UMFRAGE - Widerspruch gegen Beitragsbescheid / Verschleppung der Klagen durch die Anstalten
- Ich habe den ersten Beitragsbescheid bekommen und Widerspruch eingelegt.
- 13 (26%)
- Ich habe den zweiten/dritten Beitragsbescheid bekommen und Widerspruch eingelegt.
- 3 (6%)
- Ich habe keine Reaktion der "GEZ"/Anstalt bezüglich der Widersprüche erhalten.
- 7 (14%)
- Mein Widerspruch wurde negativ beschieden.
- 1 (2%)
- Ich muss nach meinem Widerspruch und Bescheidung nicht mehr zahlen.
- 0 (0%)
- Ich muss nach meinem Widerspruch und Bescheidung weniger Geld zahlen.
- 0 (0%)
- Ich verweigere die Zahlung bis über den Widerspruch beschieden wurde.
- 10 (20%)
- Ich zahle bereits unter Vorbehalt.
- 0 (0%)
- Ich werde bis zur gerichtlichen Klärung unter Vorbehalt zahlen.
- 1 (2%)
- Ich werde gar nicht zahlen.
- 15 (30%)
- Ich habe bereits eine Anfechtungsklage eingereicht.
- 0 (0%)
- Ich habe bereits eine Untätigkeitsklage eingereicht.
- 0 (0%)
- Ich habe bereits eine Feststellungsklage eingereicht.
- 0 (0%)
Stimmen insgesamt: 20