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Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt

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Bürger:
Muster "Zahlung unter Vorbehalt"
mit ausgiebiger Erläuterung der Vorgehensweise (einschl. zwingender vorheriger schriftlicher Ankündigung/ Begründung der Zahlung unter Vorbehalt):

GEZ-"Rundfunkbeitrag" unter Vorbehalt zahlen, Rückerstattungs-Anspruch sichern
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige
"Der "Rundfunkbeitrag" kommt erst 2013 - handeln sollten Sie aber schon jetzt!
Alle Informationen für einen klugen Umgang mit der GEZ"


persönliche Empfehlung ohne Anspruch auf juristische Korrektheit/ Angreifbarkeit:
1. Umgehende schriftliche Kündigung der Lastschrifteinzugsermächtigung, falls nicht bereits geschehen!
(Auch zwingend für eine Zahlung unter Vorbehalt)
Mit Einschreiben + Rückschein + Pipapo...

2. Wenn überhaupt Zahlungen ab 2013 entrichtet werden, dann *immer nur unter Vorbehalt* - auch verspätete Zahlungen oder auch Zahlungen via Gerichtsvollzieher. *Alle* Zahlungen*!!!

Methu:
@Bürger,

ersteinmal vielen Dank den "Machern" dieses Forums und der Forengemeinde. Da ich hier neu bin, habe ich (noch) nicht Alles gelesen und möchte ein Doppelposting vermeiden.

Ich habe mich mit dem Thema "Vorbehalt" beschäftigt, formuliere gerade einen Brief und lese bei dem Musterbrief als  Empfänger "ARD/ZDF - Beitragsservice, Köln".

Homepagenachfolger der "gez.de" ist "rundfunkbeitrag.de"
Auf deren Seite ist zu lesen, dass die Landesrundfunkanstalten/ARD,das ZDF usw...... den Beitragsservice als öffentlich-rechtliche Einrichtung zum Beitragseinzug (und nur dazu ist als dessen Aufgabe etwas im Impressum zu lesen) installiert haben.

Initiatoren der neuen Homepage sind ARD/ZDF und Deutschlandfunk, vertreten z.Zt.durch den SWR, respektive dessen Intendanten Boudgoust, der sowohl als gesetzlicher Vertreter des SWR als auch als Gesamtverantwortlicher angeführt ist.

Mein Idee war deshalb, Schriftverkehr zu Vorbehalten i.S. Beitragszahlung an den Intendaten des SWR zu richten.

Vielen Dank für Gedanken dazu!

Freundliche Grüsse

Methu

Methu:
@Bürger

Nachtrag zu meinem Posting:

https://www.secure.denic.de/webwhois/accepted-angenommen

Domainabfrage-Ergebnis
Domaindaten
Domain   rundfunkbeitrag.de
Letzte Aktualisierung   13.12.2011
Domaininhaber

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.
Domaininhaber:   SWR - Suedwestrundfunk Anstalt des oeffentlichen Rechts
Adresse:   Stuttgart - Mainz - Baden-Baden
Neckarstr. 230
PLZ:   70190
Ort:   Stuttgart
Land:   DE

CamilloF:

--- Zitat von: Bürger am 24. Dezember 2012, 00:55 ---Muster "Zahlung unter Vorbehalt"
mit ausgiebiger Erläuterung der Vorgehensweise (einschl. zwingender vorheriger schriftlicher Ankündigung/ Begründung der Zahlung unter Vorbehalt):

GEZ-"Rundfunkbeitrag" unter Vorbehalt zahlen, Rückerstattungs-Anspruch sichern
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige
"Der "Rundfunkbeitrag" kommt erst 2013 - handeln sollten Sie aber schon jetzt!
Alle Informationen für einen klugen Umgang mit der GEZ"


persönliche Empfehlung ohne Anspruch auf juristische Korrektheit/ Angreifbarkeit:
1. Umgehende schriftliche Kündigung der Lastschrifteinzugsermächtigung, falls nicht bereits geschehen!
(Auch zwingend für eine Zahlung unter Vorbehalt)
Mit Einschreiben + Rückschein + Pipapo...

2. Wenn überhaupt Zahlungen ab 2013 entrichtet werden, dann *immer nur unter Vorbehalt* - auch verspätete Zahlungen oder auch Zahlungen via Gerichtsvollzieher. *Alle* Zahlungen*!!!

--- Ende Zitat ---

Okay, im Vorfeld hab ich mich leider noch nicht an die GEZ gewendet. Die gibt´s ja jetzt wohl nicht mehr als Institution. Den Beitrag für 2012, der ja gleich am 02.01. abgebucht wurde, hab ich auch gleich zurück gehen lassen. Aber hat jemand ne aktuelle Postadresse, wo ich mal proforma ne Kündigung der Einzugsermächtigung hin schicken kann?

Danke Euch

power-dodge:
Wozu?

Mit dem zurück ziehen deines Geldes, ist die schon erloschen.

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