Wehrpflicht galt auch aus demokratischer Sicht als so wichtig, dass man nicht jeden potentiellen Soldaten aus Gewissensgründen freistellen konnte. Der Beitragsservice ist eigtl. viel zwanghafter und utopischer. Die Notwendigkeit der Verteidigung des Landes, prinzipiell gesehen also die defensive, wird aber auch sobald zwanghaft im Ernstfall. Die Grundpfeiler des Landes sind eben auch verteidigungs-würdig bzw -pflichtig. NAtürlich würde auch ich als KDV-ler im Falle meiner persönlichen Gefahr zur Waffe greifen bzw. mich anderweitig verteidigen. Das geht aber bisher nicht beim Rundfunk.
Es will nicht in meinen Kopf wie sowas geht und auch funktioniert, dass man
1. eine Wohnung als Raum, in dem vermutliche Rundfunknutzer sind, gesehen wird
2. Technik, deren Fortschritt wir nicht beeinflussen können, aber potentielle Nutzer jeder sein soll
3. die offensichtliche "Vermutung" einen so hohen Stellenwert hat, weil man davon ausgeht jeder könne Empfänger sein
4. diese Vermutung mittels Verwaltungsakt derart erzwungen wird dass man ohne geeignete juristische Informationen kaum versteht was passiert
5. eine Wohnung unabhängig von der inne-habenden Person, quasi mit deren Nutzungsmöglichkeiten (Vermutung) verwächst
6. es nicht zählt dass der Konsument/ Endnutzer der eigentliche Nutzer ist, auch zum Nutzer wird, ohne jegliche Empfängertechnik. Der natürliche Mensch kann keinen Rundfunk verwerten, nutzen ohne technische Hilfsmittel
7. dieses Konstrukt abgesegnet wurde von so paar Hanseln, die mit der Macht leichtes Spiel treiben, getrieben vom Geld und falschen Überzeugungen.
Beim Militär ist das vermutlich deutlich einfacher. Die Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen scheint wohl rechtens. Dennoch steht dem auch das Kriegsgericht gegenüber im Ernstfall. Und das Gewissen kann man auch übergehen im Notfall. Als Gemeinsamkeiten vermute ich die gewisse Notwendigkeit in einer Gesellschaft oder im Ernstfall. Beim Bund die Verteidigung oder inner-territorische Unterstützungen bei Katastrophen, auch wenn die Gründe doch deutlich weltanschaulicher sind und ferner davon abgesehen wird vom eigenen politischen Interesse und Wissen. Der Rundfunk gilt oder galt auch als Propaganda, vielleicht ausschließlich, um den Bürgern eine nicht differenzierte Meinung zu geben, das war damals so und soll sehr vermutlich auch heute noch so sein. Aber das Medien-Spektrum ist sichtlich weiter als es nur als Propaganda zu sehen. Das Spektrum ist aber dennoch nicht so weit um jeden Individuell zu beglücken. Allseits erwähnt wird natürlich das Verhältnis zum Kostenpunkt der Beiträge und natürlich deren Nutzung und Verfügung zu anderen Nutzern/Bürgern/Parteifreunden welche man natürlich aus eigener Sicht, mit dem Gewissengrund blockieren kann, wenn man dieses Gewissen auch Beweisen könnte, was aber schwierig ist.
Die größten Fragen sind bisher wie man mit dem **Gewissen** im Bezug auf den Rundfunk einen Richter (die einzigste Person deren Entscheidung zählt) überzeugen kann und wie eine **Vermutung** als Gegenargument zum Beitragsservice bewiesen werden kann. Eigentlich hat jede Wohnung einen Anschluss, jedoch kommt über Kabel kaum noch was und soll auch bald verschwinden. Die Argumentation dürfte als eher auf Übertragungsmedium Luft ausweichen. Die Technik der Digitalisierung des Rundfunk ist nicht unsere Schuld und auch nicht gewollt, es ist eher passiert, so wie auch Autos passiert sind.
Es ist traurig dass man nicht auf einen natürlichen Menschen reduziert werden kann, welcher im Grund nichts von dem brauch, weder Militär noch Rundfunk noch Auto. Es genügen die wesentlichen Dinge (Arbeiten,Freizeit, ATL), welche sicher erweitert sind, wie auch die natürlichen Grundbedürfnisse (ATL - Aktivitäten des täglichen Lebens, nach Liliane Juchli) um am Leben zu bleiben und zu leben. Zwar zählt hier auch Kommunikation dazu aber nicht in Form der technischen Errungenschaft des TV und Radio, Handy, PC. Das der Beitragsservice also mit der Anpassung nicht zurechtkommt, die Anpassung der Gegebenheiten nicht nachkommt, übt er nun trotzig und behelfsmäßig mit Zwang aus.
Ein Soldat der den Schuss aus Gewissensgründen verweigert und unter Zwang gesetzt wird, wird vermutlich schießen.
Aber wen der Soldat erschießt oder wohin er schießt ist offen, und selbst der Befehlshaber lebt sogleich gefährlich.