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Autor Thema: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer  (Gelesen 45704 mal)

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Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
Autor: 23. August 2012, 12:05
Ermano Geuer erhebt Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Er hält den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag des Rundfunkstaatsvertrags
(RBStV) für verfassungswidrig gemäß der Bayrischen Verfassung.

Hier soll es um den konkreten Inhalt gehen. Es gibt 2 Sachverhalte, die
nicht verfassungskonform sind:

---------------------------------------------------------------------------------------------
1. Grundrechtlicher Einwand
---------------------------------------------------------------------------------------------
Widerspruch zu Artikel 118 der Bayerischen Verfassung: Gleiches muss
gleich behandelt werden.

Das ist beim neuen RBStV nicht der Fall: Studenten ohne TV und Radio -
nur mit Internetanschluss sollen zukünftig genauso viel zahlen, wie
TV-Gucker. Betriebe mit vielen Betriebsstätten müssen viel mehr zahlen
als Betriebe mit wenigen Betriebsstätten. Betriebe mit großem Fuhrpark
müssen viel mehr zahlen als Betriebe mit keinem oder kleinem Fuhrpark.
Beherbergsbetriebe müssen viel mehr zahlen als andere Betriebe.

---------------------------------------------------------------------------------------------
2. Kompetenzrechtlicher Einwand
---------------------------------------------------------------------------------------------
Die neuen Beiträge sind ihrer Art nach Steuern (§ 3 Absatz 1 der
Abgabenordnung). Zum Erlass solch einer Steuer fehlt den Ländern aber
die Kompetenz. Damit ist die Regelung verfassungswidrig.

---------------------------------------------------------------------------------------------

Das grundrechtliche Schutzniveau in Bayern und Deutschland
unterscheidet sich in den für das Verfahren relevanten Vorschriften nicht.
Das heißt, dass man bei Gerichten außerhalb Bayerns zu ähnlichen
Ergebnissen kommt. Auch die Verantwortlichen aus Politik und Rundfunk
werden dann kaum an der Regelung festhalten können.

---------------------------------------------------------------------------------------------

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Die Kunst des Verdrehens – Gleiches Ungleiches?

Zwei Interviews in einem: Ermano Geuer, Jurist aus Passau und sofort im Anschluss Volker Boheme-Neßler, Medienrechtler an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin.

http://www.youtube.com/watch?v=Ka6N2-Cp35A


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Re: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
#2: 27. August 2012, 12:10
Ja, danke für die Interviews.

Zunächst: Ermano Geuer fügt noch ein drittes Argument hinzu:

-----------------------------------------------------------
3. Datenschutzrechtlicher Einwand
-----------------------------------------------------------

Es ist geplant, dass alle Meldeämter in Deutschland den Landesrund-
funkanstalten bzw. der GEZ Meldedaten von allen Bürgern übermitteln
sollen. Dadurch entsteht ein paralleles, zweites Meldergister. Melderegister
müssen aber - nach Datenschuzrecht - immer regional getrennt sein.
Das zweite, parallele Melderegister wäre aber ein deutschlandweites
globales Register, das den Datenschutzbestimmungen zuwiderläuft.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. August 2012, 12:23 von syna«

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Re: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
#3: 27. August 2012, 12:22
Gegenargumente
==========================================

Die Gegenargumente von Hr. Volker Boehme-Neßler (Medienrechtler
an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin) sind:

----------------------------------------------------------------------------
1. Grundrechtlicher Einwand
----------------------------------------------------------------------------
Es gibt aber keine Ungleichbehandlung. Denn jeder Haushalt besitzt praktisch ein
Empfangsgerät. Defakto gibt es keine Haushalte ohne Empfangsgeräte mehr.

----------------------------------------------------------------------------
2. Kompetenzrechtlicher Einwand
----------------------------------------------------------------------------
Steuern sind ja Abgaben ohne konkret benennbare Gegenleistung. Das ist hier
aber nicht der Fall: Der ÖRR bietet ja eine Gegenleistung - als potentielle
Möglichkeit, ÖRR empfangen zu können. Die Gegenleistung ist ja die theoretische
Empfangsmöglichkeit.

Man zahlt Beiträge, dafür, dass man etwas theoretisch nutzen kann - unabhängig
davon, ob man es tatsächlich nutzt oder nicht.

Gebühr: Konkrete Zahlung für eine konkrete Leistung
Abgabe: Zahlung für die Möglichkeit, eine Infrastruktur zu nutzen.

Die Haushaltsabgabe ist eine "Abgabe" in diesem Sinne.
----------------------------------------------------------------------------

Also genau mit diesen Argumenten wird sich das bayrische Verfassungsgericht
beschäftigen - und genau von diesen Argumenten wird abhängen, ob die
Haushaltsabgabe gekippt werden kann oder nicht.



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Re: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
#4: 27. August 2012, 13:48
...
Gebühr: Konkrete Zahlung für eine konkrete Leistung
Abgabe: Zahlung für die Möglichkeit, eine Infrastruktur zu nutzen.
...

Für beide Fälle gilt:
Zahlung für die reine Existenz der ö.-r. Sender, die für wen auch immer Programme anbieten und damit der Verlust der Medienwahlfreiheit mit Abpressung von Geld für unerwünschte Programme.

Basis:
Gebühr:  R.-Gerät vorhanden
Abgabe: Wohnung/Betrieb vorhanden


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Re: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
#5: 27. August 2012, 15:23
Zitat
Denn jeder Haushalt besitzt praktisch ein
Empfangsgerät. Defakto gibt es keine Haushalte ohne Empfangsgeräte mehr.
Man muss sich wirklich fragen ob richter so blöd sind und über so einen satz länger als 5sekunden nachdenken. "Defakto"? Dafür will ich einen beweis.
Zitat
Man zahlt Beiträge, dafür, dass man etwas theoretisch nutzen kann - unabhängig davon, ob man es tatsächlich nutzt oder nicht.
Hmm, warum muss ich dann keine kfz steuer bezahlen? Ich habe ja ein auto, einen führerschein, nur keine anmeldung. Ich könnte ja theoretisch das auto nutzen auf öffentlichen straßen.


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Re: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
#6: 27. August 2012, 15:44
Du brauchst kein Auto, aber du könntest rein theoretisch eines kaufen.


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Re: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
#7: 27. August 2012, 15:46
Ich hab abba schon eins.


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Re: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
#8: 27. August 2012, 15:51
Das Argument der theoretischen Nutzbarkeit als Zahlungsgrund für den ÖRR ist eine staatlich reservierte Verfälschung, um das Geld der Bürger zu stehlen.


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Re: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
#9: 27. August 2012, 15:59
Genauso könnte man einen Zwangsbeitrag für Brötchen aus staatlichen Bäckereien erheben! – Ich kann zwar von meinem "privaten" Bäcker Link Brötchen kaufen, trotzdem muss ich 18 EUR im Monat für staatliche Bäckereien bezahlen, denn rein theoretisch könnte ich die Scheiß-Wecken konsumieren!

GUMMI!


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Re: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
#10: 27. August 2012, 22:01
Wieso stellen die Zeitungsverlage ihre Produkte nicht aufgefächert in den Fußgängerzonen auf und kassieren für die "theoretische Nutzbarkeit" von den vorbeigehenden Passanten Geld? An der Analogie mit den 100 ö.-r. Programmen ist nichts zu rütteln.
Wenn die privaten Verlage das nicht tun, was wir ja sehen, wieso prangern diese nicht das diebische Finanzierungskonzept der ö.-r. Sender an?


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Re: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
#11: 27. August 2012, 22:34
In Mannheim, Ludwigshafen und diversen Städten in der Pfalz sind die Tageszeitungen kostenlos in Wandkästen lesbar angepinnt.

Da stehen auch immer Leute davor und lesen die Artikel.

Aber über eine Zwangsabgabe haben Mannheimer Morgen und Rheinpfalz wohl noch nie nachgedacht.



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Re: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
#12: 27. August 2012, 22:38
Aber über eine Zwangsabgabe haben Mannheimer Morgen und Rheinpfalz wohl noch nie nachgedacht.

Vielleicht sollten sie, denn irgendwie muss die halbe Milliarde vom König Beck wieder rein...  ;D ;D ;D


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Re: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
#13: 27. August 2012, 22:44
Zitat
Aber über eine Zwangsabgabe haben Mannheimer Morgen und Rheinpfalz wohl noch nie nachgedacht.
Warum kann man diese "vertuschung" nicht als argument verwenden dass die ÖR nicht unabhängig oder überhaupt kompetent berichten?


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Re: Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
#14: 27. August 2012, 22:52
...Aber über eine Zwangsabgabe haben Mannheimer Morgen und Rheinpfalz wohl noch nie nachgedacht.
;D
Die Journalisten müssen unbedingt das Geld bekommen, ansonsten haben diese kaum Kraft vernünftig zu recherchieren und dumme Antworten zu hinterfragen  ;D


...
Warum kann man diese "vertuschung" nicht als argument verwenden dass die ÖR nicht unabhängig oder überhaupt kompetent berichten?
Das geht, wenn Leute endlich aufwachen und Fragen an die Zeitungen stellen.


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