Lieber Pinguin,
Deine zahlreichen Hinweise auf EU-Recht betrachte ich als interessant und hilfreich, wenn es darum geht, eigene Ansätze für die Argumentation gegenüber der LRA, der Vollstreckungsbehörde und den Gerichten zu finden.
Allerdings beziehen sich viele Deiner Beiträge und Hinweise vielfach auf Schlußanträge des Generalanwalts.
Und hier erlaube ich mir den Hinweis, daß dies in der Argumentation vor Gerichten nur sehr eingeschränkt verwertbar ist, denn der Schlußantrag bindet das nationale Gericht nicht. Dies ist erst dann der Fall, wenn der Gerichtshof in seiner Entscheidung zu dem gleichen Ergebnis kommt (was zwar überwiegend, aber nicht immer der Fall ist). Erst dann kann man dies einem Verwaltungsgericht als bindendes EU-Recht auf den Tisch kloppen, vorher dürfte man nur ein müdes Lächeln der Verwaltungsrichter bewirken.
Sollte es Deine Zeit und Deine Kraft erlauben, so wäre es wünschenswert, wenn Du die von Dir hier bekanntgemachten EU-Verfahren weiter beobachten und zu gegebener Zeit auf die Entscheidung des Gerichts verweisen und verlinken würdest.
Mit herzlichem und aufrichtigem Dank für Deine wertvolle Recherche verabschiedet sich
der querkopf