"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Creditreform
Tereza:
Interessanter Link zur (Nicht-)Rechtmäßigkeit von Forderungen durch Inkasso-Büros: https://www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check-start
--- Zitat ---Haben Sie privat seit Beginn der letzten drei Jahre etwas gekauft oder bestellt und die Rechnung nicht bezahlt?
--- Ende Zitat ---
Nö.
--- Zitat ---Mir sind Anbieter und Forderung völlig unbekannt und ich bin mir sicher, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
--- Ende Zitat ---
So isses.
--- Zitat ---Ich habe die Rechnung bewusst nicht bezahlt, da es Unstimmigkeiten gibt.
--- Ende Zitat ---
Genau.
Flagstaff:
Mich würde mal interessieren was passiert NACHDEM Creditreform die Forderung zurückgegeben hat an die LRA.. Was passiert danach, erneuter Vollstreckungsversuch oder is die Sache damit erledigt?
gez-negativ:
In einem mir bekannten fiktiven Fall war es so, dass Creditreform angeschrieben hatte ohne Original und ohne rechtskräftigen Titel vom Gericht.
Es wurde widersprochen und angefragt, weshalb diese beiden Dokumente nicht dabei sind.
Die Antwort: 'Wir haben an den Gläubiger, den BS, die Sache zurückgegeben. '
Das war alles.
Flagstaff:
Folgender Sachverhalt: Person A hat nun ebenfalls Post bekommen von Creditreform, parallel dazu läuft aber noch eine Vollstreckung der Stadtkasse im Hintergrund. Ist das überhaupt legitim, das 3 Stellen gleichzeitig (Beitragsservice, Stadtkasse und Creditreform) versuchen, ein und die selbe Forderung einzutreiben? Vorallem dass sich die Geldbeträge auch deutlich voneinander unterscheiden.
PersonX:
Jede Stelle trägt, wenn Sie darf, Ihre Kosten dazu. Jetzt müsste wohl geprüft werden, ob es tatsächlich die gleiche Forderung ist, welche versucht wird beizubringen.
Es könnte der Fall vorliegen, dass eine ältere Forderung wo der Weg über die Verwaltungsvollstreckung nicht erfolgreich war an Creditreform abgegeben wurde. Die aktuelle Forderung der Stadtkasse also eine andere ist. Beiden Forderungen somit unterschiedliche Zeiträume und Bescheide zu Grunde liegen. Es also tatsächlich zwei verschiedene Stadien und Versuche von Vollstreckung sind.
Dazu muss A wissen, dass die Creditreform (privatrechtlicher Dienstleister) normal erst dann zum Zug kommt, wenn festgestellt wird, dass bei der vom Staat als effektivste Möglichkeit der "Verwaltungsvollstreckung" nichts zu holen ist.
Natürlich könnte es jetzt auch anders sein, weil der Erfolg von Creditreform so groß ist, dass diese schneller beauftragt werden. Person A sollte also jetzt die Zeiträume vergleichen und prüfen welche Bescheide bei wem vollstreckt werden. Sind diese tatsächlich gleich, dann wäre zu prüfen, warum Creditreform bereits beauftragt wurde.
Natürlich kann es sein, dass die Stadtkasse die Vollstreckung im Hintergrund ohne A zu informieren zurückgegeben hat. Dazu kann A natürlich die Stadtkasse befragen. Alternativ beantragt A Akteneinsicht bei einer Stelle, welche sich zuständig sieht.
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