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Autor Thema: Rechtsexperte: Rundfunklizenz verstößt gegen Zensurverbot  (Gelesen 2711 mal)

H
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Teltarif.de, 07.02.2018

Rechtsexperte:
Rundfunklizenz verstößt gegen Zensurverbot

Rechtsexperte Professor Dr. Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig ist der Meinung, dass die Lizenzpflicht für Internet-TV gegen die Verfassung verstößt und deshalb abgeschafft werden müsse.

Von Marc Hankmann

Zitat
[…]
Die Frage ist also, ob die Rechtslage noch zeitgemäß ist. Braucht es für Internet-TV eine Lizenz?

Der Medienrechtsexperte Hubertus Gersdorf beantwortet die Frage mit Nein und sieht in der Rundfunklizenz für Internet-TV sogar einen Verfassungsverstoß, denn der Rund­funk­staats­vertrag (RStV) berücksichtige nicht die veränderten Rahmenbedingungen. Die Lizenzpflicht stammt aus einer Zeit, in der Übertragungskapazitäten knapp waren. Der Gesetzgeber hat zudem die Aufgabe, eine vielfaltssichernde und -fördernde Rundfunkordnung zu gewährleisten, um eine vorherrschende Meinungsmacht zu vermeiden. "Es gibt aber beim Internet-TV kein Konzentrationsproblem von Meinungsmacht", erklärte Gersdorf jüngst auf einem Symposium der Medientage Mitteldeutschland. Die Zeiten haben sich geändert.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.teltarif.de/rundfunklizenz-internet-tv-pietsmiettv-gronkh/news/71600.html

Gruss,
Haunted


Siehe u.a. auch unter
Prof. Dr. H.Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (Juli 2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23782.0.html


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Edit "ChrisLPZ":
Layout angepasst und in Pressemeldungen verschoben


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2018, 01:34 von Bürger«

M
  • Beiträge: 508
Zitat
Rechtsexperte Professor Dr. Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig ist der Meinung, dass die Lizenzpflicht für Internet-TV gegen die Verfassung verstößt und deshalb abgeschafft werden müsse.
Zitat
Letztendlich hat die Rundfunklizenz aber auch Vorteile: Sie befreit zum Beispiel von der Zahlung der Rundfunkgebühr. Für größere Unternehmen, die ein Internet-TV-Angebot betreiben, können sich daher die einmaligen Kosten der Lizenzierung rechnen.
https://www.teltarif.de/rundfunklizenz-internet-tv-pietsmiettv-gronkh/news/71600.html


Den Vortrag von Prof. Dr. Gersdorf gibt es hier:
http://www.medientage-mitteldeutschland.de/index.php/mtm-extra/mtm-extra-mediathek/ 

Zitat
3. Fazit:
a) Die Lizenzpflicht für Internet-TV fördert nicht Vielfalt, sondern beschränkt den Jedermann-Rundfunk und damit den freien Kommunikationsprozess.
b) Die Lizenzpflicht bewirkt einen Grundrechtseingriff, der gegen das Zensurverbot (Art. 5 I 3 GG) und damit gegen gegen das Zensurverbot (Art. 5 I 3 GG) und damit gegen das Grundrecht der Rundfunkfreiheit (Art. 5 I 2 GG) verstößt.




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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
kleine Ergänzung... ;)
[...]
Siehe u.a. auch unter
Prof. Dr. H.Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (Juli 2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23782.0.html


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