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Autor Thema: Frau Prof. h.c. Dr. Wille - wissenschaftliche Autorin: Forum als Faktenchecker!  (Gelesen 3249 mal)

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Wieder mal ein Arbeitsthread: Hier vorzugsweise keine philosophische Feuilleton-Prosa,
sondern wir haben eine ganz konkrete Ermittlungsaufgabe. Nur ausgerechnet hier im Einstiegsbeitrag wird diese Regel verletzt, um anschaulich einzukreisen, worum es geht:

1.  Sofern hier im Forum bereits Fundstellen sind, wäre eine Liste hilfreich.
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Da war wohl etwas über die Aussagen ihrer Dr*innen.-Arbeit über den bösen Kapitalismus etc., der ihr nun über 200 000 Euro monatlich ins Haus trägt. Halt, nein, der VEB "volkseigene Betrieb" des MDR ist - wie alle Sender - systemisch gesehen nicht Kapitalismus, sondern Sozialismus. Oder sagen wir, "Stamokap", sozialistische Variante.
Kapitalismus fand sie ja wohl super bösartig in ihrer Dr*innen.-Arbeit? Und Sozialismus ist super?
Falls ja, da wären die Fundstellen des Forums fein.
Übrigens, minimale Ehrenrettung, bei der Vergütung pro Bevölkerungszahl / Sender-Reichweite ist Frau Wille deutlich bescheidener als der Durchschnitt der Intendanten. 


Frage 2. Wann erhielt Frau Wille den Professor*innen-h.c.-Titel?

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Verleihungsdatum, vorzugsweise mit Pressemitteilungs-Quellen, am schönsten, wenn von der Sorte "Lobhudelei".


Frage 3. Wie lauten die Uni-Bestimmungen für die Verleihung? Waren sie erfüllt?
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Beispiel: Hochwertigste bisher gesehene Recherche: Regeln wohl verletzt für Prof. h.c. Harbarth, aber andere Universität:
 [ tichyseinblick.de/daili-es-sentials/titel-honorarprofessor-praesident-bundesverfassungsgericht-harbarth/  ]
(Man fragt sich, ob die räumliche Nähe zu Prof. Paul Kirchhof diesbezüglch völlig belanglos ist?)
 
Zu beachten ist für die Leipziger Recherche, die Bedingungen wurden seither möglicherweise geändert. Dann muss man auch die Altfassung berücksichtigen, als der Titel verliehen wurde.


Frage 4. Wie sind die Auflagen der Lehrtätigkeit in der Regelung der Uni Leipzig?
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Nach @pjotres nur oberflächlicher Recherche von Frau Professor*in Willes Lehrtätigkeit für die letzten rund 5 Jahre: nichts, nada, rien de tout.
Nun kommt es auf die Bestimmungen der Uni Leipzig an, ob das überhaupt zwingend ist.
Wer findet Fakten über das Wie und Was von Frau Professor*in Willes Lehrtätigkeit? Das muss weniger oberflächlich recherchiert werden und für die gesamte Dauer aller früheren Jahre von Frau Wille.


Frage 5. Welche Kapital das "Beck'schen Rundfunkrechtlichen Kommentars" hat Frau Prof*in Dr*in Wille mit getextet?

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(vorstehend ist respektvolle Unterwerfung unter Gendering, weil ja wohl auch beim MDR zwingende Hausvorschrift)

Es dient der Eitelkeit von Juristen, einen wissenschaftlichen Kommentar mit zu texten, und das ist auch voll in Ordnung so. Frau Wille war bis etwa 2018 als Mitautorin gelistet. Da wüssten wir gerne die Themen der Texte, die dann von rund 250 wissenschaftsgläubigen Richtern der Verwaltungsgerichte bundesweit in ihre Urteils-Textbausteine kopiert wurden als "neutrale wissenschaftliche Lehrmeinung".

Das ist unzulässig, weil verdeckter Beklagenvortrag, und müsste durch Richter als solcher gekennzeichnet werden. @pjotre hat beim VG schon seit rund 5 Jahren verlangt, dass der Beck'sche Kommentar in 2 Ausfertigungen einzureichen sei, weil Beklagten-Stellungnahme. Komisch, bis jetzt wurde nicht geliefert.
Damit ist klargestellt, wofür diese Ermittlung gut ist:

Gerichtsurteil ist, worin Richter sich entweder dem Recht beugen oder aber das Recht beugen. Ungehörige Bürger kolportieren, in Sachen Rundfunkabgabe gelte durchgehend das Letztere.
Dafür habe der Beck'sche Kommentar die Schlüsselfunktion. Das zu denken ist ausgesprochen bösartig und kann ja wohl nicht wahr sein! Das wäre ja ein echter Justizskandal. Unvorstellbar für redliches Denken.

Und wir wüssten gerne, für welche Kapitel der Wille von Frau Wille in "neutrale wissenschaftliche Lehrmeinung" transformiert wurde. (zutreffend mit "h" geschrieben, nicht zu verwechseln mit "Leer-Meinung")

Wer kann zur Klärung beitragen? Das wäre dann bundesweit schriftsätzlich verwertbar.


6. Schlussbemerkung. Natürlich könnte man diese Dinge in Direktform erfragen.

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Das wird vielleicht erfolgen durch Bürger, die dem MDR in verweigernder Hassliebe verbunden sind.
Aber vorher wüssten wir gerne einkreisend, ob, und wenn ja wo, die verwundbaren Punkte sind.


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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Zur Doktorarbeit scheint folgendes klar:
Jemand aus Jena muss an die Unibibliothek gehen und verlangen, die Doktorarbeit einzusehen.
Das ist kein Hexenwerk. Einfach hingehen und danach fragen.
Erste grobe Infos wären:
Wie ist die Seitenanzahl? Gab es Ko-Autoren?
Was ist das Fazit? Wem wurde wofür gedankt?

Daran kann man ein bisschen erkennen, wessen SEDgeistes-Kind sie ist- und ob sie überhaupt was getan hat. Diese "Doktortitel im Stasirecht" sollte man alle aberkennen. Die Grünen fordern das auch schon für eine andere Kaderschmiede der Stasi/SED.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Also bzgl. der Doktor-Arbeit könnte/ sollte vielleicht ein "Karo"-Plag oder "Wille"-Plag initiiert werden? ???

Folgendes aus dem wikipedia-Eintrag
Karola Wille - Schriften (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Karola_Wille#Schriften
Zitat von: Karola Wille - Schriften (wikipedia)
- Der Rechtsverkehr in Strafsachen zwischen der DDR und anderen sozialistischen Staaten unter besonderer Berücksichtigung der Übernahme der Strafverfolgung, Jena, Diss. 1986 (doi:10.22032/dbt.46784)
- Die Regelungen der Strafgesetzbücher der europäischen sozialistischen Staaten zum räumlichen und personellen Geltungsbereich der Strafgesetze : sowie ausgewählte normative strafrechtliche und strafprozessuale Bestimmungen der Rechtsverkehrsverträge der ersten sowie zweiten Generation zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Staaten. Synopt. Vergleich, Jena 1984
Der Link https://doi.org/10.22032/dbt.46784 führt direkt zu
Hochschulschriften
Dissertation, 1986, Alle Rechte vorbehalten, Veröffentlicht
Der Rechtsverkehr in Strafsachen zwischen der DDR und anderen sozialistischen Staaten
unter besonderer Berücksichtigung der Übernahme der Strafverfolgung

Wille, Karola
https://www.db-thueringen.de/receive/dbt_mods_00046784
Das scheinen 422 Einzel-Seiten als TIF-Dateien zu sein.

Zum Beck'schen Rundfunkkommentar siehe u.a. unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

o
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Ich habe was von WiSe 1992/1993 in Erinnerung, wo eine Frau W. mal ehrenhalber eine Lehrveranstaltung im Medienrecht zum Besten gegeben haben könnte, und ansonsten nichts weiter.

Keine Ahnung, ob es überhaupt dafür einen "Schein" gab, den man für's Studium hätte anrechnen lassen könnte. Meiner Erfahrung nach: ziemlich sicher nein; denn das Unwesen der Studenten, selbst Mensabesuche als Schlüsselqualifikation für soziale Kompetenz anrechnen lassen zu wollen, kam erst in den späten 1990ern.

Ich sehe gerade, dass von der Diss das Exemplar der Deutschen Nationalbibliothek, Standort Leipzig, gerade entliehen ist. Was für ein Zufall. Wer da wohl darin schmökert?


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B1. @ope23 : Kann man ersehen, an welchem Tag das Werk entliehen wurde?
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Die Frage ist, ob Bezug zu unserem gerad entstanden Thread oder nicht.


B2. @Bürger: Online-Zugang:
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Ich habe gesichtet. Pro Seite rund 10++ MB, macht rund 5 Gigabyte, wo heutzutage per PDF rund 10 MB reichen würden.

Gespeichert ja wohl im alten FAX-Format, vielleicht mit etwas höherer Auflösung. In Grafikmode verkleinerbar auf rund 15 MB.
Per OCR, Qualität reicht dafür, auf rund 0,5 MB.
Für OCR müsst man erst einmal das Herunterladen schaffen. Der Rest geht dann wohl mit den Standardprogrammen.

Zweck: Nur für rein interne kritische wissenschaftliche Analyse. Der Text darf nicht verbreitet werden. Es sei denn, die Universität will ihn übernehmen. Da dürfte die Autorin ein Mitspracherecht haben, sofern es nicht für viele Disserationen erfolgt.


B3. Ob Plagiat, wird für damals kaum ermittelbar sein.
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Das erfordert ja, dass etwaige anderweitige Quellen mit Textsuche Im Internet oder im Bibliothekensystem verfügbar sind.
Allerdings sei vermutet, dass Plagiatsvorwurf hier nicht angebracht ist. Dies nach allerdings nur oberflächlicher Sichtung der Texte.
Inhaltlich interessant: Frau Wille hat die nach der Wende brisant gewordenen Straftatbereiche ausgeklammert, so jedenfalls nach kurzer oberflächlicher Sichtung der Einleitung. Ihre Arbeit wäre dann eher als eine konzeptuelle Vorstufe zu einer "Ostblock-Interpol" zu verstehen?
Die Plagiat-Frage soll nicht unser Thema sein. Ich wollte diese Frage nur mit ein paar Zeilen beiseite schieben.


B4. Die durchgehende Lobhudelei der "sozialistischen Staaten"... penetrant nervtötend aus heutiger Sicht...
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Damals war Frau Wille wohl bereits verheiratet oder liiert mit einem DDR-Staatsanwalt. Ferner, falls man sein Doktorat auf Staatskosten finanziert (allein durch das Privileg des Rechts zur Promotion), so hat man Erwartungen zu erfüllen.
Würde man alle in der DDR hochgekommenen Leute von Verantwortungsposten ausschließen, und DDR-Babys taugen dafür nicht, so hätte man noch mehr Führungsposten mit Wessis besetzen müssen, und die Bürger der untergegangenen DDR wären dem System noch mehr entfremdet als sie es nun sowieso schon sind. Institutionen-Soziologie ist ein komplexes Thema.
Soll nicht unser Thema sein. Ich wollte das nur mit ein paar Zeilen beiseite schieben.


B5. Das Angreifbare ist zu suchen, falls wir eine absuchbare OCR-Fassung haben:
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Textstellen, die Bezug ermöglichen zu aktuellen Rechtsfehlern:

- Falschinkasso ausgerechnet bei Geringverdienern... Also die Frage: Deklariert die Dissertation die öffentlich-rechtliche Pflicht für die finanziell Benachteiligten?
(Der MDR ist rechtlich gesehen ein VEB "volkseigener Betrieb", also den Idealen des Sozialismus unterstellt, dies durchaus auch nach dem "westdeutschen" aktuellen Rechtssystem.)

- Untergehenlassen von Akten (rund 3000 Seiten, mehrere Fälle).
Wie wurde das im DDR-Recht sanktioniert? Passt das Wort "Urkundenunterdrückung"?

- Beauftragung / Wehling: Die Manipulierbarkeit der Massen. Ist das laut Dissertation ein Sozialismus-Ziel?

- Beratungsauftrag / Vizepräsident der KEF: "Nicht-Korruption", aber was ist das dann? Wie verwerflich im Fall von Sozialismus? 


B6. Diese Übersicht ist sicherlich nicht vollständig. Und die Ideologie-Komponente?
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Die penetrante nervtötende Lobhudelei der sozialistischen Staaten, das ist natürlich im Rückblick als Realsatire nutzbar, aber nur am Rande, um nicht manipulativ zu wirken.
Von "Jugend"-Sünden kann man beim Dissertationsalter zwar nicht mehr sprechen. Aber jeder, der hochkommen will, egal, in welchem System, erhöht seine Chancen durch Applaudieren für die jeweiligen religiösen Glaubenssätze. Heutzutage eben die penetranten nervtötenden Varianten des Genderns - bringt Punktevorteile an diversen Universitäten. 
Wie sieht das Frau Willes damalige Uni Jena heute? - Ausgewogen. Nur die nicht-penetranten Formen des Genderns sind bisher Pflicht und nur für Hochschulinformation:
https://www.uni-jena.de/universitaet/gleichstellung-und-diversitaet/gleichstellung/gendersprache


B7. Ihre Lehrtätigkeit (und die wohl beste Analyse für die Ideologie-Komponente)
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Ich muss das hier leider selber länger machen als diesem Thread gut tut, aber hier haben wir eine Menge wichtiger Antworten in wenigen Zeilen
vom 17. Februar 2019 - noch 2022-07 aufrufbar
https://www.publicomag.com/2019/02/sie-werden-geframt-von-ihrer-ard/

"Sie promovierte 1984 an der Universität Jena zum Thema „Der Rechtsverkehr in Strafsachen zwischen der DDR und anderen sozialistischen Staaten unter besonderer Berücksichtigung der Übernahme der Strafverfolgung“.
[... Textstelle:] „Die Vorzüge des Sozialismus sind auch im internationalen Rahmen umfassend zur Geltung zu bringen.“

noch Zitat: "Von Jena wechselte sie an die Universität Leipzig,
wo sie Medienrecht lehrte.
Dort schrieb sie unter anderem zusammen mit einem Staatssicherheitsoffizier im besonderen Einsatz eine Zusammenfassung der „Internationalen Konferenz zu aktuellen Fragen des Revanchismus in der BRD“, in der es unter anderem hieß: „Im politischen und ideologischen Arsenal der aggressivsten und reaktionärsten Kräfte des Monopolkapitals nimmt der Revanchismus einen gewichtigen Platz ein.“

noch Zitat: "Für ihre Rolle in der DDR benutzte sie die gleiche Formel wie die meisten ehemaligen Funktionäre, die sich darauf beriefen, nur ein kleiner Teil eines Apparats gewesen zu sein. der ZEIT sagte Wille 2012: „Natürlich tut mir im Nachgang vieles leid, das in der DDR passiert ist. Ich persönlich muss mich aber auch fragen: Hast du etwas konkret zu verantworten, hast du als Juristin einem Menschen persönlich geschadet? Und da kann ich nur sagen: Nein, das habe ich nicht.“
 
 
B8.  Nun hat sie sich gut arrangiert
-------------------------------------------------
mit dem "politischen und ideologischen Arsenal der aggressivsten und reaktionärsten Kräfte des Monopolkapitals". Das bringt ihr über 200 000 Euro pro Jahr. So schlecht also nun auch wieder nicht?

Und ob sie nie einem Menschen persönlich geschadet hat, das sieht Sieglinde Baumert nach 2 Monaten Verhaftung ja vielleicht etwas anders? Ganz zu schweigen über aktuelle Vorgänge gegenüber der Intendantin, die hier nicht publiziert werden sollen. 
Oder ein unkaputtbarer Streiter, bei dem im Juni 2022 rund 1300 Seiten aus 2021 an die Intendantin gegen Vollstreckung "untergegangen worden sind", um 1 Tag nach Aktenvernichtung die hierdurch nun nicht mehr gehemmte Vollstreckung anzuweisen.
Womit wir zurückgekommen wären zu Gründen, wieso dieser Thread gegründet wurde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2022, 14:20 von Bürger«
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Flurfunk lieferte soeben wichtige Angaben über die Ernennung Prof. h.c. , die ich hierhin übertrage. Demnach:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
C1.  Es war in der Tat Lehrtätigkeit an der Uni Leipzig. Bleibt noch zu klären, wie lange und was.
Das war vor einem Vierteljahrhundert. Im besten Fall gab es damals aber bereits Vorlesungsverzeichnisse mit Möglichkeit der Textsuche darin. Es kommt übrigens auf Feinheiten an.
So verlangte die Uni Heildelberg eine "selbständige" Lehrtätigkeit und darüber könne im Fall von Prof. h.c. Harbarth zur Sache gestritten werden, behauptet Tichy.

C2.  Die Rechtsgrundlagen sind bezeichnet, siehe unten.
Nun bleibt zu sichten, ob die Ernennung damit in Einklang war. Das kostet irgend jemandem von uns dann vielleicht ein paar Stunden seines Lebenszeit-Kontos. 

C3. Es muss eine "Tätigkeit an der Universität Leipzig" vorliegen - also mindestens für 5 Jahre nach Ernennung, damit der Titel lebenslang bleibt. 

C4.  Frau Wille hat den Titel mehr als 5 Jahre, also lebenslang.

C5. Das stimmt so einfach vermutlich nicht. Vermutlich ist in der Regelung eine Klausel der Aberkennung im Fall von "unwürdigem Verhalten".
Ja, diese Klauseln mit exakten Fundstellen, das dürfte nun der Kern werden: Sofern diese Klausel existiert, so kommt die Frage, ob die aktuell problematisch gemachten Vorgänge berechtigen, darüber zu erörtern.



D. Die soeben  zugegangene Flurfunk-Info lautet.
------------------------------------------
 
D1.  https://www.db-thueringen.de/receive/dbt_mods_00046784?r=275658&lang=en
------------------------------------------------
Mitglied im Universitätsrat der Bauhaus Universität Weimar.Ihre _Vita dort in Kurzfassung:
https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/gremien/universitaetsrat/biographien/prof-dr-karola-wille/

D2. https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/gremien/universitaetsrat/biographien/prof-dr-karola-wille/
Hier zu finden:    2002   Verleihung der Honorarprofessur für Medienrecht an der Universität Leipzig
--------------------------------------------------------------------------------------
--- Honorarprofessur ---
Personen,
- die an unserer Universität Lehraufgaben wahrnehmen
- oder mit der Universität in einer engen wissenschaftlichen
-  oder künstlerischen Arbeitsbeziehung stehen,
können zur Honorarprofessorin oder zum Honorarprofessor bestellt werden.

Zu beachten ist, das ist die Uni Weimar, Thüringen, nicht die Uni Leipzig, Sachsen.

D3. https://verlag.zeit.de/veranstaltungen/ausblick/zeit-fuer-bildung/schulfernsehen-war-gestern-medien-und-schulbildung/

Hier nun die Regeln in Leipzig: Die Bestellung erfolgt
-----------------------------------------------------------
- auf Vorschlag des Fakultätsrats
- durch Ermessensentscheidung der Rektorin

 und richtet sich nach den Regelungen des
- Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und der
- Ordnung zur Bestellung zum Honorarprofessor der Universität Leipzig.

Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren sind
- nicht hauptberuflich an der Universität Leipzig tätig.
- Sie führen den Titel „Professor“ oder „Professorin“ für die Dauer Ihrer Bestellung an der Universität Leipzig.
- Diesen Titel dürfen sie auch nach Beendigung ihrer
- Tätigkeit an der Universität Leipzig weiterführen,
- wenn sie ihn mindestens fünf Jahre vor ihrem Ausscheiden tragen durften.


D4. Einige Ämter (die möglicherweise die Teilhabe am Kapitalismus noch spürbar verschönern):
---------------------------------------------------------------------------------------------------
https://www.mediabiz.de/film/firmen/people/prof-dr-karola-wille/6508/1413
    Intendantin bei   Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
    Mitglied des Aufsichtsrats bei Bavaria Film
    Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums und des Verwaltungsrats bei  FFA - Filmförderungsanstalt

Karola Wille ist
- Mitglied im Digital-Ausschuss von ARD und ZDF,
- leitet die Verhandlungsgruppe "KABEL/DSL" für ARD und ZDF und
- ist für die ARD die Verhandlungsführerin mit der Produzentenallianz.
- Im MDR leitete sie erfolgreich die Arbeitsgruppe "Digitale Zukunft".

Die Universität Leipzig verlieh der promovierten Juristin
- 2002 die Honorarprofessur für Medienrecht.
- Schon seit 1997 hatte sie dort einen Lehrauftrag am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften.


D5. Frau Wille zur Beitragserhöhung im MDR.Gebiet, nämlich Verweigerer Sachsen-Anhalt
----------------------------------------------------------------------------------------
https://www.wwwagner.tv/?p=48596    - die Frage des Journalisten: -
"Jörg Wagner: Bevor wir uns das aktuelle Schadensbild in Magdeburg genauer ansehen, möchte ich mal einen Spruch zitieren: „Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.“
Dieser sehr philosophische Gedanke entsprang auch schon aus der CDU, nämlich 1995. Da sagte ihn der Bundesvorsitzende der CDU und Bundeskanzler Helmut Kohl.
Dass die sachsen-anhaltische CDU-Landtagsfraktion also gegenwärtig mit einem Koalitions-Beschluss aus dem Jahr 2016 argumentiert, der eine Beitragsstabilität festlegt, war Ihnen, Frau Prof. Wille, sicher damals auch schon bekannt. Sie waren in dieser Zeit ARD-Vorsitzende. Hätte man also nicht schon vor vier Jahren damit rechnen müssen, dass eine Beitragserhöhung scheitern würde?"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2022, 23:28 von Bürger«
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Flurfunk / andere Etage - also anderer Absender -

E1. Die volle Wahrheit über die Hintergründe von Dissertation und Lehrtätigkeit gibt es hier:
-------------------------------------------------------------------
https://www.danisch.de/blog/2017/02/19/die-stasi-und-die-medien/
- also der Mann, der immer 50 Seiten schreibt, wofür @pjotre mit 20 auskommt und @bürger mit 1 -

Nicht zu vergessen, der Landtag Sachsen hatte ihn schon mal in Sachen Rundfunkabgabe angehört. Seine Meinung dürfte vielen nicht optimal gefallen haben, um es zurückhaltend zu formulieren.


E2. Danisch / Themen über Frau Willes Willen: 
-----------------------------------------
https://www.danisch.de/blog/?s=karola+wille

Darunter ein Artikel, der den Gutachtenauftrag an den KEF-Vize betrifft: Ist das Korruption oder nicht?
https://www.danisch.de/blog/2022/06/26/korruption-beim-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-um-die-rundfunkgebuehren/

Da zitiere ich einen Satz vom Ende, den ich mir ausdrücklich nicht zu eigen mache:
"Wenn ein KEF-Funktionär 60.000 Euro kostet, was kostet dann ein Verfassungsrichter?"
Bitte auf keinen Fall hier im Forum über diesen Satz erörtern. Sondern nur die Frage: Warum hat eigentlich niemand der Betreffenden ein öffentliches Verfahren wegen Kränkung eingeleitet?

Internes lustig am Rande, dieser Punkt der Aufbesserung des Lebensunterhalts des KEF-Vize durch Frau Willes MDR liegt gegenwärtig wo? Akteninhalt seit Juni 2022 bei Verfassungsrichtern.
Da geht es also bereits um die Frage der Würdewahrung als Ehrenpflicht für Professoren*innen "honoris causa" - lateinisch für: "Ernennungsgrund: Ehre und Würde".


Wieder andere Flurfunk-Etage:
E3. "Reicht eine Podiumsdiskussion als Nachweistätigkeit?'" - fragt die Funker*in.
----------------------------------------------------------------------------------------
- Diese Frage ist interessant, weil es ähnliches möglicherweise auch an der Uni Leipzig gegeben haben könnte -

"Vom Spezialfach zur Integrationsdisziplin: 100 Jahre Kommunikationswissenschaft in Deutschland"
Pressemitteilung 2016/079 vom 30.03.2016
https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/gremien/universitaetsrat/biographien/prof-dr-karola-wille/
 
Antowrt 1: Reicht nicht.
Antwort 2: In diesem Fall erst recht nicht, weil nicht Uni Leipzig, sondern das war in Weimar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2022, 23:31 von Bürger«
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Schnipsel:
 
Entleihdatum nicht (offensichtlich) sichtbar, es gibt aber eine maximale Leihdauer. (Beachte: System der Leihfristen in der DNB ist anders als in normalen Bibliotheken). Möglich ist, das Exemplar dem aktuellen Entleiher zu entreißen...

Okay, ich hab mich um zehn Jahre verrechnet (2002 statt 1992), ich wusste nur was mit einer "2" hinten und mnemotechnisierte falsche Zusammenhänge.

In der DDR war es völlig sinnlos, Dissertationen zu plagiieren. Der Doktortitel hatte überhaupt nicht diesen gesellschaftlichen Status wie im Westen. Das war rein in der akademischen Blase, und es gab nichts Großartiges, worum man etwa mit anderen Promovierten konkurriert hätte. Es gab einen fetten Mittelbau, da kam jeder unter.


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Die Klarstellenungs-Interessen sind nun bereits in etwa klar geworden:

F1. Pflicht wäre demnach gewesen, 2002 bis 2007 an der Uni Leipzig
----------------------------------------------------------------------
für mindestens 1 der 2 Semester mit einer professor-mäßigen Aktivität der "Lehre" aufgetreten zu sein.

Jetzt kann also einer der Hassliebe-Amigos der Bürger der MDR-Region sie ganz einfach brieflich darum bitten, diesen Nachweis bitte zu übersenden, um alle im Internet erfahrenen Zweifel auszuräumen.
Sie darf ruhig erkennen, dass jemand, dessen Akte man um 1300 Seiten amputiert, um 1 Tag später mangels Widerspruch in der Akte Vollstreckung einleiten zu können, dass derjenige sich für ihre Person interessiert. Sie als die Adressatin darf vom Bürger als möglicherweise impliziert vermutet werden, mindestens aber als eingreifens-verpflichtet.


F2. Ausschlaggebend ist nun, was bei der Uni Leipzig die Regeln für die Ernennung in der Zeit 2002 bis 2007 waren.
------------------------------------------------------
Sie war damals bereits Leiterin der MDR-Rechtsabteilung. Es ist fraglich, ob sie für die Uni mehr abzweigte als eine Diskussionsrunde 1x im Semester.
Es könnte sein, dass dies für die Fortsetzung ab 2007 nicht genügte.
Dann wäre die Frage, ob ihre autonom praktizierte Fortsetzung der Eigen-Titelführung als unberechtigte Führung eines akademischen Grades, oder sagen wir "TItels", einzustufen wäre. 
Das Landesrecht Sachsens über die Führung von akademischen Titeln könnte hierbei auch noch eine Rolle spielen.


F3. Die andere Frage ist, ob etwaiges "unwürdiges" aktuelles Verhalten die Universtät zur Aberkennung zwingen müsste.
----------------------------------------------------------------
Nicht nur, ob es "könnte", sondern, ob es müsste. Da kommt es auf die Feinheiten der unversitären Richtlinien an. Über die Wertung von "unwürdig" sollte man in einem Forum nicht diskutieren. Fakten zusammentragen, das ist aber bedenkenfrei.


F4. Rund 5 Jahre nach dem Fortsetzungs-Stichtag 2007 wurde Frau Wille von der Leiterin der Rechtsabteilung zur Intendantin.
-------------------------------------------------------------------------------
Für diese Wahl darf man den Prof. h.c. als eine dienliche Komponente einschätzen, nicht aber als eine ausschlaggebend kausale Komponente; jedenfalls wäre letzteres schwerlich beweisbar.
Es ist bisher kein Grund bekannt, ihre juristische Kompetenz in Frage zu stellen. Sie erscheint nach dem Gesamtprofil durchaus als geeignet wählbare Person für das Intendantenamt.

Es kann, wenn überhaupt, am ehesten die Frage gestellt werden, ob sie wegen Vorgängen der letzen etwa 5 Jahre als eine ausreichend optimale Besetzung dieses Amts angesehen werden kann.
Dies diente nur der Einkreisung von Gesichtspunkten. Die Frage der Eignung oder Nichteignung ist nicht etwas, was in einem öffentlichen Forum erörtert werden sollte.


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F1. Pflicht wäre demnach gewesen, 2002 bis 2007 an der Uni Leipzig
----------------------------------------------------------------------
für mindestens 1 der 2 Semester mit einer professor-mäßigen Aktivität der "Lehre" aufgetreten zu sein.

Jetzt kann also einer der Hassliebe-Amigos der Bürger der MDR-Region sie ganz einfach brieflich darum bitten, diesen Nachweis bitte zu übersenden, um alle im Internet erfahrenen Zweifel auszuräumen.
Sie darf ruhig erkennen, dass jemand, dessen Akte man um 1300 Seiten amputiert, um 1 Tag später mangels Widerspruch in der Akte Vollstreckung einleiten zu können, dass derjenige sich für ihre Person interessiert. Sie als die Adressatin darf vom Bürger als möglicherweise impliziert vermutet werden, mindestens aber als eingreifens-verpflichtet.


F2. Ausschlaggebend ist nun, was bei der Uni Leipzig die Regeln für die Ernennung in der Zeit 2002 bis 2007 waren.
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Sie war damals bereits Leiterin der MDR-Rechtsabteilung. Es ist fraglich, ob sie für die Uni mehr abzweigte als eine Diskussionsrunde 1x im Semester.
Es könnte sein, dass dies für die Fortsetzung ab 2007 nicht genügte.
Dann wäre die Frage, ob ihre autonom praktizierte Fortsetzung der Eigen-Titelführung als unberechtigte Führung eines akademischen Grades, oder sagen wir "TItels", einzustufen wäre. 
Das Landesrecht Sachsens über die Führung von akademischen Titeln könnte hierbei auch noch eine Rolle spielen.


F3. Die andere Frage ist, ob etwaiges "unwürdiges" aktuelles Verhalten die Universtät zur Aberkennung zwingen müsste.
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Nicht nur, ob es "könnte", sondern, ob es müsste. Da kommt es auf die Feinheiten der unversitären Richtlinien an. Über die Wertung von "unwürdig" sollte man in einem Forum nicht diskutieren. Fakten zusammentragen, das ist aber bedenkenfrei.


F4. Rund 5 Jahre nach dem Fortsetzungs-Stichtag 2007 wurde Frau Wille 2011 von der Leiterin der Rechtsabteilung zur Intendantin.
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Für diese Wahl darf man den Prof. h.c. als eine dienliche Komponente einschätzen, nicht aber als eine ausschlaggebend kausale Komponente; jedenfalls wäre letzteres schwerlich beweisbar.
Es ist bisher kein Grund bekannt, ihre juristische Kompetenz in Frage zu stellen. Sie erscheint nach dem Gesamtprofil durchaus als geeignet wählbare Person für das Intendantenamt.

Es kann, wenn überhaupt, am ehesten die Frage gestellt werden, ob sie wegen Vorgängen der letzen etwa 5 Jahre als eine ausreichend optimale Besetzung dieses Amts angesehen werden kann.
Dies diente nur der Einkreisung von Gesichtspunkten. Die Frage der Eignung oder Nichteignung ist nicht etwas, was in einem öffentlichen Forum erörtert werden sollte.

F4. Wiederahl von Frau Wille für weitere 6 Jahre war Dezember 2016, gewählt bis 2023.
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https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/karola-wille-bleibt-bis-zum-jahrnbsp2023-mdr-intendantin.html

Rundfunkrat: 43 Wahlberechtigte, 34 anwesend, 31 für Frau Wille, 3 gegen sie. Nötig zwei Drittel der Anwesenden, also 23.
(31 reichte auf jeden Fall; denn 31 ist ja auch mehr als zwei Drittel von 43.)
Geboren 1959, im Jahr 2023 also etwa Alter 64, also nahe der gängigen Altersgrenze. Ob dies für dies Amt relevant ist, bleibe einstweilen ungeklärt, weil für unsere Anliegen nicht relevant.


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ad F1: Hier wäre also Fr. W. anzuschreiben.

ad F2: Hier wäre beim Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft (in der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie) anzufragen, ob die in der Verordnung für Honorarprofessuren verlangten Lehrleistungen erbracht wurden.

Aus Erfahrung heraus darf ich stark vermuten, dass schlicht niemand dort eine Liste geführt haben wird (obwohl sie ja geboten wäre, um gegenüber dem Rektorat nachzuweisen, dass die Honorarprofessur weiterhin bestehen darf). Es könnte sogar passieren, dass ominöse Diskussionsrunden nicht einmal im jährlichen Fakultätsbericht auftauchen...


Die Uni Leipzig kratuliert zur Intendantinwerdung:
https://www.uni-leipzig.de/newsdetail/artikel/zur-intendantenwahl-von-karola-wille-2011-10-25

Fr. W. ist sogar jetzt noch über die Uni Leipzig erreichbar:
https://www.sozphil.uni-leipzig.de/institut-fuer-kommunikations-und-medienwissenschaft/professuren/honorarprofessoren

Diesseits wird angeregt, sich gut zu überlegen, ob man den Schritt zuerst gemäß F1 oder zuerst gemäß F2 tut. Es könnte zu Kommunikationen zwischen Intendanz und Dekanat kommen.

Weil wir hier uns außerhalb der Universitätsgerichtsbarkeit bewegen, könnte man zuallererst sogar das Rektorat befragen. Denn die Rektorin vertritt die Universität nach außen.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Neben Frau Prof. Dr. Karola Wille - Intendantin...
https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/organisation/biografie-mdr-intendantin-karola-wille100.html
Zitat von: mdr, Biografie - Frau Prof. Dr. Karola Wille - Intendantin, Stand: 28. Januar 2022, 08:26 Uhr
[...] Die Universität Leipzig verlieh Karola Wille 2002 die Honorarprofessur für Medienrecht. [...]

...könnte "im gleichen Aufwasch" ggf. auch noch Herr Prof. Dr. Jens-Ole Schröder - Juristischer Direktor von Interesse sein ???
https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/organisation/biografie-mdr-juristischer-direktor100.html
Zitat von: mdr, Biografie Prof. Dr. Jens-Ole Schröder - Juristischer Direktor, Stand: 06. Januar 2021, 17:07 Uhr
[...]
Jens-Ole Schröder studierte Jura an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel (1987 - 1993). Es folgte das Erste Juristische Staatsexamen in Schleswig-Holstein.
[...] Oktober 1996 folgte das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen. [...]
[...] 2008 wurde er zum Honorarprofessor ernannt. [...]

Weitere (pikante?) Infos dazu u.a. auch unter
ARD Chronik - Juristische Direktion des MDR unter neuer Leitung
http://web.ard.de/ard-chronik/index/8062?year=2012&month=1
Zitat von: ARD Chronik - Juristische Direktion des MDR unter neuer Leitung, Abruf 10.07.2022 ~23.55h
[...]
Der Volljurist Schröder, 2008 zum Honorarprofessor berufen, war bis 1998 Rechtsanwalt für eine überörtliche Sozietät in Dresden und anschließend als Büroleiter des Dresdner Regierungspräsidenten tätig, bevor er verschiedene Managementaufgaben im parlamentarischen Geschäft des Sächsischen Landtags bzw. der Sächsischen Staatskanzlei erfüllte. Während dieser Tätigkeiten war Schröder u.a. mit den Rundfunkänderungsstaatsverträgen und mit der Finanzanlagepolitik des MDR befasst. Zuletzt arbeitete Schröder im Range eines Ministerialrats als Chef des Leitungsstabs im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
[...]
Wo genau der "Honorarprofessor" verliehen wurde, war bislang mit der web-Suche noch nicht zweifelsfrei auffindbar.
Warum der "Juristische Direktor" hier noch mit "reingeschoben" wird? u.a. aus Gründen wie diesen:
Juristischer Direktor des MDR: Beitragsverweigerung kein Kavaliersdelikt (04/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18447.0
wobei der dortige Link zum Interview-Video nicht mehr funktioniert(e) und aktualisiert wurde.
Ergänzend dazu eine markierte und kommentierte Abschrift u.a. unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18447.msg120724.html#msg120724
Alles im Zusammenhang mit der damaligen Inhaftierung von Sieglinde Baumert zu betrachten!

Überdies ist ausweislich der MDR-Schreiben der "Juristische Direktor" für Auskünfte über Bevollmächtigte und den Umfang der Vollmachten zuständig - siehe u.a. unter
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=26720.0

Es darf getrost angenommen werden, dass der "Juristische Direktor" ebenso wie die "Intendantin" in alle wesentlichen (insbesondere auch juristischen) Vorgänge eingebunden sind und diese hauptsächlich verantworten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2022, 00:31 von Bürger«
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G1- Kein Google-Ergebnis für: site:uni-leipzig.de "jens-ole schröder"
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Allerdings leicht zu erklären: Die Institute haben ihre eigenen Websites.
(Journalisten-Sprech: "Seite" oder "Homepage", was für "Seite" Quatsch ist, linguistisch "false friend"; und "homepage" ist archaisch anno UNIX.) - Zurück zum Thema:

Meiner Erinnerung nach: Professor h.c. wurde Schröder verliehen durch die Uni Leipzig.


G2. Schröder war offenkundig der Medienchef der Sächsischen Landesregierung
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während der Entstehung des in sich absurd rechtsfehlerhaften Konzepts der Mediensteuer, gewollt doppelt fehlerhafte Falschbezeichnung "Rundfunk"-"Beitrag".
Allerdings lag diese Kreation von juristischer Abfallware bei der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, eher als Brücke WDR. Regierungen Saarland und RP, SWR.

Die anderen Landesregierungen, die importieren dann in der Regel einfach den Kramladen, texten eine schöne Zustimmungsempfehlung für den Landtag - wohl nach Vorlage aus Rheinland-Pfalz -
Abnick-Empfehlung, begründet  mit hoher juristischer Weisheit, Jura etwa so, wie wie sie aus den VG-Abweisungen kennen und "grenzenlos lieben und verehren".
Und die dafür Verantwortlichen finden jeden Monat rund 10 000 Euro auf ihrem Lohnzettel. Würden sie protestieren, so wäre das weniger sicher. So hat alles auf der Welt seine Logik, wenn auch nicht immer die richtige.

Eine intensive Mitschuld von Schröder am Gesetzgebungs-Ramsch "Rundfunk"-"Beitrag" ist also nicht zu vermuten. Aber gut zu wissen, ihn trifft mindestens die Mitschuld der Unterlassung des "Nein". Und gut zu wissen für die aktuellen Streitführer, da trifft der Bürgerzorn jemanden, der aus Sicht der Bürger Zorn verdient, gerade auch Zorn im Rahmen der aktuellen Verfahren.


G3. Nun kommt ein Kernthema: Die Drittmittel-Einwerbung.
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Mal als Anfrage an den MDR:
Wie vield Drittmittel-Zahlungen an welche wissenschaftlichen Institute? - a) Uni Leizip - b) Allgemein.
Denn das ist eine andere klassische Schiene, "die volle Zustimmung 'der' Wissenschaft für die Richtigkeit der Unternehmensentscheide" zu gewinnen.

Wir würden gerne wissen, ob / was der MDR da aus der Rundfunkabgabe vielleicht finanzierte, und wie gleichmäßg?
Ob beispielsweise auch das Institut der Uni Leipzig der Kritiker Gersdorf und Degenhart gleichwertig bedacht wurde.
Interessieren würde auch, wie viel eventuelle Drittmittel geflossen sind an die Institute usw. der Unterzeichner der schönen Appelle der Leopoldina für ein Internet-Endergebnis ähnlich China.

Ob die Mitunterzeichner sich dessen bewusst waren, darf zur Ehrenrettung bezweifelt werden. Beeindruckend ist für die Totalitarismus-Analyse, wie perfekt die innerliche Gleichschaltung funktioniert, wenn die großartige Heilsbringer-Rolle von ARD, ZDF etc. zu einem religionsartigen Lehrsatz hoch manipuliert wurde. Wir würden gerne wissen, ob die verteilende Gießkannen-Streuung aus der Rundfunkabgabe auch für "die" Wissenschaft eine Rolle spielte.

Zurück zum Thema: Und umgekehrt:
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Vielleicht hat die Uni-Leipzig ein Verzeichnis aller Drittmittel-Geldgeber?


G4. Übrigens zur Abgrenzung einige Professoren, die unsere kritische Sicht der zwangs-"Bebeitragung" der Bürger in etwa ähnlich vertreten:
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Aus Sicht der Bürger "die Guten":

Medienrecht: Gersdorf, Uni Leipzig: https://de.wikipedia.org/wiki/Hubertus_Gersdorf
Medienrecht: Degenhart, Uni Leipzig:  https://de.wikipedia.org/wiki/Christoph_Degenhart

Medien: Liesching: de.wikipedia.org/wiki/Marc_Liesching (Fachhochschule:)
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur, Leipzig. 
Beeindruckende Publizierungsliste: http://technolex.de/veroeffentlichungen/

Wirtchaft: Haucap http://wikipedia.org/wiki/Justus_Haucap

Alle werden in Schriftsätzen an Gerichte bereits als neutrale wissenschaftliche Gutachter vorgeschlagen.

Linguistische Micro-Anmerkung
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"honoris causa", das lateinische Genertiv-Konstrukt... nchmals überdacht... doch, ja, diesen Genertiv gibt es auch im Deutschen: "der Ehre/Würde wegen".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2022, 12:07 von Bürger«
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Danke für den Wille-Link. Kurios, dass den tatsächlich mal jemand gefunden hatte. Ich lade alles automatisiert runter und stelle es zu Forschungszwecken geeignet zur Verfügung.


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Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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G5. Vorstehender Beitrag von @NichtzahlerKA : Ja, Das ist die Lösung-

G6. Drittmittel und Dr. h.c. , Prof. h.c.
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Drittmittel können inoffiziell, teils aber auch offziiell, faktischer "Titelkauf" sein. Eher beim Dr. h.c., wobei der "Kauf" dann über die Drittmittel-Beiträge erfolgt, also nicht erkennbar ist. Erwartet wird dafür in der Regel ein akakemischer Grad unterhalb Dr., beispielsweise Master. Es geht aber auch "ohne", sofern der Betreffende analog leistet.
 
Dies erklärt die Bedeutung der Drittmittel-Frage. Denn nur private Unternehmer dürfen hierfür dei Betriebskasse belasten. Der MDR darf dies nicht aus der Rundunkabgabe in einem Kontext der persönlichen Vorteilsgewährung durch akademische Grade.

Für Schröder stellt sie sich in dieser Form weniger: Der Staat ist sowieso der mit Abstand größte Drittmittel-Geber - er finanziert die öffentlich-rechtlichen Hochschulen, meist ausschlaggebend auch die privaten. -Die Bedeutung der Klärung ist allerdings begrenzt. Juristisch / strategisch hilft es kaum, weil ja nirgends geschrieben steht, ob ein akademischer Titel "gekauft" wurde.

G6. Strategisch ist etwas anderes wichtig: Öffentlich-rechtliche Rechtspersonen dürfen im Prinzip Gelder nicht "verschenken"
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(private Unternehmen durchaus).  Die Frage von Satzungsermächtigung zum Verschenken lasse ich weg - kommt bei ARD, ZDF usw. kaum in Betracht.
Verschenken ohne unternehmerischen Eigennutzen der ARD-Anstalten, das würde immer die Frage der Veruntreuung aufwerfen.

Nur der Staat darf öffenliches Geld verschenken? - Sofern das Landesparlament beschließt, dies dem Haushalt anzulasten. Aber auch das stimmt nur, sofern die Schenkung einen der in der Verfassung klar erlaubten Staatszwecke betrifft. Anderenfalls Veruntreuung? - Ach, lassen wir das, gegenüber der Staatsräson scheitert die Jura-Räson.


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