UMFRAGE - Widerspruch gegen Beitragsbescheid / Verschleppung der Klagen durch die Anstalten
- Ich habe den ersten Beitragsbescheid bekommen und Widerspruch eingelegt.
 - 13 (26%)
 - Ich habe den zweiten/dritten Beitragsbescheid bekommen und Widerspruch eingelegt.
 - 3 (6%)
 - Ich habe keine Reaktion der "GEZ"/Anstalt bezüglich der Widersprüche erhalten.
 - 7 (14%)
 - Mein Widerspruch wurde negativ beschieden.
 - 1 (2%)
 - Ich muss nach meinem Widerspruch und Bescheidung nicht mehr zahlen.
 - 0 (0%)
 - Ich muss nach meinem Widerspruch und Bescheidung weniger Geld zahlen.
 - 0 (0%)
 - Ich verweigere die Zahlung bis über den Widerspruch beschieden wurde.
 - 10 (20%)
 - Ich zahle bereits unter Vorbehalt.
 - 0 (0%)
 - Ich werde bis zur gerichtlichen Klärung unter Vorbehalt zahlen.
 - 1 (2%)
 - Ich werde gar nicht zahlen.
 - 15 (30%)
 - Ich habe bereits eine Anfechtungsklage eingereicht.
 - 0 (0%)
 - Ich habe bereits eine Untätigkeitsklage eingereicht.
 - 0 (0%)
 - Ich habe bereits eine Feststellungsklage eingereicht.
 - 0 (0%)
 
Stimmen insgesamt: 20
					
					
				
 Umfrage
Autor