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Autor Thema: Medienstaatsvertrag und Streamer: Rundfunklizenz ab 20.000 Zuschauern nötig  (Gelesen 5672 mal)

D
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Medienstaatsvertrag ... damit so wird aus den freien Angeboten im Internet per Definiton "zulassungsfreier Rundfunk" die bei zuviel Reichweite geknebelt und eingeschränkt werden (können)...


heise.de, 13.11.2020


Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/heise.png

Medienstaatsvertrag und Streamer:
Rundfunklizenz ab 20.000 Zuschauern nötig

Der Medienstaatsvertrag enthält neue Regelungen für Livestreamer. Ob sie in Zukunft eine Rundfunklizenz brauchen, hängt primär von ihrer Zuschauerzahl ab.

Zitat
Streamer mit Rundfunklizenz: Zu Zeiten des Rundfunkstaatsvertrags brauchten bekannte Internet-Persönlichkeiten wie "Gronkh", "Drachenlord" und das Team von "PietSmiet" nach Ansicht der zuständigen Landesmedienstaaten eine Rundfunklizenz, um ihre Livestreams veranstalten zu dürfen. Das sorgte für Ärger und Verwirrung. Der neue Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag am 7. November abgelöst hat, soll Klarheit schaffen – enthält aber noch immer dehnbare Formulierungen.

Der neue Medienstaatsvertrag soll die Medienordnung modernisieren, indem er die Grenzen zwischen den verschiedenen Medienformen aufweicht. Entsprechend gelten für Livestreamer auf Twitch oder Youtube nun die gleichen Regeln wie etwa für das Fernsehen, die sozialen Medien oder für Nachrichtenformate. […]

Keine Pauschal-Befreiung für Videospielstreamer
[…] Von der Lizenzpflicht befreit sind außerdem Programme, "die nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten". Das schließt laut DLM Videospielstreams aber nicht grundsätzlich aus: "Dies ist immer eine Entscheidung des Einzelfalls. […]

Nur wenige erreichen 20.000 Zuschauer
[…]

Eine Sprecherin der Landesmedienanstalten wies in einer Mail an heise online aber darauf hin, dass auch lizenzfrei sendende Kanäle Auflagen unterliegen: "Zulassungsfreier Rundfunk ist kein Rundfunk zweiter Klasse. Er unterliegt – auch ohne das aufwändigere Zulassungsverfahren durchlaufen zu haben – grundsätzlich den identischen materiellen Anforderungen beispielsweise zu Kennzeichnung von Werbung."

weiterlesen:
https://www.heise.de/news/Medienstaatsvertrag-und-Streamer-Rundfunklizenz-ab-20-000-Zuschauern-noetig-4959915.html

Hinweis:
Die Landesmedieanstalten, deren Aufgabe die Kontrolle des privaten Rundfunks ist, werden aus den Rundfunk"beiträgen" finanziert. Die LM erhalten einen festen Prozentsatz der Rundfunkbeiträge. Das Budget der LM ist also unabhängig von deren Aufgaben. :o

0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23535.0


Zum Thema siehe u.a. auch:
Prof. Dr. H.Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (07/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23782.0

Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34437.0

Neuer Medienstaatsvertrag: Bitte nicht diskriminieren! (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34412.0

Medienstaatsvertrag: Länder wollen mehr Barrierefreiheit in Medien (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34402.0

Gegen Medienkonzentration: Länder streben Modernisierung an (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34401.0

Medienstaatsvertrag soll den Rundfunkstaatsvertrag ersetzen (01/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33176.0

Medienstaatsvertrag [Sammelthread] (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32677.0

Medienstaatsvertrag: Klein-Klein statt großer Wurf (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31897.0

Internetfreiheit ade: Harte Kritik am geplanten Medienstaatsvertrag (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31805.0

Internet ist nicht Rundfunk und ist deshalb nicht analog zu regulieren (09/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28857.0

und die Forumssuche mit dem Begiff Medienstaatsvertrag für weitere Informationen dazu nutzen...


Zu den Landesmedienanstalten u.a.:
Sächsische Landesmedienanstalt: Machtkämpfe, Heimlichkeiten, Überfinanzierung (07/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31584.0

Medienanstalt Berlin-Brandenburg verschwendet Geld (Rechnungshof Ber., 2015) (06/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23298.0

und die Forumssuche mit dem Begiff Landesmedienanstalt für weitere Informationen dazu nutzen...


Siehe auch die ergänzenden Verweise unten in diesem Thread:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34459.msg208961.html#msg208961


Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.

Danke für die aktive Mitwirkung!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2021, 19:18 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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www.rundfunk-frei.de

M
  • Beiträge: 448
Ist nicht eher die Plattform (Youtube) als der Hersteller des Beitrags die Rundfunkanstalt, die eine Erlaubnis braucht? Und für die Zensur ist Heiko Maas Netzwerkdurchsezungsgesetz da zuständig.


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g
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Seh ich auch so. Oder haben Moderatoren (die ja oft auch die Produzenten Ihrer Sendungen sind), wie Günther Jauch oder Anne Will eine eigene Lizenz?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2020, 21:12 von DumbTV«

M
  • Beiträge: 448
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist aber schlimmer: die Privatzensur der Plattformen darf willkürlich sein und der "Streamer" hat keine Rechte gegenüber der mit Lizenzentzug bedrohte Plattform. Es wird aber überall eine Zensurstruktur gebaut. Auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2020, 16:08 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Eigentlich sind mit der Anhebung auf 20.000 statt 500 Nutzern die Möglichkeiten sich bzw. seine Ideen vorzustellen ja einfacher geworden. Früher lag die Grenze doch arg niedrig. So mancher wird daher relativ unbesorgt die Kröte schlucken, weil es einen ja (zunächst) ggf. nicht betrifft. Was aber, wenn doch? Leute, es gibt Hoffnung. Daher hier ein kleiner Ausblick auf die Zukunft:

"Hallo und guten Abend ihr da draussen an den Geräten! Hier ist wieder RII, eure "Rundfunkstation im Internet". - {Jingle} -Dank euch haben wir es endlich geschafft; mit über 20.000 regelmäßigen Nutzer konnten wir eine Lizenz der Medienanstalten beantragen, bzw. mussten das tun, und haben sie heute erhalten. Wir senden hier direkt aus unserem "Firmensitz", der Wohnung von Peter. "Rundfunksender" müssen übrigens gemäß Paragraf 5 Satz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags keine Rundfunkbeiträge zahlen. Juchhu! Peter freut sich riesig Mit der Erteilung der Lizenz für unseren "Sender" haben wir daher spontan weitere Betriebsstätten in Betrieb genommen, nämlich in den Wohnungen von Bettina, Marco, Tom, Ina und der von Jan und Karina. Wir werden künftig im Wechsel aus den Wohnungen unser Mitarbeiter senden. Also: dranbleiben, für uns die Werbetrommel rühren  und .. vielleicht hat ihr ja Lust bei uns mitzumachen. Egal, ob ihr als "Erklärbär" auftretet, ein Hobby vorstellen wollt, ein Instrument spielt, oder ganz etwas anderes macht. PC, Mikrophon, Kamera und Internet genügen und los geht's. Als Lohn winken netzweite Aufmerksamkeit, jede Menge Spaß und die Befreiung von der lästigen Beitragspflicht. Worauf wartet ihr noch?"  8)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

O
  • Beiträge: 7
Seh ich auch so. Oder haben Moderatoren (die ja oft auch die Produzenten Ihrer Sendungen sind), wie Günther Jauch oder Anne Will eine eigene Lizenz?

Wie sieht es aus wenn man im Ausland registriert ist? Braucht man dan auch ein Lizenz? Youtube kann man weltweit empfangen. Wer will man das Kontrolieren?

Analog: Die ORR kann man mit Satellitenschüssel auch überall in Europa empfangen. Haben die auch in andere Länder  Europa auch ein Lizenz?

Ich glaube da kommt ein Flucht von Youtubers ins Ausland an..


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N
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Gronkh und Co sind damals eh recht schnell eingeknickt, weil sie sich den Shutdown ihres Channels so nicht hätten leisten können. Hier wurde der Streamer quasi erpresst, weil ein langwieriger Gerichtsprozess, auch wenn er sehr wahrscheinlich zu seinen Gunsten ausgegangen wäre, den Verlust seiner Zuschauer zur Folge gehabt hätte.
Und um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, sagte der ÖRR damals sogar noch, dass man wüsste, dass das Gesetz veraltet sei, man es aber trotzdem anwenden müsse. Ich glaube, wenn man sich das mal verdeutlicht, wird einen klar, mit was für einer Inkompetenz der Laden mittlerweile betrieben wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2020, 22:26 von Bürger«

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Zu den angesprochenen Youtubern eine Auswahl an Querverweisen:

Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22525.0

Streit über Rundfunklizenz: PietSmietTV geht vom Netz (05/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23040.0

Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier (06/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23461.0

Der Fall "PietSmiet" auf dem Gamescom Congress Das Gesetz, der Spiel­ver­derber (08/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24170.0

Twitch-Streams: Gronkh bekommt eine Rundfunklizenz (02/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25949.0

Rundfunklizenz:Landesmedienanstalt Bayern untersagt "Drachenlord"-Livestream (03/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30625.0


Ergänzend:
Prof. Dr. H.Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (06/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23782.0

Rechtsexperte: Rundfunklizenz verstößt gegen Zensurverbot (02/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26236.0


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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www.rundfunk-frei.de

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  • Beiträge: 243
  • Murks? Nein danke!
"Hallo und guten Abend ihr da draussen an den Geräten! Hier ist wieder RII, […]

Sehr kreativ, Herr Dr. Boettcher! Ich vermute, wir brauchen einen bürgernahen Journalistenverband - wobei ich glaube, dass jeder das Recht hat, sich selbst einen Journalistenausweis auszustellen.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Ich habe da eine vielleicht etwas blöde Frage:
Weiß jemand, in was für einem Kostenbereich sich eine sogenannte Rundfunklizenz bewegt, und wären diese Kosten unter Umständen dazu geeignet, das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes zu beeinträchtigen?

Immerhin könnten solche Kosten, je nach Höhe, sogar die Ausübung des Grundrechts verhindern.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

D
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urheberrecht.de, 24.08.2020
Rundfunklizenz: Wann benötigen Influencer eine solche?
https://www.urheberrecht.de/rundfunklizenz/

Zitat
[...]

Rundfunklizenz: Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für eine Rundfunklizenz ergeben sich aus dem RStV. Beschränkt sich die Zulassung des Programms auf die Verbreitung über das Internet, ist mit Gebühren in Höhe von 1.000 bis 10.000 Euro zu rechnen.

Die konkreten Kosten ergeben sich allerdings aus dem Verwaltungsaufwand, mit dem der Antrag auf eine Rundfunklizenz einhergeht und dem Wert des Unternehmens.

Daher ist bei reinen Internetangeboten von einem Influencer mit Gebühren zwischen 1.000 und 2.500 Euro zu rechnen. Da die Beantragung einer Rundfunklizenz unter Umständen kompliziert und bürokratisch ist, fallen zudem in der Regel auch noch Kosten für einen spezialisierten Anwalt an.


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Ich weiß, wie das BVerfG argumentieren wird. So wie die Informationsfreiheit nicht bedeutet, Gratisrundfunk (d.i. bloße Empfangsmöglichkeit) zu haben, bedeutet Meinungsfreiheit nicht, dass man dafür nicht zahlen muss. Es ist ja logisch. Man zahlt ja immer mit irgendwelchen Konsequenzen, wenn man zum Beispiel eine unangenehme Meinung ausdrückt.


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Tja, da muß der Youtuber sein Programm aus Polen oder den Niederlanden verbreiten und seine "Journalisten" dann als "Auslandskorrespondenten" bezeichnen, die vom deutschen Wohnzimmer oder Hobbykeller aus streamen...


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Vor einigen Monaten (ca. Juli) habe ich von einem Internetfuzzy erfahren, dass YouTube ab Januar 2020 den "Sendebetrieb" in der EU und insbesondere in D erheblich verändern wird. Normalerweise ist der Fuzzy ziemlich glaubwürdig, aber da habe ich mich doch gewundert. Ich wundere mich nun, dass auch jetzt noch nichts dazu in den üblichen Onlinedingens zu vernehmen. Überhaupt sind so bekannte Vereinigungen wie CCC oder netzpolitik.org sehr ruhig.

Ich freue mich schon auf den Tag, wo ich "wieder" Radio Moskau illegal hören kann.  RT lässt sich die "Chance", einen Sender "Radio Moskau" wieder aufzubauen, nicht entgehen.  ;D

 >:(


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  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Vor Wahlen laufen ja immer jede Menge Wahl-Spots der einzelnen politischen Parteien. Soviel ich weiß, werden diese von den Parteien selbst hergestellt und über bereits vorhandene Kommunikationswege verbreitet, z.B. dem Fernsehen.
Es kann auch wohl mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Reichweite solcher Wahl-Spots weit oberhalb von 20.000 liegt.
Müßten der Logik nach politische Parteien nicht ebenfalls eine Rundfunklizenz benötigen?

Und wie sieht es beispielsweise mit Unternehmen aus, welche regelmäßig Werbung schalten lassen? Im Fernsehen wimmelt es ja davon.

Jemand, der beispielsweise einen YouTube Kanal betreibt tut ja auch nichts anderes. Er produziert etwas und nutzt einen bereits vorhandenen Kommunikationsweg für die Verbreitung.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

 
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