"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Musterschreiben
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
Bürger:
Die Option
Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7284.0
ist ein "Nebenprodukt" all dieser Erörterungen und wird von akademie.de eingehend dargelegt unter
6. Kann ich nach Zahlungsaufforderung wegen Rundfunkbeitrag
neben Zahlung unter Vorbehalt auch
zusätzlich oder alternativ Widerspruch einlegen bzw. klagen?
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag#headline-faq-gez-6
Bürger:
Halten wir fest:
Eine "Zahlung unter Vorbehalt" ist entgegen den verblendenden Aussagen von ARD-ZDF-GEZ unter vorgenannten Bedingungen lt. akademie.de sehr wohl möglich.
Ist eine "Zahlung unter Vorbehalt" aber auch sinnvoll...?
Abgesehen davon, dass es im Gegensatz zur willigen Zahlung eine Bekundung des Unwillens und des Protests ist:
Objektiv und insbesondere im Vergleich zu Widerspruch und Klage betrachtet, dürfte dies wohl wenig bis nicht sinnvoll sein, denn wie sinnvoll ist es, seinen Gegner weiter zu "füttern" und somit dessen Kampf gegen einen selbst auch noch mitzufinanzieren...?!?
Auch unter dem Aspekt der ungesicherten späteren Erstattung erscheint dieser Weg als wenig zielführend.
Im Folgenden noch
- zwei Argumentationen *gegen* eine "Zahlung unter Vorbehalt"...
- sowie die besseren Alternativen dazu... ;)
Bürger:
"Zahlung unter Vorbehalt" = *zahnloser Tiger*
> Erstattung fragwürdig!
Wirksamer:
Zahlungsverweigerung + Widerspruch mit
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"!
Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html
--- Zitat ---Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."
Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme" dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".
Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".
"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.
--- Ende Zitat ---
Zahlungsverweigerung ist Voraussetzung, um überhaupt einen
klage- bzw. widerspruchsfähigen BeitragsBESCHEID zu erhalten.
Ein gleichzeitiger Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" kann bis Verfahrensende offiziell und legal vor Zahlung schützen.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Bürger:
"Zahlung unter Vorbehalt" = *zahnloser Tiger*
> Erstattung fragwürdig!
Das RECHT zur Zahlungsverweigerung ist unsere PFLICHT!
Quelle akademie.de
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag
Wichtig für einen eventuellen Rückerstattungsanspruch ist *Form* und *Begründung* der Vorbehaltserklärung.
Aber selbst dann gilt:
--- Zitat ---"Voraussetzung für die Rückerstattung bei Zahlung unter Vorbehalt ist zunächst, dass der geäußerte Vorbehalt als Rechtsgrund auch eingetreten ist. [...]
Eine Garantie kann natürlich nicht gegeben werden. [...] jeder neue Fall kann anders interpretiert werden als bisher entschiedene Fälle."
--- Ende Zitat ---
Angesichts üblicher juristischer Winkelzüge ist es leider nicht ausgeschlossen, dass erfolgreiche Klageverfahren so verklausuliert werden, dass man Glück haben muss, genau diesen Sachverhalt in seiner Vorbehaltsbegründung beschrieben zu haben.
Was nicht gezahlt ist, muss man sich nicht zurückerstatten lassen.
Es geht nicht "nur" um 18€/mtl!
Es geht um unser aller essenzielle GRUNDrechte!
Unser RECHT auf Zahlungsverweigerung ist und bleibt unsere PFLICHT!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7436.0
alienD:
Hallo,
sind ebenfalls gerade dabei, Widerspruch einzureichen und über die Suchfunktion Musterschreiben gefunden & angepasst. Nun gerade gelesen, dass ein gleichzeitiger Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" mit gestellt werden soll.
Meine Frage(n):
Soll dies mit in den Widerspruch formuliert werden (und gibt es auch hierfür schon vorausgefeilte Musterformulierungen) und geht somit an die LRA oder ist dieser Antrag ein separates Schreiben und wenn ja, an wen geht dieser - mit max. wieviel Zeitverzug - nach Versand des Widerspruchs hin?
Habe in all der Flut an Infos in diesem Board leider (noch) nicht die nötige Info gefunden.
Falls es schon irgendwo in diesem Forum geschrieben steht, freu ich mich auch über einen Link.
Danke sehr.
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