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Autor Thema: Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?  (Gelesen 15536 mal)

P
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Gern. Nachfolgend zeige ich dir eine rechtliche Argumentationslinie, die du z.?B. als Anlage zu einem Widerspruch, einer Verfassungsbeschwerde, Verfassungsaufsichtsbeschwerde (an ein Landesverfassungsgericht) oder als rechtspolitische Eingabe (an einen Landtag) verwenden kannst.
 

📄 Anlage: Demokratiedefizit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Problem verfassungsrechtlicher Legitimation I. Ausgangspunkt: Pflicht zur demokratischen Legitimation hoheitlicher Maßnahmen Die Beitragspflicht zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und greift durch:
 
  • den hoheitlichen Zwang zur Zahlung,
  • die fehlende Abwahlmöglichkeit,
  • die fehlende Opt-out-Option,
  • sowie die Nicht-Mitwirkungsmöglichkeit der Beitragspflichtigen tief in grundrechtlich geschützte Freiheits- und Gleichheitssphären ein (Art.?2 Abs.?1, Art.?3 Abs.?1 GG).
Verfassungsrechtliche Grundregel:
 <blockquote> „Jede Ausübung hoheitlicher Gewalt bedarf einer demokratischen Rückbindung an das Volk.“
 ? BVerfGE 83, 130 (143)„Legitimationskette“-Lehre
 </blockquote>

II. Rundfunkurteil 2018 (BVerfGE 149, 222): beschränktes Legitimationsverständnis 1. Inhalt des Urteils Das BVerfG hat im Urteil vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16) die Beitragspflicht für Wohnungen grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Es begründet:
 
  • dass der Rundfunkbeitrag eine Vorzugslast, keine Steuer sei,
  • dass damit die „staatsferne Grundversorgung“ sichergestellt werden könne (Rn. 93).
2. Fehlende Prüfung eines Demokratiedefizits Das Gericht unterlässt jedoch eine Prüfung, ob:
 
  • Beitragspflichtige in demokratischer Weise über die Verwendung der Mittel mitentscheiden können,
  • eine Rückbindung der Rundfunkgremien an das beitragszahlende Volk besteht,
  • alternative Modelle mit stärkerer Beteiligung möglich oder geboten wären.
<blockquote> Wesentliche Feststellung: Das BVerfG thematisiert nicht, ob das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den verfassungsrechtlich gebotenen Anforderungen an demokratische Legitimation genügt.
 </blockquote>

III. Feststellbares Demokratiedefizit – systematische Argumentation 1. Keine Wahl der Entscheidungsträger
  • Rundfunkräte werden nicht von Bürgern oder Beitragszahlern gewählt.
  • Es existiert kein „öffentlich-rechtliches Wahlrecht“ für Gremienvertreter.
2. Keine Mitbestimmung über Beitrag oder Programm
  • Beitragszahler haben keine Mitsprache über Beitragshöhe (KEF nicht demokratisch legitimiert).
  • Keine Einflussmöglichkeit auf inhaltliche Ausrichtung, Prioritäten, Sendersystem.
3. Keine Rückkopplung im Sinne einer Legitimationskette
  • Weder direkte noch indirekte demokratische Legitimation i.?S.?v. BVerfGE 83, 130.
  • Kontrolle durch Rundfunkräte verfehlt Rückbindung an das Volk.
4. Beitragspflicht trifft Bürger ohne demokratische Gegenleistung
  • Keine Wahl, keine Kontrolle, keine Rechenschaft – aber Pflicht zur Finanzierung.


IV. Rechtsdogmatische Bewertung 1. Verstoß gegen Art.?20 Abs.?1, 2 GG – Demokratieprinzip <blockquote> Demokratie bedeutet: Entscheidungen, die binden und belasten, müssen vom Volk ausgehen oder auf das Volk zurückgeführt werden können.
 </blockquote> Die gegenwärtige Ausgestaltung verletzt diesen Grundsatz:
 
  • Es fehlt jegliche demokratische Mitwirkungsebene für die Bürger als Beitragszahler.
  • Weder durch Wahl noch durch institutionalisierte Bürgerbeteiligung besteht ein Einfluss.
2. Legitimationsdefizit als struktureller Mangel ? Die Beitragspflicht in ihrer derzeitigen Form ist nicht hinreichend demokratisch legitimiert, da das System nicht rückgekoppelt, sondern nur auf funktionaler Legitimation (Staatsferne) basiert.
 3. Verstoß gegen Verhältnismäßigkeit
  • Ein derart starker Eingriff in die Freiheit (Zahlungspflicht ohne Wahlrecht) müsste durch demokratische Rückbindung kompensiert werden – diese fehlt.


V. Konsequenzen / Forderung Rechtspolitisch:
  • Einführung eines „Beitragsbürgerrechts“ mit:
    • Wahl- oder Anhörungsrechten zu Gremien,
    • Beteiligung bei Beitragshöhe oder Programmfragen,
    • Veröffentlichungspflichten zu Entscheidungsprozessen.
Verfassungsrechtlich:
  • Neubeurteilung der Beitragspflicht unter Einbeziehung der demokratischen Rückbindung.
  • Anrufung des Landesverfassungsgerichts oder ggf. erneut des BVerfG, um die Legitimität des Systems unter dem Demokratieprinzip (Art.?20 GG) zu prüfen.


VI. Zusammenfassung als Tenor <blockquote> Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird mit Zwangsmitteln finanziert, ohne dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über Programm, Gremien oder Beiträge mitbestimmen können.
 Dieses Demokratiedefizit wurde im Rundfunkurteil 2018 nicht behandelt und stellt eine verfassungsrechtlich relevante Lücke dar, die dringend einer Neubewertung unter dem Gesichtspunkt des Art.?20 Abs.?1 und 2 GG bedarf.
 </blockquote>

Wenn du möchtest, kann ich daraus:
 
  • eine Widerspruchsbegründung mit förmlichem Antrag entwerfen,
  • eine Verfassungsaufsichtsbeschwerde an den Landtag oder den Ministerpräsidenten aufsetzen,
  • oder eine verfassungsrechtliche Fachaufsichtsanfrage formulieren.
Was soll der nächste Schritt sein?


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Ja, selbstverständlich. Nachfolgend erhältst du die Ausarbeitung im Gutachtenstil, Schritt für Schritt, auf die Frage:
 <blockquote> Ist die aktuelle Ausgestaltung der Rundfunkbeitragspflicht unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten verfassungsrechtlich legitimiert?
 </blockquote> Dabei wird geprüft, ob das derzeitige System der Beitragserhebung mit dem Demokratieprinzip nach Art.?20 Abs.?1 und 2 GG vereinbar ist.
 

🧾 Gutachtenstil: Demokratiedefizit im Rundfunk und verfassungsrechtliche Legitimation

A. Fragestellung Zu prüfen ist, ob das gegenwärtige System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine allgemeine Beitragspflicht mit dem Demokratieprinzip (Art.?20 Abs.?1 und 2 GG) in Einklang steht, obwohl den Beitragspflichtigen keinerlei Mitwirkungsrechte eingeräumt sind.
 

B. Obersatz Das Rundfunkbeitragssystem ist nur dann mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes vereinbar, wenn es eine hinreichende demokratische Legitimation für die hoheitlich erzwungene Beitragspflicht gibt.
 

C. Definitionen und Maßstäbe I. Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 1, 2 GG Art.?20 Abs.?1 und 2 GG statuiert das Demokratieprinzip:
 <blockquote> „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
 ? Dies bedeutet, dass alle hoheitlichen Maßnahmen demokratisch rückgebunden sein müssen.
 </blockquote> II. Legitimationskette (BVerfG) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine hoheitliche Maßnahme dann demokratisch legitimiert, wenn sie entweder unmittelbar durch Wahlen oder mittelbar durch eine demokratische Legitimationskette auf das Volk rückführbar ist (vgl. BVerfGE 83, 130 [143] – „Nassauskiesungsbeschluss“).
 

D. Subsumtion I. Hoheitlicher Charakter der Beitragspflicht 1. Beitragspflicht als hoheitliche Maßnahme Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich auferlegte Zahlungspflicht, die – bei Nichtzahlung – durch Verwaltungsakte festgesetzt und zwangsweise vollstreckt werden kann (§?10 Abs.?5 RBStV). Die Ausgestaltung folgt damit dem Modell einer hoheitlichen Last.
 2. Keine Abwahlmöglichkeit Die Beitragspflicht ist nicht abwählbar. Sie gilt unabhängig vom Nutzungsverhalten oder persönlicher Einstellung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
? Ergebnis: Es handelt sich um einen tiefgreifenden Eingriff, der besonders strenger demokratischer Legitimation bedarf.
 

II. Fehlen demokratischer Beteiligungsstrukturen 1. Keine Mitbestimmung über Beitragshöhe Die Höhe des Beitrags wird von der KEF empfohlen und durch die Länder beschlossen. Die KEF ist kein demokratisch gewähltes Gremium, sondern besteht aus Sachverständigen. Die Landtage haben keine echte Entscheidungsfreiheit, da sie die Vorschläge der KEF nur ausnahmsweise ablehnen dürfen (vgl. BVerfGE 119, 181 [222]).
 2. Keine Beteiligung an Programmgestaltung oder Gremienbesetzung Die Beitragszahler wählen weder Rundfunkräte noch Intendant:innen. Eine Rückbindung an das Volk existiert nur mittelbar – und selbst dies nicht gesichert, da Rundfunkgremien überwiegend durch Verbände, Kirchen, Parteien und staatsnahe Organisationen beschickt werden (vgl. BVerfGE 136, 9 – ZDF-Urteil).
 3. Keine Legitimationskette im engeren Sinne Die Betroffenen – also die Beitragspflichtigen – haben keinen Einfluss auf die Entscheidungen, die sie betreffen. Es fehlt eine klare demokratische Legitimationskette nach den Maßstäben des BVerfG (BVerfGE 83, 130 ff.).
? Ergebnis: Die erforderliche demokratische Rückbindung ist nicht gewährleistet.
 

III. BVerfG-Rundfunkurteil 2018: Relevanz und Lücke 1. Entscheidung vom 18.07.2018 (BVerfGE 149, 222) Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Rundfunkbeitrag für Wohnungen für grundsätzlich verfassungsgemäß, weil er der Finanzierung eines Gemeinwohlauftrags diene (Rn.?93).
 2. Keine Prüfung der demokratischen Legitimation Das Gericht thematisierte jedoch nicht, ob:
 
  • die Beitragspflichtigen demokratisch beteiligt werden,
  • eine verfassungsrechtlich gebotene Rückbindung vorliegt.
? Das Urteil betrachtet die Beitragspflicht nur funktional (im Sinne der Staatsferne), aber nicht demokratisch (im Sinne von Art.?20 Abs.?2 GG).
? Es enthält daher keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für das Demokratiedefizit.
 

E. Ergebnis Die derzeitige Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellt einen intensiven hoheitlichen Eingriff dar, der nicht durch eine demokratische Rückbindung legitimiert ist. Die grundlegenden Anforderungen aus Art.?20 Abs.?1 und 2 GG – insbesondere die Rückführung staatlicher Maßnahmen auf das Volk – werden nicht erfüllt.
 

F. Folgerung Ein dauerhaft angelegtes Finanzierungsmodell mit Zwangscharakter, das keinerlei Mitwirkungs-, Kontroll- oder Abwahlmöglichkeit für die Betroffenen vorsieht, steht im Spannungsverhältnis zum Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Die bisherige Verfassungsrechtsprechung (insb. das Rundfunkurteil 2018) schließt eine kritische Neubewertung unter demokratischen Maßstäben nicht aus, sondern lässt sie als offene Flanke erscheinen.
 

G. Denkbare Konsequenzen
  • Einführung eines „Beitragsbürgerrechts“ als staatsvertragliche Mitwirkungsebene,
  • Demokratisierung der Gremienstrukturen,
  • Überarbeitung der KEF-Besetzung und -Kompetenz,
  • ggf. Neuregelung der Finanzierung (z.?B. Steuerlösung mit parlamentarischer Legitimation).


H. Gesamtergebnis <blockquote> Das Rundfunkbeitragssystem in seiner gegenwärtigen Form ist demokratisch nicht ausreichend legitimiert und verstößt in seiner Struktur gegen die Anforderungen aus Art.?20 Abs.?1 und 2 GG. Eine verfassungskonforme Ausgestaltung erfordert strukturelle Reformen hin zu demokratischer Rückkopplung, Beteiligung und Kontrolle.
 </blockquote>

Wenn du willst, kann ich daraus auch eine konkrete Schriftsatzvorlage machen (z.?B. für ein Widerspruchsverfahren oder eine Eingabe an ein Landesverfassungsgericht), gerne mit Fußnoten im wissenschaftlichen Stil.


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Ein Normenkontrollantrag ist ein besonderes Verfahren, mit dem die Vereinbarkeit einer Rechtsnorm mit höherrangigem Recht (z.?B. Verfassungsrecht) überprüft wird. Er spielt für das Thema „demokratische Legitimation des Rundfunks“ eine zentrale Rolle – insbesondere dann, wenn Zweifel bestehen, ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) oder ein Landesgesetz verfassungsgemäß ist, etwa wegen eines Demokratiedefizits.
 

🧭 Überblick: Normenkontrollverfahren (Art. 100 GG, §§?13 Nr. 6, 47, 93 VfGG, 76 BVerfGG) 🔹 1. Abstrakte Normenkontrolle
  • Ziel: Überprüfung, ob eine Norm (Gesetz/Staatsvertrag) mit dem Grundgesetz oder einer Landesverfassung vereinbar ist.
  • Antragsberechtigt:
    • Bundesregierung, Landesregierungen, ein Viertel der Mitglieder des Bundestags (§?76 Abs. 1 BVerfGG)
    • Für Landesverfassungen: Landesverfassungsgerichte, meist durch Landtagsfraktionen oder Regierungen.
  • Typisch für: Verfassungsrechtliche Fragen mit allgemeiner Bedeutung – wie: <blockquote> Ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit Art. 20 Abs. 2 GG (Demokratieprinzip) vereinbar?
     </blockquote>


🔹 2. Konkrete Normenkontrolle
  • Ziel: Verfassungsgericht prüft Norm auf Verfassungsmäßigkeit, weil ein Gericht sie in einem Verfahren anzuwenden hat, aber verfassungsrechtliche Zweifel bestehen (Art.?100 Abs.?1 GG).
  • Anstoß durch: Verwaltungsgericht, OVG oder BVerwG (nicht durch den Bürger direkt!)
  • Beispiel: <blockquote> Ein Verwaltungsgericht prüft, ob ein Festsetzungsbescheid nach RBStV zulässig ist, und hält Teile des RBStV für verfassungswidrig ? legt die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor.
     </blockquote>


🔹 3. Normenkontrolle nach §?47 VwGO (Verordnungen/Satzungen)
  • Gilt nur für untergesetzliche Normen (Satzungen/Verordnungen) – nicht für Staatsverträge wie den RBStV.


🧩?Anwendung auf dein Thema Du fragst: Wie kann man ein Demokratie-Defizit im Rundfunk rechtlich prüfen lassen?
 <blockquote> Antwort: Über eine konkrete Normenkontrolle, eine abstrakte Normenkontrolle oder eine Verfassungsbeschwerde, je nach Rechtsstellung.
 </blockquote>
VerfahrensartWer kann sie einleiten?Prüfung auf Demokratiedefizit möglich?Zuständigkeit
Abstrakte NormenkontrolleBundesregierung, Landesregierung, ¼ Bundestag? JaBundesverfassungsgericht
Konkrete NormenkontrolleVerwaltungsgericht ? BVerfG? JaBundesverfassungsgericht
VerfassungsbeschwerdeBetroffener Bürger? Ja, aus Art. 20 Abs. 2 GG ableitbarBundesverfassungsgericht
OrganstreitverfahrenVerfassungsorganeBedingtBundes- oder Landesverfassungsgericht


🧠?Beispielhafte Argumentationslinie im Normenkontrollantrag Behauptung:
 <blockquote> Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genügt nicht dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG), weil wesentliche Entscheidungen außerhalb parlamentarischer Kontrolle durch staatsferne Gremien und KEF-Verfahren getroffen werden.
 </blockquote> Mögliche Normen zur Prüfung:
 
  • § 2 RBStV (Beitragspflicht ohne konkrete Gegenleistung)
  • § 14 RStV / § 39 MStV (Zusammensetzung der Gremien)
  • KEF-Verfahren ohne echte Budgetkontrolle durch Parlamente


📬 Fazit & nächste Schritte Wenn du oder eine Gruppe von Betroffenen dieses Demokratiedefizit rechtlich prüfen lassen wollt, gibt es zwei realistische Wege:
 
  • Verfassungsbeschwerde als Bürger (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG)
     ? Argument: Verletzung von Art. 20 Abs. 2 GG i.?V.?m. Art. 19 Abs. 3 GG
  • Einflussnahme auf Abgeordnete/Landesregierung, mit dem Ziel, eine abstrakte Normenkontrolle einzuleiten


Möchtest du eine Skizze für eine Verfassungsbeschwerde oder eine strategische Vorlage, wie du eine Landesregierung (z.?B. in Sachsen) zur Einleitung einer Normenkontrolle bringen könntest?


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Das Bundesverfassungsgericht prüft jede Verfassungsbeschwerde zunächst formell – bevor es sich mit dem Inhalt befasst. Sehr viele Beschwerden werden nicht angenommen, weil sie an formalen Anforderungen scheitern. Hier folgt eine Schritt-für-Schritt-Darstellung typischer Fehlerquellen mit konkreter Bezugnahme auf das Ziel, ein „Demokratiedefizit im Rundfunk“ anzugreifen.
 

🧱 FORMELLE VORAUSSETZUNGEN (? Zulässigkeit) 1. Beschwerdefähigkeit (§?90 Abs.?1 BVerfGG)
  • ? Nur „jedermann“ (Bürger, juristische Person), die behauptet, in einem Grundrecht verletzt zu sein
  • ? Fehler: Anonyme Einreichung, Gruppe ohne Prozessfähigkeit, keine Grundrechtsbetroffenheit
2. Beschwerdegegenstand (§?90 Abs.?1 BVerfGG)
  • ? „Akt der öffentlichen Gewalt“ (Gesetz, Verwaltungsakt, Urteil)
  • ? Fehler: Nur „politische Kritik“ oder abstrakte Ablehnung von Verfahren wie KEF, ohne konkrete Maßnahme
  • ? Fehler: Es wird ein Rundfunkkonzept kritisiert, ohne dass ein konkreter Festsetzungsbescheid oder Gesetz genannt wird
3. Beschwerdebefugnis
  • ? Glaubhafte Möglichkeit, in einem Grundrecht verletzt zu sein (z.?B. Art.?20 Abs.?2 GG)
  • ? Fehler: Nur abstraktes Demokratieprinzip genannt, ohne zu zeigen, wie das eigene Grundrecht verletzt sein soll
     ? Demokratieprinzip ist kein echtes Grundrecht, sondern Strukturprinzip ? nur mittelbar rügefähig


🔁 4. Rechtswegerschöpfung (§?90 Abs.?2 BVerfGG)
  • ? Alle fachgerichtlichen Instanzen müssen durchlaufen sein – z.?B.:
     
    • Widerspruch gegen Beitragsbescheid
    • Klage beim Verwaltungsgericht
    • Berufung (ggf. Revision) ? erst dann Verfassungsbeschwerde
  • ? Häufiger Fehler: Man reicht Verfassungsbeschwerde direkt gegen den RBStV ein, ohne vorher einen Verwaltungsrechtsweg zu gehen
  • ? Fehler: Kein konkreter Akt der Vollstreckung/Festsetzung angegriffen
  • ? Fehler: Man will Norm „abstrakt“ kippen, obwohl das nur über Normenkontrollverfahren zulässig ist


? 5. Frist (§?93 Abs.?1 BVerfGG)
  • ? 1 Monat ab Zustellung der letzten fachgerichtlichen Entscheidung
  • ? Fehler: Fristversäumnis (z.?B. zu spät nach BVerwG-Urteil)
  • ? Fehler: Kein Nachweis der Zustellung beigefügt


?? 6. Form (§?23 Abs.?1, §?92 BVerfGG)
  • ? Schriftlich mit Begründung und Unterzeichnung (? Postweg mit Original-Unterschrift oder mit qualifizierter elektronischer Signatur)
  • ? Fehler: Nur per E-Mail oder Fax gesendet ? unzulässig
  • ? Fehler: Ohne vollständige Begründung oder ohne eigenhändige Unterschrift


📚 7. Substantielle Begründung (§?92 BVerfGG)
  • ? Schlüssige Auseinandersetzung mit:
     
    • dem angegriffenen Akt (z.?B. Festsetzungsbescheid, §?10 RBStV)
    • dem konkret verletzten Grundrecht
    • der Kausalität der Verletzung
  • ? Fehler:
     
    • Nur politische Kritik oder Auflistung von Unzufriedenheit („KEF ist staatsnah, GEZ ist unfair“)
    • Kein erkennbarer Zusammenhang mit eigener Grundrechtsverletzung
    • Verfassungswidrigkeit wird nicht rechtlich durchstrukturiert dargelegt


🧾 8. Anlagen & Nachweise fehlen
  • ? Keine Kopie des angegriffenen Bescheids oder Urteils beigefügt
  • ? Kein Zustellnachweis ? Frist nicht prüfbar
  • ? Fehlende Vollmachten (bei Einreichung durch Vertreter)


?? Konkrete Beispiele für das Scheitern einer Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag
FehlerBeschreibungFolge
"Ich bin gegen den Rundfunkbeitrag, weil ich keinen Fernseher habe"Keine Grundrechtsverletzung (keine Rückwirkung auf individuelle Freiheitssphäre)Unzulässig
"Die KEF ist staatsnah und nicht demokratisch legitimiert"Demokratieprinzip ist kein rügefähiges Grundrecht – nur i.?V.?m. einem persönlichen Akt (Beitragsbescheid) möglicherweise mittelbar relevantUnzulässig
"Ich will, dass der RBStV aufgehoben wird"Nur über Normenkontrolle durch Regierung oder Gericht möglichUnzulässig
Verfassungsbeschwerde eingereicht, ohne Klage gegen BescheidRechtsweg nicht ausgeschöpftUnzulässig
Nur per E-Mail geschicktForm nicht gewahrtUnzulässig


📌 Fazit: Wie scheitert eine Verfassungsbeschwerde wegen Form? Eine Beschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, wenn eine oder mehrere der folgenden Formalien fehlen:
 
  • Kein konkreter Beschwerdegegenstand
  • Rechtsweg nicht ausgeschöpft
  • Kein Nachweis persönlicher Grundrechtsverletzung
  • Nur politische oder abstrakte Argumentation
  • Schriftform oder Frist nicht gewahrt
  • Begründung nicht substantiiert


Möchtest du als Nächstes ein Beispiel für eine zulässige Verfassungsbeschwerde (im Entwurf), die den Demokratieaspekt trotzdem mit berücksichtigt?


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Danke – jetzt ist der kritische Punkt endgültig klar:
 

<blockquote> 🔥 Die Sperre tritt mitten in der Ausgabe von ChatGPT auf.
? Die Antwort wird gerade aufgebaut – z.?B. juristisch, lang, komplex –
 ? Plötzlich bricht die Ausgabe ab, und es erscheint eine Systemblockade (z.?B. 5-Stunden-Sperre).
 ? Du hast keine Möglichkeit, den bereits sichtbaren Teil zu kopieren.
 ? Die Eingabezeile ist tot, der ganze Screen ist blockiert.
 </blockquote>

🧠 Das ist ein besonders harter Fall:
  • Du verlierst nicht nur die Möglichkeit zur weiteren Interaktion
  • Sondern auch die teils bereits sichtbare, aber unvollständige Antwort
  • Und hast keine Möglichkeit, sie nachträglich zu rekonstruieren – weder durch Verlauf noch durch "erneut generieren", weil alles geblockt ist.


📌 Fazit: Du wirst durch Systemlogik inmitten der Antwort ausgesperrt – und der Text ist endgültig verloren.

🔍 Technische Erklärung: Diese Form der Sperre entspricht einem sogenannten „hard rate limit enforcement“ bei OpenAI:
 
  • Meist bei GPT-4 (insbesondere im Plus-Plan), da GPT-4 Anfragen tokenintensiv sind
  • Wird nicht sanft angekündigt, sondern hart durchgesetzt (d.h. Chat friert plötzlich ein)
  • Es kann mitten in der Ausgabe passieren, weil der Server nach z.?B. Token-Anzahl oder Session-Verhalten sperrt, nicht nach Turn-Ende
👉 Das ist also kein technischer Fehler, sondern eine Systementscheidung, allerdings mit gravierenden Nebenwirkungen für Nutzende wie dich.
 

🔧 Es gibt aktuell keine integrierte Lösung von OpenAI, um:
  • den angefangenen Antworttext zu retten
  • die Antwort später fortzusetzen
  • die letzte GPT-4-Ausgabe automatisch zu sichern


? Was du konkret tun kannst, um zukünftig keine Inhalte mehr zu verlieren: ? 1. Langantworten aktiv splitten Wenn du GPT-4 aufforderst, lange, komplexe Antworten zu liefern (z.?B. juristische Gutachten),
 dann gib präventiv solche Anweisungen:
 <blockquote> „Bitte antworte in mehreren Teilen. Teil 1 von X. Sag mir, wenn du bereit bist für Teil 2.“
 </blockquote> Dadurch vermeidest du, dass GPT mitten in einer 2000-Wörter-Antwort gesperrt wird – du zwingst es, in Etappen zu liefern.
 

? 2. Sobald du erkennst, dass die Antwort lang wird ? Sofort-Screenshot (auch bei halber Antwort)
GerätMethode
iOSPower + Lauter drücken ? ggf. Scroll-Screenshot
AndroidPower + Leiser drücken ? dann „Scrollaufnahme“
WindowsSnipping Tool (Win + Shift + S)
macOSCmd + Shift + 4 ? Bereich auswählen
<blockquote> ? Besser ein halber Screenshot als gar kein Text mehr.
 </blockquote>

? 3. Browser: Öffne Entwicklerkonsole während langer Antwort Falls du im Browser arbeitest und siehst, dass die Antwort lang wird:
 
  • Drücke F12 ? Gehe zu Elements
  • Suche die letzten Antwort-Elemente (z.?B. mit Ctrl+F nach markantem Wort)
  • Du kannst den Text dann auch aus der DOM-Struktur kopieren
     ? Selbst wenn das UI blockiert wird


? 4. Wechsle ggf. bei wichtigen Ausgaben auf GPT-3.5 (für Zwischenspeicherung) GPT-3.5 unterliegt weniger restriktiven Begrenzungen – wenn du wichtige Etappen sichern willst, kannst du dort
 
  • eine Entwurfsphase durchführen
  • die Rohfassung erzeugen
  • und dann bei GPT-4 nur gezielt Details vertiefen lassen


📣 Was du tun solltest (Feedback an OpenAI): Diese Sperrlogik ist nutzungsfeindlich, besonders bei fachlicher Arbeit.
 ?? Du kannst direkt im UI unten links auf „Feedback senden“ klicken und schreiben:
 <blockquote> „Bitte sorgt dafür, dass bei Systemblockaden die bisher generierte Antwort weiterhin kopierbar bleibt – mindestens der bis dahin geladene Teil. Idealerweise: automatische Zwischenspeicherung der Antwort, selbst wenn das UI gesperrt wird.“
 </blockquote>

🧩 Wenn du willst, bauen wir ein robustes System für dich: Basierend auf deinem Arbeitsstil (juristische Textarbeit, GPT-4, lange Antworten), kann ich dir z.?B.:
 
  • Eine Markdown-basierte Workflow-Vorlage liefern
  • Ein Browser-Backup-Skript schreiben (z.?B. für automatische Speicherung jeder Antwort in localStorage)
  • Oder ein „Redundanzsystem“, bei dem du zwei Tools parallel nutzt: ChatGPT + Texteditor mit Zwischenablage-Sync
Sag einfach, auf welcher Plattform du arbeitest – dann bauen wir dir das.
 

Möchtest du damit starten? Ich kann dir sofort eine konkrete Lösung vorschlagen.


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Sehr gut – das verschärft den Ton und betont die souveräne, gelassene Haltung Europas gegenüber aggressiver Zollpolitik à la Trump. Hier ist eine überarbeitete Version des zentralen Petitionstexts, in die dein Gedanke („30 oder auch 300 Prozent Zölle – egal!“) klar und pointiert integriert ist:
 

🧾 Petitionstext (Überarbeitete Version mit deinem Zusatz):

Titel: „Zollpolitik mit Verstand – Stoppt das Trump-Deal-Denken in Europa!“
 Text: <blockquote> Protektionistische Zölle wie die unter US-Präsident Donald Trump schaden nicht der „anderen Seite“ – sie treffen vor allem Verbraucher, Mittelstand und Exportwirtschaft im eigenen Land.
Ob 30, 130 oder 300 Prozent: Uns hier in Europa ist das völlig egal. Denn so absurd hohe Importzölle mögen in der Welt von „Deals“ und Schlagzeilen kurzfristig Eindruck machen – wirtschaftlich treffen sie zuerst die amerikanische Bevölkerung selbst.
Die Geschichte hat gezeigt: Wer mit Zöllen droht, trifft nicht seine Feinde – sondern seine eigenen Arbeiter, Konsumenten und Kleinunternehmen.
Wir fordern die EU-Kommission und das Europäische Parlament auf:
 
  • Keine reflexhaften Gegenzölle auf US-Produkte!
  • Keine politische Nachahmung der „America-first“-Zollrhetorik!
  • Eine kluge, multilaterale Handelspolitik mit Prinzipien statt Provozieren!
Europa muss sich nicht auf Deals einlassen, die auf Erpressung beruhen. Unsere Antwort auf wirtschaftlichen Nationalismus ist nicht Trotz, sondern Souveränität.
 </blockquote> 📍 Handel ist kein Krieg – und keine Trump-Show. Europa braucht strategische Zollpolitik statt Revanche-Rhetorik.
 

💬 Kurzfassung für Social Media (z.?B. als Sharepic): <blockquote> Trump kann 30 oder 300?% Zölle erheben – das ist sein Schaden.
Die EU sollte sich nicht auf diesen Irrsinn einlassen.
#ZollWendeJetzt #StopDealThinking
 </blockquote>

Wenn du willst, kann ich:
 
  • ein professionell wirkendes Sharepic dazu gestalten (für X, Instagram etc.)
  • das Hintergrundpapier zur wirtschaftlichen Wirkung von Zöllen erstellen
  • eine Vorlage für Anschreiben an MdEPs formulieren
Möchtest du damit direkt starten?


Edit "Bürger": Bitte keine vom Thread- und Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" abschweifenden bzw. weit darüber hinausgehenden ChatGPT-Antworten hier posten. Siehe bitte PM. Moderation der letzten Beiträge bzgl. "Trump"/"Zölle" vorbehalten. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Heute um 15:41 von Bürger«

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Guter Hinweis – du hast völlig recht: Wenn du dich auf Donald Trump als Präsident beziehst (Stand 2025, nach Wiederwahl), dann muss der Text das klar und faktisch korrekt widerspiegeln. Der vorherige Entwurf sprach von einem "möglichen Präsidenten", was in deinem Fall nicht mehr zutrifft.
Hier ist die korrigierte und aktualisierte Version des Schreibens mit dem Hinweis, dass Trump bereits Präsident ist:
 

📄 Offener Brief / Eingabe (aktualisierte Version)

Betreff:
 Zollpolitik mit Verstand statt Showpolitik – Die EU darf sich nicht auf Trumps Zolllogik einlassen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
die wirtschaftspolitischen Drohgebärden von US-Präsident Donald Trump, insbesondere im Bereich der Importzölle, verdienen eine klare, gelassene und strategisch souveräne Antwort seitens der Europäischen Union.
Ob 30, 130 oder 300 Prozent – es spielt keine Rolle, wie hoch Präsident Trump seine Zölle ansetzt. Die wirtschaftliche Realität bleibt dieselbe: Solche Zölle schaden zuerst und vor allem der Bevölkerung in den Vereinigten Staaten selbst – durch höhere Verbraucherpreise, gestörte Lieferketten und Belastungen für kleine und mittelständische Unternehmen.
Europa muss aus Prinzip nicht mitmachen, wenn andere Wirtschaftsräume auf „Deal-Denken“ und wirtschaftlichen Nationalismus setzen. Die Europäische Union sollte keine reflexartigen Gegenzölle verhängen und sich nicht auf politische Erpressung oder medial wirksame Revanchelogik einlassen.
Wir fordern daher:
 
  • Keine Nachahmung von Trumps Zollrhetorik.
  • Keine wirtschaftspolitischen Revancheakte.
  • Eine strategische, multilaterale Zollpolitik, die langfristige Handelsstabilität über kurzfristige Effekte stellt.
Handel ist kein Krieg – und keine Trump-Show.
 Die EU sollte sich gerade in Zeiten politischer Polarisierung durch Besonnenheit, Rechtsstaatlichkeit und Weitblick auszeichnen.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
 [ggf. Organisation / Initiative / Stadt]
 [ggf. Kontakt-E-Mail oder Website]
 

Wenn du möchtest, formatiere ich dir den Text jetzt als druckfertiges PDF mit Briefkopf, oder ich baue eine Online-Petition auf dieser Grundlage (inkl. Einleitung, Forderungen, Unterschriftenleiste). Sag mir einfach, welche Variante du zuerst brauchst.


Edit "Bürger": Bitte keine vom Thread- und Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" abschweifenden bzw. weit darüber hinausgehenden ChatGPT-Antworten hier posten. Siehe bitte PM. Moderation der letzten Beiträge bzgl. "Trump"/"Zölle" vorbehalten. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Heute um 15:41 von Bürger«

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Danke – hier kommt die finale, sofort einsetzbare Version inklusive passender Hashtags für Social Media, E-Mail-Betreff oder Kampagnen-Header. Die Hashtags sind strategisch gewählt, um sowohl politische als auch wirtschaftliche Sichtbarkeit zu erzielen:
 

📄 Offener Brief an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament – Zollpolitik mit Verstand statt Showpolitik –
 

📌 Hashtags (für Social Media, Betreffzeilen, Kampagnen):
 #Stop15ProzentDeal??#HandelMitVerstand??#EUZollpolitik??#VonDerLeyenJetzt
 #KeinTrumpDeal??#StrategieStattShow??#ZollpolitikReformieren??#EUHandelspolitik
 #NoToSymbolpolitik??#EconomyNotShowbiz??#StopTheDeal
 

Betreff:
 Keine reflexhafte Zollpolitik – Europa braucht Strategie, nicht „Deals“
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
die wirtschaftspolitischen Drohgebärden von US-Präsident Donald Trump, insbesondere im Bereich der Importzölle, verdienen eine klare, gelassene und strategisch souveräne Antwort seitens der Europäischen Union.
Ob 30, 130 oder 300 Prozent – es spielt keine Rolle, wie hoch Präsident Trump seine Zölle ansetzt. Die wirtschaftliche Realität bleibt dieselbe: Solche Zölle schaden zuerst und vor allem der Bevölkerung in den Vereinigten Staaten selbst – durch höhere Verbraucherpreise, gestörte Lieferketten und Belastungen für kleine und mittelständische Unternehmen.
Europa muss aus Prinzip nicht mitmachen, wenn andere Wirtschaftsräume auf „Deal-Denken“ und wirtschaftlichen Nationalismus setzen. Die Europäische Union sollte keine reflexartigen Gegenzölle verhängen und sich nicht auf politische Erpressung oder mediale Revanchelogik einlassen.
Doch jetzt droht das nächste politische Schauspiel – mit realem Schaden für Europa: Der sogenannte „15-Prozent-Deal“ ist nichts anderes als ein öffentlichkeitswirksamer Zirkustrick, ohne ökonomische Substanz.
 Er bedeutet weder fairen Handel noch politische Lösung – sondern Symbolpolitik auf dem Rücken realer wirtschaftlicher Strukturen.
 <blockquote> Stoppt den Irrsinn mit dem 15-Prozent-Deal!
 #Stop15ProzentDeal??#VonDerLeyenJetzt??#KeinTrumpDeal
 </blockquote> Wir fordern daher:
 
  • Keine Nachahmung von Trumps Zollrhetorik.
  • Keine wirtschaftspolitischen Revancheakte.
  • Keine vorschnellen Deals unter Druck.
  • Eine strategische, multilaterale Zollpolitik, die langfristige Handelsstabilität über kurzfristige Effekte stellt.
Handel ist kein Krieg – und keine Trump-Show.
 Die EU sollte sich gerade in Zeiten politischer Polarisierung durch Besonnenheit, Rechtsstaatlichkeit und Weitblick auszeichnen.
 

📣 Unser direkter Appell an Frau Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission: Frau Präsidentin von der Leyen,
 wir fordern Sie mit Nachdruck auf, die europäische Zoll- und Handelspolitik in eine neue Richtung zu führen oder den Weg dafür freizumachen. Es braucht endlich den politischen Mut, sich offen von der destruktiven „Deal-Logik“ zu distanzieren, mit der autoritäre Regierungen versuchen, internationalen Handel zur Waffe zu machen.
Europa darf sich nicht in sinnfreie „Deals“ treiben lassen, die wirtschaftlich bedeutungslos, rechtlich fragwürdig und politisch reines Spektakel sind. Eine bloße Zustimmung zur Show-Inszenierung Dritter – ohne echten Nutzen für die Menschen in Europa – ist nicht nur verantwortungslos, sondern gefährlich.
Der sogenannte „15-Prozent-Deal“ ist kein Kompromiss – sondern ein Einknicken. Er verschiebt die Debatte von den Ursachen zu den Kulissen.
 Setzen Sie dem ein klares Nein entgegen.
 <blockquote> #HandelMitVerstand??#StrategieStattShow??#ZollpolitikReformieren
 </blockquote> Verteidigen Sie das europäische Interesse – nicht durch Zollerhöhungen, sondern durch kluge Strategien.
 Europa kann und muss Vorbild sein für eine regelbasierte, gerechte und rationale Wirtschaftspolitik.
 

Mit freundlichen Grüßen
 [Vor- und Nachname]
 [ggf. Organisation / Initiative / Ort]
 [ggf. Kontakt-E-Mail oder Website]
 

📬 Empfohlene Adressaten für Versand:
InstitutionKontakt
EU-Kommission – Präsidentin von der Leyenec-president-vdl@ec.europa.eu
EU-Kommission – DG Trade (Handel)trade-policy@ec.europa.eu
EU-Kommission – DG TAXUD (Zölle)taxud-customs-policy@ec.europa.eu
INTA-Ausschuss (EP)inta-secretariat@europarl.europa.eu
MdEPs deines Landeseuropa.eu – Parlamentssuche


Wenn du möchtest, bereite ich dir zusätzlich:
 
  • eine druckfertige PDF-Version mit Briefkopf,
  • eine Online-Petitionsvorlage (z.?B. für Change.org) oder
  • einen Social-Media-Posttext inkl. Share-Grafik-Vorschlag vor.
     Was brauchst du zuerst?



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