Der Kern der Sache lautet:
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Härtefallbefireiung nur im Fall von Bescheidvorlage. Das Gericht folgt hier einer verfassungswidrigen Erfindung von ARD-Juristen.
Die Befreiung basiert auf Art. 1 GG - Unantastbarkeit des Existenzminimums.
Art. 1 GG ist ohne "Gesetzesvorbehalt": Kein Gesetz, kein Richterrecht, keine ARD-Juristen-Erfindung kann dies einschränken. Die ARD-Juristen-Erfindung der Bescheidpflicht ist strikt verfassungswidrig.
Es ist das autonome Menschenrecht, mit weniger als dem Existenzminimum zu existeren. Der Staat hat kein Recht, beispielsweise einem Obdachlosen anzuordnen, nicht mehr obdachlos zu leben oder einen Antrag auf Sozialhilfe-Bescheid zu stellen.
Dass VG- und OVG-Richter auf diese Erfindung gutgläubig hereingefallen sind, ist ein kleiner Jusitzskandal. Er zeigt, dass die Grundrechte-Ausbildung des universitären Studiums in Deutschland eine gravierende Lücke darstellt.
Man paukt Fälle über Fälle, aber die Grundlagen von Recht, Gerechtigkeit, Justizsystem kommt so gut wie gar nicht vor.
So werden unsere Juristen gebaut. Das Problem geht ganz tief in die Tiefe. Im englischen Common Law kommt dieser Verlust des Gerechtigkeitsempfindens nicht vor.
Die deutsche Juristenausbildung ist die Wurzel von allem Übel, nur so konnten Nazi- und DDR-Totalitarismus glücken mit diesen Produkten der Jura-Ausbildung.
Sie beginnen das Studium voller Ethik, sie beenden es als eine überwiegend ethik-arme Möchte-Elite nach 4 Jahren "Fälle pauken".
Nur das Bundesverfassungsgericht hat strikt konform und richtig entschieden.
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Der dafür verantwortliche Richter (FDP) ist allerdings im Frühjahr 2022 ausgeschieden. Er ein Rechtswissenschaftler - auch dies gilt nicht mehr für alle beim Obersten Gericht.
Nun konkret zum Fall
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Es besteht inzwischen Direktkontakt zum Kläger.
Hier also nur, was von allgemeinem Forumsinteresse ist:
Der Kläger hat Anspruch auf Freiheit von Gerichtskosten.
Sollte der RBB einen Anwalt beauftragen, so ist der "öffentlich-rechtliche" Rundfunk auch insoweit verpflichtet, eine Person unterhalb Einkommen "Existenzminimum" freizustellen.
Der Kläger schreibt:
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"Es kann noch Zulassung der Berufung oder mündliche Verhandlung beantragt werden."
Das ist nicht plausibel. Wenn noch mündliche Verhandlung beantragt werden kann, dann sollte die Klagerücknahme erfolgen. Aber das war wohl nur eine anders gemeinte Formulierung.
Falls Rücknahme noch möglich ist:
Manche formulieren dann: Um Richter und RBB davor zu schützen, für die Straftat von Rechtsbeugung einmal irgendwann von Dritten belastet zu werden.
Im Forum wird das berichtet. Im Forum gibt es keine Empfehlungen, dies oder jenes zu beantragen.
Berufung ist aussichtslos, weil...
Also ist sofortige Landesverfassungsbeschwerde zu erwägen im Hinblick auf das Effizienzgebot.
Das weitere erfolgt mit dem Kläger unmittelbar außerhalb des Forums:
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Welche Kammer, welcher Einzelrichter, ob RA, ob Gerichtskosten gezahlt wurden,
ob sogleich neue Klage möglich ist, ob dies Vollstreckung blockieren kann (vermutlich ja).
Über 1 Jahrzehnt Justizskandal - über ein Jahrzehnt Falschinkasso -
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über 1 Jahrzehnt das Unrecht durchwinkende gedankenlose nicht-richtende Richter.
Der Heilige Zorn des Herrn komme über sie!
Leider ist auch die Hölle nur eine ...isten-Erfindung, aber was manche den Richter dann reinschreiben, dies Unrecht müssen Sie bitte mit ihrem Gewissen aushandeln. Das machen sie gleich auf Seite 1, dick in rot, damit alle auf der Geschäftsstelle es sehen. Strategie ist zuweilen effizienter als 3 Seiten Jura-Schriftsatz.
Nochmals, hier wird nur berichtet, was andere machen, und wird nie empfohlen, etwas so oder so zu machen. Empfehlungen gehören nicht in ein Forum.