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Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt

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willnich:
Zur Zahlung unter Vorbehalt: Person A hat Einziehungsermächtigung erteilt unter Vorbehalt. Beitragssehrfies hat geschrieben, dass Vorbehalt nicht akzeptiert wird und TROTZDEM abgebucht. (Natürlich zurückgeholt! und Einzug noch ausdrücklich widerrufen!) Aber ist das eigentlich Betrug (?), wenn die sagen - "Nee, unter Vorbehalt geht nicht" und dann trotzdem von einer unter Vorbehalt erteilten Einziehungsermächtigung Gebrauch machen? Was wäre das denn strafrechtlich bei einem Privaten?

ÖRRLügendiktatur:
Nur zur Info: Ich hatte damals verfassungsrechtliche Zweifel angemeldet, und das wurde vom Beitragsservice auch so akzeptiert (also Zahlung unter Vorbehalt).

Mittlerweile gibt's allerdings überhaupt nix mehr ... ich warte da erstmal ein paar Urteile ab.  (#)

Bürger:

--- Zitat von: willnich am 10. Mai 2014, 21:39 ---Zur Zahlung unter Vorbehalt: Person A hat Einziehungsermächtigung erteilt unter Vorbehalt.

--- Ende Zitat ---
"Lastschrifteinzugsermächtigung" und "Zahlung unter Vorbehalt" beißt sich meines Wissens nach - kann sein dass dies ohnehin nicht geht.

"Lastschrifteinzugsermächtigung" und "Beitragssehrfies" beißt sich ja ohnehin schon ;)

Prinzipiell ist aber - egal wie sich "Beitragssehrfies" dazu äußerst - unter den hier beschriebenen Bedingungen eine
Zahlung unter Vorbehalt sehr wohl möglich...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56592.html#msg56592


--- Zitat von: Bürger am 30. Dezember 2013, 05:06 ---Noch einmal:

Öffentliche Abgaben, zu denen man durch einen
echten Bescheid als Verwaltungsakt verdonnert wird, kann man
nicht unter Vorbehalt zahlen.

Aber ein Schreiben, das
nicht mit "Bescheid" gekennzeichnet ist und dem die Rechtsbelehrung fehlt, ist
kein Verwaltungsakt, selbst wenn das Schreiben von einer Behörde kommt.
In diesem Fall ist Zahlung unter Vorbehalt möglich.
[...]

--- Ende Zitat ---

...beachte hierbei aber auch die oben folgenden Kommentare bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

Dass das Vorgehen des "Beitragssehrfies" [gefällt mir übrigens, Deine Wortschöpfung ;)] generell nicht sehr "koscher" ist, wissen wir ja - ist müßig, sich jetzt damit zu befassen, zumal Du ja den einzig richtigen Schritt unternommen hast:
kategorische Rückbuchung! ;)

willnich:

--- Zitat von: Bürger am 11. Mai 2014, 01:01 ---ist müßig, sich jetzt damit zu befassen
--- Ende Zitat ---
find ich noch nicht ganz. Habe in meiner Klage argumentiert, dass ich ja GEZahlt hätte, wenn die meine Einziehungsermächtigung unter dem Vorbehalt, dass Beitrag rechtmäßig ist, akzeptiert hätten.
Eine Einziehungsermächtigung hat aber - egal ob von einer Behörde oder von einem Privaten - immer die gleichen Spielregeln. Entweder ist sie "freiwillig" erteilt und dann an die Bedingungen geknüpft, die derjenige bestimmt, der sie erteilt - oder sie ist eben unwirksam!
Wenn letzteres der Fall war, hat der Beitragssehrfies eben keine Einziehungsermächtigung gehabt! Und trotzdem abgebucht!!! Und das muss doch in jedem Fall irgendwie verboten sein. Hätte solche Lust auf Strafanzeige >:D.
 

reyk:
Da es hier thematisch perfekt passt:

Person X hat erstmalig einen Bescheid (+ Rechtsbehelfsbelehrung) erhalten und muss nun ziemlich schnell,
eigentlich am heutigen Tag, darauf reagieren, da eigentlich keine Zeit mehr bleibt
(da das Schreiben erst mehr als eine Woche nach Erstellung verschickt wurde - einen Poststempel auf dem
Umschlag gibt es auch nicht  >:(  )
Person X würde nun am liebsten unter Vorbehalt zahlen - um sich Zeit und Nerven zu sparen
- hat nun aber gelesen, dass dies nach Erhalt eines Bescheides + Rechtsbehelfsbelehrung nicht mehr geht.
Gilt dies nur für den Bescheid geforderten Betrag oder können nun ganz grundsätzlich
auch zukünftige Zahlungen nicht mehr unter Vorbehalt gezahlt werden?

Zweite Möglichkeit:

Person X behandelt den Bescheid als verloren gegangen und bezieht sich in seiner Zahlung unter Vorbehalt
auf die letzte Zahlungsaufforderung vor dem "Bescheid", die also noch ohne den Begriff "Bescheid" und Rechtsbehelfsbelehrung kam.
Wäre das eine Möglichkeit?  (Dem Bescheid wird dann zwar nicht entsprochen. Da kamen nochmal 8€ Säumniszuschlag hinzu,
aber da es keine Belege für einen Empfang des Bescheids gibt, wäre das unter Umständen eine Möglichkeit, doch noch unter Vorbehalt
zu zahlen?

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