"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Musterschreiben
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
gerstrong:
Hmm, drei Jahre sind das nur? Vielleicht kann ich meine 200 Euro inklusive Zinsen immer noch verlangen. Ich stellte vor 2,5 Jahren wegen Verwaltungsaufwand der GEZ eine Rechnung. Mit Verzugszinsen wäre das evtl. sogar möglich.
wegbegleiter:
Noch ein Muster -Zahlung unter Vorbehalt-
Sollte es in den Weiten eines Threads schon erschienen sein, bitte löschen.
http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/media/blogs/freiundquer/docs/musterbrief_rundfunkbeitrag-nur-unter-vorbehalt.pdf
http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/?title=gez-zwangsgebuehr&more=1&c=1&tb=1&pb=1
Bürger:
zum Für und Wider einer "Zahlung unter Vorbehalt" wird momentan auch hier diskutiert:
Ich will und werde klagen - mein Weg bisher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4654.msg32378.html#msg32378
Gern können wird das Thema hier fortsetzen - auch wenn das Primat dieses Boards die *Musterschreiben* sind, aber die sind ja zumindest in diesem Thread sozusagen schon "abgehandelt".
Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!
Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!
"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
wegbegleiter:
Natürlich ist der Boykott, also Nichtzahlen der Rundfunkgebühr, das wichtigste und propateste Mittel das dem Bürger zur Verfügung steht.
Die Politiker und die dazugehörigen Institutionen werden versuchen, mit drakonischen Strafen, die Menschen gefügig zu machen.
Zudem unterscheidet sich der Protest in den 80 Jahren und heute davon, dass die Menschheit mehr und mehr verdummt, auch und gerade was im Öffentlichen gesendet wird.
Ich verweise gerne auf die Volkszählung von 1987.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/zensus-debakel-in-den-achtzigern-und-bist-du-nicht-willig-a-754320.html
http://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/869
http://www.ndr.de/geschichte/chronologie/achtzigerjahre/brunnstein103.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Volkszählung
CLB3107:
Hier eine Antwort der Gebührenzentrale zum Thema! Kurz: Eine Zahlung unter Vorbehalt sei rechtlich NICHT möglich, da es sich um öffentliche Abgaben handele. .......Also doch Steuern???
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