Nun noch meine Fragen.Teil I1.) Ist diese Preissteigerung nicht ein nach
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
-(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
-(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html2.) Wie ist der juristische Hintergrund?
da die „alte“ Gebühr ja von der GEZ erhoben wurde, und die neue Gebühr von einer „anderen“ Firma, kann man in diesem Fall überhaupt auf den § 138 verweisen?
3.) wer erhebt nun die neuen Gebühren?
Der Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, wie im Impressum unter
www.rundfunkbeitrag.de vermerkt ist?
oder steht hinter dem „AZDBS" - der "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice, noch eine andere Institution?
4.) wer ist als Person verantwortlich.
-der Justitiar des SWR, Dr. Hermann Eicher?
Teil II-wenn eine Klage in dem Fall Sinn macht.
1.) Wie sollte man, wenn bei der Klage grundsätzlich vorgehen?
2.) Wo wäre mein Gerichtsstand?
Ist diese Erhöhung heut zu Tage einfach so machbar?
Kann eine Institution einfach den Namen ändern und die Preise erhöhen?
-Die (verkaufte) „Leistung‘“ ist ja nicht mal erweitert worden.
Ich sitze immer noch vor meinem Radio, und Computer, und höre oder sehe weder eine Verbesserung der Qualität noch der Programme.
-Nichts was eine Erhöhung, geschweige den eine Angleichung in diesem Maß rechtfertigen würde!
Was ist Eure Meinung dazu, - auch für diejenigen die keine reinen Hörfunkhörer (HF) und davon nicht betroffen sind.
Hoffe auf eine angeregte und sachliche Diskussion
Danke Regni.