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Autor Thema: Arme Nutzer, hohe Gebühren? BGH hat Urteil zum Basiskonto gefällt (06/2020)  (Gelesen 925 mal)

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  • Beiträge: 11.912
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...in Anbetracht des aufgrund der (noch anhaltenden) Bargeld-Annahme-Verweigerung der "Rundfunkanstalten" bestehenden quasi-"Kontoführungszwangs" hier eine evtl. ebenfalls verwertbare aktuelle Entscheidung des BGH ;)

web.de, 30.06.2020
Arme Nutzer, hohe Gebühren? BGH hat Urteil zum Basiskonto gefällt
Ein Konto, auf das jeder in Deutschland Anspruch hat: Das ist die Grundidee hinter dem Basiskonto. Doch bei der Deutschen Bank kostet selbiges 8,99 Euro im Monat - zu viel wie der Bundesgerichtshof am Dienstag geurteilt hat. Verbraucherschützer sehen trotzdem noch Handlungsbedarf.

Zitat
[...]
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt: Laut Gesetz müssen die Kosten angemessen sein. Eine konkrete Obergrenze nannten sie nicht. 8,99 Euro im Monat plus 1,50 Euro für einzelne Services sind aber zu viel. Die Banken dürften ihren Mehraufwand für die Führung der Basiskonten nicht allein auf deren Inhaber umlegen. (Az. XI ZR 119/19)

Ein Basiskonto - was ist das genau?

Menschen ohne geregeltes Einkommen haben Schwierigkeiten, ein normales Konto zu eröffnen. Und ohne Konto ist es schwer, eine Wohnung zu finden oder eine Arbeitsstelle.***

Das Basiskonto soll auch Sozialhilfeempfängern, Obdachlosen oder Geflüchteten offenstehen. Sie können darüber alle grundlegenden Bankgeschäfte abwickeln: Geld einzahlen und abheben, Überweisungen veranlassen, mit Karte bezahlen.

Das Besondere ist, dass die Bank den Antrag auf Eröffnung nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ablehnen darf. Der Kunde muss keinen Wohnsitz angemeldet haben. Es reicht, wenn er eine Kontaktadresse angibt, zum Beispiel von Angehörigen, Freunden oder einer Beratungsstelle.

Darf die Bank sich das Konto bezahlen lassen?
[...]
Müller forderte die Bundesregierung zum Nachlegen auf. "Das aktuelle Gesetz lässt Banken zu viel Spielraum bei der Preiskalkulation", sagte er. Der europäische Gesetzgeber habe gewollt, dass Basiskonten kostenlos oder zu einem angemessenen Entgelt geführt werden könnten. "Genau dieser Anspruch muss auch im deutschen Gesetz klarer und deutlicher verankert werden."

Wie viel Geld verlangen die Banken?

[...]

Bei den teuersten Banken musste der Kunde in der Modellrechnung mehr als 200 Euro*** im Jahr für das Konto und seine Transaktionen bezahlen. Die Deutsche Bank, um die es jetzt in Karlsruhe ging, ist also kein Einzelfall.

Dort fielen zum Monatspreis von 8,99 Euro noch Extra-Kosten an, wenn der Kunde die Hilfe eines Mitarbeiters benötigte. Dann kostete zum Beispiel jede Überweisung 1,50 Euro. Die Deutsche Bank darf ihr Basiskonto aber ab sofort nicht mehr zu diesen Konditionen anbieten. Das Urteil gilt auch für bereits laufende Verträge.

"Die Banken müssen diese Kosten, die Basiskonten verursachen, über ihre allgemeinen Preise auf alle Kunden umlegen und sich damit auch dem allgemeinen Wettbewerb stellen", sagte BGH-Sprecherin Dietlind Weinland. [...]

Wie rechtfertigen die Banken diese Preise?

Die Deutsche Bank hat im Prozess vorgerechnet, dass die Kontogebühr ziemlich genau den eigenen Kosten entspreche. Nach Darstellung des Geldhauses sind die Formalitäten bei der Eröffnung des Kontos und der Umgang mit der speziellen Kundengruppe mit überdurchschnittlich viel Aufwand verbunden.
[...]
Auf den Konten von Menschen mit wenig Geld gebe es auch nicht allzu viel Bewegung. Die Bank lege außerdem unzulässigerweise Kosten für Aufgaben um, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sei. Diese Sichtweise wurde jetzt vom BGH bestätigt.

Weiterlesen unter
https://web.de/magazine/panorama/arme-nutzer-hohe-gebuehren-bgh-urteilt-basiskonto-34837686


***...und ohne Konto ist es ebenfalls (noch) schwer bis unmöglich, den "Rundfunkbeitrag" zu "entrichten" ::)
Siehe dazu u.a. unter
N. Häring: Highlights von der mündlichen Verhandlung beim EuGH (Bargeld)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33821.0
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31372.0
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31369.0

Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
Bargeldzahlung > Gericht beabsichtigt Aussetzg. § 94 VwGO bis EuGH-Entscheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33693.0

***200 € entspricht schon fast einem einfachen Jahres-Rundfunkbeitrag von derzeit 210€
Die "Rundfunkbeitrags"-"Überweisungs"- und damit "-Kontoführungspflicht" verursacht nach dieser Rechnung also noch einmal eine unverhältnismäßige "Mehrkostenpflicht" in Höhe der eigentlichen Forderungssumme!!!


Diskussion hier bitte ausschließlich mit direktem Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag".
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2020, 15:34 von Bürger«
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