Ich halte Inhalte die von den öffentlich-rechtlichen Medien transportiert werden, von der Meinungsfreiheit, sowie dem Quellenschutz gedeckt. Die Resonanz erfolgt von Interessenten. Das zu kritisieren - dafür gibt es andere Plattformen, z.B. Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.? Inhalte die vom öffentlich-rechtlichen Zwangssystem mit Bezug auf sein Wirken / sich selbst, selbst produziert werden, erscheinen mir da interessanter. Von außen lässt sich zunächst nicht beurteilen, wie etwa der ZDF-Algorithmus zu widersprüchlichen Inhalten führt oder war es ein einzelner Mitarbeiter? Geschmacksfragen? Vielleicht sogar dem gesellschaftlichen Stimmungsbild entsprechend, während wir selbst unterschiedliche Auffassungen vertreten? Das führt meiner Meinung nach alles zu weit, weg vom Thema 'Rundfunkbeitrag' und hin zu inhaltlichen Diskussionen zu anderen Themen. Wenn es grundsätzlich gar nicht möglich sein sollte, also nur unausgeglichen zu berichten möglich ist und das schon ein konstruktiver Systemfehler ist, dann sind solche Beispiele vielleicht nett, können jedoch nichts beweisen, da sie den Grund nicht abbilden, sondern nur das Ergebnis. Es wird sich immer ein Beispiel finden lassen, wo es nicht so ist. Wer soll da 'Recht' bekommen? Meiner Meinung nach ist das unentscheidbar. Themen dieses Threads, die daher zu starken Inhaltsbezug zu transportierten Inhalten haben sind ungeeignet, außer jemand möchte selbst populistische Stimmung machen? Für die Unentscheidbarkeit solcher Probleme könnte es einen wissenschaftlichen Beweis geben. Allerdings meine ich, dass die Arbeiten von Kurt Gödel das BVerfG wenig interessieren, da es bisher unter der Annahme lebt, so wie nahezu alle Machtpositionen, dass es einfach alles entscheiden kann. Es bleibt nur, weiter die Absurditäten des 'Rundfunkbeitrags' zu ergründen und offenzulegen. Nur in geringem Maß die der Medieninhalte, höchstens zur Veranschaulichung des eigentlichen Problems.
Die gute Nachricht: es gibt eine Verallgemeinerung. Es müsste also nicht zu einem einzelnen Thema ausgewertet werden, sondern der zugrundeliegende Algorithmus (wie das System ÖRR dazu funktioniert und arbeitet). Eine inhaltsbasierende Empirie ist dafür vollkommen ungeeignet. Sie kann als Indiz angebracht werden, liefert jedoch wie gesagt keinen Beweis. Wer daran glaubt, durch Beispiele zu widerlegen oder zu belegen, dass das öffentlich-rechtliche System nie in der Lage sein wird, "durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden" (BVerfG, Rundfunkurteil 2018), der wird sich nur sehr viel unnötige Arbeit machen. Negative Gegenbeispiele widerlegen hier nichts aus Sicht des Systems Unheilbares, da es auf der Gegenseite genauso viele positive Beispiele oder andere Ausflüchte gibt. In diesem Teufelskreis gefangen, verpufft unsere Wirkung. Der ÖRR ist in der Hinsicht sehr gut konstruiert, da alleine die Komplexität um zu zeigen, dass es nicht funktionieren kann extrem hoch geworden ist und mit jedem weiteren ÖRR/BVerfG-Unsinn nimmt diese Komplexität zu. Einzelbeispiele würden bestimmt zur Kenntnis genommen, der ÖRR gerügt, doch sehe ich da keine weitreichendere Konsequenzen. Es bliebe bei Ermahnungen und dem Geloben von Besserungen.
Konstruktionsfehler des ÖRR dagegen haben eine andere Beweiskraft und sind tatsächlich geeignet, ein dysfunktionales System zu belegen. Dabei kann dann die Frage gestellt werden, wie viele davon genügen, damit das System als dysfunktional bewiesen ist. Das führt einen historisch zurück zu der Gründung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über die neuere verfassungsrechtliche Rechtfertigung und den Aufgaben und Zielen. Im politischen Diskurs können die Erkenntnisse dann eingebracht werden. Gute Argumente, sofern vorhanden, führen immer zu etwas. Nur meine Meinung.
Dies soll eine Warnung sein, nicht weiter in die Themen einzudringen, als unbedingt nötig für den Bezug zum 'Rundfunkbeitrag'.