@pinguin: auch wenn es immer heißt, dass "die ARD" etwas entscheidet, so sind es stets die Vertreter der Landesrundfunkanstalten, die die Entscheidungen fällen. "Die ARD" ist eine "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland" und folglich sind Beschlüsse und Ankündigungen wie die eines "Kegelvereins Posemuckel" immer die der Mitglieder dieses Arbeitsgemeinschaft. Und die Sender sind nun einmal rechtsfähig. Was sicher nicht heißt, dass man jeden Unsinn der Damen und Herren Intendanten begrüssen muss.
Ist bekannt, aber erinnere Dich bitte daran, daß das europäische Rahmenrecht vorgibt, daß jedes Unternehmen auf eigenen Füßen zu stehen hat, denn genau deswegen sind der Gewährung einer staatlichen Beihilfe ganz enge Grenzen gesetzt.
Wenn die einzelnen eigenständigen LRA einer anderen ebenso eigenständigen LRA von ihren "Landesmitteln" abgeben, ist das nicht nur beihilferechtlich fragwürdig, sondern darüberhinaus u. U. eine Veruntreuung von "Landesmitteln".
Wie User gez-negativ häufig anmerkte, haben Landesmittel im Land zu bleiben; was freilich nicht ausschließt, daß das Land als Marktteilnehmer zu Marktkonditionen auf Basis eines Vertrages/Kaufvertrages Produkte in/aus einem anderen Land erwirbt und die mit Landesmitteln bezahlt und diese Landesmittel dadurch das Land verlassen. Zwischen Land und LRA hat es aber keinen Vertrag, und es hat wohl auch kein Gesetz, daß es der LRA erlauben würde, eine andere LRA finanziell zu unterstützen.
Daß es hier Mehrländer-LRA hat, die sich freilich aus Landesmitteln ihrer "Gesellschafter" finanzieren, spielt für diese Betrachtung der "Landesmittel" keine Rolle; jede LRA ist ein eigenständiges "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts".
Da diese LRA aus staatlichen Beihilfen finanziert werden, ist die Zweckbindung der Beihilfe zu beachten; das Unterstützen einer anderen LRA sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;