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Autor Thema: Klage gegen GEZ Gebühren(Erhöhung) bzw. neuer AZDBS Rundfunkbeitrag zum 01.2013  (Gelesen 12672 mal)

R
  • Beiträge: 21
Hallo Forum,
in diesem Thread möchte ich die Chancen auf eine Klage gegen die neue Rundfunkgebühr ab 2013 abklopfen. Mein Ziel bei der Klage wäre es auch gar nicht die Gebühr komplett abzuschaffen, sondern die Unverhältnismäßigkeit der Gebühr zu zeigen.
Nichts desto trotz würde ich mich sehr über Eure Beiträge und Meinungen, hoffentlich auch juristisch fundierte freuen.

Ich selbst bin kein Jurist, aber beim zusammen tragen der Tatsachen könnte ich mir auch als Laie vorstellen das es hier auf einen Vergleich hinauslaufen könnte.

Vielen Dank Regni
P.S.:
Anregungen, Änderungen und Fehler
bitte per PM senden.


Aussagen und Fakten:

  • Die Rundfunkgebühren sichern einen von staatlichen und wirtschaftlichen Einflüssen unabhängigen Rundfunk. Freiheit und
    Unabhängigkeit der Berichterstattung von Staat, Wirtschaft, Kirche (Quelle www.GEZ.de)
    -Die Gebührenpflicht ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag festgeschrieben.
  • Die erhobenen Gebühren richten sich nach dem Finanzbedarf der GEZ. Dies wird von einer unabhängigen Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelt.  http://www.kef-online.de/
  • (I)  Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt seit Januar 2009 für ein
    Radio, bzw. neuartiges Rundfunkgerät sowie  Radio und neuartiges
    Rundfunkgerät
    (Grundgebühr)   5,76 EUR
    für 3 Monate   17,28 EUR
  • (II) Für ein  Fernsehgerät
    Fernsehgerät und Radio
    Fernsehgerät und neuartiges Rundfunkgerät
    Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät
    17,98 EUR
    für 3 Monate   53,94 EUR
  • Aus der GEZ wird  der "AZDBS" - der "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice"
    -Damit müssen ab dem 01.12.2012 Bürgerinnen und Bürger nach der Regel „Eine Wohnung - ein Beitrag“  unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind zahlen.
    17,98 Euro monatlich
    214,68 Euro Jahresbetrag
    (Quelle http://www.rundfunkbeitrag.de)
  • Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners
    In Deutschland ist Wucher in § 138 Abs. 2 BGB geregelt.
    Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Wucher#Strafrecht


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R
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Wie verhält es sich nun mit der GEZ Gebühren(Erhöhung) bzw. neuer AZDBS Rundfunkbeitrag  zum Januar 2013

Hier ein Zitat der Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts:

Der neue Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei monatlich 17,98 Euro. Damit ändert sich für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger finanziell nichts: Sie  zahlen künftig genauso viel oder sogar weniger als vorher.
(Quelle http://www.rundfunkbeitrag.de/service/ wie hoch ist der neue Rundfunkbeitrag.)

Es ändert sich aber etwas für 2,4 Millionen Rundfunkteilnehmer.
Quelle: http://www.media-perspektiven.de/uploads/tx_mppublications/0708-2012_Statistik.pdf
Ich bin der 10% dessen „neuer“ Rundfunkbeitrag nicht stabil bleibt, sondern steigt!

Das heißt bisher war ich bei der GEZ als Nutzer mit nur einem Radio bzw. neuartiges Rundfunkgerät gemeldet,  und habe alle 3 Monate mehr oder weniger regelmäßig meine 17,28€ gezahlt.
Kategorie (HF) Hörfunk.
Nun muss ich mit der Umwandlung der GEZ zum "AZDBS" – (ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice) nach dem neuen Gebührenmodel mehr als 3 x so viel zahlen. Das heißt in Zahlen:
Der monatlicher Beitrag steigt von 5,76 auf 17,89 €
also jährlich auf 214,68€
-bis 31.12.2012 unter der GEZ waren das:
5,76 *3 = 17,28 (grundsätzlich Abrechungszeitraum der GEZ, alle 3 Monate)
5,76 * 12 = 69,12 Jahresbetrag.

nach 01.01.2013 unter dem AZDBS
17,89 * 3 = 53,67 € (zukünftiger Abrechungszeitraum der AZDBS alle 3 Monate?)
17,89 * 12 = 214,68 Jahresbetrag.

Das sind 12,22€ Mehrkosten pro Monat also eine Steigerung von über 210%.
Ich habe nirgendwo eine Kostenerhöhung von solchem Ausmaß gefunden.
(ausgenommen bei Inflation oder im Krieg)



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Nun noch  meine Fragen.

Teil I
1.)  Ist diese Preissteigerung nicht ein nach
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

-(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
-(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html

2.) Wie ist der juristische Hintergrund?
da die „alte“ Gebühr ja von der GEZ erhoben wurde, und die neue Gebühr von einer „anderen“ Firma, kann man in diesem Fall überhaupt auf den § 138 verweisen?

3.) wer erhebt nun die neuen Gebühren?
Der Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, wie im Impressum unter www.rundfunkbeitrag.de vermerkt ist?
oder steht hinter dem  „AZDBS" - der "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice, noch eine andere Institution?

4.) wer ist als Person verantwortlich.
-der Justitiar des SWR, Dr. Hermann Eicher?

Teil II
-wenn eine Klage in dem Fall Sinn macht.
1.) Wie sollte man, wenn  bei der Klage grundsätzlich vorgehen?

2.) Wo wäre mein Gerichtsstand?


Ist diese Erhöhung heut zu Tage einfach so machbar?
Kann eine Institution einfach den Namen ändern und die Preise erhöhen?
-Die (verkaufte)  „Leistung‘“ ist ja nicht mal erweitert worden.
Ich sitze immer noch vor meinem Radio, und Computer, und höre oder sehe weder eine Verbesserung der Qualität noch der Programme.
-Nichts was eine Erhöhung, geschweige den eine Angleichung  in diesem Maß rechtfertigen würde!
Was ist Eure Meinung dazu, - auch für diejenigen die keine reinen Hörfunkhörer (HF) und davon nicht betroffen sind.
Hoffe auf eine angeregte und sachliche Diskussion
Danke Regni.



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g

gebuehren-igel

Nun noch  meine Fragen.

Teil I
1.)  Ist diese Preissteigerung nicht ein nach
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

-(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
-(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html

Eine Abgabe ist kein Rechtsgeschäft. Du schließt keinen Vertrag, sondern wirst gesetzlich verpflichtet, für eine Leistung zu zahlen, von der du angeblich profitierst, selbst wenn du sie nicht aktiv nutzt.

2.) Wie ist der juristische Hintergrund?
da die „alte“ Gebühr ja von der GEZ erhoben wurde, und die neue Gebühr von einer „anderen“ Firma, kann man in diesem Fall überhaupt auf den § 138 verweisen?

3.) wer erhebt nun die neuen Gebühren?
Der Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, wie im Impressum unter www.rundfunkbeitrag.de vermerkt ist?
oder steht hinter dem  „AZDBS" - der "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice, noch eine andere Institution?

4.) wer ist als Person verantwortlich.
-der Justitiar des SWR, Dr. Hermann Eicher?

Der Beitrag wird von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhoben. Zuständig ist jeweils die regionale Rundfunkanstalt. GEZ oder ADHS sind nur eine Verwaltungsvereinfachung durch Zentralisierung.

Teil II
-wenn eine Klage in dem Fall Sinn macht.
1.) Wie sollte man, wenn  bei der Klage grundsätzlich vorgehen?

2.) Wo wäre mein Gerichtsstand?

Vorgehensweise: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html
Gerichtsstand ergibt sich aus dem Widerspruchsbescheid, normalerweise ist es das nächstgelegene Verwaltungsgericht.

Mögliche Ansatzpunkte als Skizzen:
Die Begründung, dass sich öff-r besonders um die Demokratie verdient machen, ist Unsinn. Das tun Zeitungen auch. Und wenn man sich die nackten Zahlen anschaut, stellt man fest: TV-Nutzungsdauer ist in den letzten Jahrzehnten gestiegen, Wahlbeteiligungen und Mitgliederzahlen bei Parteien gesunken, dafür steigen aber die Zuschauerzahlen der Fußbundesliga.

Gleichheitsgrundsatz: Bei gewerblichen Teilnehmern wird differenziert nach Mitarbeiterzahl und Autos, bei Privathaushalten gar nicht.

Meinungsfreiheit: Die Wahl der Informationsquelle ist nicht mehr frei. Denn mit der Wahl ist normalerweise auch eine wirtschaftliche Entscheidung verbunden. Diese wird nun dem Bürger abgenommen, womit seine Entscheidung gegen ein Medium wertlos ist.

Handlungsfreiheit: TV-Gegner werden gezwungen ein Medium zu unterstützen, das Kinder in der Entwicklung schädigt, gesundheitliche Folgen hat, die lebensverkürzend wirken und jede geistige Aktivität durch vorgefertigte Unterhaltungsware erstickt. Fernsehen ist gesellschaftlich schädlich. Zumindest für die ersten beiden Punkte gibt es zahlreiche Studien, die das bestätigen.


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V
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  • Beiträge: 5.038
Zitat
"Die Rundfunkgebühren sichern einen von staatlichen und wirtschaftlichen Einflüssen unabhängigen Rundfunk."
Die Behauptung ist eine Lüge der Nutznießer -> die Rundfunkgebühren sichern nur die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit seinen 100 Programmen. Er dient der Altersabsicherung der ö.-r. Mitarbeiter, zum Teil der Deckung der horrenden Gagen der überbezahlten  Quacksalber und sichert die astronomischen Gehälter der Intendanten.
Der ö.-r. Rundfunk ist nicht unabhängig. Die Politiker, wie Ministerpräsidenten, Staatssekretäre und die Vertreter der Bundesregierung sitzen unter anderem in den Räten und haben dort nichts zu suchen.

Zitat
"Die erhobenen Gebühren richten sich nach dem Finanzbedarf der GEZ. Dies wird von einer unabhängigen Kommission… KEF ..."
Finanzbedarf der GEZ - > korr. -> Finanzbedarf der Sender
Die KFE ist nicht unabhängig. Die 16 KEF Mitglieder werden durch die  Ministerpräsidenten auf 5 Jahre berufen.

Die gesetzlich verankerte Unabhängigkeit vom Staat ist nicht vorhanden.

Zitat
"Damit ändert sich für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger finanziell nichts"
Die Behauptung der Sender ist eine Lüge und Propaganda zugleich -> Die Rundfunkfreiheit wird komplett durch eine ö.-r. Berliner Mauer untergraben, nicht mal ohne Geräte wird eine Rundfunkfreiheit möglich sein.
Es wird eine neue Wohnungssteuer / Betriebsstättensteuer / zus. Kfz-Steuer, als Rundfunkbeitrag getarnt, eingeführt. Zu dieser einkommensunabhängigen Steuer, Kopfsteuer für Singles, haben die Länder keine gesetzmäßige Kompetenz.
Der Arme zahlt genauso viel wie ein gut verdienender Bürger.
Wir alle werden unter den Generalverdacht der Nutzung der ö.-r. Programme gestellt, auch wenn wir die aufgezwungenen Programme absolut nicht sehen wollen.
Der Staat lenkt mit der neuen Rundfunksteuer, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des ö.-r. Rundfunks und verstößt gegen das Völkerrecht Art. 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst wird das Volk gezwungen den ö.-r. Auswuchs zu finanzieren bevor die Menschen Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl erwerben können.


WUCHER ->

Der Handelsverband nennt seine Seite nicht umsonst www.gebuehrenwucher.de

Das Konzil von Vienne (1312) verbot den Wucher explizit und verurteilte jede Gesetzgebung, die Wucher tolerierte, als ketzerisch.  ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2012, 22:41 von Viktor7«

L
  • Beiträge: 29
Hallo Forum,
.... Mein Ziel bei der Klage wäre es auch gar nicht die Gebühr komplett abzuschaffen, sondern die Unverhältnismäßigkeit der Gebühr zu zeigen.
Nichts desto trotz würde ich mich sehr über Eure Beiträge und Meinungen, hoffentlich auch juristisch fundierte freuen.
.......

Wer eine verfassungswidrige Regelung in abgeschwächter Form beibehalten will, macht den selben Fehler selber und wird zum Mitläufer! Wollen sie wirklich zu denen gehören?


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d

doe

  • Beiträge: 875
Gebühr komplett abzuschaffen


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b
  • Beiträge: 40
Guten Morgen,
der Tatbestand nach §138 BGB ist nach meinem Befinden erfüllt. In meinem Fall liegt eine Preissteigerung um 210% für ein und das gleiche Produkt vor und ich habe keine Möglichkeit, den Anbieter des Produktes zu wechseln. 
Wie aber, dass ist meine Frage in die Runde, muß ich nun reagieren. Soll ich der GEZ mit Wirkung zum 01.01.13 die Vollmacht des Bankeinzuges kündigen? Grüße


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  • Beiträge: 350
Nun noch  meine Fragen.

Teil I ....


Teil II ...

Hallo Regni,

erstmal: Willkommen in diesem Forum! Schön, dass Du Dir erstmal selbst viele Gedanken machst. Du
findest hier ja - wie Du schon festgestellt hast - viele Mitstreiter und Menschen, die sich von der
ÖRR-Politik sowie der GEZ ziemlich genervt fühlen.

Grundsätzlich hast Du wohl recht, die Erhöhung zum 1.1.2013 wäre im zivilrechtlichen Sinne Wucher,
wie auch boubou schreibt:


Zitat
... der Tatbestand nach §138 BGB ist nach meinem Befinden erfüllt. In meinem Fall liegt eine
Preissteigerung um 210% für ein und das gleiche Produkt vor und ich habe keine Möglichkeit, den
Anbieter des Produktes zu wechseln.

Nun, allerdings steht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) aber über den zivilrechtlichen
Verträgen jeglicher Art. Deshalb ist der Tatbestand des "Wuchers" hier so - rein rechtlich - nicht
gegeben. Die Änderung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist vielleicht am ehesten noch
vergleichbar mit der Einführung des Solidaritätszuschlags - ein durch den Bundestag beschlossenes
Gesetz. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist dagegen von den Länderparlamenten, und
zwar von allen (!), beschlossen worden, und der ist deshalb gültig!

D.h. mit Deinem Ansinnen hier schießt Du letztlich ins Leere, das funktioniert so nicht.

Was aber funktioniert: Setze Dich mit den Inhalten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV)
auseinander - und mache Dir dazu Deine Gedanken.

---------------------------------------------------------------------------------------------

Den bisherigen Diskussionsstand - auch juristisch - findest Du hier: Klick mich!

Grüsse, Syna.



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Vorweg Danke,
 für die jetzigen Antworten und das freundliche Willkommen.

-ich möchte gerne etwas zu Euren Anwtorten sagen die mir zuerst ins Auge gestochen sind.

...
Zitat
"Die erhobenen Gebühren richten sich nach dem Finanzbedarf der GEZ. Dies wird von einer unabhängigen Kommission… KEF ..."
Finanzbedarf der GEZ - > korr. -> Finanzbedarf der Sender
Die KFE ist nicht unabhängig. Die 16 KEF Mitglieder werden durch die  Ministerpräsidenten auf 5 Jahre berufen.

Die gesetzlich verankerte Unabhängigkeit vom Staat ist nicht vorhanden.

- Hier ging es mir eher darum, hervorzuheben wie es sein kann das eine "unabhängige Kommission" die jahrzehntelang die Gebühren für den Rundfunkhörer ermittelt hat, nach dem neuen Beschluß keine Gültigkeit mehr haben soll!

Wer eine verfassungswidrige Regelung in abgeschwächter Form beibehalten will, macht den selben Fehler selber und wird zum Mitläufer! Wollen sie wirklich zu denen gehören?

- Im Prinzip, haben Sie ja recht, aber um es bildlich gesprochen zu sagen, sehe ich mich eher als jemanden der vor einem Berg "Sand" nicht dasteht und darüber diskutiert, wie man ihn mit einem Bagger wegschaffen könnte. Ich nehme lieber gleich eine Schaufel in die Hand und fange im Kleinen an.

Mein Blick schließt die Abschaffung einer verfassungswidrigen Regelung nicht aus.

Gebühr komplett abzuschaffen

- Bin ich natürlich auch dafür und habe mich längst bei der Unterschriftenaktion eingetragen.

.... der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) aber über den zivilrechtlichen
Verträgen jeglicher Art. Deshalb ist der Tatbestand des "Wuchers" hier so - rein rechtlich - nicht
gegeben. Die Änderung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist vielleicht am ehesten noch
vergleichbar mit der Einführung des Solidaritätszuschlags - ein durch den Bundestag beschlossenes
Gesetz. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist dagegen von den Länderparlamenten, und
zwar von allen (!), beschlossen worden, und der ist deshalb gültig!

D.h. mit Deinem Ansinnen hier schießt Du letztlich ins Leere, das funktioniert so nicht.
Den bisherigen Diskussionsstand - auch juristisch - findest Du hier: Klick mich!

Grüsse, Syna.

- Danke Syna,
dann gibt es ja noch einiges zu tun.
Wobei sich bei mir nun die Frage auftut ob ein Entscheid im Fall Greuer dann nur für das Bundsland Bayern oder länderübergreifend gelten würde?

Beste Grüße Regni


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V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
...
- Hier ging es mir eher darum, hervorzuheben wie es sein kann das eine "unabhängige Kommission" die jahrzehntelang die Gebühren für den Rundfunkhörer ermittelt hat, nach dem neuen Beschluß keine Gültigkeit mehr haben soll!
...

Hallo Regni,

wenn du den Satz "unabhängige Kommission " oft wiederholst, glaubst du es dann noch ohne zu wissen warum. Beispiel der häufigen Wiederholung: "Wir leben in einer Demokratie" Ja wirklich? Sehe dich bitte nur um. Wo ist die Demokratie? Herrscht etwa das Volk oder werden WIR angemessen vertreten? Werden nicht vielmehr die Interessen des Großkapitals zuvorkommend bedient?

Könntest Du bitte, die Quelle und ein Zitat zu dem neuen Beschluß, wo die KEF keine Gültigkeit mehr haben soll, benennen?

Grüße
Viktor


PS: Antwort auf deine Schlussfrage -> "Klick mich!" (Link von Syna) und dann auf "Ausführlichere Info"


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