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Autor Thema: Schwierig aus EU-Archiven etwas zum gesetzlichen Zahlungsmittel zu bekommen  (Gelesen 2073 mal)

D
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  • Beiträge: 1.459
Norbert Häring (norberthaering.de), 17.03.2020

Es ist unerwartet schwierig aus EU-Archiven etwas zum gesetzlichen Zahlungsmittel zu bekommen
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob Rundfunkanstalten Bargeld ablehnen dürfen. Eine große Rolle in den Stellungnahmen der angehörten Institutionen spielt ein “Erwägungsgrund 19”. Es ist bemerkenswert schwierig, dazu etwas aus den EU-Archiven zu erfahren.

Zitat
Am 6. Dezember 2019 schrieb ich an die Archivverwaltung der Europäischen Zentralbank und bat, das Archiv besuchen zu dürfen, um Dokumente zu studieren, die etwas über Zustandekommen, Sinn und Zweck dieses ebenso obskuren wie wichtigen Erwägungsgrund 19 zu erfahren.

Erst Funkstille, dann Ebbe im EZB-Archiv
[…]

Fortsetzung folgt …

weiterlesen auf:
https://norberthaering.de/urteile-bargeld/bargeld-archiv/


Zum Thema (Bargeld-Prozess von Norbert Häring in Sachen "Rundfunkbeitrag") siehe u.a. auch:

Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15083.0

Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22026.0

Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31369.0

Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31372.0

Pressemeldung "Beitragsservice" z. EuGH-Vorlage d. BVerwG im Bargeld-Prozess
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31453.0

Zwiespältige NDR-Sendung zum Bargeld
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31684.0

Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31988.0

Die Europäische Zentralbank wechselt ins Lager der Bargeldfreunde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33365.0

Tagesschau macht weiter mit Anti-Bargeld-Propaganda
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33485.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2020, 13:46 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

W
  • Beiträge: 139
Erst gestern habe ich Antwort vom Betragsservice in Sachen Barzahlung bekommen, Schreiben datiert auf den 17.03.20. Anfang Januar hatte ich mal wieder nachgefragt, wo ich meinen Beitrag Bar zahlen könnte.
Das Schreiben ignoriert das anhängige Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht völlig!
Arbeitet der Journalismus des ÖR genauso?
Man nennt nur den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW, 13.06.17.***

Zum Termin in Leipzig war ich als Zuschauer anwesend.


***Edit "Bürger":
Siehe und diskutiere zu diesem bereits seit Wochen bekannten Schreiben u.a. auch unter
Steinhöfel: Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33085.msg202453.html#msg202453


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2020, 01:22 von Bürger«
Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

  • Beiträge: 7.316
Das Schreiben ignoriert das anhängige Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht völlig!
Arbeitet der Journalismus des ÖR genauso?
Arbeiten nicht alle(?) ÖRR-Helferlein so? Was zählen schon EuGH, BGH und BVerfG, wenn's dem ÖRR und seinen Helferlein gerade nicht in den Kram passt? 


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 207
Erst gestern habe ich Antwort vom Betragsservice in Sachen Barzahlung bekommen, Schreiben datiert auf den 17.03.20. Anfang Januar hatte ich mal wieder nachgefragt, wo ich meinen Beitrag Bar zahlen könnte.
Das Schreiben ignoriert das anhängige Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht völlig!

Bei mir identisch. Nachdem ich nach einem Wohnungsumzug neuen Anlauf zum Widerstand genommen hatte, erhielt ich das gleiche Schreiben***. Ich freue mich schon auf die weitere Korrespondenz und drücke N. Häring die Daumen!


***Edit "Bürger":
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  • Beiträge: 7.316
Was hier nicht verstanden wird, ist, daß das EZB-Archiv bemüht wird; sinnvoller wäre es doch, beim europäischen Gesetzgeber auf Suche zu gehen? Die EZB realisiert ja nur im Rahmen der EU-Gesetzgebung; Erklärungen zum Gesetzgebungsablauf wird man also eher bei EU-Parlament wie EU-Kommission finden.


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W
  • Beiträge: 139
sinnvoller wäre es doch, beim europäischen Gesetzgeber auf Suche zu gehen?

Der Artikel bei Herrn Häring nennt die Verordnung, und den entscheidenden Erwägungsgrund (19).
Der muss nun ausgelegt werden, daher recherchieren H. und sein Anwalt. Man würde z.B. in Sachen BGB in alten Protokollen des BT nachlesen, hier will man auch sehen, was damals war, um dann damit argumentieren zu können.

Ich war ja bei der Verhandlung in Leipzig dabei, die meinen das ernst, es geht ihnen um Geldpolitik! Die wollten auch unbedingt vor die zuständige Kammer in diesen Sachen, aber es wurde als Rundfunksache verhandelt.

Die Sache ist aktuell wie nie, die befürchtete Hyperinflation droht.


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Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

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Der Artikel bei Herrn Häring nennt die Verordnung, und den entscheidenden Erwägungsgrund (19).
Warum liest Herr Häring unvollständig?

Erwägungsgrund 19 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro lautet vollständig, wie folgt:

Zitat
(19) Banknoten und Münzen in nationaler Währungseinheit verlieren spätestens sechs Monate nach Ende der Übergangszeit die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Von den Mitgliedstaaten aus Gründen der öffentlichen Ordnung eingeführte Begrenzungen für Zahlungen in Banknoten und Münzen sind mit der den Euro-Banknoten und Euro-Münzen zukommenden Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels nicht unvereinbar, sofern andere rechtliche Mittel für die Begleichung von Geldschulden bestehen.

Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1584972671926&uri=CELEX:31998R0974

Wichtig aus diesem Erwägungsgrund ist doch wohl nur die Aussage,

Zitat
[...] mit der den Euro-Banknoten und Euro-Münzen zukommenden Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels [...]
, daß der Euro das gesetzliche Zahlungsmittel ist.

Und Parallelwährungen sind ab dem Tage des EU-Beitrittes nur noch 6 Monate lang gültig.

Die EU-Kommission ist übrigens an diesen Wortlaut gebunden, denn:

Erwägungsgründe einer Richtlinie/Verordnung sind bindend -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26131.0.html


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Warum liest Herr Häring unvollständig?
Diese Frage bzw. Annahme sollte wohl weniger hier, als vielmehr direkt mit Herrn Häring geklärt werden.
Ich gehe zwar davon aus, dass er und sein Rechtsbeistand die Dinge voll im Blick haben - sowohl was die zu recherchierenden Quellen und Orte als auch die Auslegung anbetrifft - und vielleicht auch nicht alles kommunizieren, was im Hintergrund läuft oder noch angedacht ist.
Aber wer der Auffassung ist, dass irgendetwas nicht berücksichtigt oder falsch angenommen sei, sollte mit ihm direkt klären, wer hier ggf. "richtig" oder "falsch" liegt.


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