"Gehet hin in alle Welt und preiset den Profäten des Herrn, der die Schlüsselinfos recherchiert."
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Die Gegenbeschwerden beim VerfGH Berlin bis 31. Dezember 2024 können im Prinzip nicht erweitert werden, so das allgemeine Beschwerderecht, jedenfalls nicht argumentativ erweiterbar.
Hier aber wäre ein informierender Nachtrag an das Gericht vertretbar, da die unzulässige Geheimhaltungs-Strategie des öffentlich-rechtlichen RBB erst jetzt öffentliche Analyse ermöglichte. Diese lautet:
1. Der RBB macht Organfragen zum Thema.
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Durfte er insoweit überhaupt das Bundesverfassungsgericht adressieren? Denn das Vorgetragene hat kaum noch Bezug zur "Rundfunkfreiheit", zur (zulässigen) Beschwerde wegen Grundrechteverletzung.
Bezug auf:
Landtag Brandenburg - Drs. 8/14, 08.01.2025 (PDF, 89 Seiten, ~13,5MB)
Verfassungsbeschwerde des rbb gegen den rbb-Staatsvertrag - 1 BvR 2578/24
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w8/inf/ab_0001/14.pdfAbschrift Anlage 10 rbb-Verfassungsbeschwerde vom 20.11.2024 (Formatierung etwas abweichend)
GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN HAFTUNGSREGELUNGEN DES RBB-STAATSVERTRAGES VOM 3. UND 17. NOVEMBER 2023
2. Demnach beruft der RBB sich über den Umweg von Gutachten auf Analogie zum Aktienrecht.
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- in "Abschnitt II. Gesetzliche Haftungsregelungen in AktG und GmbH"
- dort am Ende - etwa Seite 9 - die Zusammenfassung -
Erwähnt wird im Gutachten, dass die Organe des RBB alle irgendwie ähnlich sind wie bei der AG. Überhaupt nicht erwähnt wird im Gutachten, dass es eine Darstellungslücke hat. Zur AG gehören in tragender Rolle die Eigentümer. Die kommen da gar nicht vor.
Dass diese im Staatsvertrag und im Gutachten nicht einmal erwähnt werden, zeigt ein fundamentales anti-demokratisches Selbstverständnis der faktischen Enteignung durch Entzug der Eigentümer-Bestimmungsrechte: Durch die illusionäre Vortäuschung der "gesellschaftlichen Gruppen" als Eigentümer-Vertretung wird verheimlicht, dass diese - also das Volk - beim RBB unverändert einen über null Mitbestimmung verfügen.
Das Argument, dass das Volk ja über Beschwerden beim Rundfunkrat seine Eigentümerrechte wahrnehmen könne, hat Niveau eines Aprilscherzes.
Zu Recht fordern die Petenten des Volkes - 4 Beschwerden in Berlin - die demokratische Wahl der Gremien-Vertreter - oder alternativ staatliche Entschädigung an die Eigentümer für Enteignung.
3. Wieso sucht man für die Haftungsfragen die Analogie zum Aktienrecht? Wieso nicht zum öffentlichen Recht?
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Gibt es für leitende Beamte eine vom Volk - vom Staat - bezahlte Versicherung gegen Haftpflicht? Wohl nirgends.
Wenn der Herr des Sozialismus-Unternehmens "VEB Volkseigener Betrieb RBB" etwas beschließt - Herr ist das Volk, vertreten durch die Landesparlamente - , so hat der RBB sich damit abzufinden. Wem es nicht passt, der muss sich beim RBB ja nicht bewerben.
Wer schon drin sitzt im Boot, kann sich auf die Altregeln vor Zutritt berufen, muss dann aber nachweisen, dass er sich proaktiv um einen anderen Arbeitgeber bemüht. Frau Ulrike Demmer, wenn es ihr nicht passt,kann sich gerne um einen anderen Arbeitsplatz bemühen. Ob die Ex-SPD-Regierungssprecherin anderweitig auch nur annähernd ein gleich hohes Gehalt erhalten kann, würde sich dann ja zeigen.
4. Wieso kommt all dies in eine Verfassungsbeschwerde "Grundrecht Rundfunkfreiheit"?
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Richtig,weil es das einzige Beschwerderecht für ARD-Anstalten ist.
Aber wieso hat all das mit der Rundfunkfreiheit zu tun?
Der RBB hat als erste ARD-Anstalt nun ein Haftungsrecht gesetzlich implementiert. Da geht es vielleicht eher um "man wehre den Anfängen" für die anderen ARD-Anstalten?
Und wieso müssen wir Bürger über die Rundfunkabgabe zwangs-finanzieren, dass die Chef*innen des ARD-Imperieums ihre Finanzoptimierung betreiben? Für die Senderzwecke ist das Geld zu verwenden! - Ist derartige Verwendung für das persönliche Finanzinteresse der Leitden vielleicht als Veruntreuung einstufbar?
Wenn man summiert, was dem Bundesverfassungsgericht aufgetischt wurde, so hat der schätzende Daumen Tendenz, sich oberhalb von 100.000 Euro zu platzieren.
5. Wir Bürgerrechtler finden Haftung fein.
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Beispielsweise würden wir gerne sehen, dass die Intendanten-Pensionen gepfändet werden für die Rückzahlpflicht der Sender an die Geringverdiener. Denn alle Intendanten seit 2017 wurden mehrfach auf das illegale Falschinkasso hingewiesen.
Wenn die Intendanten dann bei der TAFEL mit den Geringverdienern zusammen Schlange stehen würden, dann würden sie vielleicht endlich einmal einsehen, was sie in ihren Ruhmesjahren den Ärmsten und Schwächsten angetan haben.
Zitat Schlesinger in ihren Göttinen-Jahren, hierauf in einem Interview angesprochen: "Das geht mich schlichtweg nichts an." Eben drum, deshalb musste sie gegangen werden. Ob sie den tieferen Grund ihres Falls je begriffen hat? Wir Bürgerrechtler vergessen nicht, wir verzeihen nicht.
Aber es gibt noch viel zu tun. Die Schlacht ist erst vollbracht, wenn auch das letzte illegale Falschinkasso Schluss macht.