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Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
seppl:
--- Zitat von: reyk am 03. Juni 2014, 09:48 ---Person X hat erstmalig einen Bescheid (+ Rechtsbehelfsbelehrung) erhalten und muss nun ziemlich schnell,
eigentlich am heutigen Tag, darauf reagieren, da eigentlich keine Zeit mehr bleibt
--- Ende Zitat ---
Fristbeginn ist das Datum der Bekanntgabe (Zustellung)! Nicht das Datum, das im Briefkopf steht.
Dazu
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg66933.html#msg66933
und darauf folgender Beitrag
reyk:
vielen dank! Frist läuft demnach noch bis Ende nächster Woche.
Person X erwägt also diese Option:
Person X behandelt den Bescheid als verloren gegangen und bezieht sich in seiner Zahlung unter Vorbehalt
auf die letzte Zahlungsaufforderung vor dem "Bescheid", die also noch ohne den Begriff "Bescheid" und Rechtsbehelfsbelehrung kam.
Wäre das eine Möglichkeit? (Dem Bescheid wird dann zwar nicht entsprochen. Da kamen nochmal 8€ Säumniszuschlag hinzu,
aber da es keine Belege für einen Empfang des Bescheids gibt, wäre das unter Umständen eine Möglichkeit, doch noch unter Vorbehalt
zu zahlen?
Vielleicht kann jemand was dazu sagen.
Radio_Libertas:
--- Zitat von: reyk am 03. Juni 2014, 13:27 ---Person X erwägt also diese Option:
Person X behandelt den Bescheid als verloren gegangen und bezieht sich in seiner Zahlung unter Vorbehalt
auf die letzte Zahlungsaufforderung vor dem "Bescheid", die also noch ohne den Begriff "Bescheid" und Rechtsbehelfsbelehrung kam.
--- Ende Zitat ---
Der Bescheid wird auch dann rechtsgültig, wenn er nicht förmlich mit Nachweis zugestellt wurde. Die Rundfunkanstalt leitet den Posten dann an den örtlichen Gerichtsvollzieher weiter. Dieser wird sich dann mit einem Schreiben (Zahlungsaufforderung) melden. Dies muss dann gerichtlich angefochten werden. Meines Erachtens eine mögliche, aber eher komplizierte und unangenehme Vorgehensweise.
Für mein Dafürhalten wäre es besser, wenn Person X dem Bescheid widerspricht. Wenn man die Sender nicht auf Ausstellung eines Widerspruchbescheids drängt, ist dann erstmal Ruhe. Die haben kein Interesse an weiteren Klagen. Und wenn man gleichzeitig unter Vorbehalt zahlt ist eigentlich richtig Ruhe. Es kommt nur noch einmal ein Brief, dass sie dies nicht anerkennen und das wars dann. Aber unter Vorbehalt ist es trotzdem, denn dem Bescheid wurde widersprochen, er wurde nicht rechtsgültig.
reyk:
Das klingt auch nach einer guten Lösung. Daran hatte Person X noch gar nicht gedacht.
Neben dem Widerspruch würde man aber auch in diesem Fall einen zweiten Brief
mit der Erklärung zukünftiger Zahlungen unter Vorbehalt senden und
dies in den Zahlungen angeben - lediglich der Antrag auf Aussetzung würde entfallen, korrekt?
Radio_Libertas:
--- Zitat von: reyk am 03. Juni 2014, 14:30 --- lediglich der Antrag auf Aussetzung würde entfallen, korrekt?
--- Ende Zitat ---
Wenn Person X dann alle offenen Posten unter Vorbehalt bezahlt, kann der Antrag auf Aussetzung entfallen und Person X hat dann die Möglichkeit, die gezahlten Gelder gerichtlich zurückzufordern. Das kann auch später noch geschehen.
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