Folgende Situation: Person A hat sich zum 1.1.13 angemeldet und zahlt bislang auch brav seine Beiträge. Bislang hat Person A auch nur eine Rechnung bekommen, nicht aber einen Bescheid.
Person A Frage nun: Hat man Anspruch auf einen Bescheid, auch wenn man zahlt?
Person B hat keine vollumfängliche Antwort dazu - aber eine rhetorische Gegenfrage:
Was will Person XYZ mit einem "klagefähigen Bescheid", wenn sie doch zahlt...?
Es hat sich als müßig gezeigt, darüber zu sinnieren, warum man nicht von Anbeginn einen BeitragsBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung erhält - und es zeichnet sich ab, dass dies *bewusstes Kalkül* ist, die Bürger (insbesondere diejenigen, bei denen sich nicht offensichtlich - aber doch grunsätzlich am Erhebungsverfahren etwas geändert hat) nicht *aufzuschrecken* und diese, ob der Tatsachen die ihnen da so vor die Augen treten, zu potenziellen Kritikern oder gar Widerspenstigen werden zu lassen - (vorsätzliche?) Vertuschung mit dem Ansinnen: "Keine schlafende Hunde wecken..."
Der sogenannte "BeitragsBESCHEID" wird seitens ARD-ZDF-GEZ (ob rechtens oder nicht, wird die juristische Auseinandersetzung zu Tage fördern) nur bei *monatelanger Zahlungsverweigerung* zugestanden - erst nach mehrfachen Erinnerungen - und selbst wenn man frühzeitig und ausdrücklich seine Zahlungsverweigerung erklärt und einen rechtsmittelfähigen Bescheid explizit einfordert.
Dem ganzen wird die Krone aufgesetzt, indem gemäß zahlreicher Berichte von Betroffenen (trotz monatelanger Zahlungsverweigerung und eindeutiger Bekundung des Nichtzahlens!!!) seitens ARD-ZDF-GEZ
[...] derzeit offensichtlich aus mangelnder Kapazität und Logistik bzw. aus Kopflosigkeit, Angst und Chaos heraus zunehmend "Bescheide" auf unbestimmte Zeit hinausgezögert oder - zum Teil sogar dreist und unverholen - verweigert bzw. nicht in Aussicht gestellt werden und somit augenscheinlich mögliche Klagen hinausgezögert werden sollen [...]
Das wiederum eröffnet aber nach meiner Kenntnis und laut Aussage von akademie.de alternativ zur regulären "Variante A" eine weitere "Variante B":
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Variante A
Widerspruch/ Klagen gegen BeitragsBESCHEID
Gesammelte Infos zum vielbeschriebenen "regulären" Klageweg über
- Zahlungsverweigerung
- BeitragsBESCHEID
- Widerspruch gegen BeitragsBESCHEID
- WiderspruchsBESCHEID
- Klage
finden sich hier:
Zahlungsverweigerung - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html
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Variante B
Widerspruch/ Klagen gegen ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG
Der sogenannte "BeitragsBESCHEID" ist nach meinem Verständnis erst der eigentliche "Verwaltungsakt", der demgemäß das Verfahren ins *Verwaltungsrecht* erhebt und gem. Rechtsbehelfsbelehrung überhaupt erst vorgenannten "regulären" Weg der Variante A "Widerspruch/ Klagen gegen BeitragsBESCHEID" eröffnet.
Schlecht für denjenigen, der auf diese Weise klagen will, dem aber ein rechtsmittelfähiger, offizieller BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung über Monate bzw. auf unbestimmte Zeit vorenthalten wird. Oder?
Da derzeit offensichtlich aus mangelnder Kapazität und Logistik bzw. aus Kopflosigkeit, Angst und Chaos heraus zunehmend "Bescheide" auf unbestimmte Zeit hinausgezögert oder - zum Teil sogar dreist und unverholen - verweigert bzw. nicht in Aussicht gestellt werden und somit augenscheinlich mögliche Klagen hinausgezögert werden sollen, ergeben sich zumindest laut Aussage von akademie.de für Klagewillige noch weitere Möglichkeiten:
Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7284.0.html
Dieser Aussage nach müsste eine klagewillige Person XYZ sich also wohl nicht Monatelang oder gar für unbestimmte Zeit wegen eines
"klagefähigen Bescheids" hinhalten lassen, sondern könnte wohl bereits gegen die erstbeste
"Zahlungsaufforderung"/ "Rechnung" vorgehen.
Person XYZ sollte sich zwischenzeitlich jedoch bitte vor Augen halten, dass
- einerseits
"brav zahlen" und
- andererseits die Rechtmäßigkeit der
Forderung juristisch anzugreifen,
in mehrfacher Hinsicht eigentlich
weder logisch noch vereinbar ist und es in höchstem Grade widersinnig wäre, den Kampf des Gegners gegen Person XYZ auch noch mitzufinanzieren.
Das kann nicht zielführend sein und lässt darüber hinaus nicht den ernsthaften (Wider-)Willen erkennen.
Person XYZ sollte sich hier in die Materie einlesen und die zahlreichen Beispielfälle studieren - dann stellt sich die Gelassenheit gegenüber heraufbeschworenen aber eigentlich unbegründeten "Risiken" von selbst ein.
Zahlungsverweigerung ist ihr gutes RECHT - und dies Recht soll ihre PFLICHT sein... 
Gutes Gelingen!