1. Verfassungsbeschwerde der Bürger gegen den RBB-Staatsvertrag: Zum Entscheid angenommen.
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Von 4 Berliner Bürgern - Person 1 fand bereits gegen Wochenende das Aktenzeichen im Briefkasten. Gleichlautende Beschwerden, also wird es auch für die 3 anderen kommen.
Warum 4? Weil jeder eine andere Eigenfallgeschichte hat, wie er sodann Aussetzung beantragen wird bis zum Entscheid des Verfassungsgerichts.
2. Aus der Rundfunkabgabe beim RBB hochkarätig finanzierte Juristen wissen:
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Man muss also nicht die Sonderklausel der ausnahmsweisen Beschwerdeannahme zur Anwendung erbitten, die braucht man erst ab Monat 13.
So das Elementarwissen von Bürgerrechtlern. Auch das des Beschwerdeautors. Die Besonderheit ist beim Zustimmungsgersetz. Aber spielt das überhaupt noch eine Rolle? Diese Frage lassen wir offen.
3. Die Bürger-Beschwerde belegt, dass die Sender nur das Grundrecht des "organisatorischen Teiles der Rundfunkabgabe" haben.
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Beispielsweise nicht: Berufsfreiheit - und all die anderen Grundrechte.
Dies ist eine Beschwerde des RBB. Sofern Frau Demmer sich personlich verfassungswidrig eingeschränkt fühlen würde, dürfte das im Namen des RBB vorgetragen werden?
4. Die Verfassungsbeschwerde der 4 Berliner rügt ebenfalls die Haftungsklauseln:
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Aber genau entgegengesetzt.
Im Gesetz wäre viel zu wenig Selbstbehalt bei Haftung, um Missstände zu bremsen. Haftung solle bis zur Summe der Gesamteinnahmen aus dem Amt reichen. Eine Versicherung bis zu dieser Grenze dürfe nur aus persönlichem Einkommen finanziert werden, nicht aus der Rundfunkabgabe.
5. Die Beschwerde der Berliner Viererbande rügt die fehlende formgerechte Bezeichnung der Grundrechteeinschränkungen,
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Deshalb sei das Gesetz dem Parlament unzureichend vorgelegt worden und müsse erneut verabschiedet und raitifiziert werden.
Nett, dass die RBB-Beschwerde die verfassungsrechtlichen Bedenklichkeiten professionell belegt. So ist Teamarbeit! Danke!
6. Subsidiarität: Hätte der RBB bei den beiden Landesverfassungsgerichte Beschwerde führen müssen und nicht beim Bundesverfassungsgericht?
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Nun wird es spannend: Zieht das Berliner Gericht die Sache für die 4 durch und verwirft es gerügte Rechtsnormen, so ist dies prioritär bei Landesrecht.
Das Bundesverfassungsgericht könnte insoweit gar nicht mehr bearbeiten, weil eine Rechtsnorm, die weg ist, weg ist und nur das Landesparlament kann dann Neues "kreieren".
Hier im öffentlichen Forum soll dieser Punkt nicht näher erörtert werden. Das bleibe den beiden befassten Gerichten vorbehalten.
7. ARD, ZDF usw. erwecken den Eindruck eines "Ambiente 1989".
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Diese Sozialismus-Dinosaurier aus einer anderen Zeit, da sie die Bürgerproteste über 10 Jahre abgehoben beiseite fegten statt sich fair zu bessern, vielleicht werden diese Sender ganz plötzlich beiseite gefegt. Endzeitstimmung.
8. Warum all diese vielesseitigen Kopien von Texten?
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Sichtet man das bisherige "Geheimdokument" hier:
Verfassungsbeschwerde des rbb gg. rbb-Staatsvertrag - 1 BvR 2578/24 [Inhalt]https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38293.0Landtag Brandenburg - Drs. 8/14, 08.01.2025 (PDF, 89 Seiten, ~13,5MB)
Verfassungsbeschwerde des rbb gegen den rbb-Staatsvertrag - 1 BvR 2578/24
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w8/inf/ab_0001/14.pdf
so irritiert ein wenig, dass die 89 Seiten sehr viel einfache Widerholung von externen Texten sind, beispielsweise Gesetzestexte, was man optisch hätte abgrenzen können oder als Anlage hätte auslagern können.
Man muss heraussuchen, was der Jurist überhaupt als Antrag vorträgt und bewilligt haben möchte. Der Versuch unterblieb - kostet zu viel Zeit.
9. Eine durchgehende Strukturierung in Abschnitte mit Überschriften zuzüglich Inhalteverzeichnis fehlt.
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Das ist wohl eher üblich unter Juristen? Aber nicht einmal Randnummern?
Würden wir Bürger-Laien so etwas einreichen, würde das uberhaupt jemand lesen? Oder wird langer Text einfach in Müllware verwandelt mit dem Totschlag-Argument "fehlende Substanziierung"?
Ein Jurist würde das einem Juristen nicht zumuten. "Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher als die anderen." Beispielsweise Juristen untereinander?