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Autor Thema: Gebühren für Autos ohne Radio?  (Gelesen 1413 mal)

H
  • Beiträge: 1
Gebühren für Autos ohne Radio?
Autor: 22. März 2014, 12:33
Mal eine Frage in die Runde Person A hat ein Schreiben von der GEZ.
Gebühren zahlt A, da ja der Betrieb in der Privatwohnung angemeldet ist.

Nun schreiben die das pro Sitz/Wohnung ein Wagen nur zu gelassen wäre, aber die Betriebsautos haben kein Radio drin muß A die dann trotzdem anmelden wie die das wollen?

Kann doch nicht sein das A für Autos bezahlen soll wo kein Radio drin ist

Gr.

Herbert


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2014, 15:25 von Uwe«

  • Beiträge: 3.235
Re: Gebühren für Autos ohne Radio?
#1: 22. März 2014, 16:13
Die haben einfach mal beschlossen, für Raumeinheiten statt für Empfangsgeräte den Beitrag zu kassieren. Und weil in Autos ja fast immer Empfangsgeräte eingebaut sind, haben die auch Autos oder "Kraftfahrzeuge" mit dem Beitrag belegt, in gewissen Grenzen, festgelegt im RBStV, obwohl der Gerätebezug ja gerade wegfallen sollte. Das geschah deshalb, damit der Beitrag stabil bleibt und nicht plötzlich der Profit wegbleibt. Es waren ja reichlich KFZ angemeldet.
Wenn das KFZ betrieblich genutzt wird, erkennbar an der steuerlichen Absetzbarkeit z.B., ist für ein KFZ der Beitrag zu entrichten. Private KFZ sind frei.
Durch die obengenannte Regelung ist ein guter Grund für eine Klage vorhanden.


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Z
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Re: Gebühren für Autos ohne Radio?
#2: 22. März 2014, 16:35
Gewerbetreibender G hat in seinem Widerspruchsschreiben gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid als Begründung unter anderem geschrieben, daß er bereits Kraftfahrzeugsteuern für seine Fahrzeuge bezahlt und der Rundfunkanstalt nicht zusteht, weitere KFZ-Steuern zu erheben.


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Re: Gebühren für Autos ohne Radio?
#3: 22. März 2014, 22:29
An diesem Beispiel sieht man deutlich, dass es eine Steuer ist. Besonders wenn es sich um KFZ handelt,  die in Verkaufsräumen zum Verkauf stehen, dürfte kein individualisierbarer Vorteil vorhanden sein.


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