 20:08
Der abgepresste Zwangsbeitrag ist keine Gegenleistung für die Möglichkeit, Rundfunk empfangen zu können, sagen ja sowohl das BVerfG als auch der EuGH.
sondern?
Die Finanzierung der Gesamtveranstaltung "Rundfunk"

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.msg143317.html#msg143317

Zitat
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.msg140356.html#msg140356
Zitat von: cook am 04. Februar 2017, 22:25

    In der 2. Rundfunkentscheidung, BVerfG, Urteil v. 27.07.1971, Az. 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68  (zur Umsatzsteuer-Freiheit)
    https://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html
    Zitat

        [...] Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. [...]

Daß eine Rundfunkgebühr auch für den EuGH keine Gegenleistung darstellt; siehe C-337/06, wonach nicht einmal der Staat selber eine Gegenleistung erfährt.

Es hatte aus der Zahlung der damaligen Rundfunkgebühr also nicht nur gemäß BVerfG in 1971 keine Gegenleistung, sondern auch gemäß EuGH C-337/06

14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17938.msg117656.html#msg117656

Zitat
Zitat von: pinguin am 18. März 2016, 17:26

    Zitat von: Totalverweigerer am 18. März 2016, 12:02

        Zitat

            BVerwG:
            Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.

    Dummerweise sieht das schon der EuGH in C-337/06 völlig anders und meint, daß eine Möglichkeit keine Gegenleistung darstellt.

    Daß auch ein Bundesgericht auf das höhere europäische Recht sch**ßt, läßt nur den Schluß zu, daß die Tage der EU gezählt sind.


Zitat von: EuGH in C-337/06
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=71713&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

    45 Die diesen Anstalten so zur Verfügung gestellten Mittel werden ohne spezifische Gegenleistung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs ausgezahlt (vgl. in diesem Sinne Urteil University of Cambridge, Randnrn. 23 bis 25). Diese Zahlungen hängen nämlich nicht von einer vertraglichen Gegenleistung ab, da weder die Gebührenpflicht noch die Gebührenhöhe das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Verbrauchern sind. Diese sind allein wegen des Bereithaltens eines Empfangsgeräts zur Zahlung der Gebühr verpflichtet, selbst wenn sie die Leistungen dieser Anstalten niemals in Anspruch nehmen.

@cecil
Zitat
Bei Berücksichtigung der Entscheidung des EGMR zur italienischen Rundfunkgebühr, wonach diese eine Steuer ist, ist es unwahrscheinlich, daß das BVerfG die nationale Angelegenheit einfach durchwinkt.
Die Rundfunkgebühr ist eine Steuer, zu deren Erhebung und Festsetzung national die Länder der Bundesrepublik Deutschland nicht so ohne Weiteres befugt sind.

Auf die Frage, ob EMGR oder EuGH, kann vereinfachend geantwortet werden, daß die EMRK im Range einfachen Bundesrechtes ist, welches bereits kraft Art 31 GG und BVerfG 2 BvN 1/95 jegliches Landesrecht bricht. Bereits kraft Art 10 EMRK zur Meinungs- und Informationsfreiheit darf es keine behördliche Einwirkung auf Personen geben. Zur EMRK darf das BVerfG entscheiden.

Über das Recht der EU darf nur der EuGH als gesetzlicher Richter entscheiden, weil es die Mitgliedstaaten der EU so bestimmt haben. Erst nachrangig zur Entscheidung des EuGH darf auch das BVerfG tätig werden, wenn der EuGH einen Ermessenspielraum gelassen hat. Eine vom EuGH vorgenommene absolute Entscheidung, also eine mit nur 1 Lösung, darf letztlich in einer nationalen Klage nicht zur Vorlage an das BVerfG führen; sie wäre in diesem konkreten Falle unzulässig.
Titel: Re: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD
Beitrag von: FuerstBerg am 26. April 2017, 17:02
Ist irgendwie etwas OT:

DVB-T2 gibt es in Österreich schon länger. Was hier Freenet TV macht, macht dort SimpliTV.

In Deutschland heißt es, eine Verschlüsselung von ARD und ZDF wäre 2014 vom BVerfG verboten worden (ich finde jedenfalls kein Urteil), in Österreich wird's verschlüsselt per Abo verkauft: