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Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
Bienchen21:
So wie ich das verstehe ist für meine Person quasi keine Zahlung unter Vorbehalt mehr möglich, da noch nie gezahlt wurde und der Bertragsserfies sich keine Mühe mehr macht eine Zahlungsaufforderung zu schicken und alle 3 Monate direkt ein Bescheid einfliegt ?!
Wenn man nun aber einen Teil bezahlen würde(z.b. nach BVerG Urteil abzüglich der bis dahin verhängten Säumniszuschläge usw.) sind nach Überweisung ja die Kontodaten bekannt und es können weitere Forderungen gepfändet werden, oder?!
Gibt es eine andere Möglichkeit zu zahlen, mit Scheck oder Bar?
Shuzi:
--- Zitat von: Bienchen21 am 29. Oktober 2018, 15:38 ---[...]
Gibt es eine andere Möglichkeit zu zahlen, mit Scheck oder Bar?
--- Ende Zitat ---
Bargeldzahlung wird bisher noch nicht akzeptiert. Allerdings ist diesbezüglich ein Verfahren am BVerwG mit dem Az. 6 C.18 anhängig.
Siehe hierzu:
Norbert Häring: Gez-Bargeldprozess
http://norberthaering.de/de/gez-bargeldprozess
VERHANDLUNG BVerwG Bargeld-Prozess Mi 27.03.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29132.0.html
Edit "Bürger":
Vorsorglich die Bitte, hier keine konkreten Zahlungsweisen (bar, unbar, ...) zu vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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