Leider kennen nur Jura-Professoren die geltende Rechtslage. Gerichte interessieren sich ebensowenig für korrekte Rechtsanwendung wie die Politik.
Die geltende Rechtslage kennen alle, die sich je mit der Thematik befasst haben, denn es steht im Detail geschrieben, was Rundfunk ist; der Gesetzgeber hat dieses ganz genau im Rundfunkstaatsvertrag definiert. Und alles, was dieser Definition des Gesetzgebers hinsichtlich des Begriffes "Rundfunk" nicht entspricht, ist kein Rundfunk. Wurde auch schon mehrfach hier im Forum diskutiert.
Folglich findet insgesamt im Internet kein Rundfunk statt, denn dort hat es allein Telemedien, zudem unter Gesetzgebung des Bundes.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;