Die Ankündigung der Zwangsvollstreckung bedarf weder einer Rechtsbehelfsbelehrung noch eines vorherigen Mahnbescheides.
Bei öffentlichen Abgaben, kommt es sehr auf Termine, Fristen und die richtigen Werkzeuge an. Nimm das also alles nicht zu persönlich, sondern jongliere mit den Möglichkeiten, nehme aber dann auch eine Niederlage und damit ggf. eine Mehrzahlung für Gerichtskosten etc. in Kauf. Andernfalls empfehle ich, die Gebühren zu bezahlen.
Auch wenn Du für einige Beitragsbescheide keinen Form- und Fristgerechten Widerspruch eingelegt hattest würde ich persönlich raten, diese zu zahlen.
Falls Du zuvor FRISTGERECHT Widerspruch gegen jeden einzelnen Beitragsbescheid eingelegt hast, kannst Du Dich vor der Vollstreckung schützen, wenn Du nun beim zuständigen Verwaltunggericht "Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung" stellst wie in verlinktem Beitrag aufgeführt. Ich denke, die Kosten hierfür liegen unter 100,- €, falls der Antrag nicht durchgehen sollte. Ansonsten zahlt der Antragsgegner.
Link: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151 Solltest Du jedoch bereits den offiziellen Widerspruchsbescheid von der Rundfunkanstalt erhalten haben, hilft nur, fristgerecht Anfechtungsklage einzureichen.
Böse Worte in eigener Sache:
Ich begreife nicht, warum die Rechtsaufsicht der Rundfunkanstalten (z.B. Berliner Senat) nicht eingreift, wenn die Rundfunkanstalten in guter alter GEZ-Manier pünktlich zu Weihnachten mit Vollstreckung, Lohnpfändung, Mietkautionspfändung, Kontopfändung drohen, ohne zuvor Ihre eigenen Hausaufgaben gemacht zu haben, nämlich sachlich über den fristgerecht eingelegten Widerspruch zu entscheiden.