Zur Übersicht nochmal die Zusammenfassung: 
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Steuern 
Typ a: Steuern, die an den Konsum und die Inanspruchnahme gekoppelt sind: 
KFZ-Steuer, Mineralölsteuer (ist sogar eine indirekte Steuer), Grundsteuer, ... 
Typ b: Steuern, die jeder Einzelne von seinem Einkommen zahlen muss, unabhängig 
von der Inanspruchnahme irgendeines Produktes oder eines Dienstes: Einkommenssteuer, 
Unternehmenssteuer (auf den Gewinn). 
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Die ab 2013 gültige ÖRR-Abgabe IST, wenn man alle Kriterien heranzieht und sie analysiert, 
eine Steuer vom Typ b (siehe oben). 
Wenn sie aber eine Steuer vom Typ b ist, dann muss sie mindestens das Existenzminimum 
berücksichtigen (Nettoprinzip). Genau das tut sie im Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrags 
aber nicht - und das genau ist der Knackpunkt!