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Autor Thema: Vollstreckt die Kasse.Hamburg bei undefinierter Gesamtschuldnerlage "ins Blaue"?  (Gelesen 49697 mal)

  • Moderator
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Nach 7 Jahren, 2+ Klagen und mehreren "irrtümlichen" Vollstreckungsversuchen ist bei mir nun auch die Vollstreckungsankündigung für den Rundfunkbeitrag eingetrudelt.

Etwas anders als bei anderen sind hier meine Angaben zur Gesamtschuldnerschaft gewesen: Dem NDR ist durch meine eingereichte Melderegisterauskunft bekannt, dass mehrere wechselnde Bewohner in der zu bebeitragenden Wohnung leben und lebten. Was von mir nicht geliefert wurde, sind die Beitragsnummern der Bewohner zwecks Löschung seitens des NDR, um einen "sauberen" Einzelschuldner zu erhalten.
Folge daraus: Alle Bewohner wurden einzeln voll beitragspflichtig eingestuft. Vollzahler können ja nur die "Befreiung" erlangen, wenn sie die Beitragsnummer eines Mitbewohners angeben, was hier nicht passiert ist. Bereits jetzt besteht nach der Art, wie die Ermittlung der Beitragspflichtigen vor sich geht, eine Beitragsüberhebung, die der NDR behauptet, nicht erkennen zu können. Es darf aber nach BGB Gesamtschuldnerregelung zwar von jedem der volle Beitrag (1x pro Wohnung!) eingezogen werden, aber NUR EINMAL! Sobald von einem gezahlt wurde, darf nicht mehr vollstreckt werden - eben auch nicht "sicherheitshalber" oder ins Ungewisse.

Nun schickt der Beitragsservice Köln, wie es eben typisch für diesen nicht rechtsfähigen Verein ist, den sogenannten "Titel", der nie etwas anderes als einen Einzelschuldner ausweist, als "vollstreckbar" nach Hamburg. "Der Schuldner kann sich ja über das von der Kasse.Hamburg bereitgestellte spezielle Formular zur Beitragsbefreiung wegen "versehentlicher"  Doppeltbebeitragung korrigierend an den Beitragsservice wenden"!
Antrag auf Befreiung Rundfunkbeitrag (von der Kasse.Hamburg bereitgestellt!)
https://www.hamburg.de/contentblob/10936380/ab175707a4addc711194b61d53968e8d/data/antrag-auf-befreiung-rundfunkbeitrag.pdf

Man bemerke: Das Formular der Kasse.Hamburg ist für Fälle gedacht, bei denen bereits ein Ersuchen vorliegt, das fälschlicherweise behauptet, die Vollstreckungsvoraussetzungen seien gegeben! Zu dem Zeitpunkt soll aber das Verwaltungsverfahren bereits geregelt und gesichert abgeschlossen sein! Die fehlerhaften Vollstreckungsersuchen entstehen nicht aus Einzelirrtümern, sondern sind zwingende Folge der Verwaltungsabwicklung. Sie werden fälschlicherweise "vollstreckbar", wenn der/die betroffene/n "Schuldner" nicht oder "falsch" reagiert/ reagieren (oder als letzten Rettungsanker das Formular, dass nach beitragsservischem Neusprech von "Befreiung" spricht, anstatt von einer "Korrektur der unrechtmäßigen Beitragsüberhebung", was es nämlich eigentlich auslösen soll) ausfüllt.  Bundesweit flächendeckende Beitragsüberhebungen unbekannter Zahl! Eine als Versuch der unrechtmäßigen Beitragsüberhebung zu wertende Aktion (man kann es auch Betrugsversuch nennen) wird jedoch bei jeder Mehrpersonenwohnung ausgeführt, da jeder Bewohner isoliert mit Beitragspost konfrontiert wird (Inhaltsadressat=Bekanntgabeadressat).

Im Anhang an erster Stelle die Vollstreckungsankündigung.
In meinem gestrigen Anruf bei der Kasse.Hamburg fiel mir auf, dass die Mitarbeiterin bei meiner Forderung nach einer Kopie des Vollstreckungsersuchens des NDR erst abwimmelnd reagierte: "es sei eher nur für interne Bearbeitung gedacht" war das erste, das zweite war "es läge nur in elektronischer Form vor" (nicht ausdruckbar? ein reiner Datenstrom?). Dann sagte sie mir, ich solle den Antrag dazu schriftlich einreichen. Wenn ich meine Einwände gegen die Rechtmäßigkeit  der Vollstreckung plausibel formuliere, würde die Kasse.Hamburg u.U. beim NDR nachfragen, was es damit auf sich hätte. Sie würden aber auf jeden Fall vollstrecken, wenn der NDR dann trotzdem keine Bedenken zur Forderung hätte.

Ungefragt habe ich erstmal eine Fristverlängerung zur Reaktion erhalten.

Der zweite Anhang ist der Antrag auf die Kopie des Vollstreckungsersuchens und die Erläuterung, warum ich die Vollstreckung für bedenklich halte.

Ich bin gespannt, ob diese Vollstreckungsstelle wirklich in unsichere Verhältnisse reinvollstrecken wird. Das zweite ist, ob der NDR, den unsicheren Sachverhalt ignorierend, die Vollstreckung trotz Unsicherheiten vorantreiben wird und mich somit in eine klärende Vollstreckungsgegenklage drängt.

Im Zusammenhang mit der nie in irgend einem Schrieb des Beitragsservice auftauchenden Gesamtschuldnerschaft Zusammenwohnender verweise ich hier auf meine etwas verwaiste Openpetition zur Nichtigkeit der Beitragsbescheide.
https://www.openpetition.de/petition/online/feststellung-der-nichtigkeit-der-ndr-rundfunk-beitragsbescheide


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2021, 09:10 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

L

Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
In meinem gestrigen Anruf bei der Kasse.Hamburg fiel mir auf, dass die Mitarbeiterin bei meiner Forderung nach einer Kopie des Vollstreckungsersuchens des NDR erst abwimmelnd reagierte: "es sei eher nur für interne Bearbeitung gedacht" war das erste, das zweite war "es läge nur in elektronischer Form vor" (nicht ausdruckbar? ein reiner Datenstrom?).

ope23 hat diesen Sachverhalt schön formuliert, ich habe sein Zitat an anderer Stelle schon einmal verlinkt:

NDR/Gemeindekasse Niedersachsen Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31333.msg205717.html#msg205717


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2020, 20:32 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.575
Der ope23 (Danke für die nette Wiedergabe.  :) ) ließ sich erst kürzlich von Agenten aus den finsteren Aktenräumen eines Verwaltungsgerichts vermelden, dass im Briefumschlag, der vom Beitragsservice an den Gerichtsvollzieher versandt wird, das Vollstreckungsersuchen tatsächlich als Papierblatt eingelegt ist und zweitens es sogar eine papierne Zweitausfertigung für den Schuldner ("für den Schuldner" osä steht oben rechts neben den Kontaktdaten) gibt. Der Gerichtsvollzieher könnte also ohne weiteres die Zweitausfertigung an den Schuldner weiterreichen.

Stichwort "Datenstrom" ist also vom Tisch. Es gibt eine Ausfertigung des Vollstreckungsersuchens fertig auf einer bunten Baumscheibe direkt für den Schuldner zum Behalten für die eigenen Unterlagen. Die Dame einer Stadtkasse könnte also den Wisch ruhig mal rüberreichen und damit ihren Aktenordner etwas entlasten. Die Erstausfertigung darf sie ja behalten.

Diese Zweitausfertigung unterscheidet sich von der für den GV bestimmten Ausfertigung in den Kontaktdaten: 0800-Kram statt konkreter Durchwahlnummern; die Angabe des Bankkontos des BS, auf welches der GV denn das geraubte Geld überweisen soll, fehlt außerdem.

Akteneinsicht, Akteneinsicht, Akteneinsicht. Lohnt sich wirklich. Sollte man viel öfter beantragen. Bei Gericht wird man nett behandelt, wenn sie sehen, dass man kein Keulenschläger ist.


Edit "Bürger": Wie wohl auch schon andernorts hingewiesen...
Die Vollstreckung bei GV/ Amtsgericht läuft augenscheinlich anders (auf Papier) als die Vollstreckung bei Stadtkassen (dort wohl "digitale Datenströme"). Bitte beachten.
Man kann insofern wohl (leider?) nicht so ohne weiteres von der Stadtkasse die (Papier-)"Ausfertigung für den Schuldner" erlangen, weil diese mglw. tatsächlich nicht existiert.
Zur Papier-Ausfertigung bei Vollstreckung durch GV/ Amtsgericht siehe u.a. unter
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0
Hier bitte nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Vollstreckt die Kasse.Hamburg bei undefinierter Gesamtschuldnerlage "ins Blaue"?
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2020, 00:20 von Bürger«

  • Moderator
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Hier das weitere Vorgehen vorerst kommentarlos als Text

- Antwortschreiben der Kasse.Hamburg vom 16.07.2020 mit Benachrichtigung über Aussetzung der Vollstreckung
Zitat
Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde - Kasse.Hamburg
Forderungsmanagement K33107
Bahrenfelder Str. 254-260
D - 22765 Hamburg
Telefon 040 - 428 23 1900 (Zentrale)
Telefax 040 - 4 279 23 611
E-Mail K41@kasse.hamburg.de
AZ.: 90001200029896
16.07.2020

Herr xxx

Buchungszeichen: 90001200029896 - K33107 bitte bei allen Überweisungen und Zuschriften unbedingt angeben.

Ihr Schreiben vom 16.07.2020 per FAX

Sehr geehrter Herr xxx, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Schreibens. Dieses wurde zur Bearbeitung an den Gläubiger der Forderung
Norddeutscher Rundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
Telefon: 01806 / 999 555 10 weitergeleitet.

Die Vollstreckung wird bis zur Antwort der o.g. Stelle ausgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Kasse. Hamburg
Das Schreiben wurde mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt, deshalb sind Unterschriften und Namenswiedergabe entbehrlich (§ 37 Absatz 5 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz)
- Mein Schreiben vom 20.07.2020 dazu, dass ich das bei der KH eingegangene Vollstreckungsersuchen sehen möchte und dass der Beitragsservice Köln als reine Verwaltungsstelle nicht der richtige Ansprechpartner ist
Zitat
Az.: 90001200029896 NDR Az.:421673208 /02.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meines Faxes vom 16.07.2020.
Um Missverständnissen vorzubeugen erkläre ich hier noch einmal, dass ich Sie um Einsicht in das bei der Kasse.Hamburg eingegangene Vollstreckungsersuchen des NDR mit Datum des Eingangs durch Zusendung einer Kopie gebeten hatte.
Desweiteren teile ich Ihnen mit, dass die nicht rechtsfähige Verwaltungsstelle in Köln nicht der richtige Ansprechpartner in diesem Fall ist. Das Vollstreckungsersuchen wurde dort vollautomatisiert abgesendet.
Ob dieses Ersuchen überhaupt der Sachlage entspricht, ist zweifelhaft, da gerade in diesem Fall durch das Verwaltungsverfahren zum Einzug des Rundfunkbeitrags gesichert ist, dass wohl noch weitere Zahlungen von in der Wohnung gemeldeten Personen über weitere Einzelschuldnerkonten für die betreffende Wohnung geleistet wurden, für die ich nun nochmals herangezogen werden soll. Mit einer Vollstreckung läge dann eine rechtswidrige Beitragsüberhebung vor.
Für eine juristische Stellungnahme zur Vollstreckbarkeit ist also der NDR Hamburg direkt anzusprechen. Ich werde daher dem Vertreter des Beklagten NDR bei den diesbezüglichen Klagen vor dem VG Hamburg - Herrn xxx (Justiziariat) - eine Kopie meines o.g. Schreibens zur Stellungnahme übermitteln. Ihm ist die Sachlage bekannt.
Er kann u.a. Auskunft über den noch nicht beschiedenen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Beitragsbescheide geben. Nichtige Bescheide sind nicht vollstreckbar.
Mit freundlichen Grüssen
xxx
Per Fax an Kasse.Hamburg: 040427923855
- Widerspruch gegen anonyme Behandlung bei drohender Vollstreckung
Zitat
Az.: 90001200029896 NDR Az.:421673208 /02.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem Schreiben vom 16.07.2020 fehlt es an Namen und Unterschrift. Bitte bestätigen Sie mir, dass es nicht ohne einen für die Bearbeitung verantwortlichen Mitarbeiter erstellt wurde. Aufgrund der aktuellen Sachlage der strukturell in der automatisierten Beitragsabwicklung gegebenen hohen Wahrscheinlichkeit der unrechtmäßigen Beitragsüberhebungen selbst in den Vollstreckungsersuchen („Doppeltbebeitragungen“ - siehe Ihr „Antrag auf „Befreiung“ vom Rundfunkbeitrag“ auf der Webseite der Kasse.Hamburg) widerspreche ich einer behördenseits anonymen Abwicklung in dieser Sache.
Mit freundlichen Grüssen
xxx
Per Fax an Kasse.Hamburg: 040427923855

Im Zusammenhang mit den unüberprüften/unüberprüfbaren Vollstreckungsersuchen des NDR verweise ich hier noch einmal auf meine etwas verwaiste Openpetition zur Nichtigkeit der Beitragsbescheide.
https://www.openpetition.de/petition/online/feststellung-der-nichtigkeit-der-ndr-rundfunk-beitragsbescheide



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2020, 14:09 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
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In meinem gestrigen Anruf bei der Kasse.Hamburg fiel mir auf, dass die Mitarbeiterin bei meiner Forderung nach einer Kopie des Vollstreckungsersuchens des NDR erst abwimmelnd reagierte: "es sei eher nur für interne Bearbeitung gedacht" war das erste, das zweite war "es läge nur in elektronischer Form vor" (nicht ausdruckbar? ein reiner Datenstrom?).

ope23 hat diesen Sachverhalt schön formuliert, ich habe sein Zitat an anderer Stelle schon einmal verlinkt:

Wenn nun die Vollstreckungsbehörden bloß Datengruppen vom BS bekommen, wird mir klar, warum soviele "Beitragsschuldner" (*) nie ein Vollstreckungsersuchen ihrer zuständigen LRA zu sehen bekommen, warum die Gerichtsvollzieher immer rumgedruckst haben.

Vermutung: Es gibt von den LRA gar keine Vollstreckungsersuchen. Die "angefragten" Vollstreckungsstellen machen aus den Datengruppen selbst ein, ja, was? einen Zettel, auf dem sie sich selbst beauftragen, die Vollstreckung gegen einen "Beitragsschuldner" (*) durchzuführen?!

Eine interne EMail von der Kasse Hamburg an den Beitragsservice Köln, die mir zugeflogen ist, lässt erahnen, dass die Datenströme zur Vollstreckung fliessen, ohne dass bei der KH das irgendjemand richtig dokumentieren kann oder konnte. Der lockere Umgangston der Mail lässt drauf schliessen, dass das irgendwie nur als "nebensächliches Problemchen" angesehen wird. Immerhin gab es 2017 ja auch schon Vollstreckungen des Rundfunkbeitrags...

Zitat
Von: "xxx (K.HH)" <xxx@kasse.hamburg.de>
An: "yyy@beitragsservice.de'" <yyy@beitragsservice.de>,
"zzz@beitragsservice.de" <zzz@beitragsservice.de>
Kopie: "vvv" <vvv@kasse.hamburg.de>
Datum: 05.10.2017 14:28
Betreff: WG: Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]

Hallo Frau yyy,
hallo Herr zzz,

ich hoffe es geht Ihnen gut.

Bei uns ist alles soweit im Lot, allerdings gibt es einige, uns wohlbekannte Rundfunkbeitragsgegner, die uns mit ihren Anfragen bzw. Aussagen immer wieder zu Höchstleistungen in der Qualitätssicherung anspornen. Einer von ihnen ist Herr  :angel: , der mit der unten angehängten Anfrage die Kennzeichnung der "privaten Nutzung” beim Rundfunkbeitrag hinterfragt. Ob diese Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz beantwortet werden muss, will ich noch über unser Justiziariat klären lassen.

Davon unabhängig haben Herr vvv und ich festgestellt, dass uns (zumindest in elektronischer Form) keine Schnittstellenbeschreibung für die Übernahme von Ersuchen des Beitragsservice vorliegt. Diese ist für unsere Verfahrensdokumentation jedoch schon aus anderen Gründen unerlässlich.

Könnten Sie uns eine Beschreibung des Datensatzaufbaus, wie die Daten in der aktuellen Form übergeben werden, zukommen lassen?

Sollte diese Anfrage nach dem hiesigen Transparenzgesetz beantwortet werden müssen, müssten wir innerhalb eines Monats antworten.

Vielen Dank im Voraus,
xxx

Namen der Beteiligten sind im  mir vorliegenden Dokument genannt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2020, 15:18 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 1.658
  • This is the way!
Guten TagX,

X-Amtshilfe – Optimierung und Vereinfachung der Kommunikation
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32276.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32276.msg198630.html#msg198630

X-Amtshilfe ist der technische Standard zur digitalen Übermittlung von "Vollstreckungsersuchen" und wurde auf Betreiben des BeitraXservus eingeführt. Nicht jede Gemeinde ist an dieses "digitale Netz" angeschlossen. Daher erfolgt dann die Versendung der "Vollstreckungsersuchen" auf dem Postweg.
Das ändert allerdings niX daran, dass das Vollstreckungsersuchen (VE) vollautomatisch ausgelöst wird. Wie nun dieser Programmschritt genau funktioniert ist ein Geheimnis.

Mittlerweile bieten auch Privatunternehmen" die Einrichtung der Schnittstelle bei Gemeinden, Städten etc. an.

Amtshilfe.net
https://www.amtshilfe.net/index.php/de/

Digitalisierung von Amtshilfeersuchen mit dAmtshilfe
https://www.dataport.de/damtshilfe/

Leistungsbeschreibung dAmtshilfe
https://www.dataport.de/fileadmin/user_upload/kampagnenseiten/damtshilfe/leistungsbeschreibung_damtshilfe.pdf

Dataport. Digitalisierung. Mit Sicherheit. Wer wir sind
https://www.dataport.de/wer-wir-sind/unternehmen/

Zitat
Dataport Altenholz
Dataport AöR
Altenholzer Straße 10–14
24161 Altenholz

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml/screen/JWPDFScreenBSInt/

"Seltsamer Weise" findet sich im § 15:
Zitat
§ 15 Datenschutz, Sicherheitsüberprüfungen

1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dataport und ihre Niederlassungen gelten die Vorschriften des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen (LDSG) mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 . Dataport bestellt eine behördliche Datenschutzbeauftragte oder einen behördlichen Datenschutzbeauftragten nach § 10 LDSG .

(2) Verarbeitet Dataport oder eine ihrer Niederlassungen personenbezogene Daten für hamburgische öffentliche Stellen, gelten dafür das Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG) mit Ausnahme seines § 2 Absatz 2 und die sonstigen für hamburgische öffentliche Stellen geltenden Vorschriften über den Datenschutz. Die oder der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften, berät Dataport und ihre Niederlassungen insoweit in Fragen des Datenschutzes und nimmt insoweit das Anhörungsrecht gegenüber der oder dem Datenschutzbeauftragten der Anstalt wahr. Beanstandungen nach § 25 Absatz 1 Satz 2 HmbDSG richtet die oder der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) an die für behördenübergreifende IuK-Angelegenheiten zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg.

(2a) Verarbeitet Dataport oder eine ihrer Niederlassungen personenbezogene Daten für öffentliche Stellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, gelten dafür das Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) und die sonstigen für öffentliche Stellen in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Vorschriften über den Datenschutz. Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften, berät Dataport und ihre Niederlassungen insoweit in Fragen des Datenschutzes und nimmt insoweit das Anhörungsrecht gegenüber der oder dem Datenschutzbeauftragten der Anstalt wahr. Beanstandungen nach § 32 Absatz 1 DSG M-V richtet die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern an das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern.

(2b) Verarbeitet Dataport oder eine ihrer Niederlassungen personenbezogene Daten für bremische öffentliche Stellen, gelten dafür das Bremische Datenschutzgesetz (BremDSG) mit Ausnahme seines § 1 Absatz 5 und die sonstigen für bremische öffentliche Stellen geltenden Vorschriften über den Datenschutz. Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) der Freien Hansestadt Bremen überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften, berät Dataport und ihre Niederlassungen insoweit in Fragen des Datenschutzes und nimmt insoweit das Anhörungsrecht gegenüber der oder dem Datenschutzbeauftragten der Anstalt wahr. Die Unterrichtung nach § 29 Absatz 1 Satz 2 BremDSG erfolgt auch gegenüber dem für IuK-Grundsatzangelegenheiten zuständigen Senator der Freien Hansestadt Bremen.

(2c) Verarbeitet Dataport oder eine ihrer Niederlassungen personenbezogene Daten für öffentliche Stellen des Landes Niedersachsen, gelten dafür das Landesdatenschutzgesetz Niedersachsen (NDSG) und die sonstigen für öffentliche Stellen in Niedersachsen geltenden Vorschriften über den Datenschutz. Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften, berät Dataport und ihre Niederlassungen insoweit in Fragen des Datenschutzes und nimmt insoweit das Anhörungsrecht gegenüber der oder dem Datenschutzbeauftragten der Anstalt wahr. Beanstandungen nach § 23 NDSG richtet die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen an das Finanzministerium Niedersachsen.

(2d) Verarbeitet Dataport oder eine ihrer Niederlassungen personenbezogene Daten für öffentliche Stellen des Landes Sachsen-Anhalt, gelten dafür das Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (DSG LSA) und die sonstigen für öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften über den Datenschutz. Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften, berät Dataport und ihre Niederlassungen insoweit in Fragen des Datenschutzes und nimmt insoweit das Anhörungsrecht gegenüber der oder dem Datenschutzbeauftragten der Anstalt wahr. Beanstandungen nach § 24 DSG LSA richtet die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt an das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt.

(3) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerberinnen und Bewerbern, gegenwärtigen oder früheren Beschäftigten der Anstalt und ihrer Niederlassungen gelten ergänzend zu § 23 Absatz 1 LDSG , § 28 Absatz 1 und 2 sowie Absätze 4 bis 7 HmbDSG , § 35 Absatz 1 DSG M-V , § 20 BremDSG , § 88 NBG sowie § 28 DSG LSA .

(4) Für die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen gelten das Hamburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HmbSÜG) und die nach § 34 dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung.

(5) Dataport lässt auch eine Kontrolle zu, wenn das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, die oder der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Niedersachsen sowie die oder der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt sich einvernehmlich wechselseitig mit der Durchführung der Überwachung beauftragen.
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=l&showdoccase=1&doc.id=jlr-DataportSHStVtrGHAV3StVtr-P15&st=lr

Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG); vom 18. Mai 2018
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml/screen/JWPDFScreenBSInt/

Seit 25. Mai 2018 gilt die DSGVO. Errichte ich jetzt eine Datenbank und ein "Verteilungsnetz" dann gilt:

Art. 30 DSGVO Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
https://dsgvo-gesetz.de/art-30-dsgvo/

sowie

Art. 32 DSGVO Sicherheit der Verarbeitung
https://dsgvo-gesetz.de/art-32-dsgvo/

Im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeit ist wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 aufzuführen (Art. 30 abs. 1 lit. g) DSGVO).

Da kann ick dann nicht in einer E-Mail schreiben: Bei uns ist alles soweit im Lot ...
NiX ist im Lot! Ihr habt völlig ... piep ... piep ... (zensiert)! Und zwar seit Jahren! Dieses grandiose Versagen rechtfertigt schon die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst! Jahrelang völlig illegale Vollstreckungsverfahren betreiben, um dann auszuführen allerdings gibt es einige, uns wohlbekannte Rundfunkbeitragsgegner, die uns mit ihren Anfragen bzw. Aussagen immer wieder zu Höchstleistungen in der Qualitätssicherung anspornen.
Die "Höchstleistung" besteht wohl vielmehr darin, den Datenschutz mit Füßen zu treten und tausende illegale VolXstreckungsverfahren in Hamburg auf Zuruf einer Maschine zu betreiben.

Die Vollstreckung eines Verwaltungsaktes mit Titelfunktion setzt voraus, dass der Verwaltungsakt von einem Amtsträger erlassen wurde. Das ist bei den "Festsetzungsbescheiden" ohne jeden Zweifel nicht der Fall. Damit fehlt schon jede Grundlage für ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren.

Das Sahnehäubchen kommt dann noch oben drauf: Um Amtshilfe (Art. 35 GG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_35.html
bittet eine Maschine in Kölle!

Mit Rechtshilfe (Art. 35 GG) ist nicht gemeint, dass das BVerfG, die LVerfG´e München und Berlin "Rechtshilfe durch Beschlüsse und Urteile für den BeitraXservus" leisten, die vollkommen unvereinbar mit GG, den Landesverfassungen, ja der gesamten Rechtsordnung sind.
Wann kommen die "Verfassungsgerichte" mit ihren Ärschen hoch und bereiten diesem UnfuX endlich ein Ende! Unfassbar, dass sich die ARD und ZDF zur NSA aufspielen und eine völlig illegale digitale Verwaltung geschaffen haben und dann noch Amtsträger einer "Kasse" die illegal "Kasse für ARD und ZDF machen" von "Höchstleistungen" sprechen!

Polter ... Knall ... Schepper ... es ist wieder soweit, der Profät zerlegt seine spärliche, bereits mehrfach beschädigte Wohnungseinrichtung ...

>:(



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Dem NDR liegen durch meine konsequente Verweigerung jeglicher Mitarbeit bei der Ermittlung meiner "Beitragsschuld" keine Angaben über meine Vermögensverhältnisse vor. Weder als be- noch als entlastender Moment.

Die Vollstreckbarkeit irgendeiner Summe ist also überhaupt nicht gesichert. Nun soll die Kasse.Hamburg das mit der Vermögensauskunft bei Vollstreckung nachholen? Das sieht für mich nicht so aus, als ob das rechtens ist. Ähnlich gelagert ist das der Fall bei der sogenannten "Direktanmeldung", die den Betroffenen ohne irgendeine Beteiligung seiner natürlichen Person zum zahlungsfähigen "Vollschuldner" erklärt - er wird zum Abgabegegenstand.

Dazu gibt es eine Anfrage über 'Frag den Staat':
Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV?
https://fragdenstaat.de/a/189458

und die ich der Kasse.Hamburg nun im Zusammenhang mit meiner Vollstreckung per Fax zugestellt habe:

Zitat
Az.: 90001200029896 NDR Az.:421673208 /02.03.2020
Erinnerung an Beantwortung der Anfrage #189458 über ‚Frag den Staat‘ nach dem HmbTG vom 20.06.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Da auch in meinem Vollstreckungsfall dem NDR keine Informationen von mir über meine Zahlungsfähigkeit vorliegen, bitte ich um zeitnahe Bearbeitung der Anfrage.
Nach dem RBStV § 12 (1) 2. hat der Gesetzgeber der Landesrundfunkanstalt das Recht eingeräumt, diese Angaben vorerst im Ordungswidrigkeitenverfahren zu ermitteln. Ein direktes Durchgreifen per Vollstreckung ist nicht angesagt.
Anhang: Anfrage #189458 über ‚Frag den Staat‘
Mit freundlichen Grüssen


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Falls jemand sich mal die Daten des automatischen Vollstreckungsersuchens des NDR an die Kasse Hamburg ansehen möchte: Im Anhang Seite 4 bis 6.

Die Kasse.Hamburg hat mir den Ausdruck des "Datenstroms" zukommen lassen. Die Felder für Unterschrift und Dienstsiegel sind leer geblieben. Der Ausdruck sieht irgendwie so aus, als ob auch bei der Kasse.Hamburg niemand etwas damit anfangen kann... und beglaubigen mag!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Am 02.01.2017 wurde ein Betrag von 428,64 € festgesetzt für den Zeitraum 10/2013 - 09/2015. Die Forderung für 10/2013 - 12/2013 müsste zum Zeitpunkt der Festsetzung verjährt sein.

Die Verjährungsfrist für Forderungen aus 2013 beginnt mit dem Jahreswechsel auf 2014. Nach drei Jahren, d. h. mit dem Jahreswechsel auf 2017, ist die Forderung verjährt. Die Gesamtforderung des NDR ist daher unrichtig, nämlich um 3 x 17,98 € = 53,94 € zu hoch.

M. Boettcher


Edit "Bürger": Danke für diesen richtigen und wichtigen Hinweis. Das scheint Methode zu sein, denn es gibt mehrere Betroffene A-Z, bei denen ebenfalls dem Grunde nach verjährte Forderungen vollstreckt werden sollen. Diese Betroffenen könnten damit argumentiert haben, dass die im Bescheid aus 2017 festgesetzten Beträge aus 2013 "von Gesetzes wegen verjährt" sind und diese Verjährung offenkundig ist - und wohl insbesondere dem geübten Auge einer Vollstreckungsstelle ersichtlich sein dürfte ;)
§ 7 Abs. 4 RBStV - Verjährung
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
"(4) Die Verjährung der Beitragsforderung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung."
§ 195 BGB - Regelmäßige Verjährungsfrist
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
"Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."
Fiktive Betroffene A-Z könnten argumentiert haben:
"Verjährte Forderungen sind weder fällig noch vollstreckbar und erfüllen somit nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine Vollstreckung."
Dies hier nur als ergänzender Edit eingefügt, um keine Nebendiskussion zur Verjährung zu eröffnen, die bereits andernorts im Forum ausgiebig geführt wird.
Hier bitte weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Vollstreckt die Kasse.Hamburg bei undefinierter Gesamtschuldnerlage "ins Blaue"?
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2020, 17:54 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Da ich den Rundfunkbeitrag in der jetzigen Ausführung ja für Unrecht halte und konsequent gar nicht freiwillig zahlen werde, ist dieser Punkt zwar wichtig für die "normale" Abwicklung und könnte sie ausbremsen. Mir ist zuerst aber die "Zahlung" von 3,39 Euro aufgefallen (am Ende der Liste)***, die ich bestimmt nicht getätigt habe. Es ist die richterlich angeordnete "Ausbuchung" einer Bank-Rückbuchungsgebühr, die mir 2013 vom NDR in Rechnung gestellt wurde. Um die Summe eines Bescheides nicht zu verändern, wurde mir die Gebühr einfach per "Zahlung" gutgeschrieben! Anstatt die Kosten aus meinem Konto zu entfernen und als NDR-eigene Kosten zu buchen. Das ist ein buchhalterischer Fehler! Es ist in meinem Konto eine Einnahme gebucht worden, die eigentlich eine reine Ausgabe des NDR war. Der NDR weiß überhaupt nicht, wo vorne und wo hinten ist beim Rundfunkbeitrag. Bei einem buchhalterischen Fehler liegt es am System. Vielleicht werden ja auch Rundfunkbeiträge, die auf richterliche Anordnung nicht gezahlt werden müssen, auf diese Weise verbucht!


***Edit "Bürger": Siehe dazu nunmehr auch unter
Schnittstellenfehler Beitragsservice/NDR führt zu falscher Vollstreckungssumme
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34727.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2020, 20:35 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Vielen Dank erstmal für das hochinteressante PDF.

Dass eine Stadtkasse nichts damit anfangen kann, ist evident. Der NDR schreibt auf der pdf-Seite 4 nur die dürren Textzeilen
Zitat
In der angehängten Datei finden Sie die Datensätze unserer Vollstreckungsersuchen.
Wir bitten Sie, wegen rückständiger Rundfunkgebühren/-beiträge die Zwangsvollstreckug gegen die genannten Beitragsschuldner durchzuführen.
Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung liegen vor, insbesondere sind die o.g. Bescheide unanfechtbar geworden bzw. hat ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung.
Quelle: in https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33983.msg206889.html#msg206889 verlinkter Anhang

Was folgt, ist Datenmüll, den ein Stadtkassierer nicht zu verstehen braucht.

Keine Geldsumme, die konkret einzutreiben ist.

"Summe Hauptforderungen"? Nein, denn was ist mit der "Summe Nebenforderungen"? Nein, auch nicht.

Und, diese "Gesamtsumme Rückstand" vielleicht?
Interessiert die ersuchte Behörde nicht, was da für ein Rückstand sein soll. Rückstand ist ein Buchungsposten beim Gläubiger.

Der Stadtkassierer denkt: "Verdammt, wieviel soll ich jetzt eintreiben?" "Welche Summen mit welchen Bezeichnungen?" "Was soll der Schuldner denn von mir denken, wenn ich irgendeinen Mondbetrag beitreibe und er nicht weiß, welche Schuld nun beglichen ist?"

Ich würde sagen, dieser Datenstrom ist für eine Stadtkasse unbrauchbar. Das Vollstreckungsersuchen leidet schon rein inhaltlich an erheblichen Mängeln, nicht einmal an irgendwelchen Finten wie "zugrundeliegende Bescheide keine Verwaltungsakte".

Will da eine Stadtkassiererin echt die Verantwortung übernehmen und in das Grundrecht des Eigentums des angeblichen Schuldners eingreifen?

Das ist doch Murks.

Ganz wie ich es schon immer gesagt habe: Die Landesrundfunkanstalten machen es mit gummiweichen Formulierungen und mit ganz viel Framing so, dass Menschen in ehrbaren Behörden sich die Finger verbrennen müssen. Die Intendanten framen sich aus jeder Verantwortung heraus.


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Der PersonX fällt auf, dass der Beglaubigungsvermerk vor dem Ende der Inhaltsauflistung steht. Ebenfalls Dienst Siegel und Unterschrift. Scheint ein Reihenfolge Fehler zu sein. Erwartet würde Inhalt Anfang Makierung, dann der vollständige digitale Inhalt, dann die Ende Information. Dann erst weitere Angaben. Hier stehen die weiteren Angaben jedoch innerhalb, es wirkt somit leicht falsch. Im Grund wahrscheinlich unerheblich, aber merkwürdig.

PersonX glaubt im digitalen steht gar nichts von Unterschrift oder Dienstsiegel.


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Um die Summe eines Bescheides nicht zu verändern, wurde mir die Gebühr einfach per "Zahlung" gutgeschrieben! Anstatt die Kosten aus meinem Konto zu entfernen und als NDR-eigene Kosten zu buchen. Das ist ein buchhalterischer Fehler! Es ist in meinem Konto eine Einnahme gebucht worden, die eigentlich eine reine Ausgabe des NDR war. Der NDR weiss überhaupt nicht, wo vorne und wo hinten ist beim Rundfunkbeitrag. Bei einem buchhalterischen Fehler liegt es am System.
Das erinnert an die Kritik des Landesrechnungshofs NRW an der Bilanzierungspraxis des Beitragsservice, der in seiner Bilanz auf der Aktivseite Forderungen gegen direktangemeldete Personen aufweist, die gar nicht (mehr) beitragspflichtig sind, und zum Ausgleich dann auf der Passivseite Verbindlichkeiten gegen diese Personen aufführt.

Dadurch wurde die Bilanz in rechtswidriger Weise aufgebläht, auch wenn das ausgewiesene Nettovermögen sich nicht geändert hat.

Was mir noch aufgefallen ist: nach der Rechtsprechung einiger Verwaltungsgerichte (Z.B. Göttingen) müssten einige Säumniszuschläge unzulässig sein, weil die Festsetzungszeiträume bereits in einem früheren Bescheid hätten berücksichtigt werden können und müssen. Z.B. war der Beitrag für 4.13 bis 6.13 bereits Mitte Mai 13 fällig und somit am 5.7.13 mehr als einen Monat überfällig, so dass er bereits dann hätte festgesetzt werden können. Dann wäre der Säumniszuschlag im Bescheid vom 2.8.13 rechtswidrig.

Auch im Bescheid vom 2.1.17 hätte bereits der durch Bescheid vom 2.1.19 geregelte Zeitraum festgesetzt werden können.


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Falls es noch niemandem aufgefallen ist: In den Datensätzen der Bescheide sind keine Wohnungen aufgeführt!!!
Desweiteren dürfte auch in dem zuerst aufgeführten Bescheid ein Rundfunkbeitrag von 2015 am 01.01.2019 verjährt sein.


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@Mork vom Ork: Bingo! . Die Kasse.Hamburg kann damit gar nicht mal feststellen (selbst wenn sie es wollen würde!), wenn für Wohnungen doppelt vollstreckt wird! Die Fragestellung hatte ich schon einmal mit der Leitung der Kasse.Hamburg, ob es denn nicht verwundert, dass nur Einzelschuldner scheinbar nicht zahlen wollen/können. Dass die Wohnungen gar nicht mal angeführt werden, wusste ich da noch gar nicht!
Es lohnt sich wirklich, Dokumente im Forum zu veröffentlichen. Viele Augen sehen mehr! Danke an Euch!


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