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Autor Thema: Zwangsanmeldung  (Gelesen 2038 mal)

G
  • Beiträge: 1
Zwangsanmeldung
Autor: 23. März 2014, 12:59
Das Ehepaar "Muster", "Frau A" und "Herr B", sind schon seit den 70ger Jahren erfolgreich Medienverweigerer. Kein TV-Konsum, weder öffentlichrechtlich noch privat, kein Radio-Konsum und vor allem keine Rundfunkgebühren.
Seit Mitte 2013 wurde zunächst "Herr B" aufgefordert, sich beim neuen Beitragsservice anzumelden. "B" sammelt die Schreiben, reagiert aber nicht. Ab Oktober 2013 wendet sich der Beitragsservice dann an "Frau A", das selbe Prozedere:

Okt. 2013: Für alle - von allen: der neue Rundfunkbeitrag (mit Antwortbogen)
Nov. 2013: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag (mit Antwortbogen)
Dez. 2013: Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag (mit Antwortbogen)
Jan. 2014: Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag (mit Antwortbogen)

Doch dann:

Feb. 2014: Bestätigung der Anmeldung, Vergabe einer Beitragsnummer, (aber KEIN Bescheid mit Widerspruchsmöglichkeit)
Mär. 2014: Zahlung der Rundfunkbeiträge rückwirkend ab 01.2013 bis 03.2014 mit angehängtem Zahlungsträger.

Wie sollten sich Herr und Frau Muster nun verhalten?

Es gibt weder eine Adresse, an die ein eventuelles Schreiben per Einschreiben mit Rücksendeschein versandt werden könnte.
Es gibt keinen Bescheid, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann.

Abwarten und nichts tun, oder vorsorglich Kontakt aufnehmen?
Und wenn Kontakt aufnehmen, mit welchen Anliegen und Inhalten.

Sollte ein ähnlicher Fall bereits im Forum diskutiert werden, bitte ich um einen Link, da ich nach mehreren Stunden lesen im Forum nichts vergleichbares finden konnte.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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t

themob

Re: Zwangsanmeldung
#1: 23. März 2014, 13:05
Zwangsanmeldung - Direktanmeldung - Bestätigung der Anmeldung (ohne sich angemeldet zu haben)

aktuelle Situation:

Brief mit Bestätigung der Anmeldung = bekommen
Brief mit Zahlung der Rundfunkbeiträge = bekommen

Brief mit Gebühren-/Beitragsbescheid (so steht es auch im Brief) = NOCH NICHT BEKOMMEN

Alle warten auf diesen nächsten Schritt, erst dadurch kann man Widerspruch oder Klage (je nach Bundesland) einlegen

Für alle die mit dem Thema neu konfrontiert sind, bitte sich in unten genannte Themen (Links) einen Überblick verschaffen, dort steht soweit alles was einen interessieren könnte bis zum Status "Zahlung der Rundfunkbeiträge".

Da noch niemand einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen hat auf diese Direktanmeldung, kann auch zu diesem Thema nichts gesagt werden. Außer dem allgemeinen Hinweis, sich mit dem Thema Widerspruch rechtzeitig zu beschäftigen.

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?

Ist die Zahlung der Rundfunkbeiträge der Bescheid? Nein, wie ein Bescheid aussieht, inkl. Rechtsbehelfsbelehrung, ist hier zu sehen: Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick

PS: Alle warten nur auf den oder die Gebühren-/Beitragsbescheide als Resultat aus der Zwangsanmeldung - Direktanmeldung - Bestätigung der Anmeldung - Zahlung der Rundfunkbeiträge

Eine vorherige Kontaktaufnahme wird von den meisten hier als Bestätigung der "Direktanmeldung" angesehen und daher davon abgeraten - stattdessen den Beitragsbescheid abwarten




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