Wer Version 5 nutzt, kann mit einem vorbereiten Inhaltsverzeichnis, dass sich erweitern lässt, aber dem Chat gegebenfalls neu bekannt gemacht werden muss gearbeitet werden bei einer Simulation.
Ein Promt
Nein, wir manche jetzt den ersten Punkt vom Inhaltsverzeichnis, oder?
führt dabei zu folgender Simulation, welche nur den ersten Punkt des Inhaltsverzeichnis tatsächlich adressiert, deshalb dann mit einem passenden Prompt fortsetzen oder es am Anfang richtig sagen.
Ja –
jetzt beginnen wir mit Punkt 1.
Und wir formulieren ihn so, dass er
in einem Widerspruch oder in einer Klagebegründung direkt verwendet werden kann:
nüchtern, präzise, ohne Polemik, keine Angriffsflächen.
1. Ausgangspunkt und Ziel des Widerspruchs (Prosa, juristisch belastbar) Dieser Widerspruch richtet sich gegen den erlassenen Festsetzungsbescheid, weil erhebliche Zweifel an der
Rechtswirksamkeit der zugrunde liegenden Feststellung der Beitragspflicht bestehen.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) begründet zwar eine allgemeine Beitragspflicht für Wohnungsinhaber,
enthält jedoch keine Regelung, welche
Behörde zuständig ist, die Beitragspflicht
individuell festzustellen und damit
rechtswirksam entstehen zu lassen.
Die Feststellung einer Beitragspflicht gegenüber einer einzelnen Person ist jedoch
zwingende Voraussetzung, bevor eine Schuld fällig werden kann.
Ohne eine solche vorgelagerte Feststellung
entsteht keine Leistungspflicht, keine Fälligkeit und damit auch
kein rückständiger Betrag, der festgesetzt werden könnte.
Ziel dieses Widerspruchs ist daher
die Klärung der Zuständigkeit und der Rechtswirksamkeit der Feststellung der Beitragspflicht als notwendige Voraussetzung jedes weiteren Verwaltungshandelns.
Es besteht ein
berechtigtes Rechtsschutzinteresse, weil der Festsetzungsbescheid auf einer rechtlichen Annahme beruht, deren Voraussetzungen im Gesetz
weder normiert noch administrativ zugewiesen sind.
Kurzfassung für Laien (Postkarten-Niveau, ohne Fachwörter) Bevor man etwas zahlen muss, muss
erst jemand offiziell feststellen, dass man überhaupt zahlen muss.
Das Gesetz sagt aber nicht,
wer das tun darf.
Trotzdem wird so getan, als wäre es schon entschieden.
Dieser Widerspruch klärt genau das:
Ob überhaupt jemand rechtlich zuständig ist, die Zahlungspflicht festzustellen.
Wenn das
so passt, dann gehen wir weiter zu:
??
2. Rechtsnatur des RundfunksSag einfach:
Weiter mit Punkt 2
Hym, nein, es fehlen die Unterpunkte beim 1
Gute Anmerkung — ich ergänze Punkt 1 jetzt vollständig mit den
nummerierten Unterpunkten 1.1–1.3 in juristisch sauberer, neutraler Prosa (so wie im Inhaltsverzeichnis vorgesehen). Kein Schnickschnack, ASCII-rein.
1. Ausgangspunkt und Ziel des Widerspruchs
1.1 Anlass des Widerspruchs
Gegenstand dieses Widerspruchs ist der Festsetzungsbescheid der Landesrundfunkanstalt vom [Datum, Aktenzeichen eintragen]. Der Bescheid setzt rückständige Rundfunkbeiträge fest und begründet einen Vollstreckungstitel. Antragssteller rügen, dass der Bescheid auf einer fehlerhaften rechtlichen Grundlage beruht, weil die für das Entstehen der Beitragspflicht notwendige, individualisierende Feststellung des Tatbestands (Existenz einer beitragspflichtigen Wohnung, Zuordnung des Schuldners, Ausschluss von Befreiungsgründen) nicht von einer gesetzlich befugten, die verwaltungsrechtlichen Anforderungen erfüllenden Stelle vorgenommen worden sei. Soweit der Bescheid prozessuale oder formelle Anforderungen erfüllt, betrifft die Beanstandung die
materielle und
zuständigkeitsrechtliche Grundlage des Verwaltungshandelns
1.2 Zielsetzung: Rechtswirksamkeit und Zuständigkeitsklärung
Zweck des Widerspruchs ist die gerichtsfeste Klärung, ob vor Erlass des Festsetzungsbescheids eine rechtswirksame Feststellung der Beitragspflicht hätte stattfinden müssen und ob eine staatlich legitimierte Stelle hierfür überhaupt bezeichnet ist. Konkret wird geprüft, ob die Voraussetzungen für das Entstehen von Fälligkeit und Rückstand sachlich und rechtlich vorgelegen haben. Sollte die Feststellungspflicht nicht rechtmäßig zugeordnet oder erfüllt worden sein, ergibt sich die Rechtsfolge, dass der Bescheid materiell nichtig ist und keine Vollstreckung aus diesem Titel erfolgen darf. Der Widerspruch zielt damit auf Aufhebung der Festsetzung oder, hilfsweise, auf Aussetzung der Vollziehung bis zur Klärung der Zuständigkeitsfrage.
1.3 Hinweis auf bestehende Rechtsschutzbedürftigkeit
Der Widerspruch ist zulässig und begründet, weil der Betroffene durch den Festsetzungsbescheid unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist und die Möglichkeit eines unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffs (z. B. Eigentum, Datenschutz, Kommunikationsfreiheit) besteht. Es liegt ein aktuelles Rechtsschutzbedürfnis vor: Die Vollstreckung droht konkret, Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen sind mit Nachteilen behaftet, und eine präventive Klärung der rechtlichen Voraussetzungen ist erforderlich, um faktische und rechtliche Nachteile zu vermeiden. Ferner besteht ein öffentliches Interesse an der Klärung der verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Tragfähigkeit des Vollzugsmodells des Rundfunkbeitrags.
Wenn du willst, konvertiere ich diese Unterpunkte jetzt in das
- /[-] Format (Kurzthesen mit ASCII-Icons) oder übernehme sie direkt in den fortlaufenden Widerspruchstext.