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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Bürger am 08. Dezember 2013, 14:13

Titel: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2013, 14:13
Edit "Bürger" - aus diversen aktuellen Anlässen und aufgrund wiederholter Nachfragen:
Bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;) beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Aktuell scheinen viele Bürger von ARD-ZDF-GEZ eine
"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" zu erhalten...

Beispiel (beschnitten)
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10961.0;attach=3610;image)
Quelle:
Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10961.msg74987.html#msg74987


...und das augenscheinlich teilweise sogar unabhängig davon ob

a) überhaupt schon mal ein BeitragsBESCHEID zugestellt wurde...
...oder bisher nur "Zahlungsaufforderungen" und ggf. "Zahlungserinnerungen"

b) gegen einen eventuell zugestellten BeitragsBESCHEID form- und fristgerecht
   WIDERSPRUCH eingelegt und gleichzeitig
   Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt wurde

c) dieser eventuell eingelegte WIDERSPRUCH durch einen rechtsmittelfähigen
   WiderspruchsBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung (abschlägig) beschieden und der
   gleichzeitig gestellte Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" entschieden wurde

Das lässt *SEHR TIEF* blicken in das Gebaren und die Gesinnung von ARD-ZDF-GEZ...
...und ergibt meiner Auffassung nach in den kommenden Kommentaren folgende Konsequenzen.
(keine Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit - keine Rechtsberatung - nur meine Ansichten/ Erkenntnisse/ Erfahrungen)

Vorab:
Diese "ANKÜNDIGUNG" der "Zwangsvollstreckung" ist - wie der Name schon sagt - nur eine ***ANKÜNDIGUNG*** ;)
Das soll *DROHEND* klingen - ist aber meiner Meinung nach nicht so "bedrohlich", wie es klingen mag.

Interessanter dürfte dann schon mal eine Art "MahnBESCHEID" o.ä. sein, der wiederum auch eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten sollte.

"Rechtsbehelfsbelehrungen" sind meiner Ansicht nach eine Art Indiz für einen "offiziellen Akt".
Alles andere stellt für mich nur nicht-rechtsverbindliches Geplänkel, Drohkulisse u.ä. dar.


Bitte auch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

umfangreiche Info-/ Linksammlung
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2013, 14:36
Prinzipiell gilt:

Ein nicht form- und fristgerecht widersprochener Bescheid wird wohl prinzipiell erst mal rechtskräftig und damit theoretisch wohl auch vollstreckbar - selbst wenn er nicht "rechtens" ist.
Dennoch: wegen 50 oder 100 € wird da wohl nicht gleich jemand losdackeln...

Meine Meinung.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2013, 14:37
Wenn ein Schreiben nicht per Einschreiben/ mit Empfangsbestätigung zuging - oder schlicht überhaupt *nicht* zuging ;) dann könnte man evtl. auch *gar nicht* reagieren...
...darf sich dann allerdings bei der zukünftigen Auseinandersetzung auf folgende Formulierung gefasst machen - sollte sich davon aber auch nicht gleich aus der Ruhe bringen lassen ;)

Wie bemisst sich die Frist?
ARD-ZDF-GEZ legen es mit Formulierungen wie z.B. dieser aus:
Zitat
"Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben (§70 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als "bekannt gegeben" (§1 [Bundesland] Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. §41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Unseren Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Gebühren-/Beitragsbescheid vom [TT.MM.JJJJ] am [TT.MM.JJJJ] bei der Post aufgegeben wurde.
Der genannte, an Sie gerichtete Gebühren-/Beitragsbescheid ist von der Deutschen Post AG nicht als unzustellbar zurückgesandt worden. Insofern besteht kein Zweifel an einem ordnungsgemäßen Zugang des Bescheids.
Ihren Widerspruch haben wir am [TT.MM.JJJJ] erhalten. Die Widerspruchsfrist für den Gebühren-/Beitragsbescheid ist demnach abgelaufen."


Anzumerken ist, dass nahezu ausschließlich per normalem Postversand bzw. per "PREMIUM"-Versand versendet wird.
"PREMIUM"-Versand gibt aber wohl weder eine Auskunft über das konkrete Zustelldatum, noch über verloren gegangene Sendungen... ;)
Selbst "Einschreibesendungen" - sofern nicht mit Unterzeichnung des Adressaten auf dem Rückschein - dürften hier schlechte Karten haben, wie nachzulesen unter

Bernd Höcker
Erste Hilfe gegen den neuen Rundfunkbeitrag
www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm

Zitat
Frist verpasst?

Es kann sein, dass Ihnen eine Fristversäumnis vorgeworfen wird, obwohl Sie noch gar keinen Bescheid erhalten haben.
Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, den Empfang des Schreibens zu beweisen.
Um die Beweispflicht der Rundfunkanstalt deutlich zu machen, zitieren Sie den Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen:

Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2013, 14:39
Ergänzung:
Man muss unterscheiden zwischen der Zahlungsverweigerung der bisherigen sog. "Rundfunkgebühren" (bis 31.12.2012) und der Zahlungsverweigerung der durch mehrere Gutachten eindeutig als verfassungswidrig eingestuften vollkommen nutzungs- und geräteUNabhängigen Rundfunk-*ZWECKsteuer* - euphemistisch bezeichnet als "Rundfunkbeitrag" (seit 01.01.2013).

Betrifft es noch "RundfunkGEBÜHREN" von vor 01.01.2013, dann ist das anders zu bewerten als eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" der seit 01.01.2013 gültigen sogenannten "RundfunkBEITRÄGE", da die Rechtsgrundlage/ die Zahlungstatbestände andere sind.

Es ist derzeit aber augenscheinlich METHODE:
1) VERSTÄRKT und SOVIEL wie möglich noch ausstehende "RundfunkGEBÜHREN" von *vor* dem 01.01.2013 noch BEIZUTREIBEN, denn da haben die noch eine "gewisse Chance" - jedenfalls höher, als bei der neuen (Un-)Rechtsgrundlage, dem sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".

Es ist augenscheinlich *außerdem* Methode bzw. rechtlich angreifbare UNSITTE
2) Die Beitreibung noch ausstehender sogenannter
"RundfunkGEBÜHREN" von *vor* dem 01.01.2013
zu ***VERMENGEN*** mit den
seit 01.01.2013 auf einer ***VÖLLIG ANDEREN*** (Un-)Rechtsgrundlage basierenden sogenannten
"RundfunkBEITRÄGEN".

Ein ***UNDING***!!!
Denn das eine hat mit dem anderen ***NICHTS*** zu tun!!!

Mein Fazit:
EINSPRUCH EINLEGEN!

Verstärkte Eintreibung alter Forderungen ("Gebühren")
Vermengung mit neuen Forderungen (Beiträge")

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7251.msg53295.html#msg53295
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2013, 14:41
"Zahlung unter Vorbehalt" = *zahnloser Tiger*
> Erstattung fragwürdig!


Wirksamer:
Zahlungsverweigerung + Widerspruch mit
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"!

Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

Zitat
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.

Zahlungsverweigerung ist Voraussetzung, um überhaupt einen
klage- bzw. widerspruchsfähigen BeitragsBESCHEID zu erhalten.

Ein gleichzeitiger Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" kann bis Verfahrensende vor Zahlung schützen.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2013, 14:44
"Zahlung unter Vorbehalt" = *zahnloser Tiger*
> Erstattung fragwürdig!
Das RECHT zur Zahlungsverweigerung ist unsere PFLICHT!

Quelle akademie.de
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag

Wichtig für einen eventuellen Rückerstattungsanspruch ist *Form* und *Begründung* der Vorbehaltserklärung.

Aber selbst dann gilt:
Zitat
"Voraussetzung für die Rückerstattung bei Zahlung unter Vorbehalt ist zunächst, dass der geäußerte Vorbehalt als Rechtsgrund auch eingetreten ist.  [...]
Eine Garantie kann natürlich nicht gegeben werden. [...] jeder neue Fall kann anders interpretiert werden als bisher entschiedene Fälle."

Angesichts üblicher juristischer Winkelzüge ist es leider nicht ausgeschlossen, dass erfolgreiche Klageverfahren so verklausuliert werden, dass man Glück haben muss, genau diesen Sachverhalt in seiner Vorbehaltsbegründung beschrieben zu haben.

Was nicht gezahlt ist, muss man sich nicht zurückerstatten lassen.

Es geht nicht "nur" um 18€/mtl! Es geht um GRUNDrechte!

Unser RECHT auf Zahlungsverweigerung ist und bleibt unsere PFLICHT!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7436.0.html
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2013, 14:47
Und *JA*, das "Verweigern" geht *EINFACH* so :)

Rundfunkbeitrag
EINFACH. VERWEIGERN.
FÜR ALLE
;)

- evtl. vorhandene Lastschrifteinzugsermächtigung kündigen
(im dümmsten Fall kann man einfach mal die nächste Abbuchung rückbuchen lassen - dann ist meines Wissens nach die Lastschrifteinzugsermächtigung automatisch widerrufen)

- weiterer Ablauf/ Erfahrungsbericht siehe Folgekommentar/e und Rest des Forums

- "Zahlung unter Vorbehalt" ist *NICHT* zu empfehlen, da ein *zahnloser Tiger*...
...mehr dazu in den anderen Kommentaren

Merke:

"GEZ" oder jetzt "Beitragsservice" ist zwar die "nicht-rechtsfähige Verwaltungsdingsda" von ARD, ZDF und Deutschlandradio - fungiert aber nur als eine Art "Strohmann"/ "Erfüllungsgehilfe"/ "Geldbeitreiber" (obwohl offensichtlich nicht zur Vollstreckung bemächtigt).

Aufgrund dieses "nicht-rechtsfähigen" Status sind "GEZ" bzw. neu "Beitragsservice" für mich *keine* Kommunikationspartner!!!

Alle wichtigen Schreiben gehen an die jeweilige *LANDESRUNDFUNKANSTALT* - allenfalls im Verteiler auch an den "Beitragsservice" - zur Kenntnis und zum glaubwürdigeren Nachweis der Zusendung - und zum ***NERVEN*** ;)

Jegliche BlaBla-Schreiben sind vertane Liebesmüh.

Wichtig ist nur *offizieller* Schriftverkehr - siehe folgende/r Kommentar/e
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2013, 14:48
Ob "erfolgversprechend" oder nicht - der "reguläre"/ "offizielle" und "offensive" Weg:

Selbst als bisheriger durchaus treuer ö.r. Hörfunknutzer bis 31.12.2012 befinde ich mich seit 01.01.2013 im NUTZUNGS- und ZAHLUNGSSTREIK, d.h. ARD-ZDF-GEZ haben von mir noch *KEINEN CENT* gesehen - nicht einmal "unter Vorbehalt".

Da ich mich nicht so einfach "abmelden" konnte (hätte ich vorher vielleicht noch tun sollen) bin ich also erfasst gewesen in deren System und habe somit
- ZahlungsAUFFORDERUNG (Februar),
- ZahlungsERINNERUNG (April) und schließlich den
- BeitragsBESCHEID (Juni)
über mich ergehen lassen *MÜSSEN*.

Da ich das nicht auf mir sitzen lasse, habe ich form- und fristgerecht, jeweils nur kurz begründet
- WIDERSPRUCH gegen den BeitragsBESCHEID eingelegt incl.
  Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" (Juli) und befinde mich nach (erwartungsgemäß)
- abschlägigem WIDERSPRUCHSBESCHEID (August) nunmehr in der ebenfalls
form- und fristgerecht eingereichten und nur kurz begründeten
- KLAGE (seit September)
...ausdrücklich vorbehaltlich einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz, wofür ich jetzt aber noch Wochen bis Monate Zeit habe.

Theoretisch könnte ich auch einfach nur verweisen auf die bereits anhängigen Verfahren und mir eine diesbezügliche ausführlichere, persönliche Begründung ersparen.

Seit dem zweten Quartal habe ich trotz gegenteiliger Bekundungen keine weiteren Bescheide mehr erhalten - nur noch Bittbriefe, etc.

Kosten:
Gerichtsgebühren 105€ erste Instanz
basierend auf Streitwert 54€ (ein Quartals-Beitragsbescheid)

Es besteht in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht.
Das Verfahren kann schriftlich geführt werden (vermeidet Kosten der Gegenseite).

Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, die Verwaltungsrecht beinhaltet, sollte eine verbindliche Deckungszusage abfordern - und sich *nicht* abwimmeln lassen! Ich habe schon eine zu Gesicht bekommen ;)

Wer sich ohnehin mit dem Gedanken trägt, eine RS-Versicherung abzuschließen, könnte das in diesem Zusammenhang noch tun.
Ein Abschluss auch jetzt noch steht einer Leistungsübernahme offensichtlich nicht entgegen.
Man frage den Versicherungsberater seines Vertrauens.

Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113

Ansonsten kann man die Kosten der ersten Instanz gut und gern auch selbst stemmen.

Man muss sich nicht gleich den Versicherungen an den Hals werfen... ;)

Weitere gute Infos u.a. hier

Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2013, 14:54
Darüber hinaus aber nicht vergessen:

Die Dunkelziffer ÖFFENTLICH machen!
MITSTREIKEN! EINTRAGEN!! WEITERSAGEN!!!
2.525+ Streikende = 444.000+ € zurückgehaltene/ nicht gezahlte Rundfunkbeiträge - man könnte auch sagen:
2-3 Intendanten-Jahresgehälter ;)

Konsequent HANDELN + zivilen WIDERSTAND leisten!
Dieser *Bonzokratie-Sumpf* und diese *mediale Völlerei* müssen ausgetrocknet werden!

Das ist erst der Anfang/ die Spitze des Eisbergs - die Dunkelziffer liegt hundert bis tausenfach höher!
Trage auch *DU* Dich ein, damit Zögernde und Zaghafte sehen, dass sie nicht alleine sind!


Bei www.zahlungsstreik.net können und sollten sich schon *jetzt* auch all *jene* nichtzahlenden Haushalte eintragen, welche noch nicht einmal angeschrieben wurden oder welche die Post bis jetzt fleißig ignorieren, zurückweisen oder oder oder...

Auch all *jene* enthalten damit dem System bis jetzt ihre Zahlung und sind somit genauso Teil des ZAHLUNGSSTREIKS. :)

ZAHLUNGSSTREIK
FÜR ALLE.
GEGEN DEN RUNDFUNKBEITRAG?


Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net

Für *diesen* Rundfunk zahlen wir nicht!
Für ein öffentlich-rechtliches Modell jenseits der Sender.

We won't pay for this broadcasting!
For a public service model beyond the stations.
http://www.zahlungsstreik.net/english/

Böyle bir televizyon için para ödemek istemiyoruz!
http://www.zahlungsstreik.net/tuerkisch/

Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2013, 15:13
Sollten ARD-ZDF-GEZ nicht innerhalb 3 Monate nach Bekanntgabe des
Widerspruchs gegen den BeitragsBESCHEID mit einem
rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
reagiert haben, dann eröffnet sich wohl nach allgemeiner Kenntnislage die Möglichkeit der

UNTÄTIGKEITSKLAGE
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!


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Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: ghillie am 08. Dezember 2013, 20:06
"Sollten ARD-ZDF-GEZ nicht innerhalb 3 Monate nach Bekanntgabe des
Widerspruchs gegen den BeitragsBESCHEID mit einem
rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
reagiert haben, dann eröffnet sich wohl nach allgemeiner Kenntnislage die Möglichkeit der

UNTÄTIGKEITSKLAGE
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html"

das würde bedeuten, man könnte die mahnung theoretisch laufen lassen
und wartet die 3 monate ab?
auf meinen widerspruch kamen nur standardfloskeln bzw. jetzt die 1. mahnung.
aber die ablehnung auf den widerspruch (sprich: ablehnungsbescheid o.ä.) kam nicht.  ::) :o 8)
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2013, 21:02
Sollten ARD-ZDF-GEZ nicht innerhalb 3 Monate nach Bekanntgabe des
Widerspruchs gegen den BeitragsBESCHEID mit einem
rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
reagiert haben, dann eröffnet sich wohl nach allgemeiner Kenntnislage die Möglichkeit der

UNTÄTIGKEITSKLAGE
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html

das würde bedeuten, man könnte die mahnung theoretisch laufen lassen und
wartet die 3 monate ab?
auf meinen widerspruch kamen nur standardfloskeln bzw. jetzt die 1. mahnung.
aber die ablehnung auf den widerspruch (sprich: ablehnungsbescheid o.ä.) kam nicht.  ::) :o 8)

Ein Widerspruch hat prinzipiell keine "aufschiebende Wirkung"
Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 80
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und
feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur
1. bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten,
[...]

Aus diesem Grunde sollte Person XYZ wohl am besten
- mit dem Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID
- gleichzeitig auch Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" stellen
oder dies spätestens jetzt mit Verweis auf den/ die noch ausstehenden WiderspruchsBESCHEID/e nachreichen.

Evtl. könnte Person XYZ auch darauf verweisen, dass diverse Landesrundfunkanstalten bereits Anträgen auf "Aussetzung der Vollzieung" stattgegeben haben, und somit auch in dieserm Falle einer Stattgabe nichts im Wege stehen dürfte... ;)

Dazu hier mal das Forum nach Widerspruchsbescheiden durchstöbern und mal so im Bereich der ersten oder letzten Absätze schauen...

Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg50009.html#msg50009
Letzter Satz auf Seite 3 des Widerspruchsbescheids des Bayerischen Rundfunks ;)
Zitat
"Die Vollziehung der angefochtenen Bescheide setzen wir bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens aus"

Sollte das alles nicht "ziehen"...
...dennoch kein Grund zu allzu großer "Besorgnis" ;)
Dass dieser [Anm.: mein] Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" trotz bisher eingegangenem abschlägigen WiderspruchsBESCHEIDs [Anm.: ebenfalls] überhaupt noch nicht entschieden wurde, bei mir also mind. 50-100 € im Raum stehen, die ich noch nicht gezahlt habe und dennoch immernoch keine "Vollstreckung" droht, ist eine andere Geschichte... :)

Sollte die "Vollstreckung" unmittelbar drohen (z.B. nach MahnBESCHEID?), hätte ich immer noch die Möglichkeit,
[Anm.: nochmals explizit auf die Entscheidung zu drängen, Einspruch(?) gegen die Vollstreckung einzulegen bzw.]
- beim Verwaltungsgericht Antrag auf Eilrechtsschutz zu stellen...

Ich bleibe entspannt...
...und das darfst Du auch ;)

Weiteres hier:

1. Mahnung heute erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7542.msg55455.html#msg55455

PS:
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ein Kommentar von Bürger zu Bürger - und ist *gebührenfrei* ;)
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Totalverweigerer am 08. Dezember 2013, 21:04

Da ich mich nicht so einfach "abmelden" konnte (hätte ich vorher vielleicht noch tun sollen) bin ich also erfasst gewesen in deren System und habe somit
- ZahlungsAUFFORDERUNG (Februar),
- ZahlungsERINNERUNG (April) und schließlich den
- BeitragsBESCHEID (Juni)
über mich ergehen lassen *MÜSSEN*.


Hallo Bürger,

nachdem ich im Juni 2012 einen Antrag auf Befreiung von der RFgebührenpflicht gestellt hatte, habe ich mich im Aug. 2012 bei der GEZ mit deren Formular als RFteilnehmer abgemeldet. Die GEZ hat mir dann mit den üblichen Sprechblasen-Textbausteinen mitgeteilt, dass sie meine Abmeldung nicht durchgeführt haben und schicken weiterhin ihre Bettelbriefe.

Ich habe mich dann bei der LRA wegen der Belästigung beschwert und auf die anhängige Klage verwiesen.  Die hat mir dann geschrieben, dass sie bis Dez. 2014 eine Mahnaussetzung vermerkt und bis zum Abschluss des Klageverfahrens keine Mahn- und Vollstreckungsmassnahmen eingeleitet werden.

Meine Abmeldung haben sie einfach missachtet und mich zum 1.1.13 zwangsangemeldet.

 
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Seremon am 15. Dezember 2013, 14:37
Geil fände ich, würden die Gegner sich von der Bürokratensprache fernhalten. Das macht das Lesen so mühselig.
Ich denke, man sollte sich nicht ins Boxhorn jagen lassen. Der generelle Widerspruch ist natürlich gültig für alle laufenden Forderungen. Wer den fristgerecht abgeschickt hat und klar, per Einschreiben, sollte entspannt bleiben. Auch, wenn er nicht bearbeitet worden ist von der GEZ. Wichtig ist nur, er ist bewiesener Maßen bei der zuständigen Stelle angekommen.

Zahlung unter Vorbehalt - davon würde ich abraten. Das Geld ist weg.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: ppm am 15. Dezember 2013, 19:32
Person A hat im Jan. 2013 die Abbuchung von 2! vollen Jahresbeiträgen (wieso 2 da nur eine Wohnung?) zurückgebucht und bis jetzt auf überhaupt keine Schreiben geantwortet (Bettelbriefe, Mahnungen, Bescheide) da keines davon per Einschreiben ankam. Hintergerund: 2012 wurde in einem Schreiben der gez behauptet, dass ein ausgefülltes gez-Formular im Brief mit Fenster -angeblich- nicht angekommen sei. Folge: weitere volle Beiträge für eine 100% behinderte Person. Begründung: Nur durch Einschreiben mit Rückschein sei sichergestellt dass das Schreiben auch wirklich angekommen sei. (Dieses Thema habe ich inzwischen abgeschlossen.)
Frage: gilt das obige nur für die Zahler oder auch für die GEZ?

Seither habe ich aus diesem Grund auf keines der Schreiben vom Beitragsservice mehr geantwortet (Betteln, Drohungen und (leider) auch Mahnungen, Bescheide und eine Androhung der Zwangsvollstreckung) : habe ich ja nicht erhalten ;-) 

Am Samstag den 14.12.2013 war es dann so weit: Der Gerichtsvollzieher hat mir persönlich ein Vollstreckungsersuchen - Zweitausfertigung überreicht (geschrieben am 1.12, Eingangsstempel GV 4.12., erhalten 14.12.2013!) das Ganze wiederum vom Beitragsservice.  Kann ich gern hochladen wenn Interesse da. Wichtigster Punkt in dem Schreiben: Diese Ausfertigung ist vollstreckbar  Was könnte man jetzt noch tun?

In diesem Zusammenhang habe ich noch einen interessanten Aspekt gefunden:

Zitat:
"Bitte in das Impressung des Beitragsservice schauen, gleich der erste Satz sagt Ihnen alles:
"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)..."
Was "nicht rechtsfähig" bedeutet, weiß hier mit Sicherheit jeder.
Eine "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung" versendet "rechtskräftige Bescheide", selbstverständlich ohne Verfasser und eigenhändige Unterschrift, gehts noch?!
Jetzt sollte sich jeder fragen, ob er einen Vertrag mit dem Beitragsservice geschlossen hat. Sie haben dummerweise irgend wann selbst beantragt, etwas freiwillig zahlen zu wollen, siehe § 119 BGB, Täuschung im Rechtsverkehr.
Meine Empfehlung: Formal, soweit Verträge bestehen könnten Sie diese Kündigen und gleichzeitig die an Sie vergebene Teilnehmernummer, da nicht gewünscht, zurückgeben mit der Anordnung, daß sämtliche Daten über Sie unverzüglich gelöscht werden sollen und bisher gezahlte "Beiträge", die durch Täuschung im Rechtsverkehr gezahlt wurden sofort an Sie zurückzuzahlen sind."

Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Actros1841 am 02. Januar 2014, 23:27
Unvorstellbar was die sich alles leisten.

Person A steht genau so da wie Du und hat gerade keinen schimmer wie es weiter gehen soll ? Bisher hat A alles so gemacht wie es die Regeln besagen  8) !

Widerspruch / sowie Aussetzung alles innerhalb der 4 Wochen eingelegt und seid dem eigentlich nur Mahnungen und zu allerletzt am 1.12.2013 die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung erhalten. Auf diesen letzten Brief hat A natürlich nochmal ein Antwortschreiben an die Verbrecher gesendet.

Allerdings ist Person A unsicher was jetzt als nächstes kommen wird ? Klingelt es an der Tür ....oder kommt wieder ein Brief zurück ?

A möchte eigentlich gar nicht mehr warten auf jegliche weitere Briefe hin oder her . A möchte eine Klage einreichen da A bis Heute noch keinen Widerspruchbescheid von denen bekommen hat ( seid 30.05.2013 ) nur Mahnungen sowie Gebühren/Beitragsbescheid.

Es stellt sich jedoch A die Frage wie genau das Schreiben an das Verwaltungsgericht  ( Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz ) aussehen soll bzw. muss ?
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Grünkohl am 07. Januar 2014, 08:41
Hallo,

in diesem theoretischen Fall sollte evtl. schnellstmöglich über eine Vollstreckungsabwehrklage nachgedacht werden.

Grüße
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Actros1841 am 08. Januar 2014, 18:17
Ja da hast Du evtl. Recht . Allerdings wenn du keinen Plan hast wie und was funktioniert fällt einem das nicht so einfach !

Wohin muss so ein Antrag gestellt werden ? Wie muss so ein Schreiben aussehen ? .......und so gehts grad weiter .

Es wird zwar immer gesagt die Schritte sind einfach ............aber wenns mal soweit ist stehst da und musst alles irgendwie in einem Brief erläutern.

Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: tonarno am 08. Januar 2014, 23:34
Hallo!
Ich z.b. bin mir nicht ganz sicher, was eine "nicht rechtsfähige" ... genau bedeutet! (bin leider kein Jurist)
Kann mir das jemand bitte im knappen verraten?

Ich hab zwar NOCH kein Zwangverfahren am Halse, aber die sogenannte RECHTSBEHELFSBELEHRUNG, sowie BEDANKUNG FÜR MEINE ANMELDUNG (die ich niemals getätigt hatte) liegt mir bereits vor!

Ich bin verunsichert, was da jetzt ist!
Roggi vom Forum meint, auf die Rechtsbehelfsbel MUSS ich antworten. Aber was genau?
Die Antwort die ich am liebsten liefern würde, kann ich mir glaube ich ersparen - nämlich:

Dass ich es in verdammt keiner Weiser einsehe, warum ich einer Helene Fischer... oder einem Günter Jauch... oder wie sie alle heißen ... ein absolutes TRAUMGEHALT ermöglichen soll, und zwar auf meine Kosten !!!!!!!

Ich kann es überhaupt nicht fassen, was dieser Verein denn mit etwa 7,5 MILLIARDEN Euro PRO JAHR anzufangen gedenkt - und dass alles auf ZWANG oder was???????

Bitte sagt mir, ob ich gut daran tue, dem weiterhin zu widerstreben, oder ob ich mich einfach zum Volldeppen weichkloppen lassen soll von denen, weil ich ja eh nix zu sagen hätte!!

Dankeschön, tonarno

Ich fasse es nicht!
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: mickschecker am 09. Januar 2014, 06:38
Zitat
Bitte sagt mir, ob ich gut daran tue, dem weiterhin zu widerstreben, oder ob ich mich einfach zum Volldeppen weichkloppen lassen soll von denen, weil ich ja eh nix zu sagen hätte!!
Hallo tonarno , in der selben Situation befand ich mich auch vor mehr als einem Jahr , im Herbst 2012.
Das du den Weg in dieses Forum gefunden hast , ist doch schon mal der beste Anfang.
Du hast dir die Gedanken gemacht , die sich von der Mehrheit leider immer noch viel zu wenig gemacht werden.
Dein lobenswerter Anfang ist absolut voll ausbaufähig , du hast einen guten Spürsinn für Gerechtigkeit und bereits vorhandenes Wutpotential gegenüber dieser wahnwitzigen mafiamäßig betriebenen Geldeintreiberei.
Zum Volldeppen macht sich nur der Beitragsservice , indem er sich bei Zahlungsunwilligen immer mehr lächerlich macht.
Hier im Forum bist du bestens aufgehoben , wenn du nicht weichkloppen lassen willst.
Der öffentlich rechtliche Rundfunk mit seinen Lakaien vom Beitragsservice ist unter anderem auch so mächtig , weil so viele glauben , dass sie nichts zu sagen hätten.


Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Luna am 09. Januar 2014, 13:08
Hallo,

wenn bei Person A die Ankündigung der Zwangsvollstreckung eingegangen sein sollte, und diese keine Rechtsbehelfbelehrung beinhaltet, und auch kein Mahnbescheid vorangegangen ist, wie weit steht Person A denn an der Wand?

Abwarten?, Erneuten Widerspruch? Wie auch immer...diese Person A würde auf keinen Fall zahlen wenn sie sie wäre.

Danke für eure Meinungen und Tipps  :)
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: mickschecker am 10. Januar 2014, 00:10
Das riecht verdammt nach Poker , im Blöffen sind die einsame Spitze.
Wer nicht nur einmal lügt , dem glaubt man erst recht nichts mehr.
Leere Versprechungen , heiße Luft , doch echt oder Schauspielerei ?
Ich will von denen Tatsachen sehen und kein drohendes Geschwätz.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 10. Januar 2014, 00:39
Eine Ankündigung kann ja nur bedeuten, da kommt noch was. Wenn dann eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist, kann immer noch dementsprechend reagiert werden. Derzeit ist Lunas Person A meilenweit von der Wand entfernt, eher auf einem Hügel in Lauerstellung.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: TimeRob am 10. Januar 2014, 02:04
Hallo,

wenn bei Person A die Ankündigung der Zwangsvollstreckung eingegangen sein sollte, und diese keine Rechtsbehelfbelehrung beinhaltet, und auch kein Mahnbescheid vorangegangen ist, wie weit steht Person A denn an der Wand?

Abwarten?, Erneuten Widerspruch? Wie auch immer...diese Person A würde auf keinen Fall zahlen wenn sie sie wäre.

Danke für eure Meinungen und Tipps  :)
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Cibabo am 10. Januar 2014, 09:31
Die Ankündigung der Zwangsvollstreckung bedarf weder einer Rechtsbehelfsbelehrung noch eines vorherigen Mahnbescheides.

Bei öffentlichen Abgaben, kommt es sehr auf Termine, Fristen und die richtigen Werkzeuge an. Nimm das also alles nicht zu persönlich, sondern jongliere mit den Möglichkeiten, nehme aber dann auch eine Niederlage und damit ggf. eine Mehrzahlung für Gerichtskosten etc. in Kauf. Andernfalls empfehle ich, die Gebühren zu bezahlen.

Auch wenn Du für einige Beitragsbescheide keinen Form- und Fristgerechten Widerspruch eingelegt hattest würde ich persönlich raten, diese zu zahlen.

Falls Du zuvor FRISTGERECHT Widerspruch gegen jeden einzelnen Beitragsbescheid eingelegt hast, kannst Du Dich vor der Vollstreckung schützen, wenn Du nun beim zuständigen Verwaltunggericht "Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung" stellst wie in verlinktem Beitrag aufgeführt. Ich denke, die Kosten hierfür liegen unter 100,- €, falls der Antrag nicht durchgehen sollte. Ansonsten zahlt der Antragsgegner.

Link: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151)

Solltest Du jedoch bereits den offiziellen Widerspruchsbescheid von der Rundfunkanstalt erhalten haben, hilft nur, fristgerecht Anfechtungsklage einzureichen.


Böse Worte in eigener Sache:
Ich begreife nicht, warum die Rechtsaufsicht der Rundfunkanstalten  (z.B. Berliner Senat) nicht eingreift, wenn die Rundfunkanstalten in guter alter GEZ-Manier pünktlich zu Weihnachten mit Vollstreckung, Lohnpfändung, Mietkautionspfändung, Kontopfändung drohen, ohne zuvor Ihre eigenen Hausaufgaben gemacht zu haben, nämlich sachlich über den fristgerecht eingelegten Widerspruch zu entscheiden.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: ThinkPad am 16. Februar 2014, 23:44
So sieht ein Schreiben aus.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: ThinkPad am 11. März 2014, 21:13
Nach "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" durch Beitragsservice hat Person A die "Vollstreckungsankündigung" von der Stadtkasse bekommen.
Was kann Person A jetzt tun?

- Alle Gebührenbescheide wurden rechtzeitig widersprochen
- Person A hat nie einen Widerspruchbescheid bekommen
- Anträge auf Aussetzung der Vollziehung wurden nachträglich gestellt
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Linus am 12. März 2014, 00:30
Hallo Forum,

Person XY musste heute fast laut loslachen..

Denn nachdem diese fiesen, bösen Drohbriefe auch bei Person XY eingetrudelt waren (erst die "Mahnung", dann die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung")
und Person XY diese einfach dreist ignoriert hat :P, kam heute der nächste Brief.. und zwar der Gebührenbescheid Nr. 5!

Sprich, nichts mit Zwangsvollstreckung, das Spielchen geht einfach normal weiter wie immer.. in 29 Tagen geht dann wieder ein Fax und ein Einschreiben
an den lächerlichen Verein raus :-)
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: themob am 12. März 2014, 06:41
Nach "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" durch Beitragsservice hat Person A die "Vollstreckungsankündigung" von der Stadtkasse bekommen.
Was kann Person A jetzt tun?

- Alle Gebührenbescheide wurden rechtzeitig widersprochen
- Person A hat nie einen Widerspruchbescheid bekommen
- Anträge auf Aussetzung der Vollziehung wurden nachträglich gestellt

Ich verstehe die erneute Frage nicht. Seit 13 Februar weiß Person A sehr gut, was zu tun wäre.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg59555.html#msg59555 und die nachfolgenden Seiten dieses Themas
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: ThinkPad am 12. März 2014, 08:12
Ich verstehe die erneute Frage nicht. Seit 13 Februar weiß Person A sehr gut, was zu tun wäre.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg59555.html#msg59555 und die nachfolgenden Seiten dieses Themas

Person A stelt schnellstmöglich einen "Antrag nach §80 Abs. 5 VwGO" beim Verwaltungsgericht.
Frage: In wieweit soll Person A mit Vollstreckungsbehörde (in diesem Fall Stadtverwaltung - Stadtkasse) kommunizieren?
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: themob am 12. März 2014, 08:55
Ich verstehe die erneute Frage nicht. Seit 13 Februar weiß Person A sehr gut, was zu tun wäre.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg59555.html#msg59555 und die nachfolgenden Seiten dieses Themas

Person A stelt schnellstmöglich einen "Antrag nach §80 Abs. 5 VwGO" beim Verwaltungsgericht.
Frage: In wieweit soll Person A mit Vollstreckungsbehörde (in diesem Fall Stadtverwaltung - Stadtkasse) kommunizieren?

Hätte Person A es so gemacht, wie bereits im Februar auch von Person A dargestellt in Punkt 2: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg59632.html#msg59632

bräuchte heute Person A nur nach Antwort b: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg59637.html#msg59637 kommunizieren und die Bestätigung des VG über Antrag Eilrechtschutz der Behörde zukommen lassen.

Da alles schon in der Vergangenheit besprochen wurde und Person A sehr wohl und sehr gut informiert ist, ist dies meine letzte Antwort auf dieses Thema von Person A. Sorry, aber es wurde bereits alles erörtert.

Tip: Oben, auf Profil klicken und dann links auf "Beiträge anzeigen". So kann Person A sehr schön alle vorhandenen und besprochenen Punkte seiner eigenen Beiträge noch einmal nachvollziehen.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 12. März 2014, 09:16
Nach "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" durch Beitragsservice hat Person A die "Vollstreckungsankündigung" von der Stadtkasse bekommen.
Was kann Person A jetzt tun?

- Alle Gebührenbescheide wurden rechtzeitig widersprochen
- Person A hat nie einen Widerspruchbescheid bekommen
- Anträge auf Aussetzung der Vollziehung wurden nachträglich gestellt

Da die Zwangsvollstreckung droht, würde ich beim Verwaltungsgericht im Eilverfahren einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen.

Vielleicht bei denjenigen, die vollstrecken wollen (Stadtkasse), fragen, welches Gericht zuständig ist. Dann beim Gericht weiter fragen, wie es weiter geht. Aberr schnell etwas tun.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Person XY am 25. März 2014, 16:05
Hallo erstmal,
Nachdem ich mich hier ein wenig durchgearbeitet hab und viele interessante Sachverhalte mitbekommen hab, möchte ich mal eure Meinung zu einem Fall hören/lesen, der sich so oder so ähnlich tatsächlich zugetragen haben soll.

Ein Freund meiner Tante kennt jemanden, der mit jemandem zusammenarbeitet, dessen Schwippschwager der angeheirateten Cousine … … nennen wir die Person schlicht „Person P“

„Person P“ wurde irgendwann Mitte der 90er von einem mehr oder weniger freundlichen Mann im GEZ-Auftrag an der Haustür überrumpelt und ist/war seit dem bei der GEZ angemeldet. Da sie (die Person) aber von jeher eine – ich nenn es mal Abneigung- der GEZ gegenüber hat(te), lief der „Zahlungsvorgang“ bisher so, dass „Person P“ grundsätzlich alle Briefe die von der GEZ ungeöffnet wegschmiss, und wenn dann irgendwann der Landrat die Vollstreckung ankündigte, wurde widerwillig, aber dennoch gezahlt.
   Mitte vergangenen Jahres verzog „Person P“ von „Betonstadt“ nach „Wiesengemeinde“. Da der Nachmieter von ihr (der Person) in direktem verwandtschaftlichem Verhältnis zu „Person P“ stand, hatte es diese auch nicht besonders eilig den eigenen Namen vom Briefkasten zu entfernen, sondern diesen neben dem des Nachmieters einfach stehen zu lassen (spart schliesslich einen Nachsendeantrag z.B.). Auf Nachfrage bei „Person P“bekam der Nachmieter die Empfehlung wie bisher alle Schreiben vom „GEZ/Rundfunkservice“ ungeöffnet zu vernichten. Auch mit dem Ummelden nach „Wiesengemeinde“ hatte es „Person P“ nicht sonderlich eilig (wurde meines Wissen erst Ende vergangenen Jahres erledigt, was wohl an den unmöglichen Öffnungszeiten des Amtes lag, aber das nur nebenbei)… war ja schliesslich noch ordentlich in „Betonstadt“ zu erreichen. Während im Briefkasten in „Betonstadt“ noch der ein oder andere Brief der offensichtlich vom „Rundfunkservice“ kam, landete (und natürlich ungeöffnet in den Shredder wanderte), blieb der neue Briefkasten in „Wiesengemeinde“ davon gänzlich verschont. Bis am 18.3. eine „Ankündigung der Zwangsvollstreckung“ die Posteingangskiste füllte. Verschickt über „PinMail“ – Absender „Gemeinde Wiesengemeinde“. (siehe Anhang)


Was mich jetzt als Aussenstehender interessiert: Wie könnte/kann/muss/soll „Person P“ nun weiter vorgehen?
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: copenfan am 25. März 2014, 19:22
Da hat Person P wohl etwas zu lange alle Schreiben vernichtet, darunter dürfte nämlich auch mindestens ein Beitragsbescheid gewesen sein, der inzwischen rechtskräftig geworden ist.

Die einzige Möglichkeit die P noch hat, wäre, sofort sowohl die zuständige Landesrundfunkanstalt als auch die Stadt/Gemeinde zu informieren, dass niemals ein Beitragsbescheid angekommen ist.

Eventuell kann P dadurch eine Widereinsetzung in den vorigen Stand erreichen. Dann würden der oder die Beitragsbescheide nochmals kommen und dann müsste, wie hier oft beschrieben, Widerspruch gegen den Beitragsbescheid und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.
Details dazu kann der Rückseite des Beitragsbescheides entnommen werden.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 25. März 2014, 22:59
Wenn das Schreiben an die falsche Adresse gesendet wurde, ist es etwas einfacher, neue Beitragsbescheide anzufordern. Wer sich nicht abmeldet, ist weiterhin Zahlungspflichtig, auch wenn man umzieht in eine andere Stadt.
Wenn ein Vollstrecker kommt, trifft er den Schuldner wegen falscher Adresse nicht an, kann vermerken, dass er verzogen ist und den Sachverhalt beim B-Service aufklären, dass keine Beitragsbescheide angekommen sein können wegen Umzug.
Das man trotzdem Beiträge zahlen muss, ist zwar klar, aber man bekommt wenigstens einen Beitragsbescheid, gegen den Widerspruch und Klage erhoben werden kann. Solange man sich nicht abmeldet, wächst der Schuldenberg weiter an, das ist der Nachteil, wenn man sich nicht abmeldet. Da es nicht mehr lange dauert, bis das höchstrichterliche Urteil fällt, hat sich der Widerspruch und die Klage vielleicht erledigt. Das ist der Vorteil, wenn man sich nicht abmeldet.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: karlsruhe am 25. März 2014, 23:22
Hallo,
was soll das ganze noch, bitte im Live-Ticker München informieren.
Es ist ein Ende absehbar, notfalls siehe eidesstattliche Erklärung.
Wir sind das Volk
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: ustrauss am 02. April 2014, 10:06
Auch Person A möchte sich mit seinem Fall hier eingliedern.

Kurze Übersicht zu meinem Fall:

- Irgendwann Ende Sept letzten Jahres hat Person A eine eigene Immobilie gekauft und umgemeldet.
- Davor schien der GEZ-Verein keine Daten von Person A zu haben weil Person A nie Post bekommen hat...? Zumindest nicht seit 2010.
2010 wohnte Person A mit Person Z in einer WG, GEZ wurde damals über ein heute nicht mehr existierendes Konto bezahlt weil Person Z es so wollte...
- Dann der Umzug von Person A zur Person Y, die GEZ zahlten. Person A war nicht bei GEZ gemeldet.
- Person A hatte keinen eigenen Haushalt und war auch nicht bei der GEZ gemeldet.
- Dann eben der oben erwähnte Immobilienkauf mit Umzug von Person A im Sept. 2013 womit dann der neue BS die Daten erhielt.

- Nun bekommt Person A Forderungen aus 2010 - 31.12.2012 + Eben die Beiträge seit 01.01.2013.
- Beitrags/ Gebührenbescheid wurde am 07.12.2013 an Person A zugestellt.
- Widerspruch erfolgte am 30.12.2013, fristgerecht!
- Natürlich bis heute KEIN WiderspruchsBescheid.
- Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Ankündigung der Zwangsvollstreckung und auch der Gerichtsvollzieher hat schon geschrieben.
- Nun, Eilantrag beim VWG nach §80 Abs. 5 VwGO

folgende Antwort kam gestern vom VWG:



Wie verfährt Person A am besten? Soll Person A der Entscheidung durch die Berichterstatterin zustimmen?
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: ThinkPad am 07. April 2014, 21:57
Person A hat einen "Antrag nach §80 Abs. 5 VwGO" beim Verwaltungsgericht gestellt. Zwei Wochen später kam folgende Antwort vom VG:
"Sie werden um Kenntnis- und Stellungnahme binnen 2 Wochen gebeten.
Angesichts der vom Antragsgegner ausgesprochenen Aussetzung der Vollziehung der Beitragsbescheide wird angeregt, das vorläufige Rechtsschutzverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären".

Danach folgt der Sachverhalt und die "Rechtliche Prüfung" des Beitragsservices:
Rechtliche Prüfung
Der Antrag ist abzulehnen. Er ist nicht zulässig, darüber hinaus aber jedenfalls auch nicht begründet.

Das Vollstreckungsersuchen wurde mit Schreiben vom xx.xx.xx. zurückgezogen. Darüber hinaus wird hiermit zugesichert, dass bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung - gegebenenfalls auch über das Widerspruchsverfahren hinaus - von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden wird. Damit dürfte das Rechtsschutzbedürfnis für die Weiterverfolgung des Antrags entfallen sein.

Einer zu erwartenden Erledigungserklärung des Antragstellers schließt sich der Antragsgegner bereits jetzt vorsorglich an.
Ferner ist der Antrag auch unbegründet. Die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes kann nicht anhand der nur summarischen Prüfung im Eilverfahren festgestellt werden. Eine abschließende Klärung in dieser Angelegenheit bleibt daher einem Haupverfahren vorbehalten (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2013, VG Berlin, Beschluss vom 11.09.2013, VG Freiburg, Beschluss vom 24.07.2013, VG Potsdam...).

Der Antrag ist abzulehnen. Die Kosten des Verfahrens sind dem Antragssteller aufzuerlegen.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Was bedeutet die Ausage des VG und wie sollte Person A jetzt vorgehen?
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Redfox am 09. April 2014, 08:23
A sollte dem Gericht sinngemäß mitteilen, dass sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erledigt hat, da die Antragsgegnerin dem Klagebegehren entsprochen hat.

Die Kosten des zulässigen und begründeten Antrags sind dem Antragsgegner aufzuerlegen, da eine Vollstreckungsaussetzung nur auf Grund des vorliegenden Antrags erfolgte und erst dadurch das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers nachträglich entfallen ist.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: williwuffi am 09. April 2014, 20:43
hallo,
bin neu in dem forum, es geht bei mir um folgendes:
habe ewig die briefe mit antwortbögen ignoriert, heute kam ein schreiben "zahlung der rundfunkbeiträge" mit zahlschein über 2013-heute also 269,70 Teuro!
soll ich nicht antworten bzw. reagieren und was könnte passieren? habe auf den müll aus der glotze keinen bock aber bin ja hier gemeldet und mein name steht auch an der klingel^^
wäre nett wenn mir jemand einen seriösen tip gibt, ob es sich lohnt bzw- überhaupt möglich ist, einfach nicht zu zahlen oder kommen dann mahngebühren etc dazu, ob ich nun will oder nicht :(
vielen dank vorab, Ole
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 09. April 2014, 22:02
hallo,
bin neu in dem forum, es geht bei mir um folgendes:
habe ewig die briefe mit antwortbögen ignoriert, heute kam ein schreiben "zahlung der rundfunkbeiträge" mit zahlschein über 2013-heute also 269,70 Teuro!
soll ich nicht antworten bzw. reagieren und was könnte passieren? habe auf den müll aus der glotze keinen bock aber bin ja hier gemeldet und mein name steht auch an der klingel^^
wäre nett wenn mir jemand einen seriösen tip gibt, ob es sich lohnt bzw- überhaupt möglich ist, einfach nicht zu zahlen oder kommen dann mahngebühren etc dazu, ob ich nun will oder nicht :(
vielen dank vorab, Ole

Die gleichen Fragen haben schon -zig andere Forenmitglieder bewegt...
...daher bitte mal im diesbezüglichen Sammel-Thread nachschlagen:

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Von Dir genanntes Schreiben ist eher als ledigliche Zahlungs-Information zu bewerten.
In ein paar Tagen bis Wochen kommt sehr wahrscheinlich eine "Zahlungserinnerung" im gleichen Stil.
Alles noch nicht brenzlig ;)

Offiziell reicht es, erst auf den sogenannten "BeitragsBESCHEID" zu reagieren.
Bis dieser eintrifft, dürften noch einige Wochen, wenn nicht gar Monate vergehen.
Konsequente Zahlungsverweigerung ist Grundvoraussetzung, diesen rechtsmittelfähigen Bescheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung überhaupt zu erhalten.

Falls sich die Fragen dadurch noch nicht erübrigen, dann bitte allenfalls in den entsprechenden Threads themenbezogen nachhaken.

Danke + gutes Durchhalten :)
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: ThinkPad am 09. April 2014, 22:11
A sollte dem Gericht sinngemäß mitteilen, dass sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erledigt hat, da die Antragsgegnerin dem Klagebegehren entsprochen hat.

Die Kosten des zulässigen und begründeten Antrags sind dem Antragsgegner aufzuerlegen, da eine Vollstreckungsaussetzung nur auf Grund des vorliegenden Antrags erfolgte und erst dadurch das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers nachträglich entfallen ist.

Person A wird die oben stehenden Anmerkungen berücksichtigen.

1. Was bedeutet für Person A folgende Aussage des Beitragsservices an das Verwaltungsgericht?
"In der Sache beantragt der Antragsgegner den Antrag abzulehnen".

2. Was passiert in der Regel nachdem sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erledigt hat?
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Andrele am 13. April 2014, 11:47
So ich habe ein Problem ich habe das ganze Jahr 2013 keinen einizigen Brief von der GEZ bekommen und bis gestern auch nicht.

Aber nun das böse Erwachen gestern kam mein Nachbar zu mir und gab mir einen Brief....wozu ich sagen muss das der brief an die Anschrift mit der Hausnummer

1a ging und ich aber in Hausnummer 1 wohne und gemeldet bin.

Als ich den Brief aufmachte traf mich der Schlag.....Ankündigung zur Zwangsvollstreckung über 247,26 Euro.

Zumal ich vorher nur ein Autoradio angemeldet hatte und im Haushalt und der Wohnung meiner Oma lebe die ja schon dieRundfunkgebühren für diese Wohnung bezahlt.

Bitte echt um Hilfe was soll ich nun tun ?

MFG

Andre
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 13. April 2014, 11:55
Falsche Adresse, falsche Person. So einfach ist das. Wenn der GV vor der Türe steht, aufklären, dann zieht er wieder ab, sowas kommt oft vor.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: karlsruhe am 13. April 2014, 14:47
Ohne Worte, echt krass, was noch alles vor dem 15.5. versucht wird >:(

Aber bitte durchhalten, Rettung ist hoffentlich in Sicht :)
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: itsfivetotwelve am 13. April 2014, 14:57
Achtung; NEWS:

Person "A" hat Person "B" aufgefordert:
Erst dann Eilrechtsschutz beim VG zu beantragen, wenn auch wirklich eine Vollstreckung schriftlich eingeleitet wurde, sonst drohen zusätzliche Gerichts-Kosten in Höhe des max. Streitwertes aufgrund fehlendem Schutzbedürfnis des Klägers!
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 13. April 2014, 17:45
Zum Thema...

Antrag auf "Anordnung der Aufschiebenden Wirkung" aka
Antrag auf "Anordnung der Aussetzung der Vollziehung" aka
Antrag auf "Eilrechtsschutz"

...gute Infos u.a. hier:

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

meine persönliche Auffassung und Vorgehensweise ist folgende (das ist keine Rechtsberatung und kann falsch sein, ich bin kein Jurist):

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht ist anstelle der aktiv zu betreibenden Untätigkeitsklage gegen die Rundfunkanstalt der einfachere Weg, wenn man an einer schnellen Entscheidung über den Widerspruch nicht unbedingt interessiert ist aber vor der Vollstreckung trotzdem geschützt sein möchte bis der Widerspruchsbescheid vorliegt.

Da die normalerweise automatisch eintretende aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs bei öffentlichen Abgaben und Kosten wie der Rundfunkgebühr entfällt, muss hier ausdrücklich eine Aussetzung des Vollzugs zunächst bei der Behörde (Rundfunkanstalt, welche den Beitragsbescheid erlassen hat) selbst beantragt werden.

Erst wenn die Behörde über den Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist (wohl 3 Monate) sachlich nicht entschieden hat ODER eine Vollstreckung droht (man erhält das böse Schreiben des Beitragsservice mit der Vollstreckungsandrohung) kann man diesen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs auch direkt beim Verwaltungsgericht stellen, das in der Hauptsache (Hauptsache = spätere Anfechtungsklage) zuständig ist.

Dort heist das "Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung", d.h. man beantragt, das der noch laufende Widerspruch den Vollzug bis zu einer Entscheidung über den Widerspruch aufschiebt.

Sollte jedoch über den Widerspruch schon entschieden sein, hilft nur die Anfechtungsklage.

Voraussetzung zum Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist (alle Punkte müssen erfüllt sein):
1. man hat einen Beitragsbescheid erhalten
2. man hat diesem fristgerecht widersprochen
3. die Rundfunkanstalt hat über den Widerspruch noch nicht entschieden (es liegt noch kein Widerspruchsbescheid vor)
4. man hat
   - entweder bei der Rundfunkanstalt Aussetzung des Vollzugs beantragt und diese hat widersprochen
   - oder bei der Rundfunkanstalt Aussetzung des Vollzugs beantragt und diese hat binnen 3 Monaten nicht darüber entschieden
   - oder egal ob Aussetzung des Vollzugs vorher beantragt wurde: Es wird konkret die Vollstreckung angekündigt.

mein Antrag an das Gericht sieht aus wie beigefügt.
Anm: siehe Original-Beitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151


Weitere allgemeine Infos siehe

Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: tomsick3 am 18. April 2014, 11:26
Hallo,

Habe jetzt eine Pfändungsankündigung auf dem Tisch.

Trotz Aussetzung der Pfändung, die mir vorher angedroht wurde.

Trotz Widerspruch gegen die GEZ Gebührt

Was mach ich jetzt?

Schöne Grüße Thomas

Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: karlsruhe am 18. April 2014, 11:38
Nur Widerspruch und noch kein Widerspruchsbescheid?

Vielleicht beim Verwaltungsgericht nachfragen, wegen Klage auch ohne diesen Widerspruchsbescheid?

Bzw. siehe

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: tomsick3 am 18. April 2014, 11:44
Nein.

es ist ein Brief gekommen, als Antwort, in dem nur die Rechte der GEZ aufgeführt waren.
Widerspruchsbescheid stand da nicht drauf.
Kein Schrieb, auf dem man hätte reagieren müssen.

Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: tomsick3 am 18. April 2014, 15:22
ich meine, das es das Recht der GEZ wäre, die Pauschale einzufordern.

Das war der Sinn des Schreibens.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: lexxy am 15. Mai 2014, 15:40
ja, ich bin auch dafür das man sorgt das einem ein Bescheid nicht zugestellt werden kann... Was wäre denn wenn man einfach "verzogen nach Berlin" draufschreibt, und den dann wieder zurückschickt...

Dann müsste die Post AG dies doch vermerken, und diesen Brief zurück schicken. :)
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 16. Mai 2014, 01:12
ja, ich bin auch dafür das man sorgt das einem ein Bescheid nicht zugestellt werden kann... Was wäre denn wenn man einfach "verzogen nach Berlin" draufschreibt, und den dann wieder zurückschickt...
Dann müsste die Post AG dies doch vermerken, und diesen Brief zurück schicken. :)
Was man "nicht erhalten" hat - kann man auch nicht "zurückschicken... ;)
Weshalb also diese "Mühe"? ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Gern wird vom Beitragsservice auch behauptet, es seien "Bescheide" zugestellt worden, aber...:
Ist wirklich etwas *nachweislich* zugestellt worden...? ;)

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
*nicht nachweislich* zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html

Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: mickschecker am 16. Mai 2014, 06:55
Es wäre zu überlegen auf diese Schiene des Widerstandes nun verstärkt einzuschwenken.
Das Versenden von Bescheiden in OttoNormaloPost ist dafür ein prima Schwachpunkt in deren System , welcher massiv zum Sand ins Getriebe streuen ausgebaut werden muss !
Nach dem Urteil der Frechheit ist das doch jetzt die beste Motivation dazu.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Lieselotte am 16. Mai 2014, 08:14
Bin ich auch dafür.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: earthpeople am 16. Mai 2014, 14:25
Hallöchen. Wie ich sehe werden mittlerweile Vollstreckungen angedroht, mit GV ohne Bescheide ausgestellt zu werden? Was wenn man einen Bescheid fordere, eine Frist von 5 Tagen + 2 Tage Postlaufzeit setze. Und erkläre, wenn das nicht passiert, dass der Bescheid und Forderungen nichtig sind und man einen Trumpf hätte?
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 16. Mai 2014, 14:28
Man kann die Nichtigkeit nicht durch sowas erreichen.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: ViSa am 16. Mai 2014, 14:36
Versteh' ich grad nicht ... ich dachte nur der Bescheid sei rechtlich bindend ?
War/ ist es nicht so das man alle Schreiben ignorieren kann bis der Bescheid kommt oder hat das jetzt keine Gültigkeit mehr ?

Gruß,
ViSa
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 16. Mai 2014, 14:40
Es hat noch Gültigkeit. Aber man kann nicht einen Beitragsbescheid anfordern und bei verspäteter Zustellung diesen für nichtig erklären.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: earthpeople am 16. Mai 2014, 14:51
Ok. Was wenn man ihn fordert dann dessen Gültigkeit für nichtig erklärt da ja die Rechtslage der Direktanmeldung fraglich ist.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Speedy am 16. Mai 2014, 14:59
Ok. Was wenn man ihn fordert dann dessen Gültigkeit für nichtig erklärt da ja die Rechtslage der Direktanmeldung fraglich ist.

Wieso ist diese Verfahrensweise fraglich?

Grundlage für das Schulden eines Beitrags ist das Innehaben von Wohnung oder Betriebsstätte. Das Nichtanmelden ist nicht gleichbedeutend mit Nichtschulden des Beitrags.

Mir fehlt hier eine Argumentation; spätestens vor Gericht kommt die Frage nach dem Wohnsitz bzw. wird von der Rundfunkanstalt per Einwohnermeldeauskunft (entspricht ja dem Datenabgleich mit den Meldeämtern) geklärt und dann gerät man in Erklärungsnot.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: earthpeople am 16. Mai 2014, 15:03
Was wenn man ihn fordert aber er wird nicht zugestellt? Stattdessen aber Androhungen zur Zwangsvollstreckung durch GV?,
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 16. Mai 2014, 15:15
Dann muss der Verwaltungsakt des GV angefochten werden. Auch dieser Verwaltungsakt ist nicht automatisch nichtig, es ist immer eine reaktion erforderlich.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 16. Mai 2014, 15:18
Ok. Was wenn man ihn fordert dann dessen Gültigkeit für nichtig erklärt da ja die Rechtslage der Direktanmeldung fraglich ist.
Wieso ist diese Verfahrensweise fraglich?

Dieses Thema bitte *dort* nachlesen und ggf. *dort* weiter vertiefen
NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html


Was wenn man ihn fordert aber er wird nicht zugestellt?
Stattdessen aber Androhungen zur Zwangsvollstreckung durch GV?

Wieso "fordern"? Wieso die Angelegenheit "forcieren"?
Im Übrigen haben die ihre eigenen Fristen.

Noch einmal:
Ohne Bescheid keine Zwangsvollstreckung, da der "vollstreckbare Verwaltungsakt" fehlt.
"Androhungen zur Zwangsvollstreckung durch GV" kann - wie schon erwähnt - damit erst mal angefochten werden:

ja, ich bin auch dafür das man sorgt das einem ein Bescheid nicht zugestellt werden kann... Was wäre denn wenn man einfach "verzogen nach Berlin" draufschreibt, und den dann wieder zurückschickt...
Dann müsste die Post AG dies doch vermerken, und diesen Brief zurück schicken. :)
Was man "nicht erhalten" hat - kann man auch nicht "zurückschicken... ;)
Weshalb also diese "Mühe"? ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Gern wird vom Beitragsservice auch behauptet, es seien "Bescheide" zugestellt worden, aber...:
Ist wirklich etwas *nachweislich* zugestellt worden...? ;)

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
*nicht nachweislich* zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html


Nur wer unbedingt den Klageweg aktiv & offensiv betreiben will, könnte das "forcieren" mittels Untätigkeitsklage.
Das ist aber ein anderes Thema und wird auch andernorts im Forum eingehend beschrieben.

Bitte jetzt erst mal in Ruhe alles lesen und zu verstehen versuchen. Danke :)
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: hannelore9 am 17. Mai 2014, 06:58
Prinzipiell gilt:

Ein nicht form- und fristgerecht widersprochener Bescheid wird wohl prinzipiell erst mal rechtskräftig und damit theoretisch wohl auch vollstreckbar - selbst wenn er nicht "rechtens" ist.
Dennoch: wegen 50 oder 100 € wird da wohl nicht gleich jemand losdackeln...

Meine Meinung.

Aus meinen Erfahrungen mit dem Gerichtsvollzieher seit 2008 wurde bei mir immer ab einen Betrag von 178 Euro vollstreckt.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 18. Mai 2014, 17:18
Aus meinen Erfahrungen mit dem Gerichtsvollzieher seit 2008 wurde bei mir immer ab einen Betrag von 178 Euro vollstreckt.
Das könnte schwanken - je nach Region, Anteil der Verweigerer - und auch je nach anderer "Auftragslage" der GV. In Großstädten wie z.B. insbesondere Berlin, wo auch noch der Protestanteil groß ist, dürften die GV genug andere - und vor allem grundrechtskonforme - Außenstände einzutreiben haben, so dass (noch dazu sich wiederholende) Außenstände des grundrechtswidrigen sog. "Rundfunkbeitrgags" nicht gerade Priorität genießen dürften... ;) :D
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: hannelore9 am 18. Mai 2014, 20:30
Aus meinen Erfahrungen mit dem Gerichtsvollzieher seit 2008 wurde bei mir immer ab einen Betrag von 178 Euro vollstreckt.
Das könnte schwanken - je nach Region, Anteil der Verweigerer - und auch je nach anderer "Auftragslage" der GV. In Großstädten wie z.B. insbesondere Berlin, wo auch noch der Protestanteil groß ist, dürften die GV genug andere - und vor allem grundrechtskonforme - Außenstände einzutreiben haben, so dass (noch dazu sich wiederholende) Außenstände des grundrechtswidrigen sog. "Rundfunkbeitrgags" nicht gerade Priorität genießen dürften... ;) :D

Ich glaube nicht, dass der GV die Entscheidung trifft. Es kommt auf den Rundfunksender an, wenn er das Verfahren auslöst. In wie weit da jetzt Köln als Abrechnungsstelle noch mitmischt kann ich nicht beurteilen. Was die größere Sauerei ist, dass für den gleichen Betrag, gleiche Entfernung unterschiedliche Gebühren berechnet wurde. Habe mit dem Justiz-M Kontakt es geht um DAB. Dazu wurde in den Schreiben vom GV bisher immer unterschiedliche Folgekosten verwiesen. Der Staat hat eben das Recht so mit seinen Bürgern umzugehen (Regelungen des Verwaltungsrechtes). Außerdem weisen die GV die Nebenkosten nicht mehr als Einzelbetrag auf Ihrer Rechnung mit aus. Dieses wäre wichtig wenn es zu Rückforderungen kommen könnte. Kann auch ein bewusster Trick sein. Mag ich nicht zu beurteilen, ich will und habe das Recht, dass eine Rechnung aufgegliedert wird. Information für alle anderen Betroffenen.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Derric101 am 26. Mai 2014, 21:36
Ich habe heute eine Mahnung mit Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen erhalten. Heute ist der 26.5. - geschrieben soll der Fetzen am 2.5. sein, Zahlungsziel ist der 16.5. . Das ist doch was mit Methode... Auf dem Umschlag ist natürlich kein Stempel...
Aber ich habe zu meinem Brief die 3D-Code entschlüsselt:) - Einlieferdatum 12.5.!!! - Damit dürfte klar sein, wer hier mogelt...:

Post-Unternehmen: DEA
Frankierart: 18 (HEX:12)
Version Produkte/Preise: 30 (HEX:1e)
Kundennummer: 5010213941
Frankierwert: 0,60 Euro
Einlieferungsdatum: 12.05.2014

Gibt es noch mehr Fälle, in denen das Datum rückdatiert wurde??
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: hannelore9 am 26. Mai 2014, 23:21
Ich habe heute eine Mahnung mit Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen erhalten. Heute ist der 26.5. - geschrieben soll der Fetzen am 2.5. sein, Zahlungsziel ist der 16.5. . Das ist doch was mit Methode... Auf dem Umschlag ist natürlich kein Stempel...
Aber ich habe zu meinem Brief die 3D-Code entschlüsselt:) - Einlieferdatum 12.5.!!! - Damit dürfte klar sein, wer hier mogelt...:

Post-Unternehmen: DEA
Frankierart: 18 (HEX:12)
Version Produkte/Preise: 30 (HEX:1e)
Kundennummer: 5010213941
Frankierwert: 0,60 Euro
Einlieferungsdatum: 12.05.2014

Gibt es noch mehr Fälle, in denen das Datum rückdatiert wurde??

Nichts neues ... diese Schreiben sind ja harmlos zu denen die Dir dann der GV schickt, solltest Du nicht zahlen.
Der GV schickt Dir dann vielleicht gleich den dunkelgrünen Zettel mit.  ;D
Wie bei mir auch ein Betrag immer um die 180 Euros. Das hängt mit den Gebühren zusammen.

Ja der BS als staatliches Unternehmen kann selbst entscheiden, wenn der Gebührenbescheid verschickt wird. Die haben das Recht.
Es wird der Gebührenbescheid nach Ablauf der Fälligkeit zugeschickt und dann drückt man gleich mal den Säumniszuschlag und die Mahngebühren drauf. Für mich nix neues ... ich kenne das Theater seit 2008.

Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Linus am 28. Mai 2014, 12:15
Moin,

Person P hat nun von der Finanzbehörde (Kasse) seiner Stadt eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung erhalten, nachdem Person P die Ankündigung der ZV vom BS ignoriert hat.
Kam weder als Einschreiben, noch im gelbem Umschlag. Die Forderung sei rechtskräftig und ein Widerspruch nicht zulässig.

Person P hat bisher noch kein Widerspruchsbescheid vom BS erhalten (nach 5 Widersprüchen, auch nicht für Aussetzung d. Vollziehung, sonst nichts weiter unternommen bisher).

Person P ist nun etwas unsicher, ob nun der Zeitpunkt für eine Untätigkeitsklage gekommen ist oder VG/Eilrechtsschutz? Oder einfach noch weiter abwarten, bis gelbe Post kommt?


(sollte gelbe Post mit weiteren Gebühren verbunden sein, wäre es wohl für Person P "preiswerter", gleich zu klagen..?
(Person P hatte leider :-) noch nie gelbe Post, daher keine Ahnung)

Gruß Linus
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: harry_download am 04. Juni 2014, 15:36
@Linus

Hallo,

aus der Erfahrung von Person X, die ein ähnliches Problem mit der BG Klau hatte. Diese hatte Gebühren festgesetzt, die Person X nicht bezahlen wollte, weil es auch keine gelben Briefe bekommen hatte. Der GV kam unangekündigt um zu vollstrecken, Person X war aber nicht da. Da ist der GV wieder gegangen. Der GV hat dann einen neuen Termin mit normalen Brief angekündigt. Unter Androhung von Gewalt. Aus dem Brief ging aber hervor, dass noch kein Bescheid vom Amtsgericht vorliegt.

Ich verstehe das so, dass die zwar kommen können, dass die 'gewaltsame Vollstreckung' mit Hilfe der grün - blauen Ordnungshüter aber nur durchgeführt werden kann, wenn das AG den Fall genehmigt hat. Ich weiß allerdings nicht, ob für die Genehmigung des Amtsgerichtes alle Parteien gehört werden.

Person X hat den Fall dann bei der BG Klau wieder zurück auf Los gestellt, in dem dort einen Widerspruch hingeschickt wurde, mit der Begründung, dass er gar keine Briefe erhalten hatte und das ein Nachweis über die Zustellung der Briefe geführt werden soll.

Die Antwort der BG Klau war dann, dass der Widerspruch nicht mehr fristgerecht ist, dass aber fehlerhafte Verwaltungsvorgänge jederzeit zurückgedreht werden können, wenn sich eine neue Faktenlage ergibt.

Zu dem angekündigten Termin ist der GV dann nicht erschienen, Person X war aber auch nicht da.

Hoffe das hilft weiter...

Viele Grüße,

Harry
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Zahle0 am 12. Juni 2014, 19:46
Wir nehmen an: Person A hatte sich vor 2013 schon abgemeldet bei der GEZ, doch nun über die Datenweitergabe der Einwohnermeldeämter bisher 2 Briefe erhalten. Es wurde auf die Antwortschreiben nicht eingegangen, sondern die allgemeinen Standardbriefe verschickt, jeweils ohne Unterschrift.
Person A hat vor, auf gar nichts mehr zu reagieren, da sowieso keinerlei amtliche Zustellungen erfolgen (amtliche Zustellung=persönliche Übergabe des Briefes durch einen Amtsmann/frau). Person A wird es ausspielen, ob die einen Gerichtsvollzieher schicken werden. Den kann Person A ja erst mal wieder wegschicken, da er ja keine Unterschrift eines Richters dabeihaben wird. Außerdem ist Person A eine natürliche Person und keine juristische Person. Eine juristische Person ist Vor- und Zuname. Eine natürliche Person heißt "Vorname" aus dem Hause "Nachname". Die Schreiben von denen betreffen nur juristische Personen, die Person A aber nicht ist.
Ist hier irgend eine Person X vertreten, die schon den Gerichtsvollzieher wegen GEZ vor der Tür stehen hatte? Person A kennt bisher keinen, obwohl sie von vielen weiß, die nicht bezahlen.
Wenn wieder ein Brief kommt, wird Person A diesen unter "Annahme verweigert" zurückschicken. Das Schlimmste, was passieren kann, ist, daß Person A irgendwann mal auf Staatskosten wohnen darf (dann kommt Person A auch mal in den Genuß von Verschwendung von Steuergeldern). Doch die GEZ ist eine "nicht rechtsfähige Gesellschaft", so steht es in dem Impressum drin. Da fragt sich Person A schon, ob die nur Drohbriefe verschicken und vielleicht doch keinerlei rechtliche Befugnisse haben, eine natürliche Person zu verklagen.
Aus Sicht von Person A lassen sich alle viel zu viel Angst einjagen. Wenn jede Person bereit wäre, auch mal auf Staatskosten wohnen zu wollen, würden die mit der Flut der Bewohner ja gar nicht fertig werden...
Person A würde sich über Rückmeldungen mit Erfahrungen zwecks Gerichtsvollzieher freuen.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 12. Juni 2014, 23:17
Viele deiner "Thesen" sind nicht richtig oder für die Beitragszahlung oder Verweigerung nicht relevant, du solltest mehr über das Thema lesen, z.B. FAQ lite:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Zahle0 am 25. Juni 2014, 01:03
Hallo, weiß jemand, was es mit diesem Artikel vom Rundfunkstaatsvertrag auf sich hat? Könnte das vielleicht Person A behilflich sein, nichts bezahlen zu müssen?

(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom
18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.

Noch eine Frage, die sich Person A stellt: Ist das nun ein "Gesetz" oder nur ein "Vertrag", der zu lasten Dritter abgeschlossen wurde, was nicht erlaubt ist?

Was ist aus den Personen geworden, denen  die Zwangsvollstreckung angekündigt wurde? Bitte meldet Euch mal, ob Ihr noch unter den "freien" Bürgern weilt...
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Linus am 25. Juni 2014, 13:19
Person Z liegt noch nicht in Ketten und wurde auch noch nicht gerädert :-)

Nach Ankündigung der ZV vom Beitragsservice kam eine Ankündigung der ZV von der Stadt/Finanzbehörde.
Die Frist von 14 Tagen ist seit 3 Wochen verstrichen, nichts passiert.

Also durchhalten!
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 25. Juni 2014, 13:32
Befreit sind vermutlich Diplomaten. Es ist ein Gesetz.
Hallo, weiß jemand, was es mit diesem Artikel vom Rundfunkstaatsvertrag auf sich hat? Könnte das vielleicht Person A behilflich sein, nichts bezahlen zu müssen?

(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom
18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.

Noch eine Frage, die sich Person A stellt: Ist das nun ein "Gesetz" oder nur ein "Vertrag"
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: xcution am 14. Juli 2014, 22:05
Kleine Frage am Rande zu den Androhungen der Zwangsvollstreckungen, denn ich habe mittlerweile auch eine erhalten:

Als Student gehöre ich zu den Leuten, welche keine Befreiung beantragen können, ergo muss ich den Beitrag voll entrichten, auch wenn ich das Geld dafür nicht habe. Das der Staat und auch die Gerichte die Ungleichbehandlung von Studierenden und somit verbundene Diskriminierung dulden, scheint ja nichts Neues zu sein.

Also bin ich gezwungen, alleine aufgrund der drohenden weiteren Kosten durch Gericht und Zwangsvollstreckung, die Beiträge irgendwie in Raten zu zahlen. Zugleich zwingt mich der Beitragsservice, dass ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteile. Ein Ausschluss bzw. Verweigerung  dieses Lastschriftmandats ist aber nicht vorgesehen, so dass ich mich der Willkür und Abhängigkeit durch den Beitragsservice unterworfen fühle. Es wird von mir verlangt, dass ich die Freiheit und Selbstbestimmung über mein Konto aufgebe, da ansonsten eine Ratenzahlung (anderes ist ja nicht möglich) ausgeschlossen wird.

Hierbei frage ich mich, ob dieser Zwang (die Lastschrifterteilung) legitim ist? Auch beinhaltet das doch so offizielle Schreiben hinsichtlich der Zwangsvollstreckung keine weiteren rechtlichen Belehrungen. Warum sollte ich also eine Lastschriftvollmacht erteilen? Kennt jemand zufälligerweise eine Quelle, welche mir in der Frage weiterhilft, wie ich in Raten zahlen kann ohne ein Lastschriftmandat zwangsweise einräumen zu müssen?
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 14. Juli 2014, 22:49
Wenn Person "Ich"  den Irrsinn des Gesetzes erkennt, frage ich mich, warum überhaupt gezahlt wird. Jedem steht der Rechtsweg offen.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: grasschaf am 15. Juli 2014, 22:54
Zitat
Hierbei frage ich mich, ob dieser Zwang (die Lastschrifterteilung) legitim ist?

Mir ist nicht bekannt, dass mich irgend eine institution zwingen kann, eine  lastschrifterteilung zu tätigen. Es gibt aber genügend möglichkeiten, jemand zu <bitten>:
bei der landwirtschaftlichen berufsgenossenschaft steht in den vorgaben, dass ein lastschrifteneinzug zu erteilen sei. Wer es nicht tut, hat seine jahresbeiträge (die in die tausende gehen können) auf einmal zu zahlen, ansonsten wird der <beitrag> an drei verschiedenen zeiten eingezogen.#
Wenn ich bei meiner hausbank einen kredit bekomme, dann nur, weil ich die automatische einziehung genehmige.
Wenn ich beim internet-einkauf günstige zahlungsbedingungen möchte, lasse ich auch schon mal den rechnungsbetrag abbuchen.
Nur: hier will ich nichts, brauche nichts - also bekommt auch keiner was!!
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Jack444 am 20. Juli 2014, 19:58
Leute, diese Behörde, für mich immer noch die GEZ, macht einen noch kaputt...wieviele Aktenordner habe ich mit denen schon gefüllt? drei reichen sicher nicht aus..
Seit dem 17.Lebensjahr mobbt mich die "Krake" GEZ und folgt mir bis ans Ende der Welt..
Eure Seite ist super, bringt aber nicht allzu viel mit den phlegmatischen Deutschen..
Ich bin juristisch nicht auf den Kopf gefallen, aber es schwimmen immer mehr Felle davon, zuletzt gab sogar das Bayerische Verfassungsgericht nach..jetzt fehlt nur noch Karlsruhe..
Zum Thema: Zwangsvollstreckung wurde mir auch schon angemahnt, muß man leider zahlen, die gehen bis zur Lohnpfändung-und diese "Krake" schreckt davor nicht zurück! Keinen Millimeter!! ich hasse diese Behörde, abscheulicher Hass habe ich gegen diese Behörde.
Diese verfolgt Dich Dein ganzes Leben lang.
Wäre das nicht schon ein Gesetzesverstoß? "Nötigung", "Mobbing", "unter Druck setzen"?
Wenn irgendwas zu drastisch ausgedrückt wurde, bitte ich den Admin dies zu verbessern. Die hier von mir angegebenen Aussagen entsprechen meiner Meinung ohne jemanden persönlich zu beleidigen.
Viele Grüße

Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: dimon am 20. Juli 2014, 22:01
Ja, dann wird es Zeit sich zu wehren!
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 20. Juli 2014, 23:04
Wenn durch Zwangsmaßnahmen bezahlt werden muss, hat man doch ein weiteres schlagkräftiges Argument gegen örR. Die Klage ist dadurch ja nicht unmöglich geworden.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: mickschecker am 21. Juli 2014, 00:07
Kleine Frage am Rande zu den Androhungen der Zwangsvollstreckungen, denn ich habe mittlerweile auch eine erhalten:
Kleine Frage dazu :  Wie sieht es denn mit Widerspruch aus ? Hast du jemals einen Beitragsbescheid erhalten ? Wenn ja , hast du dann diesem fristgemäß widersprochen ? Wenn ja , hast du bis jetzt einen Widerspruchsbescheid erhalten ? Wenn nein , würde ich der Zwangsvollstreckung gelassen entgegen sehen.
Hast du bereits ein Schreiben des GV oder handelt es sich noch um ein Schreiben des BS ?
Wenn nichts von alledem , also alles ignoriert und du jetzt nachgeben willst : Zahle die Raten einfach per Überweisung. Lastschriftgenehmigungszwang gibt es nicht !  Die halten ihren Schnabel , sobald sie erste Rate per Überweisung bekommen. Und überlege dir das Zahlen gründlich ! Fordere doch erst mal einen Beitragsbescheid an , du musst doch bisher noch niemals einen erhalten haben  :P
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Linus am 21. Juli 2014, 01:29
Person ZK sieht es auch sehr gelassen. Allem widersprochen, kein Widerspruchsbescheid, Ankündigung ZV vom BS, Ankündigung ZV von Stadt. Letzte 14-Tagesfrist seit 2 Monaten verstrichen. Keine Briefe, nur neuer G-Bescheid, dem auch widersprochen.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Norman am 21. Juli 2014, 02:14
Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass die Zwangsvollstreckungsbescheide versenden, daraufhin nichts passiert und stattdessen mit neuen Gebührenbescheiden "wieder von vorne" gebettelt wird?
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: mickschecker am 21. Juli 2014, 06:26
Ja , danach sieht es scheinbar aus. Sicher will auch nicht jeder GV den Trottel für den BS spielen und sich tatsächlichen Ärger mit dem "Beitragsschuldner" einhandeln. Wer sich schon von den Drohungen des BS nicht beeindrucken lässt , wird es wohl ernst meinen und auch die echte Auseinandersetzung suchen.
Der GV jedoch ist es gewohnt , in den meisten Fällen leichtes Spiel zu haben und auf dann doch knirschend zahlende Klienten zu treffen. Der BS ist durch seine Eskapaden aber allseits unbeliebt und daher auch nicht unbedingt der seriöseste Auftraggeber einer Zwangsvollstreckung. Da gibt der GV den Vorgang eher zurück , wenn es nicht auf die leichte Tour des Handaufhaltens zu funktionieren scheint.
Das ist natürlich nur meine Ansicht und Erkenntnis aus meiner Situation.
Es muss nicht bei jedem so laufen und kommt auch auf den Typ des GV an.
Auch ist es nur ein Aufschieben auf unbestimmte Zeit , der nächste Brief kommt bestimmt.
Spätestens wohl dann , wenn die 500 Euronen-Schwelle überschritten wurde.
Widerstand heißt noch immer , hart bleiben so lang wie nur irgendwie möglich.
Vor allem dann , wenn noch immer kein Widerspruchsbescheid da ist.

Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Jack444 am 21. Juli 2014, 11:34
Ja, dann wird es Zeit sich zu wehren!

wehren? was glaubst wie lange ich mich schon wehre, daher auch die vollen Aktenordner. Bitte aber als vernünftig denkender Mensch an die Sache rangehen:
klar kann man klagen und Einsprüche durchsetzen, das ist aber dann nur "aufgeschoben" und der Erfolg bescheiden. Die Gerichte stellen sich mehrheitlich auf die Seite der GEZ. Und wenn auch nur von geringen Gerichtskosten gesprochen wird, der wo jeden Cent dreimal umdrehen muß, für den ein Problem.
Keine Sorge, GEZ hat spezielle Angestellte, die viel Zeit haben, und abgespeicherte Ablehnungsbescheide verschicken, die machen das beruflich und haben Zeit.

Natürlich könnte man das System zum Einsturz bringen, mit den phlegmatischen Deutschen aber kaum zu schaffen. Würde die große Mehrheit nicht zahlen, wäre Feierabend mit der GEZ. In Deutschland nicht zu schaffen.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: wuecity am 21. Juli 2014, 12:59
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Habe jetzt soviele Threads und Kommentare gelesen das ich eher unsicher bin was ich tun muss.

Person A hat auch einen Brief bekommen und hat jetzt noch vier Tage Zeit um zu antworten ...
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Keine Rechtsberatung. Beitrag von mir (René) geändert.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 21. Juli 2014, 13:36
Auf die Ankündigung der Zwangsvollstreckung kann man nur reagieren, wenn man zahlen will, es ist nur eine Ankündigung um die Konsequenzen aufzuzeigen und den uninformierten Bürger zur Zahlung zu bewegen. Erst wenn ein Zwangsvollstrecker einen Brief schreibt, kann man reagieren.
Hier die Info dazu:
"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.0.html
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 21. Juli 2014, 13:49
Wenn ein OVG einen Brief schreibt, läuft die Zwangsvollstreckung schon, es muss reagiert werden.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 21. Juli 2014, 13:53
Oh, wie eine "Person A" am besten reagiert, kann ich nicht beantworten, da müsste ich auch alles lesen was hier in diesem Thread steht.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: wuecity am 21. Juli 2014, 14:18
Das genau ist mein Problem es muss doch jemanden geben der PErson A helfen kann.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 21. Juli 2014, 14:48
Die
-"Einleitung" einer Zwangsvollstreckung seitens einer Vollstreckungsstelle
sollte wohl nicht verwechselt werden mit der in diesem Thread behandelten lediglichen
- "Ankündigung" einer Zwangsvollstreckung seitens des "Beitragsservice".

Person XYZ möge sich (zukünftig bitte gern auch *rechtzeitig* und nicht unter Torschlusspanik) einlesen - z.B. auch unter

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

in Verbindung mit

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

in Ergänzung auch unter
Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html


Alles zu finden in der umfangreichen Info-/ Linksammlung unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 21. Juli 2014, 16:33
Das Forum kann, darf und wird keine Rechtsberatung für Einzelfälle geben.
Alle Personen XYZ müssen sich einlesen, es verinnerlichen und das Prozedere versuchen zu verstehen.
Personen XYZ, denen die Zwangsvollstreckung droht, müssen sich als erstes die Frage stellen, ob die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID = Verwaltungsakt überhaupt (im Zweifel nachweislich) zugestellt wurde. Wenn nicht, so fehlt die Vollstreckungsgrundlage.
Der Rest ist auch nicht so schwer verständlich dargelegt in eben o.g. Threads ;)
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: wuecity am 21. Juli 2014, 16:46
Der Beitragsbescheid ist hier eingegangen. Ich lese und lese und lese ... aber finde in den Threads keine Lösung bzw. Ansatz um dagegen vorzugehen. Wird wahrscheinlich darauf hinlaufen das ich zahlen muss, wenn ich hier nix finde.

Ich habe auch nicht nach einer Beratung gefragt sondern nach Tipps.

LG Stephan
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 21. Juli 2014, 19:28
Wie ist das mit dem Widerspruchsbescheid? Ist der nicht unerlässlich um überhaupt gerichtliche Schritte einer Person XYZ zu ermöglichen?
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: mickschecker am 21. Juli 2014, 20:13
@wuecity
Gib doch bitte erst mal eine Chronologie deiner bisherigen Aktivitäten , und liste auf was du bisher vom BS erhalten hast. Habe das Gefühl man redet aneinander vorbei.
Hast du auf den Beitragsbescheid Widerspruch eingereicht ? Wenn du dich wehren willst , ist das leider unerlässlich. Wenn du das versäumt hast  , hast du einen wichtigen Schritt verpasst .
Mit einem Widerspruch wäre jetzt der BS im Zugzwang und nicht du.
Falls es dein erster Beitragsbescheid ist  , wäre noch folgende "Notbremse"-Option in Erwägung zu ziehen.
Du hast den Bescheid "nicht" erhalten und erklärst das so dem GV. Ohne Bescheid keine Vollstreckung.
Der BS wird so genötigt  , dich in den vorherigen Stand zu versetzen.
Wenn möglich den bisherigen Werdegang etwas genauer darstellen.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: wuecity am 21. Juli 2014, 20:22
******
Frage ich nochmal um Hilfe, gerne auch als Pm. Danke im voraus


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Keine Rechtsberatung. Beitrag von mir (René) geändert.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: mickschecker am 21. Juli 2014, 21:35
@wuecity
konkrete Frage : Welchen Bescheid hast du bekommen , den WIderspruchsbescheid ?
Wenn du schon mehrmals auf Beitragsbescheide widersprochen hast , wäre dieser wichtige Widerspruchsbescheid eigentlich längst fällig. Falls du noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten hast  , dann teile dies auch so dem GV mit. Ohne diesen zugegangenen Verwaltungsakt dürfen keine Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden. Der GV kann nicht nachvollziehen , ob die Angaben des BS zutreffend sind. Der GV soll für den BS den gutgläubigen dummen Trottel spielen .
Angedroht ( "es können weitere...." ) wird es trotzdem  , lasse dich bloß nicht so schnell verrückt machen
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: wuecity am 21. Juli 2014, 21:39

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Keine Rechtsberatung. Beitrag von mir (René) geändert.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: mickschecker am 21. Juli 2014, 21:51
Wir kommen der Sache langsam näher.
Der BS muss dir nicht den Erhalt des Widerspruchs bestätigen , das macht er zwar , das ist aber nur ein wertloses Infoschreiben zur Irreführung.
Du musst einen WIDERSPRUCHSBESCHEID erhalten  (steht auch so ganz oben im betreffenden Schreiben) , nur der ist relevant für dich.
....Wie viele Beitragsbescheide hast du bis jetzt erhalten und hast du auch auf jeden Widerspruch eingelegt ?
Sieh bitte genau in deinen Schreiben nach. Falls kein Widerspruchsbescheid dabei ist , so ist der BS und für dich der BR im Zugzwang.
Dann teile dies dem GV so klar und deutlich mit , er ist gut beraten den Vorgang an den BS zurück zu geben.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: mickschecker am 21. Juli 2014, 21:58
Gleich noch mal was dazu : Die (BS/BR) brauchen/müssen dir den Erhalt der Widersprüche nicht bestätigen , sondern vielmehr im dafür vorgesehenen Widerspruchsbescheid eine Begründung abliefern , warum sie die Argumente in deinen Widersprüchen nicht akzeptieren und daher abgelehnt wird.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: wuecity am 21. Juli 2014, 22:04
Dann habe ich jetzt ein Problem ich denke ich habe so etwas bekommen weiss es aber nicht mehr. Habe nicht mehr alle Unterlagen habe viele aus Wut in den Müll geworfen. Falls ja wie gehe ich nun am besten vor. ************

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Keine Rechtsberatung. Beitrag von mir (René) geändert.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: mickschecker am 21. Juli 2014, 22:19
Schade , dann kann ich dir nur noch diesen etwas inoffiziellen Vorschlag machen.
Falls du dir sicher bist , immer widersprochen zu haben , dann zweifle den Erhalt des Widerspruchbescheides an. Der Erhalt kann dir mit gewöhnlicher Post nicht nachgewiesen werden.
Du hast ihn einfach nicht bekommen. Der GV wird dies so an den BS weiterleiten.
Der BR wird sich gezwungen sehen , den Widerspruchsbescheid erneut zu versenden.
Damit bist du in den vorherigen Stand zurück versetzt , kannst dagegen klagen.
Wenn der BR etwas schlauer geworden ist , versendet er mit nachweisbarer Zustellung.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: wuecity am 21. Juli 2014, 22:20
Das Versuch ich einfach mal danke . Ich sag bescheid was raus gekommen ist.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: xcution am 21. Juli 2014, 23:15
Hallo,

also hinsichtlich meiner Frage wegen der Androhung zur Zwangsvollstreckung sowie der Ratenzahlung habe ich für mich eine kleine Alternative gefunden. Das Lastschriftmandat habe ich weitgehend ergänzt und dessen Anwendbarkeit rein auf die Beiträge zur Ratenzahlung reduziert. Eine Generalermächtigung zum LSV erhalten die nur über meine Leiche.

Auch wenn es inhaltlich nicht bringt, habe ich denen gegenüber betont, dass die Ratenzahlung meinerseits nicht auf freien Willen basiert, sondern aufgrund der unmittelbar gegen mich gerichteten Drohung sowie Ankündigung von Strafmaßnahmen, welche letztendlich eine Gefährdung meines Studiums darstellt.

Zumal ist es verwunderlich, dass die Androhung selber nicht durch die Behörde selber, also der Rundfunkanstalt, erlassen wurde, sondern durch den Beitragsservice. Eine entsprechende Rechtsbelehrung  fehlt. Führt das schon zur Unwirksamkeit?

Noch kurz zu den an mich gerichteten Fragen: Ja, ich habe bereits alles an Widersprüchen etc. durch. Lt. der Pseudobehörde sei der Widersprüch unbegründet gewesen. Ich habe auch schon versucht mit Politikern, Rundfunkanstalt, Ministerium etc. Kontakt aufgenommen. Einzig von Landesministerium kam eine Antwort zurück mit vordefinierten Satzschnipsel.

--------

Liebe Community,
derzeit kann ich es mir als  Student nicht leisten, wenn mir der Beitragsservice das Leben zur Hölle machen und daraus mein Studium gefährdet. Sämtliche erzwungene finanzielle Mehrbelastungen fallen bereits darunter inkl. eine tatsächlich durchgeführte Zwangsvollstreckung. Bis dahin muss ich unmittelbaren Ärger aus dem Weg gehen.

Aber zugleich bin stocksauer und mächtig "angepinselt" bezüglich des diskriminierenden und diktatorischen Systems des Beitragsservices. Noch nie habe ich solch ein intranzparentes, menschenverachtendes und unverantwortliches System in Deutschland erlebt, wo selbst Hartz4-Bezieher, welche den Beitrag nicht zahlen können, als Ersatzmaßnahme für einen Monat ins Gefängnis gesteckt werden.

Im Grundsatz bin ich nicht gegen den Beitrag als Solchen. Ich bin gegen die damit einhergehende Intranzparens sowie Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Menschen in der Sache. Ich bin dagegen, dass die Beiträge für weitere Zwecke verwendet werden, welche über den verfassungsgemäßen Auftrag der Rundfunkanstalt hinaus geht. Zitat des Intendanten des ZDF:"Wir müssen gegenüber den Privatsendern Wettbewerbsfähig bleiben." Ich bin gegen die Ignoranz der Rundfunkanstalten gegenüber den Rechtssprechungen der Verfassungsgerichte, z.B. hinsichtlich der Besetzung der Aufsichtsgremien durch eine zu hohe Anzahl von Politikern. Ich bin dagegen, dass entgegen der Verfassung der BRD der Einfluss der Politik auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so hoch ist. Ich bin dagegen, dass mit meinen Beiträgen die Rundfunkanstalten Privatunternehmen, z.B. Bavaria oder Hollywood bezahlen.....

Auch wenn womöglich die Legislative weiterhin das System und die Praktiken unterstützt und sich die Gerichte einer vollumfassenden Prüfung der Rundfunkstaatenverträge verweigern, so wird der Widerstand nicht abreissen.
Für meinen Teil hat das System dafür gesorgt, dass ich in dieser Sache (nach meinem Studium :-/) aktiven Widerstand leisten werde, nicht gegen den Beitrag als Solchen, sondern gegen aktiveEinschüchterungsversuche  und Rechtsverletzungen durch eine öffentlich rechtliche Verwaltungsgemeinschaft (Beitragsservice), welche ihre Rechte und Kompetenzen weit überschritten hat.

Viva la revolution!
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 22. Juli 2014, 00:49
Na, tolle Revolution, wenn man die Kriegskasse des Gegners füllt. Warum sollte es für einen Studenten anders laufen als für einen Normalo wie mich? Ich zahle nicht, will gegen einen Widerspruchsbescheid klagen aber bekomme keinen. Also nicht den Kuschelkurs mit Brieffreundschaft fahren, sondern harte Worte wegen Grundgesetzverstösse der örR und dessen Zwangsfinanzierung. Direkt an BS und die zuständige Landesrundfunkanstalt. In Form eines Widerspruchs. Der Widerspruch ist unbegründet, weil es noch kein Urteil gegen den RBSTV gibt. Das wollen wir hier aber erreichen, dass ein Urteil zu unseren Gunsten fällt. Wenn man bedenkt, was die Studentenbewegung damals erreicht hat, ist es verwunderlich, wenn ein Student als erstes aufgibt.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: xcution am 22. Juli 2014, 01:32
Wer sagt hier was von aufgeben? Wüsste nicht, wann ich diese Worte benutzt habe.
Allerdings ist es war, dass ich derzeit nicht gegen Offensive Maßnahmen gewappnet bin.

Tut mir leid, wenn ich in meiner derzeitigen Situation nicht das Risikon eingehen kann, dass entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Wenn ich aber kurz vor der Beendigung meines Studiums eine Entscheidung treffen muss zwischen mein Studium und den Kampf gegen eine Pseudobehörde, so liegen die Prioritäten klar beim Studienabschluss. Das heisst aber mit nichten die Akzeptanz des ganzen und die Einstellungen des Kampfes, sondern nur eine zeitliche Verlagerung, bis eine private solide Grundsituation besteht.

Ein Unverständnis in diese Richtung empfinde ich ein wenig als Frechheit. Darum sollte man sich wieder ekn wenig auf das gemeinsame Ziel forcieren und nicht die privaten Zustände einzelner Personen, hier Studenten, in Frage stellen.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 22. Juli 2014, 01:49
Jeder geht seinen persönlichen Weg - soweit wie er kann.
Und ja, Verständnis für die jeweiligen persönlichen Situationen sollten wir alle aufbringen.
Jeder kann sich - auch wenn er sich (generell oder temporär) nicht direkt und in vollem Umfange am finanziellen oder juristischen Widerstand beteiligen kann - z.B. auch auf der politischen und publizistischen Ebene einbringen.
Nicht jeder kann alles leisten. Aber jeder etwas.
Arbeitsteilung sozusagen ;)

In diesem Sinne:
Ab hier aber jetzt die Bitte an alle, im Sinne des Forums nicht weiter vom konkreten Thema abzukommen.

Das Thema lautet:
"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet

Danke :police:
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 22. Juli 2014, 01:53
Eine Ratenzahlung ist bezahlen, nur Zahlungsverweigerung ist hilfreich im Kampf gegen ein System, in dem der Gegener mit unfairen Mitteln kämpft. Mit welchen Konsequenzen rechnet ein Student, wenn er nicht bezahlt? Er muss wie andere in dieser Situation einen weiteren Brief an den OGV schreiben, vielleicht noch einen ans Gericht, um die Aussetzung des Vollzugs zu beantragen. Wer kein Geld für die Klage hat, sollte auch kein Geld für Zwangsgelder haben.
Ich bringe den Studenten kein Unverständnis entgegen, sondern ich frage wirklich aus Unwissenheit. Wenn jemand kein Geld hat um sich zu wehren, wird eine Notlage durch den örR ausgenutzt, das wäre schon ein stichhaltiges Argument, um eine Klage zu gewinnen. Nötigung nennt man das. Eine Zwangsvollstreckung hat ja schon den Begriff "Zwang" im Namen, es sollte möglich sein, sich dagegen zu wehren.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Jack444 am 22. Juli 2014, 16:22
Also glaubst...
ich habe sicherlich eine ziemlich hohe Intelligenzrate, kann die Tipps von einigen hier nicht verstehen: bis jetzt gibt es noch keinen einzigen Fall, der auf anderen Weg von der Rundfunkgebühr befreit wurde.
2. diese Widersprüche und Klagen sind nur eine aufschiebende Wirkung, lohnt sich wenn genug Geld hast, irgendwann mußt aber trotzdem zahlen und dann noch die zusätzlichen Gebühren.
3. "nicht zahlen" lohnt sich wenn es bei Dir nichts zu pfänden gibt, z.B. bei Horrorschulden. Da gibt es dann nichts zu holen.
4. Ich bin nicht von der GEZ, setze nur den gesunden Menschenverstand ein.
Würde mich interessieren, ob einer der Herrschaften hier noch bei den Mahn+zusätzlichen
Klagegebühren Dir hier noch beistehen würden.
Mal die Herrschaften in die Zange nehmen: es ist bekannt, das die GEZ die Zwangsvollstreckung
auch durchführt..und dann??..bei pfändungsfreiem Konto kommt die Lohnpfändung, und dann? Irgendwann ist Ende.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 22. Juli 2014, 16:38
Nichts tun ist eine Option, bei der nichts geändert wird. Aktiv werden ist eine Option, bei der etwas geändert werden kann. Information ist der Schlüssel zum Erfolg, jeder bekommt Informationen, um selbst entscheiden zu können. Es ist alles vorhanden, um sich zur wehr zu setzten. Wer sich wehrt und nicht bezahlt, hat am Ende erereicht was er wollte. Wer sich nicht wehrt und bezahlt, bekommt sein Geld nicht wieder, wenn die anderen gewinnen.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Fuuuuu am 22. Juli 2014, 16:39
Also glaubst...
ich habe sicherlich eine ziemlich hohe Intelligenzrate, kann die Tipps von einigen hier nicht verstehen: bis jetzt gibt es noch keinen einzigen Fall, der auf anderen Weg von der Rundfunkgebühr befreit wurde.
2. diese Widersprüche und Klagen sind nur eine aufschiebende Wirkung, lohnt sich wenn genug Geld hast, irgendwann mußt aber trotzdem zahlen und dann noch die zusätzlichen Gebühren.
3. "nicht zahlen" lohnt sich wenn es bei Dir nichts zu pfänden gibt, z.B. bei Horrorschulden. Da gibt es dann nichts zu holen.
4. Ich bin nicht von der GEZ, setze nur den gesunden Menschenverstand ein.
Würde mich interessieren, ob einer der Herrschaften hier noch bei den Mahn+zusätzlichen
Klagegebühren noch beistehen würden.
Mal die Herrschaften in die Zange nehmen: es ist bekannt, das die GEZ die Zwangsvollstreckung
auch durchführt..und dann??..bei pfändungsfreiem Konto kommt die Lohnpfändung, und dann?

Ich habe auch nicht viel Geld zum Leben, werde es aber dennoch auf jeden Fall zur Klage vorm VG kommen lassen. Einfach nur um zu zeigen, dass ich mir nicht alles gefallen lasse. Große Hoffnung die Klage zu gewinnen habe ich allerdings nicht. Aber mir geht es auch eher ums Prinzip.

Das Leute einfach zahlen aus Angst vor Mahnungen und Co. kann ich aber auch nachvollziehen. Problem ist nur, wie lange man das mitmachen kann? Ich glaube ja kaum, dass es bei den 17,98€/Monat bleiben wird. Außerdem öffnen wir mit dieser Reform die Türen für weitere Zwangsbeiträge.

Ich warte also eigentlich nur auf den großen Knall.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: xcution am 24. Juli 2014, 23:22
BTW:

Darf der Service als Unternehmen mit Geschäftsführer und USt.-Nr. eigentlich im Auftrag auf öffentl.- rechtlichem Wege Zwsngsvollstreckungen androhen bzw. einleiten. Das dürfen doch nur, wenn überhaupt, die Rundfunkanstalten als Anstalt des öffentl. rechts.....
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Roggi am 24. Juli 2014, 23:44
Ja, BS handelt im Namen der Anstalten.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 25. Juli 2014, 09:43
Ja, BS handelt im Namen der Anstalten.

Naja, aber dann müßte es doch sowas wie eine Bevollmächtigung der jeweiligen Rundfunkanstalten geben?

Ich habe es bisher so verstanden, daß die Leute, die in Köln hocken, jeweils Angestellte verschiedener Rundfunkanstalten sind, also sich es beim "Beitragsservice" nur um ein ausgelagertes Büro handelt.
Wenn es doch ein eigenes Unternehmen mit Geschäftsführer wäre, so wäre es zwangsweise auch rechtsfähig, und wenn es sich um eine BGB-Gesellschaft, die der Geschäftsführer handelt...

Da müßte man wohl mal beim Gewerbeamt nachfragen, entweder betreiben die rechtswidrig ein Gewerbe (ohne Gewerbeanmeldung, Steuern- und Abgabenzahlung, ohne Zahlung von Rundfunkbeitrag...), oder das Konstrukt ist formal so angreifbar, daß man den Leuten einfach mal Schwierigkeiten macht: Zoll informieren wegen Verdacht auf Schwarzarbeit, die BG indoktrinieren, wer für wen Beiträge bezahlt, Anzeige wegen Verdacht des Betreibens eines illegalen Gewerbes, den Landesdatenschutzbeauftragten mal kritische Fragen stellen lassen, wie es mit der Datensicherheit bestellt ist und wer in dem Unternehmen zum Datenschutzbeauftragten ernannt wurde.
Man könnte ja auch die Banken informieren und den Verdacht der Geldwäsche äußern, schließlich gehen da täglich Millionen aus zweifelhaften Geschäften, möglicherweise Betruges ein...

Wer hat noch ein paar Säcke Getriebesand rumzuliegen...?
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: xcution am 25. Juli 2014, 10:07
Das ist die spannende Frage, welche jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme sowie andere Forderungen des Beitragsservices aushebeln würde.
Auf der Homepage steht ja im Impressum:
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE XXXXXXXXX
Geschäftsführer: XXXXXX

Im deutschen Recht ist es einfach nicht vorgesehen, dass eine öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Hoheitsrechten agiert und nebenbei unternehmerisch (mit Geschäftsführer) tätig ist. Selbst unternehmerisch ausgestaltete Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. öR-Versicherer, bedürfen einer eigenen Satzung und haben zumeist Aufsichtsgremien und Vorstände, aber keine Geschäftsführer.  Der Beitragsservice aber schon kraft eigener Arroganz ?!?!?

Sollten die Mitarbeiter des Beitragssevice als ausgelagertes Büro für die Rundfunkanstalten tätig sein, so müssten die sämtliche Tätigkeiten im Namen der Rundfunkanstalten durchführen.

Insofern sehe ich in der Tat zumindest ein formelles Problem.
Ich werde mal im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes dort eine entsprechende Anfrage tätigen.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: xcution am 25. Juli 2014, 11:08
Ergänzung:
Heute habe ich eine Antwort seitens der Rundfunkanstalt (habe diese direkt angeschrieben) erhalten zu dem Thema Ratenzahlung (vgl. unten).
Die Vermutung hat sich bestätigt, dass der Beitragsservice eine Ratenzahlung zur Vermeidung eventueller Zwangsvollstreckungen nur dann einwilligt, wenn man dem "Verein" eine komplette Lastschriftvollmacht nicht nur für die Rate, sondern auch alle anderen Forderungen erteilt.

Das hört sich ziemlich nach Erpressung an.
Wenn die nicht wollen, kann ich auch nichts dafür. Sollen die nur kommen.

Zitat
Sehr geehrter Herr XXXX,

Sie teilen uns mit, dass die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung nur die vereinbarte Ratenzahlung betrifft.

Leider ist es technisch nicht möglich, den Lastschrifteinzug nur bei bestimmten Zahlungen durchzuführen. Entweder Sie zahlen alles per Einzug oder eben per Überweisung. Sollten Sie eine Umstellung Ihres Beitragskontos auf die Zahlungsart "Überweisung" wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit.

Weiterhin geben Sie an, dass Sie Ihre Rundfunkbeiträge nur unter Vorbehalt zahlen wollen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die von Ihnen angekündigte Vorbehaltszahlung bei öffentlichen Abgaben, wozu auch der Rundfunkbeitrag zählt, nicht möglich ist. Vielmehr besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge (§§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen einen Beitragsbescheid sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).

Diese Regelung stellt sicher, dass die Finanzierung notwendiger öffentlicher Aufgaben nicht gefährdet wird. Zu diesen Aufgaben zählt auch der verfassungsrechtliche Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Soweit die Rechtsgrundlagen für Ihre Rundfunkbeitragspflicht durch eine rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidung entfallen, werden wir Ihre geleisteten Rundfunkbeiträge auf Antrag im Rahmen der dreijährigen Verjährung erstatten (§ 10 Abs. 3 Satz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit § 195 BGB).

Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice NDR
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: FreiePerson am 31. Juli 2014, 15:30
Hallo ich bin auch Student aber ich stimme Roggi und Fuuuuu zu. Wenn man nichts tut, passiert auch nichts. Ich habe mich entschieden dagegen zu kämpfen.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: xcution am 31. Juli 2014, 17:16
Ja, ihr habt recht.
Mir ist das mittlerweile auch zu bunt.

Wenn die nicht wollten ist das auch nicht mein Problem.
Selber schuld.......verarschen können die jemand anders, nicht mich.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: GenugGEZahlt am 08. August 2014, 18:45
Heute kam eine Kollegin ganz aufgeregt auf mich zu und hat berichtet,  dass sie in einem Facebook Forum gelesen hat,  dass die ex gezler massive Maßnahmen ergreifen. Bis hin zur gewaltsamen Tür Öffnung. Konnte sie beruhigend,  dass nicht das SEK mit Panzer anrollen. Spaß bei Seite. Vielleicht treiben da unsere Freunde ihr Unwesen. Facebook et al. Sind nicht so rechtssicher wie dieses Forum. Also Augen auf und andere Foren durchforsten. So eine falsche Info sorgt für Panik und dafür, dass einige umfallen... Also Augen auf.
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: GenugGEZahlt am 12. August 2014, 09:52
Hallo,

"Dingdong! Im Namen des öffentlichen Rundfunks, öffnen Sie die Tür!"

Stiefeltritte, Schreie im Flur, weinende Kinder. Eine Betroffene äugt ängstlich durch den Türspion: "Aber wir schauen doch gar nicht fern" - fleht die Stimme auf der anderen Seite.

"Das ist egal" - herrscht der ARD-Geldeintreiber im Befehlston auf dem Flur zurück. "Es handelt sich schließlich um eine Demokratieabgabe und die muss jeder zahlen".


Aber: Die Zwangsvollstreckungen bei säumigen Zahlern sind wegen gravierender Formfehler unwirksam. Das Landgericht in Tübingen (Az. 5 T 81/14) hat nun entschieden, dass die Vollstreckungsersuchen unwirksam sind - wegen Formfehlern. Es fehlen beispielsweise Siegel oder richtige Unterschrift oder beides.

Gruß
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: reddevilffm am 12. August 2014, 14:42
Hallo, ich bin neu hier im Forum.

Seit einiger Zeit belästigt Person A wieder das GEZ.
Vor etlichen Jahren gab A an, keinen TV/Radio etc. zu haben. Sie ließen A erstmal in Ruhe.

Seit Beginn diesen Jahres erhält A wieder öfters Post von denen.
Bisher hat A diese ungeöffnet entsorgt.  Heute kam wieder ein Brief.
Ausnahmsweise hat A es mal aus Neugier geöffnet.

A schulde ihnen einen Beitrag von über 300 Euro (seit Januar 2013). Sie schreiben, A soll bis zum 15.08. zahlen (wohlgemerkt heute, als A den Brief bekam, ist der 12.8.!, Der Brief selbst ist auf den 1.8. datiert). Interessant ist, sie drohen mit Vollstreckungsmaßnahmen, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens/ Rente oder der Mietkaution. Wenn A nicht zahle, wenden sie sich an das Steueramt der Stadt. Die Kosten soll natürlich A dafür tragen. Angst macht das Person A nicht.

Ähnlich ging auch eine dubiose Online-Seite vor, A bekam da auch Briefe von einem Anwalt. Bisher ignoriert, nix passiert.

Soll A bei diesem GEZ-Schreiben ebenso vorgehen (auch wenn eine gesetzliche "Pflicht" besteht diese zu zahlen)?
Oder muss A mehr machen (wie Widerspruch einlegen, etc.?)
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: mk222 am 12. August 2014, 16:35
Person A schaue sich bitte hier an, wie ich vorgehen werde.

Aktion: Einfach nicht bezahlen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10509.msg72122.html#msg72122

Ich bin echt froh, das die das jetzt an den Gerichtsvollzieher weiter geben. Warum?:

1. Wenn ich das richtig sehe, gibt es nun erste Urteile darüber, das die Vollstreckungstitel ungültig sind, weil verschiedenste Formvorschriften missachtet werden.
2. Eine Vollstreckung, im Sinne von Wohnungsdurchsuchung und Pfändung, kann es nur geben, wenn ein Richter eigenhändig dafür unterschreibt. DAS hat es bisher noch nicht gegeben.

Leute lasst euch nicht einschüchtern und bitte informiert euch, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit überhaupt vollstreckt werden darf. Es darf hier keine Rechtsberatung gegeben werden, aber eine Unterschrift eines "normalen Beamten" auf dem Vollstreckungstitel und dann auch noch "im Auftrag" genügt anscheinend nicht.

Alle weiteren Einladungen des Gerichtsvollzieher, z.B. zu einer Vermögensauskunft (EV), muss meiner Erkenntnis nach auch nicht Folge geleistet werden. 

Weiterhin ist davon auszugehen, das der Gerichtsvollzieher die Wahrheit so weit wie möglich dehnen wird bzw. korrekte Auskünfte verweigert, um euch einzuschüchtern.



Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 12. August 2014, 22:09
Dass beim Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren teilweise gravierende formalen "Unzulänglichkeiten" herrschen, ist nun auch schon mal von offizieller Seite "abgeurteilt" worden - und insofern die potenzielle Nichtigkeit solcher "Bescheide" generell im Raume stehend...

Sehr lesenswert hierzu:
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: lulu am 12. August 2014, 22:35
@Reddevilffm
...Person A geht es genauso. War lange abgemeldet, da sie tatsächlich kein TV/Radio hat + bisher alle Briefe nicht geöffnet hatte, bis auf Neugier den heutigen (12.8.), welcher mit Datum vom 1.8. die Ankündigung der Zwangsvollstreckung androhte; Beitrag nun aufgelaufen seit 1.1.13 auf gut 300 -
nur was tun, so wie mk222 vorgehen, dafür hat Person A nicht die Nerven :(

Ich hatte mich deshalb hier im Forum angemeldet, doch die Beiträge erschließen mir nicht so recht eine einheitliche Vorgehensweise:
ignorieren oder re-agieren??

Da ich relativ Forums-unerfahren bin, erbitte ich gerne einen konstruktiven Hinweis für Person A,
danke hierfür schonmal!
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Jens1970 am 13. August 2014, 00:34
Was macht Person A damit??
Titel: Re: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
Beitrag von: Bürger am 13. August 2014, 02:22
Ich hatte mich deshalb hier im Forum angemeldet, doch die Beiträge erschließen mir nicht so recht eine einheitliche Vorgehensweise:
ignorieren oder re-agieren??

Das Forum kann, darf und wird keine Rechtsberatung leisten oder leisten können.

Wichtig ist vor allem, sich eingehend einzulesen, zu verinnerlichen und zu versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Hilfreich dürften hierbei u.a. sein

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

sowie die umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Auch die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums "hilft" bei solch vielfach besprochenen Themen gern mal weiter... :police: ;)
...der Suchbegriff "Mahnung" liefert jedenfalls so einige Treffer.

Eine "Mahnung" oder "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" seitens des sog. "Beitragsservice" - noch dazu ohne Rechtsbehelfsbelehrung und vermutlich auch nicht nachweislich zugestellt, kann Person A so ernst nehmen, wie sie selbst möchte... ;)

Interessanter dann schon die später ergehende "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Gerichtsvollzieher bzw. der örtlichen Vollstreckungsstelle.

Hier gilt dann üblicherweise und wie auch schon nachzulesen unter
Obergerichtsvollzieherin - "Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10615.msg72557.html#msg72557

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1) Frage:
Ist die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html) überhaupt (im Zweifel nachweislich) zugestellt worden?

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

in Verbindung mit
VG Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) - oder die Briefe sind nie angekommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html

und mit
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

außerdem auch
Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html


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Sofern die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html) nachweislich) zugestellt bzw. seitens Person A darauf reagiert worden ist, gilt üblicherweise:

2) Frage:
Entspricht die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html) überhaupt den formalen Anforderungen...

Hier gilt es, Formfehler im Erhebungs-/ Vollstreckungsverfahren abzuklopfen, in Anlehnung z.B. an
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html

und bei Verstößen entsprechend "abwehrend" zu reagieren...

Da eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Gerichtsvollzieher bzw. der örtlichen Vollstreckungsstelle wohl Anzeichen einer akut drohenden Vollstreckung ist, wäre ggf. auch die Option eines Antrags auf Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht zu prüfen.

Näheres hierzu u.a. unter

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html

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