Zur Übersicht nochmal die Zusammenfassung:
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Steuern
Typ a: Steuern, die an den Konsum und die Inanspruchnahme gekoppelt sind:
KFZ-Steuer, Mineralölsteuer (ist sogar eine indirekte Steuer), Grundsteuer, ...
Typ b: Steuern, die jeder Einzelne von seinem Einkommen zahlen muss, unabhängig
von der Inanspruchnahme irgendeines Produktes oder eines Dienstes: Einkommenssteuer,
Unternehmenssteuer (auf den Gewinn).
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Die ab 2013 gültige ÖRR-Abgabe IST, wenn man alle Kriterien heranzieht und sie analysiert,
eine Steuer vom Typ b (siehe oben).
Wenn sie aber eine Steuer vom Typ b ist, dann muss sie mindestens das Existenzminimum
berücksichtigen (Nettoprinzip). Genau das tut sie im Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrags
aber nicht - und das genau ist der Knackpunkt!