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Autor Thema: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen  (Gelesen 47680 mal)

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Es sollte die Ungleichbehandlung beseitigt werden, weil ja schwarzsehen möglich war, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Jemand hatte geklagt, weil er benachteiligt wird gegenüber einem Schwarzseher.


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z
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Also wurde eine Ungleichbehandlung durch eine andere ersetzt.

Ach ja, die Kleinigkeit von 1,4 Mio Haushalten ohne Fernseher kann man ja wegtypisieren, genauso wie die Zweitwohnungsbesitzer, usw.

Wieso sich auch über Ungleichbehandlung graue Haare wachsen lassen, wenn es 1,5 Mrd in 4 Jahren bringt? Und zufriedene Bürger ...  :-)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 20:53 von Bürger«

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Es sollte die Ungleichbehandlung beseitigt werden, weil ja schwarzsehen möglich war, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Jemand hatte geklagt, weil er benachteiligt wird gegenüber einem Schwarzseher.
Ich habe recherchiert und folgendes gefunden, möglicherweise ist dieses Urteil der Grund für die Umstellung von Gebühr auf Beitrag:
http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/1269-AG-Bremen-Blumenthal-Az-42-C-4310-Hausverbot-fuer-die-GEZ.html
Ein Hausbesitzer in Bremen hat der GEZ Hausverbot erteilt und Recht bekommen.

Zitat von: Urteil 42 C 43/10 vom 23.08.2010
Vor allem aber wäre auch der Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Institution gefährdet, wenn in Folge der Schaffung eines Präzedenzfalls jeder Hausbesitzer ein wie hier geartetes Hausverbot aussprechen und hierdurch die gesetzlich festgeschriebene Kontrollfunktion der Beklagten leerlaufen lassen könnte. Es würde auch dem in das Zivilrecht ausstrahlenden Rechtsgedanken des Art. 3 Abs. 1 GG zuwiderlaufen, wenn durch Zulassung gleichartiger Hausverbote denjenigen „in die Hände gespielt werde“, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Entrichtung der Rundfunkgebühr absichtlich und missbräuchlich nicht nachkommen wollen würden, und nunmehr redliche Gebührenzahler in erhöhtem Maße für „Schwarzseher und –hörer“ mitbezahlten müssten.

Aus diesem Grund wird auch die Gewissens- und Religionsfreiheit nicht anerkannt, das Ergebnis wäre hier ähnlich:
Es würde auch dem in das Zivilrecht ausstrahlenden Rechtsgedanken des Art. 3 Abs. 1 GG Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG zuwiderlaufen, wenn durch Zulassung gleichartiger Hausverbote aus Gewissensgründen denjenigen „in die Hände gespielt werde“, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Entrichtung der Rundfunkgebührbeiträge absichtlich und missbräuchlich nicht nachkommen wollen würden, und nunmehr redliche BeitragsGebührenzahler in erhöhtem Maße für „Schwarzseher und –hörer“ mitbezahlten müssten.

Selbstverständlich ist die Gewissens- und Religionsfreiheit ein hohes Gut, aber unsere gewählten Volksvertreter tun sicherlich alles, um dieses Gut so teuer wie möglich zu verraten und zu verkaufen. Es wird für örR bestimmt nicht leicht, dieses Gut genauso zu kaufen wie den Datenschutz.


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K
  • Beiträge: 2.239
eventuell *off topic* ?
Roggi,

DAS fand ich in dem Urteil:

Den Klägern steht als Haus- und Grundstückseigentümern aus § 903 BGB das Recht zu, sich gegen jedwede Beeinträchtigung ihrer räumlich-gegenständlichen Sphäre zu wehren und Dritte von der Nutzung ihres Eigentums auszuschließen.

hmmm...weiss nicht so recht wie ich mich jetzt ausdrücken soll...aber (be-)"nutzt" nicht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag/die LRA's meine Wohnung um Gebühren zu erheben !?

Versteht jemand meinen wirren Gedankengang und ist da eventuell etwas dran oder sehe ich schon GEZpenster ?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

v

vmp

  • Beiträge: 94
Es gab von Anfang an kein wirklich gutes Argument für die Neuregelung. Mit der alten Gebühr hätte man noch Jahrzehnte auf relativ hohem Niveau weiterwurschteln können. Was waren die Gründe dafür, ein neues Beitragsmodell einzuführen?
Der Grund war mehr oder weniger, dass irgendwie "neuartige" Empfangsgeräte (PC, Smartphone, Tablet) in irgendeiner Form zu berücksichtigen sind und das auf dieser Grundlage festgestellt wurde, dass eh jeder Haushalt unbedingt am öffentlich rechtlichen Rundfunk teilhaben könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 20:54 von Bürger«

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Es gab von Anfang an kein wirklich gutes Argument für die Neuregelung. Mit der alten Gebühr hätte man noch Jahrzehnte auf relativ hohem Niveau weiterwurschteln können. Was waren die Gründe dafür, ein neues Beitragsmodell einzuführen?
Der Grund war mehr oder weniger, dass irgendwie "neuartige" Empfangsgeräte (PC, Smartphone, Tablet) in irgendeiner Form zu berücksichtigen sind und das auf dieser Grundlage festgestellt wurde, dass eh jeder Haushalt unbedingt am öffentlich rechtlichen Rundfunk teilhaben könnte.

Mit der Umstellung haben Sie ein letztes Ventil verschlossen, nämlich die Möglichkeit NEIN zu sagen. Das war ein Fehler, denn jetzt wird Ihnen das System irgendwann um die Ohren fliegen, das kann zwar dauern, aber diejenigen es das System durchschauen, werden immer mehr...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 21:26 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 3.234
Der Grund war mehr oder weniger, dass irgendwie "neuartige" Empfangsgeräte (PC, Smartphone, Tablet) in irgendeiner Form zu berücksichtigen sind und das auf dieser Grundlage festgestellt wurde, dass eh jeder Haushalt unbedingt am öffentlich rechtlichen Rundfunk teilhaben könnte.
Nein, der Grund liegt wirklich in der Ungleichbehandlung. Das mit den PCs und Smartphones als neuartige Empfangsgeräte wurde nur für die Typisierung verwendet, um jeden dranzukriegen, also zur Profitmaximierung.

@Kurt
Das mit der Wohnung wurde schon von Gelddruckmaschine angedacht:
Argumente zum Weiterdenken 9
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10121.0.html in der Nummer 48.
Meiner Meinung nach wurde Radio/TV/PC/Smartphone durch "Wohnung als neuartiges Empfangsgerät" ersetzt. Die Wohnung ist nun das technische Gerät, an das sich die Beitragszahlung anknüpft.

@20MillionenEuroTäglich
Es war aus Sicht der örR kein Fehler, sondern goldene Zeiten haben für die begonnen. Die Mehreinnahmen sprechen für sich.

Aber nun bitte wieder zurück zum Thema...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 21:32 von Roggi«

U
  • Beiträge: 147
Aber nun bitte wieder zurück zum Thema...

Ja, ich habe den bisherigen Thread noch nicht vollständig gelesen, versuchs aber mal hiermit und hoffe, es ist keine Wiederholung:

Neulich fand ich im Mitteilungsblatt der Stadt, ich nenne sie mal "Musterdorf", folgende Mitteilung:

Übermittlung von Meldedaten
Die Meldebehörde der Stadt Musterdorf übermittelt nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) bis 31. März 2015 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2015 volljährig werden (Geburtsjahr 1997):
   1.   Familienname,
   2.   Vornamen,
   3.   gegenwärtige Anschrift
Nach § 58 Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmangement der Bundeswehr nicht wünschen, werden gemäß § 18 Abs. 7 MRRG gebeten, dies der Stadt Musterdorf bis <<Termin>> schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen.
Hannes Mustermann                                                 www.Musterdorf.de
Bürgermeister


So weit, so gut.

Ich habe die oben genannte Meldebehörde seinerzeit in Bezug auf die drohende Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an den Beitragsservice zunächst schriftlich ersucht, dieses nicht zu tun. Der Wunsch wurde abgelehnt. Daraufhin habe ich die Behörde persönlich besucht um mir den Sachverhalt genau erklären zu lassen. Tatsächlich gab es in den entsprechenden Richtlinien einen Passus, der die Ablehnung meines Wunsches verursachte.

Was ich mich jetzt frage ist: Wie ist die Stellung bzw. Wertigkeit der Bundeswehr im Vergleich zum örR zu sehen im Hinblick auf das Recht auf Meldedaten ihrer Knechte?


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Was ich mich jetzt frage ist: Wie ist die Stellung bzw. Wertigkeit der Bundeswehr im Vergleich zum örR zu sehen im Hinblick auf das Recht auf Meldedaten ihrer Knechte?

Nun, beim ÖRR haben wir das Konstrukt einer angeblich unabhängigen, nicht staatlichen Anstalt des öffentlichen Rechts, die Bundeswehr ist hingegen ganz klar eine klassische, staatliche Institution und die Wehrpflicht im Grundgesetz verankert. Insofern durfte das Kreiswehrersatzamt auf die Daten der Meldeämter zugreifen, um potentiell Wehrpflichtige zu ermitteln und zur Musterung in die Ämter einberufen. Wehrersatzdienst (Zivildienst) war die Möglichkeit entsprechend GG Artikel 4,3 den Dienst an der Waffe aus religiösen- und Gewissensgründen zu verweigern.

Auch ich versuche mit meiner Klage in gewisser Weise, das auf die Rundfunkteilnahme zu übertragen, wobei hier die regelmäßige Argumentation der Gerichte ist, dass ich zwar aus Gründen der Pauschalisierung als Rundfunkteilnehmer gelte, ich jedoch nicht gezwungen werde, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen und insofern eine Verletzung von GG Artikel 4 nicht vorliegt. Das ist argumentativ ungefähr so, als würde man einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ablehnen, mit der Begründung, man wäre nur Soldat, würde aber nicht einberufen werden.

Zurück zu den Meldedaten: Das hinkt natürlich hinten und vorne. Entweder der Rundfunk ist staatlich, dann darf er rasterfahndungsartig auf die Meldedaten zurückgreifen, oder er ist es nicht. Dann hätte er allerdings auch kein Recht auf Zugriff zu unseren Daten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2015, 12:58 von Bürger«

  • Beiträge: 710
Wehrpflicht galt auch aus demokratischer Sicht als so wichtig, dass man nicht jeden potentiellen Soldaten aus Gewissensgründen freistellen konnte. Der Beitragsservice ist eigtl. viel zwanghafter und utopischer. Die Notwendigkeit der Verteidigung des Landes, prinzipiell gesehen also die defensive, wird aber auch sobald zwanghaft im Ernstfall. Die Grundpfeiler des Landes sind eben auch verteidigungs-würdig bzw -pflichtig. NAtürlich würde auch ich als KDV-ler im  Falle meiner persönlichen Gefahr zur Waffe greifen bzw. mich anderweitig verteidigen. Das geht aber bisher nicht beim Rundfunk.

Es will nicht in meinen Kopf wie sowas geht und auch funktioniert, dass man

1. eine Wohnung als Raum, in dem vermutliche Rundfunknutzer sind, gesehen wird
2. Technik, deren Fortschritt wir nicht beeinflussen können, aber potentielle Nutzer jeder sein soll
3. die offensichtliche "Vermutung" einen so hohen Stellenwert hat, weil man davon ausgeht jeder könne Empfänger sein
4. diese Vermutung mittels Verwaltungsakt derart erzwungen wird dass man ohne geeignete juristische Informationen kaum versteht was passiert
5. eine Wohnung unabhängig von der inne-habenden Person, quasi mit deren Nutzungsmöglichkeiten (Vermutung) verwächst
6. es nicht zählt dass der Konsument/ Endnutzer der eigentliche Nutzer ist, auch zum Nutzer wird, ohne jegliche Empfängertechnik. Der natürliche Mensch kann keinen Rundfunk verwerten, nutzen ohne technische Hilfsmittel
7. dieses Konstrukt abgesegnet wurde von so paar Hanseln, die mit der Macht leichtes Spiel treiben, getrieben vom Geld und falschen Überzeugungen.

Beim Militär ist das vermutlich deutlich einfacher. Die Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen scheint wohl rechtens. Dennoch steht dem auch das Kriegsgericht gegenüber im Ernstfall. Und das Gewissen kann man auch übergehen im Notfall. Als Gemeinsamkeiten vermute ich die gewisse Notwendigkeit in einer Gesellschaft oder im Ernstfall. Beim Bund die Verteidigung oder inner-territorische Unterstützungen bei Katastrophen, auch wenn die Gründe doch deutlich weltanschaulicher sind und ferner davon abgesehen wird vom eigenen politischen Interesse und Wissen. Der Rundfunk gilt oder galt auch als Propaganda, vielleicht ausschließlich, um den Bürgern eine nicht differenzierte Meinung zu geben, das war damals so und soll sehr vermutlich auch heute noch so sein. Aber das Medien-Spektrum ist sichtlich weiter als es nur als Propaganda zu sehen. Das Spektrum ist aber dennoch nicht so weit um jeden Individuell zu beglücken. Allseits erwähnt wird natürlich das Verhältnis zum Kostenpunkt der Beiträge und natürlich deren Nutzung und Verfügung zu anderen Nutzern/Bürgern/Parteifreunden welche man natürlich aus eigener Sicht, mit dem Gewissengrund blockieren kann, wenn man dieses Gewissen auch Beweisen könnte, was aber schwierig ist.

Die größten Fragen sind bisher wie man mit dem **Gewissen** im Bezug auf den Rundfunk einen Richter (die einzigste Person deren Entscheidung zählt) überzeugen kann und wie eine **Vermutung** als Gegenargument zum Beitragsservice bewiesen werden kann. Eigentlich hat jede Wohnung einen Anschluss, jedoch kommt über Kabel kaum noch was und soll auch bald verschwinden. Die Argumentation dürfte als eher auf Übertragungsmedium Luft ausweichen. Die Technik der Digitalisierung des Rundfunk ist nicht unsere Schuld und auch nicht gewollt, es ist eher passiert, so wie auch Autos passiert sind.
Es ist traurig dass man nicht auf einen natürlichen Menschen reduziert werden kann, welcher im Grund nichts von dem brauch, weder Militär noch Rundfunk noch Auto. Es genügen die wesentlichen Dinge (Arbeiten,Freizeit, ATL), welche sicher erweitert sind, wie auch die natürlichen Grundbedürfnisse (ATL - Aktivitäten des täglichen Lebens, nach Liliane Juchli) um am Leben zu bleiben und zu leben. Zwar zählt hier auch Kommunikation dazu aber nicht in Form der technischen Errungenschaft des TV und Radio, Handy, PC. Das der Beitragsservice also mit der Anpassung nicht zurechtkommt, die Anpassung der Gegebenheiten nicht nachkommt, übt er nun trotzig und behelfsmäßig mit Zwang aus.

Ein Soldat der den Schuss aus Gewissensgründen verweigert und unter Zwang gesetzt wird, wird vermutlich schießen.
Aber wen der Soldat erschießt oder wohin er schießt ist offen, und selbst der Befehlshaber lebt sogleich gefährlich.


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M
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  • liberté, égalité, fraternité!
Nun man KÖNNTE es auch so sehen:

Das Grundgesetz enthält die Artikel 5 und 12a.  Der erste Artikel regelt die - angebliche! - Informationsfreiheit, der zweite die sogenannte "Wehrpflicht".

Wenn nun den Bürgern in Friedenszeiten das Recht genommen wird, nach eigener (Handlungs)Freiheit über die Art und den Umfang ihrer Informationsmöglichkeit(en) zu entscheiden, wird in nicht mehr hinnehmbarer Art und Weise in ein Schutzrecht eingegriffen.  Besonders ekelhaft ist dabei, dass die Politiker aller Parteien, einschliesslich des Bundesjustizministers als "oberstem Hüter und Beschützer des Grundgesetzes", ja, selbst der Bundespräsident, dabei tatenlos zuschauen und NICHTS tun, um diesem Treiben ein Ende zu setzen und die Bürger vor Ungerechtigkeit und Zwang zu schützen.

Da stellt sich doch die berechtigte Frage:  "Mit welchem Recht können die Politiker des deutschen Bundestages eigentlich von ihren Mit-Bürgern noch die Ableistung einer "Wehrpflicht" oder eines "Ersatzdienstes" fordern?  Welchen moralischen Anspruch kann man denn eigentlich noch bei der Notwendigkeit der Verteidigung der Demokratie und der Republik geltend machen, wenn man bei der Verteidigung der Grundrechte kläglich versagt hat?"

Denn:  wenn der Artikel 5 offensichtlich ungültig geworden ist, dann ist es der Artikel 12a auch.  Und wenn diese beiden keine Gültigkeit mehr haben, dann ist auch das Grundgesetz tot.  Denn ein entmündigtes, entehrtes, zwangsweise beitrags-gleichgeschaltetes Volk, dem man die letzte Würde, nämlich die der eigenen und persönlichen Freiheit genommen hat, das braucht keine "Grundrechte" mehr!

D61


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

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Daniel61, deine Schlussfolgerungen sind richtig gruselig. Wenn man dann noch bedenkt, wie auf das Europarecht gesch... wird und mit welchen Methoden jagt auf Rundfunkverweigerer ( ja, sie machen jagt auf uns, diese feinen ehrenwerten Intendanten) gemacht wird, kann man klar erkennen, dass mit Artikel 12a GG so etwas wie die Mafia geschützt werden soll.

Bald werden sich Verwaltungsrichter unterhalten in etwa so: "Wir haben wieder einen Rundfunkverweigerer erwischt...". "Ok, lasst es wie einen Unfall aussehen".


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  • liberté, égalité, fraternité!
Gruselig?  Wahrscheinlich!

Ich sehe den "Rundfunkbeitrag" als das an, was er ist:  einen Angriff auf die Demokratie, auf die bürgerlichen Grundrechte - aber auch als einen Angriff auf das gesamte Rechtssystem, einschliesslich auf eine geplante und (zugegebener Maßen) verflixt gut eingefädelte soziale Destabilisierung unseres Landes.

Die abnickenden Parteien schaffen mit ihrer Zustimmung zur Einschränkung und Beraubung der bürgerlichen Rechte eine Situation, die ich als hochgradig demokratiegefährdend ansehe:  in dem man die Grundrechte immer weiter einschränkt und abbaut, arbeitet man letztendlich auch radikalen politischen Elementen und Parteien in die Hände, die sich über den Zulauf freuen.

Glaubt denn einer der Damen und Herren, welche die Grundrechte als vernachlässigbar ansehen und einem "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" einen übergeordneten Verfassungsrang VOR den Rechten der Bürger einräumen, bei der nächsten Wahl wieder gewählt zu werden?  Glaubt man wirklich, dass die Mehrzahl der Bürger ein so schlechtes Gedächtnis hat?  Hat man aus dem Abstrafen der FDP für deren jahrzehntelange Lobby- und Klientel-Politik wirklich keine Lehren gezogen?

Denkt man da denn eigentlich einmal weiter?  Ist man sich bewusst dass, wenn man Grundrechte einem Fraktionszwang unterordnet, auf lange Sicht dafür sorgt dass die Politik(er)verdrossenheit dergestalt zurückschlägt, dass radikale Gruppierungen und Parteien nicht schon aus reinem Protest einen ungeahnten Zulauf erhalten?  Hat man aus "Pegida", dem Rechtsruck in Polen, in Schweden - ja sogar in der Schweiz - usw. denn gar nichts gelernt?

Weisst Du, Roggi, ich mache mir da wirklich Sorgen!  Nicht wegen der Flüchtlinge, die gerade ins Land strömen und uns allen in erschreckender Weise zeigen, was Destabilisierung in Ländern vor unserer Haustür anrichtet.  (Auch wenn ich ansonsten die politischen Überzeugungen von "Mutti" nicht teile, bin ich doch der Meinung dass Deutschland mit einem solchen Zustrom fertigwerden kann.  Das Deutschland dass kann, hat es schon einmal während der Nachkriegsjahre gezeigt, als plötzlich Millionen Vertriebene nach Westen strömten.)

Nein, auch nicht, dass die Politiker aller Parteien auch in dieser Situation größtenteils wieder einmal mit Unfähigkeit brillieren und mit völligem Realitätsverlust glänzen und eine Sorglosigkeit an den Tag legen, die einfach nur erschreckend ist.

Nein, ich mache mir Sorgen um unser Land und die Bürger, deren Rechte man immer mehr abbaut bis selbst die Rechtspflege und die Rechtssprechung zu einer Farce verkommen.  Denn genau dass passiert hier grade (auch):  viele Bürger haben das Vertrauen in die Politik schon lange verloren, dass sieht man an der Politikverdrossenheit und der immer niedrigeren Wahlbeteiligung.  Die Bürger haben aber auch schon erkannt das der ÖRR zu einem Propaganda-Werkzeug verkommen ist, der jeder wirklichen Reform trotzt, der sich mit voller Absicht vollkommen intransparent geriert und es fertiggebracht hat, sich von einer einstmals "dienenden Funktion" zu einer die Bürger beherrschenden Macht zu wandeln.

Und nun müssen sie auch noch hilflos und machtlos zusehen, wie unser Rechtssystem unter dem Druck der Medien-Lobby zusammenklappt und die Gesetze aufgrund bodenloser Gier ad absurdum geführt werden.  All dies erfolgt mit dem Ziel, dass sich eine Kultur der hemmungslosen Ausbeutung durch die Schergen der Medien-Intendanz etablieren kann und die Bürger zu Melk-Kühen und besseren Lohnsklaven degradiert.

"Otto Normalverbraucher" bleiben da eigentlich nicht mehr soviele Möglichkeiten:

a.  unter einer Brücke zu wohnen, um diesem Zwang zu entgegehen.
b.  auswandern.
c.  Widerstand leisten und somit einen Aufstand oder gar einen Krieg der "Mächtigen" gegen die Bürger zu riskieren.

In jedem Fall hat dieses Unrechtsgesetz schon heute etwas bewirkt:  es hat nicht nur dafür gesorgt dass die Gesellschaft gespalten und immer weiter untergraben wird, nein, es hat sogar dafür gesorgt dass sogar Familien daran zerbrochen sind.

Nachdenkliche Grüße.

D61


Edit "Bürger":
Auch wenn dies alles sehr wichtig und richtig ist - bitte immer auch den Bezug zum Kern-Thema des Threads wahren, welches da lautet
Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Danke für die Berücksichtigung.


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

T
  • Beiträge: 207
  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Glaubt denn einer der Damen und Herren, welche die Grundrechte als vernachlässigbar ansehen und einem "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" einen übergeordneten Verfassungsrang VOR den Rechten der Bürger einräumen, bei der nächsten Wahl wieder gewählt zu werden?  Glaubt man wirklich, dass die Mehrzahl der Bürger ein so schlechtes Gedächtnis hat?
Ja, die Praxis beweist es - leider. Siehe: seit wieviel Jahrzehnten wird abwechselnd SPD und CDU "gewählt"?

Womit wir wieder beim Gewissen wären, welches dem "gemeinem Individuum" (sprich dem deutschen Bürger) m.M.n. mutwillig aberkannt oder aberzogen wurde.

Wenn wir Informationen gegen den Zwangsbeitrag in Berlin verteilt haben, kam oft - besonders von Älteren Menschen (ich schätze über 50) diese verdrossene Egalität, a la: "man könne ja eh nichts dagegen machen". D.h. deren eigenes Gewissen ist, wie bei einem Konsumzombie "trockengelegt" worden. Dadurch, dass der Unmut in der Bevölkerung nicht öffentlich durch die Medien geht, wird versucht die "Gefahr" der Solidarisierung der Gewissenhabenden zu unterdrücken. Es gibt Menschen "auf der Straße", die glauben der örR wäre "wichtig" und vor allem "besser" als die Privaten. Den Geschmack, ob Musikantenstadl, Tatort oder Fußball (was mich persönlich alles nicht interessiert) will ich einem wollenden Zuschauer gar nicht streitig machen. Für mich ist es die Summe des Gebahrens des sog. örR, wie Gelder eingetrieben werden und was damit anscheinend für Schindluder getrieben wird - auch auf Kosten der willigen Zuschauer.

Hinzukommt für mich das unsachgemäße "Anektieren" zum Beitrag von Geräten, wie Computer oder TV-Geräte (i.d.R. nötig für Bluray, DVD, Spielkonsolen). Die absolute Schlussfolgerung von diesen auf implizieten Konsum des örR ist einfach lächerlich.

Nicht völlig unähnlich war es doch nach 1990 in Berlin. Das Bundesland ohne Wehrdienst. Ich war mit 20 im Fachabi mach meiner Ausbildung, als spontan von Heute auf Morgen entschieden wurde "Berliner zum Dienst an der Waffe". Ein "Wessi" hatte ja wenigstens 18 Jahre Zeit sich seelisch darauf vorzubereiten... o_0; Willkür pur.


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